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Schule von Salamanca

Unter der Schule von Salamanca wird eine juristische Auslegungsmethode des spätscholastischen Naturrechts verstanden. Der Name leitet sich von der …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Naturrecht, Menschenrechte und Staatsgewalt
  3. 3. Völkerrecht, gerechter Krieg und Amerika
  4. 4. Verträge, Eigentum und gerechter Preis
  5. 5. Ökonomisches Denken
  6. 6. Theologie und Moralphilosophie

Grundidee und Bedeutung

Die Schule von Salamanca bezeichnet eine juristische Auslegungsmethode des spätscholastischen Naturrechts. Ihre Vertreter lehrten vor allem an den Universitäten Salamanca und Coimbra. Bedeutende Denker waren unter anderem Francisco de Vitoria, Domingo de Soto, Martín de Azpilcueta, Luis de Molina und Francisco Suárez.

Man unterscheidet zwei Richtungen: die mit Vitoria beginnenden Salmanticenser und die überwiegend jesuitischen Conimbricenser. Die Schule reagierte auf die politischen, wirtschaftlichen und religiösen Veränderungen des 16. Jahrhunderts, besonders auf Humanismus, Reformation und die europäische Eroberung Amerikas. Ihr Ziel war es, die Lehren des Thomas von Aquin mit der neuen Ordnung zu verbinden. Besonders wichtig wurden ihre Beiträge zu Naturrecht, Menschenrechten, Volkssouveränität, Völkerrecht, gerechtem Krieg, Vertragsrecht und Ökonomie.

Naturrecht, Menschenrechte und Staatsgewalt

Das Naturrecht folgt nach dieser Lehre aus der vernünftigen Natur des Menschen und dem natürlichen Zustand der Dinge. Es gilt als unveränderlich. Davon unterscheidet sich das positive Recht, das durch göttlichen oder menschlichen Willen gesetzt wird. Weil alle Menschen dieselbe menschliche Natur besitzen, stehen ihnen grundsätzlich dieselben Rechte zu, darunter Gleichheit, Freiheit, Leben, Privateigentum, Meinungsfreiheit und menschliche Würde.

Diese Rechte galten auch für die Ureinwohner Amerikas. Sie hatten Eigentumsrechte an ihrem Land und durften sich gegen eine gewaltsame Missionierung wehren. Gerechtigkeit wurde nicht nur als individuelles Recht verstanden, sondern als natürliche Verpflichtung der Gesellschaft. Theologen und Juristen beanspruchten deshalb, das gesetzte Recht an den Maßstäben des Naturrechts zu prüfen. So wurden Eingriffe in die Rechte der Armen ebenso kritisiert wie Steuern und Geldentwertungen ohne Zustimmung der Bevölkerung.

Die Schule trennte weltliche und geistliche Gewalt. Der Kaiser sollte keine Macht über Seelen haben, der Papst keine allgemeine Gesetzgebungsmacht in weltlichen Angelegenheiten. Politische Herrschaft wurde damit begrenzt. Nach Luis de Molina erhalten Regierende ihre Macht von der Gemeinschaft. Gegen das Gottesgnadentum des Königs setzte die Schule die Vorstellung, dass das Volk als Ganzes der legitime Empfänger politischer Macht sei und diese unter bestimmten Bedingungen an einen Herrscher übertrage.

Francisco Suárez entwickelte eine besonders deutliche Lehre der Volkssouveränität. Die Gemeinschaft entsteht für ihn durch den Konsens der freien Willen ihrer Mitglieder. Daher ist die Demokratie die natürlichste Regierungsform. Monarchie und Oligarchie können nur gerecht sein, wenn das Volk sie eingesetzt oder ihnen zugestimmt hat. Weil kein Mensch als Untertan eines anderen geboren werde, bestehe außerdem ein Widerstandsrecht gegen ungerechte Herrschaft.

Völkerrecht, gerechter Krieg und Amerika

Francisco de Vitoria entwickelte eine einflussreiche Theorie des ius gentium und gilt daher als einer der „Väter des Völkerrechts“. Nach ihm müssen nicht nur Menschen innerhalb einer Gesellschaft, sondern auch Staaten untereinander die gegenseitigen Rechte achten. Ihre Beziehungen sollen auf Gesetz und Gerechtigkeit statt auf Gewalt beruhen. Vitoria unterschied das ius inter gentes, das gemeinsame Recht zwischen den Völkern und damit das heutige Völkerrecht, vom ius intra gentes, dem besonderen Recht innerhalb einer Gemeinschaft.

Krieg galt als eines der schlimmsten Übel und durfte nur ein noch größeres Übel verhindern. Als mögliche rechtmäßige Gründe wurden Selbstverteidigung mit realistischer Erfolgsaussicht, die Verteidigung gegen einen Tyrannen und die Bestrafung eines schuldigen Feindes genannt. Zusätzlich musste die Gewalt verhältnismäßig bleiben. Unschuldige durften nicht angegriffen und Geiseln nicht getötet werden. Eine Kriegserklärung allein genügte nicht; widersprach das Volk dem Krieg, galt er als illegitim. Eine Regierung, die einen ungerechten Krieg plante oder führte, durfte abgesetzt werden. Verhandlungen und andere Möglichkeiten des Dialogs mussten zuvor ausgeschöpft sein, denn Krieg war nur als letzter Ausweg erlaubt.

Vitoria prüfte anhand dieser Grundsätze die spanischen Eroberungen in Amerika. Er verwarf das Primat des Kaisers, die weltliche Herrschaft des Papstes sowie angebliche freiwillige Unterwerfung oder Konversion als Rechtstitel. Die Ureinwohner seien vernunftbegabt, von Natur aus frei und rechtmäßige Eigentümer ihres Landes gewesen. Spanien habe deshalb zunächst keinen gültigen Titel zur Besetzung besessen.

Als möglichen Titel behandelte Vitoria das Ius peregrinandi et degendi: das Recht, andere Länder zu bereisen, dort zu leben und Handel zu treiben. Werde dieses Recht verweigert, könne Selbstverteidigung zulässig sein. Auch schwere Menschenrechtsverletzungen könnten einen gerechten Krieg begründen. Die Ureinwohner durften eine Konversion ablehnen, sollten aber die Verkündigung des Evangeliums nicht verhindern; wegen der möglichen Toten und Zerstörungen konnte ein Krieg dennoch unverhältnismäßig sein. Weitere Einzelfälle betrafen den Schutz konvertierter Untertanen, den Wunsch einer größeren christlichen Bevölkerung nach einer christlichen Regierung, den Sturz einer Tyrannei oder den Schutz angegriffener Verbündeter wie der Tlaxcalteken. Einen Rechtstitel wegen angeblich fehlender gerechter Gesetze oder Technologien ließ Vitoria offen und verlangte jedenfalls, jede vormundschaftliche Herrschaft müsse den Ureinwohnern dienen.

Verträge, Eigentum und gerechter Preis

Die Vertragslehre der Schule von Salamanca beruhte auf Freiheit und Gerechtigkeit. Sie trug dazu bei, den Konsensismus durchzusetzen: Verträge werden grundsätzlich durch die übereinstimmende Zustimmung der Parteien verbindlich. Damit verbunden waren Vertragsfreiheit und Willensautonomie, also die Fähigkeit des Menschen, über seine Güter und Verpflichtungen selbst zu entscheiden. Diese Freiheit blieb durch Willensmängel, gesetzlich vorgeschriebene Formen und einen unmoralischen Vertragsgegenstand begrenzt.

Verträge sollten nach Luis de Molina dem gemeinsamen Nutzen dienen. Das Naturrecht durfte nicht zulassen, dass eine Vertragspartei ohne Grund bevorzugt wurde. Ein Verstoß gegen die Tauschgerechtigkeit verursachte einen Schaden und eine ungerechtfertigte Bereicherung; nach dieser religiös-moralischen Auffassung war eine Rückgabe nötig, um das Gleichgewicht wiederherzustellen.

Privateigentum galt als wirtschaftlich nützlich, weil es Aktivität anregt und zum allgemeinen Wohlstand beiträgt. Menschen durften Eigentum besitzen und ausschließlich von seinen Vorteilen profitieren. Molina erklärte dies damit, dass Eigentümer gewöhnlich besser für ihre eigenen Güter sorgten als für Gemeinschaftsgüter. In Zeiten großer Not sollten private Güter jedoch zu Gemeinschaftsgütern werden.

Der gerechte Preis beruhte nach der Schule nicht einfach auf Arbeitsaufwand, Kosten oder Risiko, sondern auf der communis aestimatio hominum, der gemeinsamen Einschätzung der Menschen. Entscheidend waren unter anderem Fülle oder Knappheit von Waren, Kaufleuten und Geld. Luis Saravia de la Calle formulierte diese Auffassung 1544 ausdrücklich. Eingriffe und Preiskontrollen wurden besonders bei Monopolen und Grundnahrungsmitteln erwogen, waren aber umstritten: Einige vertrauten dem Eingreifen des Herrschers im öffentlichen Interesse, andere warnten vor Korruption und Klientelismus.

Ökonomisches Denken

Die wirtschaftlichen Arbeiten der Schule gerieten zunächst weitgehend in Vergessenheit, gelten heute aber als Meilenstein der Wirtschaftswissenschaft. Joseph Schumpeter argumentierte 1954, sie verdiene am ehesten den Titel „Gründerin der Ökonomie als Wissenschaft“. Sie entwickelte zwar kein vollständiges Wirtschaftssystem, formulierte aber theoretische Antworten auf neue Probleme am Ende des Mittelalters. Wegen Ähnlichkeiten zur heutigen Österreichischen Schule bezeichnete Murray Rothbard ihre Vertreter als „Proto-Austrians“, obwohl keine direkten Einflüsse erkennbar sind.

Ein Ausgangspunkt war eine Anfrage spanischer Kaufleute in Antwerpen an Vitoria im Jahr 1517: Sie wollten wissen, ob Handel zur Vermehrung des persönlichen Reichtums moralisch erlaubt sei. Die Theologen untersuchten daraufhin verstärkt Handel und Unternehmertum. Als Teil der natürlichen Ordnung verstanden sie die freie Zirkulation von Menschen, Gütern und Ideen.

Martín de Azpilcueta beobachtete, dass die Ankunft amerikanischen Silbers und Goldes in Spanien den Wert des Geldes verringerte und die Preise erhöhte. Damit formulierte er eine frühe Form der Quantitätstheorie des Geldes und verband Wert mit Knappheit.

Auch das Zinsverbot wurde neu beurteilt. Die Kirche hatte jede Zinsnahme als Wucher verurteilt; in der mittelalterlichen Ordnung dienten Kredite meist der Notlinderung. In der Renaissance wurden Darlehen jedoch zunehmend für Handel und Produktion eingesetzt. Die Schule nannte deshalb Gründe, die Zinsen rechtfertigen konnten: Der Kreditnehmer zieht einen Nutzen aus dem Geld, der Verleiher trägt ein Risiko und verliert andere Verwendungsmöglichkeiten, also Opportunitätskosten. Außerdem konnte Geld selbst als Handelsware verstanden werden, für deren Nutzung eine Gegenleistung verlangt werden durfte.

Theologie und Moralphilosophie

Die Schule wandte die scholastische Theologie stärker auf praktische Fragen des menschlichen Lebens an. Unter Vitoria begann an der Universität Salamanca eine intensive Beschäftigung mit dem Thomismus, also der Lehre des Thomas von Aquin. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Überlegungen waren eng mit den neuen moralischen Problemen des 16. Jahrhunderts verbunden.

Besonders folgenreich war die These, Moralität hänge nicht davon ab, ob jemand Christ sei: Christen könnten schlecht und Nichtchristen gut handeln. Daher durften Nichtchristen nicht allein wegen ihres Glaubens als böse gelten. Aus der zunächst auf Einzelfälle gerichteten Methode entstand später der Probabilismus. Er suchte allgemeine Regeln für moralische Entscheidungen und wurde vor allem von Bartolomé de Medina, Gabriel Vázquez und Francisco Suárez entwickelt.

Im Gnadenstreit zwischen Jesuiten und Dominikanern ging es Ende des 16. Jahrhunderts darum, wie menschlicher freier Wille, göttliche Gnade, Prädestination und Gottes Allwissenheit vereinbar seien. Nach mehreren gegenseitigen Häresievorwürfen führte Luis de Molina den Streit mit Concordia liberi arbitrii cum gratiae donis von 1588 fort. Papst Paul V. erlaubte 1607 beiden Seiten, ihre Lehren zu vertreten, und untersagte ihnen, die jeweils andere Position als Häresie zu bezeichnen.

Beim Problem des Bösen erklärte Vitoria, der freie Wille sei ein Geschenk Gottes. Da nicht jeder Mensch stets das Gute wähle, entstehe das Böse als notwendige Folge menschlicher Willensfreiheit.

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