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Nominativ
Fall oder Wer-Fall genannt. Im Sprachvergleich erscheint der Nominativ meist als Teil eines Kasussystems, das man auch Nominativ-Akkusativ-System nennt und …
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Grundbedeutung und Funktion
Der Nominativ ist in der Grammatik ein Kasus, also ein Fall. Er dient vor allem dazu, das Subjekt eines Satzes zu kennzeichnen. Das Subjekt ist der Satzgegenstand, also die Satzgruppe, über die etwas ausgesagt wird. In der deutschen Schulgrammatik heißt der Nominativ auch 1. Fall oder Wer-Fall.
Typisch für den Nominativ ist außerdem, dass ein Substantiv in dieser Form frei verwendet werden kann, also ohne von einem anderen Wort regiert zu werden. Deshalb dient der Nominativ auch als Zitierform oder Grundform eines Substantivs. Im Deutschen kann er zum Beispiel in der Anrede vorkommen.
Subjekt im Deutschen
Der Nominativ ist der am häufigsten gebrauchte der vier Fälle in der deutschen Grammatik. Das Subjekt steht regulär im Nominativ. Ein Nominativ als Subjekt kann nur bei einem finiten Verb stehen, also bei einem Verb, das nach Person und Zahl gebeugt ist.
Eine eigene, eindeutig erkennbare Form hat der Nominativ im Deutschen besonders bei männlichen Artikeln und Personalpronomen im Singular: „der“ und „er“. Auch das Fragewort „wer“ ist eindeutig nominativisch. Deshalb kann man mit der Wer?-Frage oft das Subjekt finden: „Der Enkelsohn spielt im Garten.“ – „Wer spielt im Garten?“ – „Der Enkelsohn.“ Bei unbelebten Subjekten wird mit „was“ gefragt, etwa: „Der Dachstuhl brennt.“ – „Was brennt?“ – „Der Dachstuhl.“ Diese Form ist aber nicht so eindeutig wie „wer“.
Kongruenz und Wortarten
Das Subjekt stimmt mit dem finiten Verb in Person und Zahl überein. Diese Übereinstimmung heißt Kongruenz zwischen Subjekt und Prädikat. Beispiele sind: „Die Kinder spielen im Garten.“ und „Das Kind spielt im Garten.“ Ebenso: „Das Haus brennt.“ und „Die Häuser brennen.“
Im Nominativ können alle deklinierbaren Wörter stehen, außer dem Reflexivpronomen. Das Indefinitpronomen „man“ kommt dagegen nur im Nominativ vor.
Gleichsetzungsnominativ
Der Gleichsetzungsnominativ ist ein weiterer Nominativ im Satz. Im Grammatik-Duden heißt er „prädikativer Nominativ“, auch der Ausdruck „Subjektprädikativum“ ist gebräuchlich. Er beschreibt oder benennt das Subjekt näher, zum Beispiel: „Mein Vater ist Lehrer.“, „Meine Schwester heißt Stephanie.“ oder „Sie ist eine Künstlerin.“
Er steht nur nach bestimmten Verben: sein, werden, heißen, scheinen (zu sein), bleiben, gelten (als), (sich) fühlen (als), (sich) dünken (als), (sich) erweisen (als), (sich) entpuppen (als). Solche Sätze können also zwei Nominative enthalten. Der Gleichsetzungsnominativ übernimmt seinen Kasus vom Subjekt. Manchmal ist die Unterscheidung schwierig; hilfreich kann ein Ersatz mit „als“ sein: „Er ist ein großer Künstler.“ und „Sie entpuppt sich als eine große Künstlerin.“ In „Sie ist eine Künstlerin“ ist „Sie“ der Nominativ des Subjekts und „eine Künstlerin“ der Gleichsetzungsnominativ.
Absoluter Nominativ
Der absolute Nominativ steht losgelöst vom eigentlichen Satzzusammenhang für sich allein. Er ist also nicht wie ein normales Subjekt in die Satzstruktur eingebunden. Ein Beispiel ist: „Die ganze Stadt stand in Flammen – ein schrecklicher Anblick“. Die Wortgruppe „ein schrecklicher Anblick“ steht hier im Nominativ und ergänzt den Satz in freier Form.
Sprachvergleich
Im Sprachvergleich erscheint der Nominativ meist als Teil eines Kasussystems, das Nominativ-Akkusativ-System genannt wird. Dieses System wird besonders Sprachen mit einem Ergativsystem gegenübergestellt. In Ergativsystemen heißt die Kasus-Grundform meistens Absolutiv, gelegentlich aber ebenfalls Nominativ.
In der Sprachtypologie untersucht man außerdem, ob eine Sprache den Nominativ morphologisch kennzeichnet, also durch eine besondere Form sichtbar macht, vor allem im Gegensatz zum Akkusativ. Wenn nur der Nominativ besonders gekennzeichnet ist, spricht man von einem markierten Nominativ. Ein solcher markierter Nominativ kommt zum Beispiel in einer Reihe von kuschitischen, nilotischen und surmischen Sprachen Ostafrikas vor.
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