Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Rektion
Ein Präpositionalobjekt des Verbs (z. B. „[auf jemanden] warten“) wird gleichfalls manchmal nur als Rektion in einem erweiterten Sinn eingeordnet. Eine …
Inhalt6 Abschnitte
Grundidee und Bedeutung
Rektion ist in der Grammatik eine Abhängigkeitsbeziehung zwischen einem regierenden Wort, dem Regens, und einem davon abhängigen Satzteil, dem Dependens oder seltener Rektum. Im klassischen Fall legt ein Verb fest, welchen Kasus sein grammatisches Objekt haben muss. So verlangt helfen den Dativ: „jemandem helfen“. Dieser Vorgang wird auch als Zuweisung oder Überprüfung eines Kasusmerkmals bezeichnet.
Der Begriff wird außerdem auf Ergänzungen von Präpositionen und Adjektiven sowie teilweise von Substantiven angewandt. In sprachwissenschaftlichen Theorien kann Rektion jedoch anders definiert sein: In der Generativen Grammatik ist sie eine strukturelle Beziehung, die nicht zwingend mit einer Merkmals- oder Kasuszuweisung verbunden ist. In einigen germanistischen Arbeiten bezeichnet sie dagegen allgemein die Abhängigkeit eines grammatischen Merkmals von einem anderen Ausdruck.
Die Dependenzgrammatik beschreibt Satzstrukturen ebenfalls durch Beziehungen zwischen Regens und Dependens. Diese allgemeine Beziehung heißt dort aber Dependenz und nicht Rektion.
Kasusrektion in der traditionellen Grammatik
In der traditionellen Grammatik bedeutet Rektion vor allem, dass ein Wort den Kasus seiner grammatischen Ergänzung festlegt. Das Verb bestellen regiert beispielsweise ein Akkusativobjekt: „Er bestellte einen Pfannkuchen.“ Das Verb geben verlangt zwei Objekte mit verschiedenen Kasus: „Er gab dem Kellner einen Hunderter.“ Dabei steht dem Kellner im Dativ und einen Hunderter im Akkusativ.
Auch andere Wortarten können einen Kasus verlangen:
- Eine Präposition kann den Dativ regieren: „mit einem kleinen Salat“.
- Ein Adjektiv kann eine Genitivergänzung regieren: „seines Daseins überdrüssig“.
- Ein Substantiv kann mit einer Genitivergänzung verbunden sein: „ein Teil des Geldes“.
Die Grenzen dieses traditionellen Begriffs werden nicht einheitlich gezogen. Dass Präpositionen und Adjektive Ergänzungen regieren können, ist allgemein anerkannt; Verben gelten jedoch als der typischste Fall. Das Nominativsubjekt wird teils nicht als regiert betrachtet. In einem erweiterten Rektionsbegriff wird es einbezogen, wobei der Nominativ dann nicht vom Verb als solchem, sondern von dessen finiter, also nach Person und Numerus bestimmter Form regiert wird. Auch Präpositionalobjekte wie „auf jemanden warten“ gelten manchmal nur im erweiterten Sinn als Rektion. Genitivattribute bei Substantiven werden ebenfalls teils ausgeschlossen und teils ausdrücklich eingeschlossen.
Nicht jeder Kasus entsteht durch Rektion. Davon zu unterscheiden ist die Kasuskongruenz, also die Übereinstimmung grammatischer Merkmale, etwa bei Prädikativa. Weitere Fälle ohne Rektion sind der Adverbialkasus und der freie oder absolute Nominativ, der im Deutschen unter anderem bei Anreden vorkommt.
Statusrektion bei infiniten Verbformen
Nach dem Vorbild der Kasusrektion kann ein Hilfsverb bestimmen, welche infinite, also nicht nach Person bestimmte Form ein anderes Verb annimmt. Gunnar Bech prägte dafür 1955 den Begriff Statusrektion, weil er die verschiedenen Infinitivformen als „verbalen Status“ bezeichnete.
Durch Statusrektion können drei Formen verlangt werden:
- der bloße Infinitiv auf -en,
- der Infinitiv mit zu,
- die sogenannte Partizipform.
Die beiden Verwendungen von werden zeigen, wie Statusrektion unterschiedliche Hilfsverben erkennbar macht. Das Passivhilfsverb verlangt am Vollverb die Partizipform, bei Bech den „3. Status des Infinitivs“: „ob er von jemandem angezeigt wird“. Das Futurhilfsverb verlangt dagegen den bloßen Infinitiv auf -en, bei Bech den „1. Status“: „ob er den Mann anzeigen wird“. Die Form des Vollverbs zeigt somit, welche Variante von werden vorliegt.
Umstrittene Genus-Rektion
In Teilen der germanistischen Literatur, besonders in Eisenbergs Grundriss der deutschen Grammatik von 2020 und früheren Auflagen, wird Rektion weiter definiert: „Eine Konstituente f1 regiert eine Konstituente f2, wenn ein Formmerkmal von f2 durch syntaktische Kategorien von f1 festgelegt ist.“ Eine Konstituente ist dabei eine zusammengehörige syntaktische Einheit.
Nach dieser Definition genügt es, dass eine feste lexikalische Eigenschaft von f1 ein Flexionsmerkmal eines begleitenden Ausdrucks f2 bestimmt. Keine Rektion soll vorliegen, wenn das betreffende Merkmal bei f1 selbst innerhalb seines Flexionsparadigmas variabel ist. Damit wird Rektion weiter, Kongruenz dagegen enger gefasst; die genaue syntaktische Beziehung zwischen beiden Ausdrücken bleibt offen.
Diese Auffassung behandelt das Genus des attributiven Adjektivs als vom Substantiv regiert. In „guter Wein“ legt das feste maskuline Genus von Wein die Genusform des Adjektivs fest, während Nominativ und Singular zugleich als Kongruenzmerkmale dargestellt werden. Diesem Ansatz folgen unter anderem die Online-Grammatik des IDS auf grammis.de, die Grammatik von Zifonun et al. (1997) sowie einige deutsche Lehr- und Nachschlagewerke.
Die Einordnung ist jedoch umstritten. In der Fachliteratur zum grammatischen Genus gilt die Übereinstimmung zwischen Adjektiv und Substantiv normalerweise als Genuskongruenz. Entsprechend wird „Genusrektion“ im Englischen tatsächlich mit gender agreement und nicht mit gender government wiedergegeben. Nach der mehrheitlichen Definition liegt Kongruenz vor, wenn der kontrollierende Ausdruck das Merkmal selbst trägt. Ein solches Merkmal kann sich über mehrere Schritte ausbreiten: Im Russischen stimmt zunächst das Adjektiv mit dem Substantiv im Genus überein; anschließend kann auch die Vergangenheitsform des Verbs mit der gesamten Nominalphrase übereinstimmen.
Rektion gilt dagegen üblicherweise als „verbraucht“, sobald Regens und Rektum zusammentreffen. Außerdem setzt der gewöhnliche Rektionsbegriff eine Valenz- oder Dependenzbeziehung voraus: Nur ein Regens kann Merkmale eines syntaktisch abhängigen Ausdrucks bestimmen. Eisenbergs Definition erlaubt hingegen auch die umgekehrte Richtung.
Rektion als strukturelle Beziehung
In der Generativen Grammatik, etwa in der Government-Binding-Theorie, ist Rektion zunächst eine rein strukturelle Beziehung zwischen zwei Einheiten eines Satzes. Sie kann eine Kasuszuweisung ermöglichen, muss aber nicht selbst eine solche Zuweisung sein.
Vereinfacht regiert ein Ausdruck α einen Ausdruck β genau dann, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- α ist ein Kopf, also der Kern einer Phrase.
- Die Phrase, deren Kopf α ist, enthält auch β.
- Zwischen α und β liegt kein weiterer Kopf, dessen eigene Phrase β bereits enthält.
Die letzte Bedingung begrenzt die Reichweite der Rektion. Im Ausdruck „mit einem Salat aus dem Garten“ ist mit der Kopf einer Präpositionalphrase und regiert die Nominalphrase um Salat. Salat ist seinerseits der Kopf der Nominalphrase „einem Salat aus dem Garten“. Die Wortgruppe „aus dem Garten“ ist eine Präpositionalphrase und ein Attribut zu Salat.
Die Präposition mit regiert dagegen nicht die Nominalphrase „dem Garten“. Zwischen beiden steht mit aus ein weiterer Kopf, dessen Präpositionalphrase „dem Garten“ bereits enthält. Deshalb regiert aus die Nominalphrase „dem Garten“; mit kann nicht in diesen eingebetteten Bereich hineinregieren.
Kasuszuweisung und Rektion ohne Kasus
Im Beispiel „mit einem Salat aus dem Garten“ sind beide Präpositionen nicht nur regierende Köpfe, sondern auch Kasuszuweiser: mit und aus vergeben jeweils den Dativ an ihre Ergänzung. Kasuszuweisung ist möglich, wenn eine strukturelle Rektionsbeziehung besteht und der regierende Kopf überhaupt einen Kasus vergibt. Dadurch kann „dem Garten“ seinen Dativ nur von der näheren Präposition aus erhalten, nicht von mit.
Der Kasus gilt zunächst als Merkmal der gesamten regierten Nominalphrase. Durch zusätzliche Regeln wird das Merkmal innerhalb der Phrase weitergegeben. Die Übereinstimmung zwischen dem Phrasenknoten und seinem nominalen Kopf heißt Perkolation. Artikel und Adjektive können anschließend durch Kongruenz dasselbe Kasusmerkmal annehmen. Obwohl sie den Kasus sichtbar tragen, werden diese einzelnen Wörter nicht unmittelbar von der äußeren Präposition regiert.
Strukturelle Rektion kann auch ohne Kasuszuweisung vorkommen. In der generativen Syntax dient sie unter anderem zur Beschreibung gebundener Pronomina und leerer Kategorien, besonders in der Bindungstheorie und beim Empty-Category-Principle (ECP) der Government-Binding-Theorie.
Ein Beispiel liefert die Passivanalyse: Das Nominativsubjekt eines Passivsatzes wird als Verbergänzung betrachtet, die im Wesentlichen beziehungsweise in der Tiefenstruktur weiterhin ein Objekt ist. Die Rektionsbeziehung zur Objektposition bleibt bestehen. Das passivierte Verb kann diesem Objekt jedoch keinen Kasus mehr zuweisen. Daher wird das Passivobjekt an die Position eines Nominativsubjekts „angehoben“. Hier sind Rektion und Kasuszuweisung deutlich voneinander getrennt.