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Kasus
den Nominativ, 1. Fall, Wer/Was-Fall · den Genitiv, 2. Fall, Wes(sen)-Fall · den Dativ, 3. Fall, Wem-Fall · den Akkusativ, 4. Fall, Wen/Was-Fall.
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Grundbegriff und Funktionen
Der Kasus, auch Fall genannt, ist eine grammatische Kategorie der Flexion nominaler Wortarten, also der Veränderung von Substantiven, Artikeln, Adjektiven und Pronomen. Er zeigt, in welcher Beziehung ein Satzteil zu einem regierenden Wort steht, oder kennzeichnet bestimmte adverbielle Funktionen. Deshalb ist der Kasus auch eine morphosyntaktische Kategorie, weil er Form und Satzfunktion miteinander verbindet.
Im engeren Sinn bezeichnet morphologischer Kasus die Markierung durch grammatische Morpheme, also durch bestimmte Endungen oder andere gebundene Formen. Er wird als grammatische Kategorie deklinierbarer Wörter definiert, die insbesondere syntaktische Funktionen im Satz ausdrückt. Im Deutschen können Kasus, Genus und Numerus gemeinsam an nominalen Wortgruppen erkennbar sein. Der Kasus ist dabei am Substantiv oft weniger deutlich als am Artikel.
Kasus kann auf verschiedene Weise zugewiesen werden:
- Rektion bedeutet, dass ein Verb oder eine Präposition den Kasus einer Ergänzung bestimmt. In „Er bestellte einen Pfannkuchen mit einem kleinen Salat“ regiert „bestellen“ den Akkusativ, während „mit“ den Dativ verlangt.
- Kongruenz bedeutet die Übereinstimmung mehrerer Wörter innerhalb einer Wortgruppe. Artikel, Adjektiv und Substantiv tragen dann dieselben Kasusmerkmale.
Man unterscheidet unter anderem Casus rectus und Casus obliquus. Zum Casus rectus gehören je nach Einteilung der Nominativ und der Vokativ; die übrigen Fälle werden als Casus obliqui bezeichnet. Außerdem gibt es in der Sprachwissenschaft Einteilungen in lexikalische und strukturelle sowie in syntaktische und semantische Kasus. Normalerweise trägt ein Wort nur eine Kasusmarkierung. In manchen Sprachen können jedoch mehrere Kasusmarkierungen an einem Wort auftreten; dies heißt Suffixaufnahme.
Der abstrakte Kasus ist unabhängig davon, ob eine Sprache sichtbare Endungen besitzt. Er bezeichnet die grammatische Kategorie, durch die die syntaktische Rolle einer Nominalgruppe gekennzeichnet wird. Dieser Begriff eignet sich besonders für nicht flektierende Sprachen wie Englisch und Französisch, in denen Funktionen vor allem durch Wortstellung oder Satzstruktur ausgedrückt werden.
In der Kasusgrammatik bedeutet Tiefenkasus dagegen eine semantische oder thematische Rolle, also eine abstrakte logisch-semantische Beziehung zwischen einer Nominalphrase und einem Verb.
Die vier Fälle im Standarddeutschen
Das Standarddeutsche kennt vier morphologische Kasus:
- Nominativ: 1. Fall, Wer- oder Was-Fall; meist die Form des Subjekts.
- Genitiv: 2. Fall, Wes(sen)-Fall; häufig Ausdruck von Besitz oder Zugehörigkeit.
- Dativ: 3. Fall, Wem-Fall; unter anderem Form des indirekten Objekts.
- Akkusativ: 4. Fall, Wen- oder Was-Fall; unter anderem Form des direkten Objekts.
Im Satz „Die Frau gibt ihrem Bruder den Hut ihres Mannes“ steht „die Frau“ als Subjekt im Nominativ. „Ihrem Bruder“ ist das Dativ-Objekt, „den Hut“ das Akkusativ-Objekt und „ihres Mannes“ ein Genitiv-Attribut.
Bei Neutra und stark deklinierten Maskulina wird die Wortform heute meist nur noch im Genitiv Singular und im Dativ Plural durch eine Endung verändert. Die frühere Dativ-Singular-Form „dem Manne“ ist nicht mehr obligatorisch, bleibt aber in Redewendungen und bei bestimmten Substantiven üblich, etwa „dem Tode nahe“ oder „dem Tode geweiht“. Schwache Maskulina sowie substantivierte Adjektive und Partizipien besitzen auch in weiteren Kasus Flexionsendungen, zum Beispiel „des Menschen“, „den Boten“, „mit der Schönsten“ und „für den Gebildeten“.
Der Rückgang von Endungen führt zum Zusammenfall gleichlautender Kasus. Wenn die Substantive selbst keine eindeutige Form mehr zeigen, übernehmen häufig die Artikel die Kasusmarkierung. Das Deutsche scheint außerdem den Genitiv als Objekt-Kasus teilweise zu verlieren; statt „ich schäme mich seiner“ werden zunehmend andere Konstruktionen verwendet.
Kasus in deutschen Mundarten
Viele deutsche Mundarten besitzen ein einfacheres Kasussystem als das Standarddeutsche. Der Genitiv kommt oft nur noch in festen Wendungen vor und wird meist durch eine Präposition ersetzt. So können „das Haus meines Vaters“, „das Haus von meinem Vater“ und „meinem Vater sein Haus“ einander entsprechen.
Je nach Dialektraum fallen unterschiedliche Kasus zusammen. Mancherorts sind Nominativ und Akkusativ gleich, andernorts Dativ und Akkusativ. Dieser gemeinsame Objektfall wird Akkudativ genannt. In weiteren Regionen bleiben alle drei Kasus erhalten; in anderen verschmilzt die Unterscheidung von Nominativ, Dativ und Akkusativ zu einem Einheitskasus. Die Formen unterscheiden sich außerdem je nach Wortart und grammatischem Geschlecht.
Im Alemannischen gibt es je nach Dialekt sehr unterschiedliche Verhältnisse. Ein Luzerner Dialekt wird als Beispiel angeführt. Bei Substantiven fallen Nominativ und Akkusativ in allen Genera zusammen: „de Maa“, „d’Frau“ und „s’Chind“. Der Dativ wird durch Formen wie „am Maa“, „de Frau“ und „am Chind“ ausgedrückt; das Substantiv selbst verändert sich nicht. Konservative alemannische Dialekte, etwa das Walliserdeutsche, können jedoch mehr Kasusunterscheidungen bewahren.
Ein eigenständiger Genitiv ist im beschriebenen alemannischen System nicht vorhanden. Genitivobjekte wie in „Ich schäme mich seiner“ werden mit Präpositionen ausgedrückt: „Ich schäme mich wäg ihm“, also „Ich schäme mich seinetwegen/wegen seiner“. Genitivattributen entsprechen unter anderem Dativ-plus-Possessiv-Konstruktionen wie „Am Maa sis Buech“ („Dem Mann sein Buch“) oder Präpositionalgruppen wie „D’Schwöschtere vom Maa“ („Die Schwestern von dem Mann“).
Für das Niederdeutsche weist der Artikel ausdrücklich auf eine unzureichende Beleglage sowie auf fragwürdige Verallgemeinerungen hin, da es mehrere niederdeutsche Mundarten gibt. Der weibliche und sächliche bestimmte Artikel haben häufig einen Einheitskasus. Beim männlichen bestimmten Artikel besteht nur in einem kleinen Gebiet, nämlich Südschleswig, ein Einheitskasus für Nominativ, Dativ und Akkusativ. In anderen Gebieten kann ein Objektfall beide Funktionen übernehmen: „De Fru kickt den Mann an“ entspricht „Die Frau schaut den Mann an“, während „De Fru gifft den Mann Koken“ standarddeutsch „Die Frau gibt dem Mann Kuchen“ bedeutet. Daneben gibt es einzelne Genitivrelikte wie „s’Avends“.
Das indogermanische Kasussystem und sein Abbau
Für die hypothetische indogermanische Ursprungssprache wird angenommen, dass grammatische Beziehungen zunächst durch eigenständige Adpositionen, besonders Postpositionen, markiert wurden. Durch deren Verschmelzung mit Nomina können Kasusendungen entstanden sein. Kasusaffixe und Prä- oder Postpositionen gelten damit als unterschiedlich stark verschmolzene Relatoren, die grammatische Beziehungen innerhalb einer Nominalgruppe ausdrücken. Als mögliches Beispiel wird der lateinische Ablativ Plural auf „-ibus“ genannt, der wahrscheinlich auf die proto-indoeuropäische Postposition „*bhi“ zurückgeht.
Das Urindogermanische besaß nach der im Artikel vertretenen Rekonstruktion acht oder neun Kasus: Nominativ, Genitiv, Dativ, Akkusativ, Ablativ, Instrumentalis, Vokativ und Lokativ; als möglicher neunter Kasus wird ein Allativ oder Direktiv diskutiert. Der Nominativ bezeichnet typischerweise das Subjekt, der Vokativ die Anrede, der Akkusativ das direkte Objekt und eine Bewegung auf einen Gegenstand zu, der Instrumental Mittel oder Werkzeug, der Dativ indirektes Objekt oder Nutznießer, der Ablativ Wegbewegung und Grund, der Genitiv Zugehörigkeit oder einen nominalen Bereich und der Lokativ Ort oder Zeit. Der Allativ beziehungsweise Direktiv würde eine Bewegung zum Gegenstand hin ausdrücken; seine Existenz ist wegen einiger Spuren im Althethitischen unsicher.
In fast allen indogermanischen Sprachen lässt sich ein Abbau der Kasusendungen beobachten. Dabei tritt Kasussynkretismus auf, das heißt, mehrere ursprünglich verschiedene Kasus fallen zusammen. Sanskrit bewahrte acht, Latein sieben Kasusformen beziehungsweise sechs ausgeprägte Kasus mit besonderen Einzelheiten; in anderen Sprachen gingen mehr Formen verloren. Im Deutschen übernahm der Dativ die Funktionen des ursprünglichen Instrumentals, Ablativs und Lokativs. Insgesamt wurden morphologische Kasus zunehmend durch Präpositionen oder durch festere Satzpositionen ersetzt.
Ablativ, Instrumental und Lokativ hatten bereits in der Ursprungssprache adverbielle Funktionen. Auch zahlreiche Adverbien lassen sich auf frühere Kasusformen zurückführen. In den Tochtersprachen verschmolz der Themavokal „=o“ häufig mit den Kasusausgängen zu neuen Suffixen. Das Deutsche besaß bis vor etwa eintausend Jahren noch einen Instrumental-Kasus.
Vergleich ausgewählter Sprachen
Die indogermanischen Einzelsprachen bewahren unterschiedliche Teile des älteren Systems. Im Altgriechischen blieben fünf Kasus erhalten: Nominativ, Akkusativ, Genitiv, Dativ und Vokativ. Das Grundsystem ähnelt dem Deutschen, weist aber zahlreiche unterschiedliche Kasusfunktionen auf.
Das Lateinische kennt sechs ausgeprägte Kasus: Nominativ, Genitiv, Dativ, Akkusativ, Vokativ und Ablativ. Der Vokativ entspricht meistens dem Nominativ; in der O-Deklination ist er systematisch unterschieden. Bei bestimmten griechischen Fremdwörtern gibt es ebenfalls besondere Vokativformen. Bei Städtenamen der a/o-Klasse finden sich Reste des Lokativs.
Die romanischen Sprachen unterscheiden sich vom Lateinischen vor allem durch den weitgehenden Verlust morphologisch markierter Kasus. An ihre Stelle tritt der Präpositionalkasus. Altfranzösisch besaß noch ein Zweikasussystem, während die übrigen romanischen Sprachen das Kasussystem weitgehend aufgaben. Bei Personalpronomen sind Reste erhalten; nur das Rumänische besitzt noch ein rudimentäres Kasussystem. Das lateinische „homo homini lupus“ kann im Spanischen als „El hombre (es) un lobo para el hombre“ wiedergegeben werden.
Im Urgermanischen wurden von den acht indogermanischen Kasus sechs fortgeführt: Nominativ, Akkusativ, Genitiv, Dativ, Instrumental und Vokativ. In den germanischen Nachfolgesprachen gingen weitere Formen verloren. Das Niederländische besitzt bei Substantiven und Adjektiven keine Kasusunterscheidung mehr. Personalpronomen unterscheiden aber noch Subjekt- und Objektfall, etwa „ik“ gegenüber „mij, me“; „me“ ist die unbetonte Form von „mij“. Weitere Reste finden sich in festen Ausdrücken und Archaismen.
Die meisten slawischen Sprachen haben sechs oder sieben Kasus. Neben Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ gibt es Instrumental und Lokalis beziehungsweise Lokativ; der Vokativ wird je nach Sprache mitgezählt und ist teilweise nur noch rudimentär erhalten. Bulgarisch und Mazedonisch haben den morphologischen Kasus bei Substantiven verloren, bewahren aber Pronominalmuster und Vokativreste. Litauisch hat sieben Kasus. Lettisch hat sechs; der Instrumental wird in manchen Quellen als siebter Kasus genannt, ist aber im Singular mit dem Akkusativ und im Plural mit dem Dativ identisch und wird deshalb in neueren Darstellungen meist nicht gesondert gezählt.
Nicht-indogermanische Sprachen können deutlich mehr Kasus besitzen: Estnisch 14, Finnisch 15, Wepsisch 24 und Ungarisch je nach Zählung bis zu 31. Diese Zahlen sind teilweise umstritten, weil die Abgrenzung zwischen Kasus und Adpositionen schwierig sein kann. Sprachübergreifend werden ähnliche Funktionen daher manchmal unter dem Oberbegriff „Flagging“ zusammengefasst. Beispiele für besondere Kasusfunktionen sind Abessiv für Abwesenheit, Ergativ für Subjekte transitiver Verben, Absolutiv für Subjekte intransitiver und Objekte transitiver Verben, Essiv für einen Zustand, Partitiv für einen Teil einer Menge, Perlativ für Bewegung durch etwas, Translativ für einen Zustandswechsel und Terminativ für das Ende einer Bewegung oder Zeit. Die konkreten Funktionen können sich zwischen Sprachen überschneiden oder auf verschiedene Kasus verteilt sein.