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Schuldbekenntnis
Ein Schuldbekenntnis ist das Eingeständnis der persönlichen oder kollektiven Schuld vor Gott im Christentum. Es zielt auf die Bitte um Vergebung, …
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Grundidee und Bedeutung
Ein Schuldbekenntnis ist im Christentum das Eingeständnis persönlicher oder kollektiver Schuld vor Gott. Es ist mit der Bitte um Vergebung verbunden, wie sie im Vaterunser vorkommt: „Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern [denen, die an uns schuldig wurden].“
Das christliche Schuldbekenntnis ist nicht nur eine private Aussage einzelner Menschen. Es gilt vor allem als öffentliche und gemeinschaftliche Antwort der Gemeinde Jesu Christi auf Gottes Schuldübernahme, die nach christlichem Verständnis in der Kreuzigung seines Sohnes offenbar geworden ist. Darin unterscheidet es sich von der individuellen Beichte: Während die Beichte stärker die einzelne Person betrifft, hat das Schuldbekenntnis einen gemeinschaftlichen Charakter und kommt besonders in der Liturgie, also im geordneten Gottesdienst, zum Ausdruck.
Schuldbekenntnis im römischen Ritus
Im römischen Ritus heißt das allgemeine Schuldbekenntnis Confiteor. Es ist ein Gebet der Liturgie und wird in der heiligen Messe nach der Eröffnung gesprochen. Für die Feier der Komplet, also des kirchlichen Nachtgebets, wird es sehr empfohlen.
Nach dem Schuldbekenntnis folgt die Vergebungsbitte durch den Zelebranten, also durch den leitenden Priester oder Gottesdienstvorsteher. An Sonntagen kann der Bußritus durch das Taufgedächtnis ersetzt werden.
Seit der Liturgiereform von 1970 nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gibt es neben dem Confiteor auch andere Formen. Eine mögliche alternative Form lautet: „Erbarme Dich, Herr, unser Gott, erbarme Dich.“ Die Gemeinde antwortet: „Denn wir haben vor Dir gesündigt.“ Darauf folgt: „Erweise, Herr, uns Deine Huld.“ Die Antwort lautet: „Und schenke uns Dein Heil.“
Auch eine erweiterte Form des Kyrie eleison kann anstelle des Schuldbekenntnisses gebetet oder gesungen werden. Das Kyrie eleison bedeutet „Herr, erbarme dich“. Der Artikel weist aber darauf hin, dass das Kyrie ursprünglich ein Huldigungsruf ist und seinen eigentlichen liturgischen Platz nach Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte hat.
Wortlaut und Gesten
Der Wortlaut des allgemeinen Schuldbekenntnisses wurde durch die Liturgiereform von 1970 verändert. In der älteren Fassung bis 1970 wurden neben Gott unter anderem die selige, allzeit reine Jungfrau Maria, der heilige Erzengel Michael, Johannes der Täufer, die Apostel Petrus und Paulus, alle Heiligen sowie die Brüder oder der Vater angerufen. Der Beter bekannte, „viel gesündigt“ zu haben „in Gedanken, Worten und Werken“ und sprach: „durch meine Schuld, durch meine Schuld, durch meine übergroße Schuld.“ Danach bat er die genannten Heiligen und die Gemeinde, für ihn bei Gott zu beten.
Die Fassung seit 1970 ist kürzer. Auf Deutsch lautet ihr Kern: „Ich bekenne Gott, dem Allmächtigen, und allen Brüdern und Schwestern, dass ich Gutes unterlassen und Böses getan habe – ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Werken durch meine Schuld, durch meine Schuld, durch meine große Schuld.“ Danach werden die selige Jungfrau Maria, alle Engel und Heiligen sowie die Brüder und Schwestern gebeten, „für mich zu beten bei Gott, unserm Herrn.“
Wichtig ist dabei auch die liturgische Geste: Bei den Worten „mea culpa“ oder „meine Schuld“ sehen die Rubriken, also die liturgischen Vorschriften, vor, sich an die Brust zu schlagen.
Frühere liturgische Vorschriften
Vor der Liturgiereform infolge des Zweiten Vatikanischen Konzils war ausschließlich die längere lateinische Fassung vorgeschrieben und im liturgischen Gebrauch. Das Schuldbekenntnis gehörte zum Stufengebet. Dieses wurde am Beginn der heiligen Messe vor dem Hinzutreten zum Altar gebetet, und zwar im Wechsel zwischen Priester und Ministrant oder Gemeinde.
Dabei verwendeten die Ministranten besondere Formulierungen: statt „et vobis fratres“ beteten sie „et tibi pater“, und statt „et vos fratres“ beteten sie „et te pater“. Obwohl sich das Volk am Gebet beteiligen konnte, war das Schuldbekenntnis ursprünglich vor allem ein Vorbereitungsgebet des Klerus auf die heilige Messe.
Bis zur Rubrikenreform im Zusammenhang mit der Liturgie von 1962 beteten die Kommunikanten nach der Kommunion des Priesters ein eigenes Schuldbekenntnis als Vorbereitung auf den Kommunionempfang. Im levitierten Hochamt sang an dieser Stelle der Diakon das Schuldbekenntnis. Trotz der Rubrikenreform von 1962 wird das Confiteor vor dem Kommunionempfang mancherorts als lokale Tradition weitergeführt.
Protestantischer Gebrauch
Im protestantischen Bereich erscheint das Schuldbekenntnis vor allem in drei liturgischen Hauptformen: als Bußgebet oder Confiteor zu Beginn eines Bußgottesdienstes, als Antwort der Gemeinde auf die Predigt und als Vorbereitung der Gemeinde auf die Abendmahlsfeier.
Seit der Reformation gehört die sogenannte „Offene Schuld“ zur Liturgie eines gewöhnlichen Predigtgottesdienstes. Im 19. und 20. Jahrhundert entstanden durch Theologen und Liturgiekommissionen viele verschiedene Sündenbekenntnisse.
Seit 1960 wurde es beliebt, Schuldbekenntnisse mit Gesellschaftskritik zu verbinden, zum Beispiel im Politischen Nachtgebet auf evangelischen Kirchentagen. Dadurch sollte Schuld nicht nur als persönliche Selbsterkenntnis des Sünders vor Gott verstanden werden, sondern auch auf den sozialen und politischen Bereich bezogen werden.
In der Zürcher Gottesdienstreform der 1960er-Jahre wurde ein Schuldbekenntnis in den ordentlichen Sonntags- und Festgottesdienst aufgenommen, aber als freiwilliges und nicht verpflichtendes liturgisches Angebot. Im Gesangbuch der Evangelisch-methodistischen Kirche von 2002 gibt es ein eigenes Formular mit dem Titel „Die Feier zur Erneuerung des Bundes mit Gott“. Diese Feier verbindet mehrere Beicht- und Bußgebete und mündet in die Selbstverpflichtung, den vollkommenen Willen Christi „zu suchen und zu tun“.
Schuldbekenntnisse ganzer Kirchen
Das Schuldbekenntnis kann auch ein Akt der Gesamtkirche sein. Die Kirche versteht sich als Gemeinschaft der Gläubigen und kann in bestimmten historischen Situationen eigenes konkretes Versagen benennen. Damit bekennt sie sich zu ihrer weltweiten Verantwortung für das Heil aller Menschen. Auch einzelne Christen haben stellvertretend Schuld der Gesamtkirche ausgesprochen.
Ein besonders bekanntes Schuldbekenntnis stammt von dem lutherischen Theologen Dietrich Bonhoeffer aus dem Jahr 1940. Auf dem Höhepunkt des Triumphs Adolf Hitlers nach dem Sieg über Frankreich sprach Bonhoeffer von der Schuld der Kirche gegenüber den „schwächsten Brüdern und Schwestern Jesu Christi“, den Juden. Er warf der Kirche vor, sie habe die Juden dem Unrecht des totalen Staates ausgeliefert und die Herrschenden ermutigt, dieses Unrecht mit Berufung auf den Segen der Kirche zu begehen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Stuttgarter Schuldbekenntnis vom Oktober 1945 zum Ausgangspunkt einer jahrzehntelangen Neubesinnung der EKD über das Versagen des Protestantismus gegenüber dem Nationalsozialismus. 1947 folgte das Darmstädter Wort, das konkrete evangelische „Irrwege“ bekannte, aber nur von Teilen der EKD angenommen wurde. Die Evangelische Kirche A. u. H. B. in Österreich sprach ein vergleichbares Schuldbekenntnis erst 1998 aus.
Im Katholizismus war das Mea culpa („meine Schuld“) von Papst Johannes Paul II. vom 12. März 2000 ein historisches Schuldbekenntnis. Darin gestand er kirchliche Verfehlungen im Zusammenhang von Glaubenskriegen, Judenverfolgungen und Inquisition ein. Bereits am 16. März 1998 hatte der Vatikan im Dokument „Nachdenken über die Shoa“ die Mitschuld von Christen am Holocaust bekannt. Am 20. März 1998 folgte eine Pilgerreise des Papstes nach Israel, Jordanien und in die Palästinensergebiete, bei der er an der Klagemauer betete und in Betlehem und Nazaret Eucharistie feierte.