Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Revisionismus (Völkerrecht)
Hauptsächlich sucht der Revisionismus, Grenzziehungen zu ändern und bestimmte, zum Territorium eines anderen Landes gehörende Gebiete als legitimen und …
Inhalt5 Abschnitte
Begriff und Zielsetzung
Revisionismus bezeichnet im Völkerrecht und in der Politik das Bestreben, bestimmte, häufig infolge von Kriegen zu vertraglichem Recht gewordene Fakten rückgängig zu machen. Im Mittelpunkt stehen meist Grenzänderungen. Gebiete, die zum Territorium eines anderen Landes gehören, werden dabei als legitimer und ursprünglich eigener Besitz dargestellt; ihr (Rück-)Erwerb soll erreicht werden.
Revisionismus kann sich gegen Friedensverträge, Gebietsabtretungen, Reparationsforderungen, militärische Beschränkungen oder andere Regelungen richten. Der Artikel zeigt zugleich, dass revisionistische Ziele mit unterschiedlichen Mitteln verfolgt werden können: durch öffentliche Propaganda und diplomatische Verhandlungen, aber auch durch Drohungen, Aufrüstung und Krieg.
Frankreich und Ungarn
Der französische Revisionismus richtete sich gegen die Abtretung von Elsass-Lothringen an das Deutsche Reich 1870/71. Diese Abtretung hatte wiederum die Ende des 17. Jahrhunderts erfolgte Annexion des Gebietes durch Frankreich rückgängig gemacht. Der Verlust von Elsass-Lothringen verstärkte die damalige deutsch-französische Erbfeindschaft. Ein sichtbares Symbol des französischen Bestrebens, den 1871 geschlossenen Friedensvertrag zu revidieren, war die verhüllte Statue der Stadt Straßburg auf der Place de la Concorde in Paris.
In Ungarn entstand nach dem Ersten Weltkrieg ein ausgeprägter Revisionismus. Auslöser waren die mit dem Kriegsende verbundenen Gebietsabtretungen an die Tschechoslowakei, Österreich, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen sowie Rumänien. Der ungarische Revisionismus zielte damit vor allem auf eine Veränderung der nach dem Krieg festgelegten territorialen Ordnung.
Revisionismus in der Weimarer Republik
Der Weimarer Revisionismus richtete sich vor allem gegen den Versailler Vertrag. Deutsche Vertreter hatten an seiner Aushandlung nicht teilnehmen dürfen. Die Ratifizierung erfolgte am 22. Juni 1919 im Reichstag unter der ultimativen Drohung der alliierten Siegermächte des Ersten Weltkrieges, andernfalls einzumarschieren. Außerdem wurde die 1914 gegen Deutschland verhängte britische Hungerblockade auch nach dem Kriegsende aufrechterhalten, um das Deutsche Reich zur Unterzeichnung zu zwingen. Deshalb betrachtete die deutsche Bevölkerung den Vertrag nahezu ausnahmslos als illegitimen Diktatfrieden.
Die Forderung nach einer Revision des Versailler Vertrags wurde von allen im Parlament vertretenen Parteien getragen. Eine entsprechende Ausgabe des Vertrags wurde jedem Schulkind neben der Weimarer Verfassung übergeben. Nur kleine pazifistische Gruppen wie die Radikaldemokratische Partei sowie linke Zeitschriften mit geringer Auflage, etwa Die Weltbühne und Das Andere Deutschland, widersprachen dem Vertragsrevisionismus öffentlich.
Besonders umstritten war Artikel 231 des Versailler Vertrags und die entsprechende Feststellung in der Mantelnote, Deutschland sei für den Ausbruch des Ersten Weltkriegs verantwortlich. Die daraus begründeten Reparationsverpflichtungen galten vielen Deutschen ebenfalls als ungerecht. Die 1921 festgelegte Kapitalsumme betrug 132 Milliarden Goldmark ohne Zinsen. Zum Vergleich: Der letzte Reichshaushalt vor Beginn der kriegsbedingten Inflation hatte 1914 nur Einnahmen von 2,35 Milliarden Goldmark verzeichnet. Die Durchsetzung der Zahlungen durch das Londoner Ultimatum 1921 und die Ruhrbesetzung 1923 verstärkte die Ablehnung.
Im Dawes-Plan von 1924 und im Young-Plan von 1929/30 wurden die deutschen Zahlungsverpflichtungen gesenkt. Trotzdem blieb das Ziel aller Regierungen der Weimarer Republik bestehen, die Reparationen weiter zu mindern oder vollständig abzuschaffen. Nationalistische Propaganda bezeichnete sie als „Tribute“ und machte sie für nahezu alle Wirtschaftsprobleme verantwortlich: für die Inflation bis 1923, die harte Sparpolitik während der Währungsstabilisierung 1924, den Berliner Börsenkrach vom 13. Mai 1927, den „Schwarzen Freitag“, und die Massenarbeitslosigkeit der Weltwirtschaftskrise. Tatsächlich waren die Reparationen mit diesen Problemen allenfalls leicht ursächlich verknüpft.
Besonders tiefe Ressentiments löste die Neugestaltung der deutschen Ostgrenze aus. Der Polnische Korridor trennte Ostpreußen ohne Volksabstimmung vom übrigen Reich und machte es zu einer Exklave. Dies belastete die deutsch-polnischen Beziehungen während der gesamten 1920er Jahre. Erst der deutsch-polnische Nichtangriffspakt von 1934 führte vorübergehend zu einer Entspannung.
Weitere revisionistische Forderungen betrafen den Anschluss Österreichs und den Verlust der deutschen Kolonien. Die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich hatte sich bereits im November 1918 mit übergroßer Mehrheit für den Anschluss ausgesprochen; der Vertrag von Saint-Germain und der Versailler Vertrag verhinderten ihn jedoch. Gegner der Weimarer Republik beriefen sich dabei auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und auf die Ankündigungen Woodrow Wilsons. Die Änderungen der West- und Nordgrenze sowie die Rüstungsbeschränkungen spielten in der revisionistischen Agitation dagegen kaum eine Rolle.
Der weit verbreitete Revisionismus stärkte rechtsradikale Parteien, besonders die NSDAP. Rechtsextremisten nutzten die Dolchstoßlegende, um demokratische Parteien, vor allem die SPD, und das Ausland für die Niederlage und den Versailler Vertrag verantwortlich zu machen. Die NSDAP verband diese Verschwörungstheorien zusätzlich mit Antisemitismus und behauptete, der Vertrag sei ein Werkzeug von Hochfinanz und Weltjudentum zur Ausbeutung deutscher Arbeiter. Das zentrale Motto lautete: „Weg mit Versailles!“. Gustav Stresemanns Verständigungspolitik, die auf außenpolitische Kompromisse setzte, wurde als „Erfüllungspolitik“ und „Vaterlandsverrat“ bekämpft.
Auch die Kommunisten forderten eine radikale Revision. Karl Radek deutete den Vertrag 1923 als Werkzeug des „Ententekapitals“, also des französischen und angloamerikanischen Finanzkapitals zur Ausbeutung deutscher Arbeiter. Clara Zetkin erklärte 1923, der Sturz der Regierung diene der „Befreiung des Vaterlands“ von den französischen Besatzungstruppen. 1930 verkündete Die Rote Fahne eine „Programmerklärung zur nationalen und sozialen Befreiung des Deutschen Volkes“; der Vorwärts stellte daraufhin fest: „Die KPD wird nationalistischer als Hitler“.
Trotz der verbreiteten Forderungen war die Revisionspolitik der demokratischen und halbdemokratischen Regierungen zwischen 1925 und 1932 teilweise erfolgreich. Die französische Besetzung des Rheinlands endete fünf Jahre früher als im Versailler Vertrag vorgesehen. Außerdem wurden die Reparationen bis auf einen symbolischen Restbetrag gestrichen und Deutschland wurde die rüstungspolitische Gleichberechtigung mit den ehemaligen Siegermächten zugesichert. Henning Köhler bewertet den Weimarer Revisionismus deshalb positiv: Er habe „die Aussicht auf eine friedliche Zukunft bestärkt“.
Nationalsozialistische Revisionspolitik
Die NSDAP profitierte 1933 von den Erfolgen ihrer revisionistischen Propaganda. Seit 1929 hatte sie außenpolitische Themen in den Mittelpunkt ihrer Agitation gestellt. Nach der Machtübernahme musste Hitler die Forderungen nach einer Rückgabe der Kolonien drosseln, konnte das Revisionstempo bei anderen Zielen aber deutlich erhöhen.
Die Entwicklung verlief in mehreren Schritten: 1935 begann die deutsche Aufrüstung, 1936 marschierte die Wehrmacht in das entmilitarisierte Rheinland ein, 1938 wurden Österreich und das Sudetenland dem Deutschen Reich angeschlossen, und 1939 kam das Memelland „heim ins Reich“. Diese spektakulären Erfolge trugen zur begeisterten Massenzustimmung der deutschen Bevölkerung zum NS-Regime bei. Sichtbar wurde dies auch in den zum großen Teil nicht gefälschten Volksabstimmungen von 1933, 1936 und 1938.
Der entscheidende Unterschied zur Weimarer Außenpolitik lag in den Mitteln und Zielen. Hitler wollte den Versailler Vertrag nicht durch friedliche Verhandlungen revidieren. Er setzte von Anfang an auf Revanche, Krieg und die Niederwerfung der Gegner, einen nach dem anderen. Die nationalsozialistische Revisionspolitik führte daher von einzelnen Vertragsrevisionen zur gewaltsamen Expansion.
Bundesrepublik Deutschland und Oder-Neiße-Grenze
Nach 1945 erkannte die Bundesrepublik Deutschland die Oder-Neiße-Linie lange Zeit nicht als endgültige deutsche Ostgrenze an. Im Zuge des Potsdamer Abkommens hatten die Alliierten sie als vorläufige polnische Westgrenze festgelegt, also als Grenze bis zu einer dauerhaften Friedensregelung für ganz Deutschland. Grundlage der westdeutschen Zurückhaltung war das Fortbestehen der Vier-Mächte-Rechtsposition.
Besonders die Vertriebenenverbände lehnten die Oder-Neiße-Linie auch nach dem Warschauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Volksrepublik Polen vom 7. Dezember 1970 als deutsche Ostgrenze ab. In einer Note an die Westmächte stellte die Bundesregierung klar, dass sie nur für die Bundesrepublik handeln könne. Eine Grenzanerkennung durch die Bundesrepublik sollte deshalb eine friedensvertragliche Regelung mit Gesamtdeutschland nicht vorwegnehmen und keine Regelung zulasten des deutschen Gesamtstaates treffen.
Erst im Zuge der Wiedervereinigung 1990 akzeptierte der nunmehr gesamtdeutsche Bundestag die Oder-Neiße-Grenze völkerrechtlich als deutsch-polnische Grenze. Diese Anerkennung wurde im deutsch-polnischen Grenzvertrag bestätigt. Die Erinnerung an den Verlust der deutschen Ostgebiete wandelte sich nur allmählich von einer teilweise revisionistischen Heimatrhetorik zu einem Gedenken an die Vertreibung und ihre Opfer.
Heute vertritt nur noch eine kleine Minderheit in Deutschland öffentlich revisionistische Standpunkte. Die Vertriebenenverbände beschränken ihre Anliegen mittlerweile auf persönliche Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht. Dies gilt definitionsgemäß nicht als Revisionismus, weil dabei keine Änderung vertraglich festgelegter Grenzen oder anderer völkerrechtlicher Regelungen angestrebt wird.