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Roman Herzog

Roman Herzog war von 1994 bis 1999 der siebte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor war er von 1978 bis 1980 Kultus-, von 1980 bis 1983 …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Überblick
  2. 2. Ausbildung und wissenschaftliche Laufbahn
  3. 3. Parteiarbeit und öffentliche Ämter vor der Präsidentschaft
  4. 4. Bundespräsident 1994 bis 1999
  5. 5. Engagement und Politik nach dem Amt
  6. 6. Familie, Tod und Auszeichnungen

Überblick

Roman Herzog (* 5. April 1934 in Landshut; † 10. Januar 2017 in Bad Mergentheim) war ein deutscher Jurist und Politiker der CDU. Er war von 1994 bis 1999 der siebte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Davor wirkte er als Hochschullehrer, Landespolitiker in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie als Richter und Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Bedeutend ist Herzog vor allem durch drei Bereiche: seine juristische Arbeit im Staats- und Verfassungsrecht, seine Amtszeit als Bundespräsident mit öffentlichen Grundsatzreden und Gedenkinitiativen sowie seine spätere Mitarbeit an Fragen der Sozialpolitik, der Europäischen Union und des Wahlrechts. Besonders bekannt wurde seine „Ruck-Rede“ von 1997, in der er Reformbereitschaft in Deutschland forderte. 1996 führte er den 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ein. Außerdem leitete er den europäischen Konvent, der zwischen Dezember 1999 und Oktober 2000 die Charta der Grundrechte der Europäischen Union erarbeitete.

Ausbildung und wissenschaftliche Laufbahn

Herzog wurde als Sohn des Archivars und Historikers Karl Theodor Herzog und Helene Herzog, geborene Schulze, geboren. Nach dem Abitur mit der Durchschnittsnote 1,0 am Hans-Carossa-Gymnasium Landshut studierte er ab 1953 Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 1957 legte er nach sieben Semestern das erste juristische Staatsexamen ab. 1958 promovierte er zum Dr. jur.; seine Dissertation behandelte die „Grundrechtsbeschränkung nach dem Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention“. Nach dem Referendariat bestand er 1961 das zweite Staatsexamen.

Bis 1964 war Herzog wissenschaftlicher Assistent bei Theodor Maunz an der Juristischen Fakultät der Universität München. In dieser Zeit schrieb er seine Habilitationsschrift über „Die Wesensmerkmale der Staatsorganisation in rechtlicher und entwicklungsgeschichtlicher Sicht“. Die Habilitation ist eine wissenschaftliche Qualifikation, die in Deutschland häufig Voraussetzung für eine Professur war oder ist.

1965 wurde Herzog ordentlicher Professor für Staatsrecht und Politik an der Freien Universität Berlin. Dort war er von 1967 bis 1968 Dekan und von 1968 bis 1969 Prodekan der Juristischen Fakultät. Nach Konflikten mit Vertretern der Studentenbewegung wechselte er 1969 an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer auf den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik; von 1971 bis 1972 war er deren Rektor.

Seit 1964 war Herzog Mitautor und Mitherausgeber des Grundgesetzkommentars Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, der als Standardwerk gilt. Seit 1966 war er Mitherausgeber des Evangelischen Staatslexikons. Von 1981 bis 1994 war er außerdem Mitherausgeber der Wochenzeitung Christ und Welt – Rheinischer Merkur. Neben seiner Tätigkeit als Verfassungsrichter hatte er später Lehraufträge als Honorarprofessor in Speyer und Tübingen sowie 1999/2000 eine Gastprofessur an der Universität Karlsruhe (TH).

Parteiarbeit und öffentliche Ämter vor der Präsidentschaft

Herzog trat 1970 in die CDU ein. Von 1978 bis 1983 war er Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises von CDU und CSU und gehörte ab 1979 dem Bundesvorstand der CDU an. Während seiner Amtszeit als Bundespräsident ruhte seine Parteimitgliedschaft.

1973 wurde Herzog in die Landesregierung von Rheinland-Pfalz unter Ministerpräsident Helmut Kohl berufen. Er war Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und damit zugleich Mitglied des Bundesrates. Dieses Amt behielt er bis 1978, auch unter Ministerpräsident Bernhard Vogel.

Von 1978 bis 1980 war Herzog Minister für Kultus und Sport in Baden-Württemberg unter Ministerpräsident Lothar Späth. Nach der Landtagswahl 1980 zog er als Abgeordneter für den Wahlkreis Göppingen in den Landtag von Baden-Württemberg ein. Danach wurde er Innenminister des Landes Baden-Württemberg und blieb dies bis 1983. In dieser Zeit wurde die Polizei in Baden-Württemberg für den Einsatz gegen Demonstranten mit Gummischrot und dem Reizgas CS ausgestattet. Außerdem führte Herzog für Demonstranten eine Kostenpflicht bei Polizeieinsätzen mit „unmittelbarem Zwang“ ein.

Am 20. Dezember 1983 wurde Herzog nach der Niederlegung seines Landtagsmandats und seines Ministeramts Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats. Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht für Verfassungsfragen. Am 16. November 1987 wurde Herzog Präsident des Gerichts. Dieses Amt übte er bis zum 30. Juni 1994 aus. 1990 beriet er die letzte DDR-Regierung und die Bundesregierung in Fragen des Einigungsvertrages, besonders zu Konfiskationen von 1945 bis 1949. Unter seinem Vorsitz wurden Verfassungsbeschwerden zur Boden- und Industriereform zurückgewiesen. 2009 setzte er sich für eine Wiedergutmachungsinitiative ein, die 2011 umgesetzt wurde.

Bundespräsident 1994 bis 1999

Roman Herzog war vom 1. Juli 1994 bis zum 30. Juni 1999 Bundespräsident. Gewählt wurde er am 23. Mai 1994. Er trat für CDU/CSU an, nachdem der ursprünglich vorgesehene Kandidat Steffen Heitmann nach umstrittenen Äußerungen am 25. November 1993 auf eine Kandidatur verzichtet hatte. Herzog galt als liberaler Kandidat und sollte auch für die FDP wählbar sein, die zunächst Hildegard Hamm-Brücher aufgestellt hatte. Nachdem Hamm-Brücher nach dem zweiten Wahlgang ihre Kandidatur zurückgezogen hatte, gewann Herzog im dritten Wahlgang mit Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen Johannes Rau, den Kandidaten der SPD. Bereits zu Beginn seiner Amtszeit verzichtete Herzog auf eine erneute Kandidatur 1999; sein Nachfolger wurde Johannes Rau.

1996 proklamierte Herzog den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Dadurch entstand die Gedenkstunde zum 27. Januar. In seiner ersten Rede sagte er: „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen.“ Der Gedenktag sollte Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, den Opfern gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken. 1999 sprach Herzog erneut als Hauptredner der Gedenkstunde.

Große Aufmerksamkeit erhielt Herzogs Berliner Rede vom 26. April 1997, die als „Ruck-Rede“ bekannt wurde. Darin sagte er: „Durch Deutschland muß ein Ruck gehen.“ Er forderte, alle müssten mitmachen und Opfer bringen: Arbeitgeber sollten Kosten nicht nur durch Entlassungen senken, Arbeitnehmer Arbeitszeit und Löhne an die Lage ihrer Betriebe anpassen, Gewerkschaften betriebsnahe Tarifabschlüsse und flexiblere Arbeitsbeziehungen ermöglichen, Bundestag und Bundesrat Reformprojekte rasch voranbringen und Interessengruppen nicht zulasten des Gemeininteresses handeln. Der Ausdruck „Ruck“ wurde später häufig zitiert und auch satirisch verwendet. Die Rede wurde zudem zu einem Vorbild für die jährliche Berliner Rede, eine Tradition, die bis 2013 bestand.

Am 5. November 1997 hielt Herzog eine viel beachtete Bildungsrede. Er forderte mehr Wettbewerb und eine stärkere Orientierung am Leistungsgedanken an deutschen Schulen. Bildung müsse wegen ihrer Bedeutung für den Einzelnen und für Deutschland insgesamt „auf die Titelseiten“ der Tageszeitungen gerückt werden. In seinen Bildungsreden betonte Herzog stark die wirtschaftliche Praktikabilität als Qualitätsmerkmal guter Bildung.

Engagement und Politik nach dem Amt

Nach seiner Bundespräsidentschaft blieb Herzog öffentlich aktiv. Er war Vorsitzender des Konventkreises im Konvent für Deutschland, einer Denkfabrik, und Schirmherr des nach ihm benannten Roman Herzog Instituts. Er engagierte sich auch für Kampagnen der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, war Mitglied im Bürgerkonvent und Vorsitzender des Kuratoriums der Konrad-Adenauer-Stiftung. Außerdem leitete er den ersten europäischen Konvent, der von Dezember 1999 bis Oktober 2000 die Charta der Grundrechte der Europäischen Union erarbeitete.

Gesellschaftlich engagierte sich Herzog in kirchlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen. Unter anderem war er von 1971 bis 1980 Vorsitzender der „Kammer für öffentliche Verantwortung“ der Evangelischen Kirche in Deutschland und von 1973 bis 1991 Mitglied der Synode der EKD. Er war Vorstandsvorsitzender der Stiftung Bündnis für Kinder – gegen Gewalt, gehörte von 2000 bis 2008 der Jury des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises an, setzte sich für die Gründung der Nationalen Akademie der Technikwissenschaften Acatech ein und war von 1999 bis 2015 Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung Brandenburger Tor.

2008 prägte Herzog in einem Interview den Begriff „Rentnerdemokratie“. Er sagte, die Älteren würden immer mehr und alle Parteien nähmen überproportional Rücksicht auf sie; dies könne dazu führen, dass „die Älteren die Jüngeren ausplündern“. Hintergrund war seine Unterstützung für Jens Spahn, der eine außerplanmäßige Rentenerhöhung um 0,64 Prozent verhindern wollte. Die Aussage wurde stark kritisiert. VdK-Präsident Walter Hirrlinger wies den Vorwurf zurück. Achim Goerres kam in einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung zu dem Ergebnis, dass die These von Rentnern als „ökonomische Pressure-Group“ empirisch keine Faktengrundlage habe. Der Artikel weist darauf hin, dass für eine zitierte Umfrage ein Beleg fehlt.

Zur Europäischen Union äußerte Herzog zusammen mit Lüder Gerken anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge Kritik an Zentralisierungstendenzen der EU; dadurch sei die parlamentarische Demokratie in Deutschland in Gefahr. 2008 und erneut 2012 kritisierte Herzog außerdem die Fünf-Prozent-Hürde im Wahlrecht. Er meinte, sie sei „nicht mehr zeitgemäß“ und müsse eigentlich nach oben gesetzt werden, weil sonst immer mehr kleinere Parteien die Bildung stabiler Mehrheiten erschweren könnten. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier widersprach und hielt eine Verschärfung für keine angemessene Lösung; zudem komme sie aus verfassungsrechtlichen Gründen wohl nicht in Betracht.

Familie, Tod und Auszeichnungen

Roman Herzog war seit dem 2. August 1958 mit Christiane Krauß verheiratet. Aus der Ehe gingen die Söhne Markus (* 1959) und Hans Georg (* 1964) hervor. Christiane Herzog starb am 19. Juni 2000 in München. Ab dem 4. September 2001 war Herzog in zweiter Ehe mit Alexandra Freifrau von Berlichingen, geborene von Vultejus, verheiratet. Zuletzt lebte er auf Burg Jagsthausen. Herzog starb am 10. Januar 2017 im Alter von 82 Jahren in Bad Mergentheim. Am 24. Januar 2017 fand ein Staatsakt im Berliner Dom statt; am 27. Januar wurde er auf dem Friedhof Jagsthausen beigesetzt.

Herzog erhielt zahlreiche Ehrungen. Dazu gehörten unter anderem 1984 das Große Verdienstkreuz mit Stern der Bundesrepublik Deutschland, 1997 der Karlspreis der Stadt Aachen, 1998 der Leo-Baeck-Preis sowie 1999 die Ehrenbürgerwürden von Berlin, Bonn und seiner Geburtsstadt Landshut. Außerdem erhielt er mehrere Ehrendoktorwürden, darunter 1996 von der Universität Oxford und der Ben-Gurion-Universität im Negev sowie 1998 von der Universität Wrocław. Zu seinen Schriften zählen wissenschaftliche Arbeiten wie die Dissertation „Grundrechtsbeschränkung nach dem Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention“ von 1958, die Habilitation von 1964, die „Allgemeine Staatslehre“ von 1971 sowie spätere politische und staatsrechtliche Bücher wie „Strukturmängel der Verfassung?“ und „Europa neu erfinden“.

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