Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Schuld (Ethik)
Schuld bedeutet im moralischen Sinne ein Verstoß gegen das Gewissen. Sprachlich vorherrschend sind – auch nach literarisch-philosophischen Entsprechungen – drei …
Inhalt6 Abschnitte
Grundbegriff und Formen
Schuld bezeichnet in der Ethik verschiedene Zusammenhänge. Sie kann bedeuten, dass jemand die wohlverstandenen Interessen anderer verletzt, wegen Dankbarkeit oder eines Versprechens „in der Schuld“ eines anderen steht, moralisch als schuldig oder unschuldig bewertet wird oder gegen das eigene Gewissen verstößt.
Sprachlich werden vor allem drei Bedeutungen unterschieden: Schuld als etwas „Gesolltes“, Schuld als Tat eines bestimmten Menschen und Schuld als Ergebnis, das durch eine Tat bewirkt wurde. Für das Verständnis wichtig ist daher, ob es um Verantwortung für falsches Handeln, um eine sittliche Verpflichtung oder um moralische Bewertung einer ganzen Lebensführung geht.
Verantwortung und Schuldfähigkeit
Schuld als Verantwortlichkeit liegt vor, wenn jemand für einen Verstoß gegen eine sittliche, ethisch-moralische oder gesetzliche Norm verantwortlich ist. Das kann ein absichtlicher Verstoß sein, etwa Diebstahl, oder ein fahrlässiger Verstoß, etwa fahrlässige Tötung. In der Regel gilt Schuld als höchstpersönlich: Eine einzelne Person hat für ihre Schuld einzustehen; die Vererbbarkeit von Schuld, Kollektivschuld und Sippenhaft werden häufig abgelehnt.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der schuldige Mensch die Möglichkeit hatte, die als schlecht bewertete Tat zu unterlassen. Deshalb wird Schuldfähigkeit oft mit Willensfreiheit verbunden. Der Determinismus erklärt menschliches Handeln rückblickend durch Anlagen und Umweltbedingungen; wenn Menschen sich nicht frei zwischen Gut und Böse entscheiden könnten, würde das Schuldprinzip fraglich. Ob Willensfreiheit und Determinismus vereinbar sind, ist umstritten. Kompatibilisten wie Peter Bieri, Michael Pauen, Harry Frankfurt, Daniel C. Dennett und Richard Rorty halten Verantwortung und Schuld auch in einer deterministischen Welt für sinnvoll. Inkompatibilisten halten Determinismus und Willensfreiheit für unvereinbar und bezweifeln deshalb ein Recht auf Bestrafung als Übelzufügung; sie befürworten eher Behandlung des Täters und Sicherung der Gesellschaft, etwa durch Sicherungshaft.
Normativer und psychologischer Schuldbegriff
Der normative Schuldbegriff versteht Schuld als Bewertung einer gewollten oder fahrlässigen unethischen Handlung. Entscheidend ist, ob das unethische Verhalten vermeidbar war. Schuld bedeutet dann Vorwerfbarkeit: Einer Person kann ihr Handeln vorgeworfen werden, wenn sie anders hätte handeln können und sollen.
Der psychologische Schuldbegriff sieht Schuld in der persönlichen Beziehung eines Menschen zu seiner Handlung. Er fragt nach Kenntnis oder Unkenntnis sowie Wollen oder Nichtwollen des ethisch missbilligten Verhaltens. Dieser Begriff gilt als weniger differenziert, weil er sittliche Reife, Einsichtsfähigkeit, Motive und ethische Dilemmata nicht ausreichend berücksichtigt.
Bei der Beurteilung von Schuld kann wichtig sein, ob eine Person die nötige sittliche Reife und Einsichtsfähigkeit hatte, ob ihr Verhalten aus einer tadelnswerten Gesinnung entstand, wie schwer die Pflichtverletzung war und ob Gleichgültigkeit, Böswilligkeit oder Rücksichtslosigkeit vorlagen. Auch besondere Motivationslagen können Schuld mindern oder ausschließen, zum Beispiel gegenwärtige Gefährdung eigener wesentlicher Interessen wie Leben, Gesundheit und Freiheit, Gefährdung nahestehender Personen oder Verwirrung, Furcht und Schrecken. Ebenfalls zu prüfen ist, ob die Person das Verbot kannte, es für ungültig hielt oder es falsch auslegte, also einem Verbotsirrtum unterlag. In ethischen Dilemmata kann das Gebotene schwer oder gar nicht bestimmbar sein.
Ausgleich, Unschuld und Gewissen
Viele Gesellschaften kennen die Vorstellung, dass Schuld ausgeglichen werden kann. Genannt werden Buße, Sühne, Wiedergutmachung, Vergeltung oder Vergebung. In vielen Gesellschaften ist das Talion-Prinzip noch lebendig. Nach Sühne, Wiedergutmachung, Vergeltung oder Vergebung gilt die Schuld dann als erloschen.
Wer keine Schuld an einem Vergehen hat, ist unschuldig beziehungsweise juristisch „schuldlos“. Nach der Unschuldsvermutung ist jeder Mensch so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist und alle Voraussetzungen für seine Verteidigung gewährleistet waren.
Ein Sonderproblem ist der Überzeugungstäter. Hier stellt sich die Frage, ob ethische Pflichten, die nicht aus der eigenen Neigung oder dem eigenen Gewissen befolgt werden, überhaupt letztverbindlich sein können. Wenn die Überzeugungen des Täters mit den von der Gemeinschaft definierten ethischen Pflichten kollidieren, muss dies auch vor dem Hintergrund der Gewissensfreiheit betrachtet werden.
Sittliche Pflicht und Lebensführung
Ein anderes Konzept von Schuld betrifft sittliche Pflichten oder Rücksichten. Hier entsteht Schuld nicht durch eine falsche Einstellung zu ethischen Anforderungen und nicht unbedingt durch eine Rechtsverletzung, sondern durch eine Leistung oder ein Versprechen und die erwartete Dankbarkeit. Wer begünstigt wurde, steht dann in einem Schuldverhältnis zum Handelnden: Man sagt, er stehe in jemandes Schuld. Diese Schuld wird durch eine angemessene Gegenleistung getilgt.
Schuld und Unschuld können auch als moralische Bewertung einer Lebensführung verstanden werden. Dann bezeichnen sie grundlegende moralische Verdorbenheit oder Vollkommenheit. Im Christentum ist die Erbsünde ein Beispiel: Sie bezeichnet einen die ganze Menschheit betreffenden Hang zur Abwendung von Gott und Hinwendung zum Bösen.
Psychologisch kann Schuld als unbewusstes Inszenierungssymptom zur Erzeugung oder Aufrechterhaltung von Grenzen beschrieben werden. Pathologisch kann sie sich etwa als Schuld-„Waffe“, in Tabuisierung, Verantwortungsablehnung oder im Missbrauch internalisierter Schuldgefühle anderer äußern. Schuldgefühle können verdrängt werden, etwa wenn sie an ein Trauma erinnern. Eine weitere Form ist Rationalisierung: Man findet Gründe dafür, sich nicht schuldig gemacht zu haben, während abgespaltene Schuldgefühle unbewusst weiterwirken. Als juristischer Begriff war „Lebensführungsschuld“ in der Rechtsprechung des nationalsozialistischen Deutschlands bedeutsam; unter diesem sehr willkürlichen Vorwurf verhängte die Strafjustiz schwere Strafen.
Kulturelle Unterschiede und Kritik
Schuldidentitäten können kulturell und sozial sehr unterschiedlich sein. Was in einer Kultur erlaubt, geboten oder beleidigend ist, kann in einer anderen anders bewertet werden. Ein Beispiel ist die linke Hand: In Europa kann sie beim Gruß positiv mit dem Herzen verbunden sein, in anderen Ländern gilt sie als „schmutzige“ Hand, sodass ihr Gebrauch beleidigend wirken kann. Solche Unterschiede können bei diplomatischen, geschäftlichen oder privaten Auslandskontakten zu Konflikten führen.
Schuld kann auch situativ bewertet werden. Ein Soldat, der im Krieg straffrei tötet, kann in Friedenszeiten für dieselbe Handlung schuldig gesprochen werden. Schuld erscheint dadurch als Konstrukt, also als Vereinbarung von Menschen und Institutionen über Inhalt, Zeit und Raum von Regeln. Regelverletzungen können auf neue Regelabsprachen und neue Schuldnormen hinweisen.
Im Völkerrecht wird dies bei der Terrorismusbekämpfung problematisch, weil bisherige Staatsvereinbarungen gegenüber staatenlos operierenden Terroristen nicht immer greifen. Zugleich kann die Definition von „Terrorist“ umstritten sein: In manchen Staaten regieren ehemalige „Freiheitskämpfer“, die von früheren Machthabern als „Terroristen“ bezeichnet wurden.
Walter Arnold Kaufmann erklärt Schuldgefühle in Jenseits von Schuld und Gerechtigkeit als erlernte Angst vor Strafe. Er bezieht sich auf Franz Kafkas Brief an den Vater, in dem Kafka beschreibt, wie angedrohte, aber im letzten Moment unterlassene Strafe ein großes Schuldbewusstsein erzeugt. Kaufmann zufolge entstehen Schuldgefühle in der Kindheit, wenn Autoritäten Verbote ohne nachvollziehbare Rechtfertigung aussprechen und Strafe androhen. Schuldgefühle seien für ihn eine „ansteckende Krankheit“; Befreiung von Schuld kündige den Beginn von Autonomie an.
In der Literatur ist Schuld ein häufiges Thema. Beispiele nennt der Artikel bei Fjodor Dostojewski, etwa Schuld und Sühne (1866), Die Dämonen (1873) und Die Brüder Karamasow (1878–1880). Im 20. Jahrhundert griff Max Frisch in seinem erzählerischen Werk wiederholt Schuld und Schuldbewusstsein des Mannes in der Beziehung zur Frau auf.
Lernvideos zu Schuld (Ethik)
8:29
Kriege, Krisen, Knappheit: Was ist schuld an der Inflation? | ZDF heute-journal
ZDFheute Nachrichten · 188.024 Aufrufe
9:13
Woyzeck (Büchner) - Themen & Interpretation - Eifersucht, Wahnsinn, Gewalt, Einsamkeit, Schuld u. a.
Die Merkhilfe · 98.264 Aufrufe
1:37:22
ZEITREISE: Wer war wirklich schuld am Ersten Weltkrieg? Mit Dominik Geppert
Ronzheimer · 81.444 Aufrufe
3:27
Kohlenstoffdioxid - Schuld an der globalen Erwärmung? - #TheSimpleShort
Chemie - simpleclub · 41.570 Aufrufe