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Neue religiöse Bewegung
Einige der mittlerweile als neue religiöse Bewegung bezeichneten religiös-weltanschaulichen Gruppen, die insbesondere Jugendliche ansprechen, wurden bis in die …
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Grundidee und Begriff
Eine Neue religiöse Bewegung oder neureligiöse Bewegung ist eine religiöse oder religionsartige soziale Gruppe. Der Begriff wird teilweise anstelle des kirchlich geprägten und eher abwertenden Begriffs „Sekte“ verwendet. Einige Gruppen, die heute so bezeichnet werden und besonders Jugendliche ansprachen, wurden bis in die 1980er Jahre „Jugendreligion“ genannt.
Wichtig ist: Es gibt nicht eine einzige verbindliche Definition. Neue religiöse Bewegungen unterscheiden sich oft von etablierten Religionsgemeinschaften durch eine relativ kurze Geschichte und durch Abweichungen von tradierten Glaubenssystemen. Zugleich können auch Strömungen mit längerer Tradition unter dem Begriff erscheinen.
Typische Merkmale
Nicht jedes Merkmal trifft auf jede Neue religiöse Bewegung zu. Typisch ist häufig, dass viele Mitglieder Konvertiten sind, also nicht durch Familienzugehörigkeit in die Gruppe hineingewachsen sind. Die Religionszugehörigkeit ist in der jeweiligen sozialen Umgebung oft untypisch.
Weitere häufige Merkmale sind eine Mitgliedschaft aus bestimmten sozialen Gruppen, oft aus der oberen Mittelschicht, sowie eine charismatische Führungspersönlichkeit. „Charismatisch“ bedeutet hier, dass eine Person durch besondere Ausstrahlung oder Autorität eine zentrale Rolle für die Gruppe spielt. Oft gibt es außerdem eine deutlichere Grenze zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern als bei Mehrheitsreligionen. Auch häufig wechselnde Organisationsformen werden als typisches Kriterium genannt.
Strömungen und Erscheinungsformen
Der Artikel ordnet unter Neue religiöse Bewegungen sehr unterschiedliche Spektren und Erscheinungsformen ein. Genannt werden unter anderem Anthroposophie, Esoterik, Heidentum und Neopaganismus, Mazdaznan, Neuoffenbarung, New Age, Okkultismus, Rastafari-Bewegung, Rosenkreuzer, Satanismus und Ufoglaube.
Auch Freimaurerei wird genannt, allerdings nur „teilweise“. Die Aufzählung zeigt, dass der Begriff kein einheitliches Glaubenssystem beschreibt, sondern eine Sammelbezeichnung für verschiedene religiöse, weltanschauliche oder religionsartige Bewegungen ist.
Beispiele für Organisationen
Der Artikel nennt eine große Zahl einzelner Organisationen, die als Beispiele oder Fälle neuer religiöser Bewegungen aufgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Ahmadiyya, Ananda Marga, Brahma Kumaris, Branch Davidians, Caodaismus, Children of God, Christian Science, Church of Satan, Eckankar, Falun Gong, Hare-Krishna-Bewegung / ISKCON, Heaven’s Gate, Nation of Islam, Neo-Sannyas beziehungsweise Bhagwan- oder Osho-Bewegung, Raelismus, Sahaja Yoga, Scientology-Kirche, Shincheonji, Sōka Gakkai, Sonnentempler, Thelema, Transzendentale Meditation, Universelles Leben, Vereinigungskirche, Won-Buddhismus und Zwölf Stämme.
Die Liste ist sehr breit und umfasst Bewegungen mit unterschiedlichen religiösen Hintergründen, Organisationsformen und Selbstverständnissen. Sie dient im Artikel vor allem als Überblick über die Vielfalt der Gruppen, die unter dem Begriff diskutiert werden können.
Einordnung in Deutschland
In Deutschland setzte der Bundestag 1996 die Enquete-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ ein. Diese Kommission verzichtete auf den Begriff „Sekte“. Sie „wendet sich ausdrücklich gegen eine pauschale Stigmatisierung solcher Gruppen und lehnt die Verwendung des Begriffs ‚Sekte‘ wegen seiner negativen Konnotation ab.“
Für die rechtliche Einordnung ist wichtig, dass das deutsche Grundgesetz nur religiöse Vereine, Religionsgesellschaften und Religionsgemeinschaften kennt. Deshalb gibt es staatsrechtlich „in dieser Beziehung keinen Unterschied zwischen Kirche und anderen religiösen Organisationsformen“.
Rechtliche Fragen
Bei bestimmten Behandlungen, Therapien und Ritualen sehen Gerichte keine speziellen rechtlichen Einschränkungen über das Gewerbe- und Vereinsrecht hinaus, wenn diese Handlungen nach gerichtlicher Auffassung grundsätzlich nicht geeignet sind, Schaden zu verursachen. Als Beispiele nennt der Artikel Handauflegen, Pendelbehandlungen und Geistheilung. Voraussetzung ist dabei, dass den behandelten Personen nicht von der Inanspruchnahme von Ärzten abgeraten wird.
Außerdem werden seit Längerem verpflichtende Schutzklauseln im Gesundheitssektor und in der öffentlichen Verwaltung diskutiert. Privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen wenden solche Klauseln vereinzelt bereits an. Sie sollen bewirken, dass Unterzeichnende erklären, das Gedankengut einzelner oder mehrerer Gruppen abzulehnen. Bei einem Verstoß kann dann eine vorgesehene Vertragsstrafe greifen. Manche Formulierungen zielen auf bestimmte Organisationen wie Scientology.