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Schuldkult

Er stellt die Erinnerung an die NS-Zeit demagogisch als Unterdrückung Deutschlands dar, die künftige deutsche Generationen dauerhaft mit einer angeblichen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und politische Funktion
  2. 2. Historische Entstehung
  3. 3. Verwendungen durch Rechte und rechtsextreme Parteien
  4. 4. Wissenschaftliche und staatliche Einordnung
  5. 5. Empirische Prüfung des behaupteten „Schuldkults“
  6. 6. Die Parole „Free Palestine from German Guilt“

Begriff und politische Funktion

„Schuldkult“, „Schuld-Kult“ oder „Kult mit der Schuld“ ist ein politischer Kampfbegriff. Vor allem deutsche Rechtsextremisten, Vertreter der Neuen Rechten und Rechtspopulisten verwenden ihn für die nach 1945 entstandene Erinnerungskultur an die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands, besonders für das Gedenken an den Holocaust.

Die Bezeichnung unterstellt, Deutschland werde durch eine angebliche Kollektivschuld dauerhaft gedemütigt und an der Entwicklung eines selbstbewussten Nationalgefühls gehindert. Der Begriff stellt die Erinnerung an die NS-Verbrechen als Unterdrückung Deutschlands dar. Häufig werden deutsche Verbrechen dabei mit Kriegsverbrechen der Alliierten im Zweiten Weltkrieg aufgerechnet. Nach der Einordnung des Artikels gehört diese Rhetorik zum Geschichtsrevisionismus: Sie wehrt deutsche Verantwortung ab, wertet sie ab, leugnet oder verharmlost sie und verfolgt damit nationalistische politische Ziele.

Seit 1994 ist Holocaustleugnung nach § 130 StGB in Deutschland strafbar. Deshalb greifen deutschsprachige Rechtsextremisten und Geschichtsrevisionisten zunehmend nicht die Existenz des Holocaust direkt an, sondern bekämpfen die Formen des Gedenkens und der historischen Aufarbeitung.

Historische Entstehung

Die „Schuldkult“-These entstand aus dem Kampf ehemaliger Nationalsozialisten und ihrer Anhänger gegen die Entnazifizierung seit 1946. Sie bezeichneten die Maßnahmen der Alliierten als „Siegerjustiz“ und behaupteten, das deutsche Volk werde pauschal beschuldigt, bestraft und kulturell „zersetzt“. Gefordert wurden unter anderem ein Ende der Entnazifizierung, die Freilassung oder Begnadigung verurteilter NS-Täter und ein Ausgleich wirtschaftlicher Folgen. Dabei wurden die im Nürnberger Prozess verurteilten Hauptkriegsverbrecher mit gefallenen Wehrmachtssoldaten gleichgesetzt. Auch bürgerliche Parteien wie die FDP verlangten damals ein Ende der Entnazifizierung.

In repräsentativen Umfragen befürworteten bis 1949 nur noch 20 Prozent der westdeutschen Bevölkerung eine konsequente Bestrafung der NS-Täter. Viele Menschen lehnten sowohl persönliche Mitschuld als auch eine Gesamtverantwortung Deutschlands für den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen ab. Sie erklärten sich zu „verführten“ Opfern, schoben die Kriegsschuld wenigen NS-Führern zu und machten die alliierten Militärverwaltungen für Notlagen der Nachkriegszeit verantwortlich. Einen offiziellen alliierten Kollektivschuldvorwurf, den sie voraussetzten, hatte es jedoch nicht gegeben.

Der Neurechte Armin Mohler stellte in seiner Dissertation Die Konservative Revolution von 1949 antidemokratische Autoren der Weimarer Republik überwiegend als Opfer des Nationalsozialismus dar. Zusammen mit Caspar von Schrenck-Notzing verbreitete er in den 1950er und 1960er Jahren die Vorstellung, die USA hätten durch Entnazifizierung und „Reeducation“ einen fremden Liberalismus aufgezwungen. Die kritische Auseinandersetzung mit der NS-Zeit bezeichnete Mohler unter anderem als „Bewältigungsrummel“ und „Nationalmasochismus“ und relativierte die Singularität des Holocaust.

Die rechtskonservative Katholische Front, später Konservative Front, griff die Aufarbeitung der NS- und Kriegszeit ebenfalls polemisch an. In der CDU und CSU forderte besonders Franz Josef Strauß wiederholt einen „Schlussstrich“: 1969 sprach er von der „ewigen Vergangenheitsbewältigung als gesellschaftlicher Dauerbüßeraufgabe“, 1977 wies er eine deutsche Allein- oder Hauptschuld an den Weltkriegen zurück und 1986 verlangte er, die NS-Vergangenheit solle „in der Versenkung“ verschwinden.

Dem widersprach Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 1985. Er betonte, viele Deutsche hätten die Verfolgung jüdischer Mitbürger miterleben können, und bezeichnete die Kapitulation für die Opfer des Nationalsozialismus als Befreiung. Die eigentliche Niederlage Deutschlands sei bereits die „Machtergreifung“ am 30. Januar 1933 gewesen. Seitdem richtet sich die „Schuldkult“-Rhetorik gegen diesen bundesdeutschen Konsens. Nach der Wiedervereinigung 1990 und dem erweiterten Wissen über die nationalsozialistische Vernichtungspolitik wurde sie in verschiedenen tagespolitischen Zusammenhängen weiterverwendet.

Verwendungen durch Rechte und rechtsextreme Parteien

Franz Schönhuber bezeichnete 1981 das bundesdeutsche Gedenken als „Dauerkarte nach Canossa“ und stellte es damit als ewigen Bußgang der Deutschen dar. 2000 veröffentlichte er gemeinsam mit dem Holocaustleugner Horst Mahler die Schrift Schluß mit dem deutschen Selbsthaß, die die deutsche Erinnerungskultur geschichtsrevisionistisch angriff.

Eine wichtige öffentliche Debatte löste Martin Walser aus. In seiner Dankesrede zum Friedenspreis des Deutschen Buchhandels am 11. Oktober 1998 kritisierte er das geplante Berliner Holocaustmahnmal als „Monumentalisierung“ und „fußballfeldgroßen Alptraum“. Er sprach von einer „Dauerrepräsentation unserer Schande“, einer „Moralkeule Auschwitz“ und einer „erpresserischen Drohroutine“. Walser verlangte, die Form des Holocaustgedenkens dem individuellen Gewissen zu überlassen. Ignatz Bubis warnte, dadurch könne die bislang vor allem rechtsextreme Abwehr des öffentlichen Gedenkens gesellschaftlich normalisiert werden. Antisemitismusforscher fanden in zustimmenden Briefen an Walser nationalistische und antisemitische Stereotype, darunter Schuldumkehr und die Ausgrenzung deutscher Juden aus dem nationalen Kollektiv. Das 1999 beschlossene Holocaustmahnmal wurde 2005 fertiggestellt.

Vertreter der Neuen Rechten verwendeten ähnliche Argumente. Heinz Nawratil erklärte deutsche Vertreibungen in seinem Schwarzbuch von 1982 zu angeblichen „Vertreibungsverbrechen“, überhöhte Opferzahlen und stellte sie dem Holocaust gleich. In seinem Buch Der Kult mit der Schuld von 2006 behauptete er eine seit den 1950er Jahren bestehende „Beschwörung der einzigartigen deutschen Schuld“. Historiker wie Martin Broszat wiesen diese Aussagen zurück. Weitere Beispiele sind Volker Schimpffs Ablehnung des sächsischen Schuld-Bekenntnisses und der Wehrmachtsausstellung, Martin Hohmanns Forderung, sich vom „Schuldwahn“ zu befreien, sowie Henry Nitzsches Ruf, „vom Schuldkult runterzukommen“. Karlheinz Weißmann, das Institut für Staatspolitik, die Junge Freiheit und andere neurechte Akteure bezeichneten die Erinnerungskultur als „Schuldneurose“, „Schuldstolz“ oder „Staatsreligion“.

Die NPD bekämpfte das Holocaustgedenken seit ihrer Gründung 1964. Bei ihrer Demonstration am 8. Mai 2005 lautete das Motto „60 Jahre Befreiungslüge – Schluss mit dem Schuldkult“. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Verbot der beantragten Route am Holocaustmahnmal, weil das Motto die jüdischen Opfer zum Gegenstand eines Kultes herabsetze und die Befreiung der Verfolgten durch die Kapitulation bestreite. Rund 15.000 Bürger blockierten die geplante Route im Rahmen eines „Tages der Demokratie“. Im NPD-Programm von 2016 wird der „staatlich verordnete Schuldkult“ abgelehnt; gefordert werden das Ende der „einseitigen Vergangenheitsbewältigung“ und „Freiheit von Forschung und Lehre“. Auch Stolpersteine für NS-Opfer wurden als „Schuldkult“ angegriffen und teilweise beschädigt oder zerstört. 2019 wurde der rechtsextreme Videoblogger Nikolai Nerling wegen Volksverhetzung verurteilt.

Pegida griff den Begriff am 9. November 2015 in Dresden auf. Tatjana Festerling erklärte vor etwa 8000 Teilnehmern den „Schuldkomplex aus zwölf Jahren Naziherrschaft“ für beendet und forderte ein Ende des „Schuldkults“.

In der AfD wurde der Begriff besonders im Bundestagswahlkampf 2017 verbreitet. Jens Maier erklärte den „Schuldkult“ für beendet, Björn Höcke forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ und bezeichnete das Berliner Holocaustmahnmal als „Denkmal der Schande“. Wilhelm von Gottberg versprach, den „Kult mit der Schuld“ zu beenden. Auch Alice Weidel und weitere AfD-Vertreter verwendeten den Begriff. AfD-Verbände forderten anschließend unter anderem, Förderungen für Gedenkstätten zu streichen oder Stolpersteinaktionen zu beenden. Das führte zu Konflikten um Sitze der AfD in Gedenkstiftungen. 2018 änderte Niedersachsen deshalb die Statuten seiner Stiftung niedersächsische Gedenkstätten.

Die Rhetorik wird im Artikel als Verbindung von Erinnerungsabwehr, Nationalismus, Rassismus und antisemitischen beziehungsweise geschichtsrevisionistischen Positionen beschrieben. 2025 wurde sie von AfD- und neurechten Akteuren auch mit dem völkischen Konzept des „Bevölkerungsaustauschs“ und Forderungen nach massenhafter Ausweisung von Migranten verbunden.

Wissenschaftliche und staatliche Einordnung

Historiker ordnen „Schuldkult“ als geschichtsrevisionistisches Denkmuster ein. Der Begriff bestreitet den Holocaust oft nicht ausdrücklich, greift aber die erinnernde Verarbeitung und das Gedenken an die Opfer an. Er ersetzt deren Perspektive durch ein deutsches Opfernarrativ, stellt den Zweiten Weltkrieg als Existenzkampf des deutschen Volkes dar und präsentiert die Erinnerungskultur als „Gefängnis“ oder Unterdrückung. Nach Toralf Staud soll der Ausdruck jede kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus als lächerlich, unnatürlich und aufgezwungen erscheinen lassen.

Antisemitismusforscher ordnen die Rhetorik häufig als sekundären Antisemitismus ein. Juden oder jüdische Organisationen werden dabei als angebliche Betreiber eines Gedenkens dargestellt, mit dem sie Deutschland kontrollierten, finanzielle Leistungen erpressten oder eine nationale Selbstversöhnung verhinderten. So werden Holocaustüberlebende zu Verursachern der Erinnerung gemacht. Antisemitismus, Holocaustrelativierung und Geschichtsrevisionismus bilden nach dieser Einordnung eine gemeinsame Strategie gegen den antitotalitären Grundkonsens und den Schutz der Demokratie.

Wissenschaftler wie Wolfgang Gessenharter, Norbert Haase, Klaus Ahlheim, Hans-Peter Killguss, Volker Weiß und Volkhard Knigge betonen, dass die Formel nicht nur im offenen Rechtsextremismus vorkommt. Sie könne auch in Teilen der gesellschaftlichen Mitte oder in nationalkonservativen Parteien Anklang finden und dadurch rechtsextreme Positionen normalisieren. Die Neue Rechte versuche, die Erinnerung an den Holocaust durch eine ethnisch verstandene „nationale Identität“ zu ersetzen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wertete die „Schuldkult“-Rhetorik der NPD als rechtsextremen Geschichtsrevisionismus. Das Bundesverfassungsgericht führte sie in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 zum NPD-Verbotsverfahren als einen Beleg für die verfassungsfeindliche Ausrichtung, die positive Bezugnahme auf den Nationalsozialismus und die Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP an.

Empirische Prüfung des behaupteten „Schuldkults“

Eine repräsentative Umfrage des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung an der Universität Bielefeld, veröffentlicht am 13. Februar 2018, fand keinen empirischen Beleg für einen „Schuldkult“. Von 1000 Befragten stimmten insgesamt 10,4 Prozent der Aussage zu: „Auch wenn ich selbst nichts Schlimmes getan habe, fühle ich mich schuldig für den Holocaust.“

Andreas Eberhardt von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ erklärte, schuldig könne sich nur fühlen, wer persönlich beteiligt gewesen sei. Die in Deutschland lebenden Menschen empfänden vielmehr eine Verantwortung für den Umgang mit der Geschichte. Die Umfrage unterscheide damit zwischen persönlicher Schuld und historischer Verantwortung.

Die Parole „Free Palestine from German Guilt“

Die englische Parole „Free Palestine from German Guilt“ („Befreit Palästina von deutscher Schuld“) wurde 2022 von den Kuratoren der documenta fifteen, der indonesischen Künstlergruppe ruangrupa, verwendet. Sie wiesen Kritik an antisemitischen Motiven in ausgestellten Werken als „Rassismus“ zurück und verbanden die Parole mit der von ihnen unterstützten BDS-Kampagne. 2023 wurde sie bei antiisraelischen Demonstrationen in Berlin erneut gerufen, unter anderem von jungen linken, nichtmigrantischen Gruppen aus antiimperialistischen, postkolonialen und queerfeministischen Zusammenhängen.

Die Parole wurde außerdem von rechtsextremen Gruppen aufgegriffen. Aufkleber mit „Befreie dich vom Schuldkult“ verbanden sie 2023 mit Aussagen wie „Israel mordet“. In Wien erschien im Oktober 2023 die Variante „Free Palestine from Austrian guilt“. Andere Linke veränderten sie zu „Free Palestine from Hamas“, um sich von Antisemitismus und einer Verherrlichung des Hamas-Terrors abzugrenzen.

Viele Antisemitismusforscher und Historiker, darunter Stephan Grigat, Margit-Inga Zimmermann, Isolde Vogel, Jens-Christian Wagner, Sybille Steinbacher, Sebastian Voigt und Jacob Eder, sehen in der Parole eine linke, postkoloniale oder antiimperialistische Variante der rechtsextremen „Schuldkult“-Erzählung. Sie kritisieren, dass deutsche historische Verantwortung und die Erinnerung an den Holocaust als Hindernis für die Verurteilung Israels dargestellt würden. Darin sehen sie Schuldabwehr, Täter-Opfer-Umkehr und israelbezogenen beziehungsweise post-Holocaust-Antisemitismus. Andere Autoren stellen eine historische Verbindung zu linken antisemitischen und antizionistischen Positionen seit 1967 her, unter anderem zu den Tupamaros West-Berlin und zu NS-Vergleichen der RAF.

Der Journalist Gerhard Hanloser grenzt die Parole dagegen vom rechtsextremen Motiv ab. Sie leugne die NS-Verbrechen nicht, sondern kritisiere eine angebliche Verschiebung deutscher Schuld auf Israel und Palästina sowie eine bedingungslose Israelsolidarität der deutschen Politik. Zugleich räumt auch diese Gegenposition ein, dass die Parole fälschlich jeden arabischen Judenhass und Antisemitismus ausblenden könne.

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