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Reichsstadt Friedberg

Die Reichsstadt Friedberg war ein Territorium des Deutschen Reiches. Territorium im Heiligen Römischen Reich. Reichsstadt Friedberg. Wappen.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Lage
  2. 2. Entstehung und Aufstieg
  3. 3. Verpfändung, Krise und Reformation
  4. 4. Verfassung, Reichsorgane und Recht
  5. 5. Niedergang und Ende der Selbständigkeit

Überblick und Lage

Die Reichsstadt Friedberg war ein selbständiges Territorium des Heiligen Römischen Reiches mit Friedberg als Mittelpunkt. Sie lag in der Wetterau auf einem Basaltfelsen bei 50° 20′ 16,2″ N, 8° 45′ 13,8″ O. Burg und Stadt lagen unmittelbar nebeneinander, bildeten aber rechtlich getrennte Einheiten mit eigenen Territorien. Anders als viele mittelalterliche Städte besaß Friedberg gegenüber der Burg keine Stadtmauer; die Burgfreiheit, also das besondere Herrschaftsgebiet der Burg, ragte in die Stadt hinein. Diese enge räumliche und rechtliche Verbindung führte über Jahrhunderte zu Konflikten.

Die Reichsstadt gehörte später dem Oberrheinischen Reichskreis und dem Reichstag an. Regiert wurde sie zuletzt durch einen Rat und zwei Bürgermeister. Nach der offiziellen Einführung der Reformation 1552 war sie lutherisch. Ihre Einwohnerzahl sank von etwa 3.000 Menschen am Ende des 13. Jahrhunderts zeitweise auf rund 500 am Ende des Dreißigjährigen Kriegs. 1802 verlor Friedberg faktisch seine Selbständigkeit und ging in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt auf.

Entstehung und Aufstieg

Auf der Erhebung bestand bereits am Anfang des 1. Jahrhunderts n. Chr. ein römisches Militärlager, möglicherweise aus der Zeit der Germanicus-Feldzüge von 14 bis 16 n. Chr. Unter Kaiser Vespasian, der von 69 bis 79 regierte, wurde dort erneut ein Kastell errichtet. Mit dem römischen Rückzug auf die Rheingrenze um 260 n. Chr. wurde es aufgegeben.

Burg und Stadt Friedberg wurden vermutlich zwischen 1171 und 1180 von Kaiser Friedrich I. Barbarossa gegründet; ein schriftlicher Gründungsbeleg fehlt jedoch. Die Stadt war eine nach staufischem Grundriss geplante Anlage. Ihre Hauptachse war die 500 Meter lange und bis zu 45 Meter breite „Breite Straße“, die heutige Kaiserstraße. Die älteste erhaltene Urkunde zur Burg „Wridburg“ stammt vom 26. Oktober 1216, die älteste zur Stadt vom 11. August 1219. Friedberg gehörte gemeinsam mit Frankfurt, Wetzlar und Gelnhausen zur Städtelandschaft der Wetterau; anfangs wurde auch Oppenheim dazu gerechnet.

Um sich besonders gegen die benachbarte Burg abzusichern, schloss sich die Stadt mit anderen Städten zusammen. Ab 1226 gehörte sie einem Bündnis von Wetterauer Städten und mittelrheinischen Bischofsstädten an. Von 1254 bis 1257 war sie Mitglied des Ersten Rheinischen Städtebundes. Seit 1241 bestand eine jüdische Gemeinde mit einigen hundert Mitgliedern. Sie gehörte zu den wenigen jüdischen Gemeinden Deutschlands, die vom Mittelalter bis zur Shoah nahezu ununterbrochen bestanden.

Als Jahr der Erhebung zur Reichsstadt gilt 1257. Am 8. September dieses Jahres bestätigte König Richard I. Friedbergs „alte Rechte und Freiheiten“ und erweiterte sie. Wichtigste Grundlage des Wohlstands war die Tuchproduktion. Zwei erstmals 1298 belegte Jahresmessen wurden 1332 von König Ludwig IV. von acht auf 14 Tage und 1373 von König Karl IV. auf drei Wochen verlängert. Sie fanden vor den Frankfurter Messen statt. Friedberger Tuch wurde von Lübeck bis Wien und von Schlesien bis in die Niederlande gehandelt. Friedberger Weber besuchten auswärtige Messen und unterhielten in Frankfurt ein eigenes gemietetes Verkaufshaus, das erstmals 1344 belegt ist.

Am Ende des 13. Jahrhunderts lebten etwa 3.000 Menschen in Friedberg, womit es für die damalige Zeit eine mittelgroße Stadt war. Im Konflikt mit den adligen Inhabern der Burglehen zerstörte die Stadt 1275 die Burg. König Rudolf I. stärkte anschließend die Burg, indem er ihr die Judensteuer Friedbergs zusprach. Außerdem musste die Stadt die Hälfte des Ungelds, einer Verbrauchssteuer, für den Wiederaufbau der Burg abgeben. Friedberg gehörte ab 1285 dem mehrfach erneuerten Wetterauer Städtebund und von 1381 bis 1389 dem Zweiten Rheinischen Städtebund an. Diese Form der Absicherung endete nach der Kronberger Fehde und der Niederlage in der Schlacht bei Eschborn.

Verpfändung, Krise und Reformation

Obwohl Friedberg 1257 und 1337 eine königliche Garantie erhalten hatte, nicht verpfändet zu werden, verpfändete König Karl IV. die Stadt 1347 für 20.000 Mark Silber an die Grafen von Schwarzburg und Hohnstein. Er benötigte Geld zur Beilegung seines Konflikts mit dem Gegenkönig Günther von Schwarzburg. Friedberg blieb Reichsstadt, musste aber nun sowohl dem König als auch den Pfandherren huldigen. Später wurde die Stadt Mitglied der zu Beginn des 16. Jahrhunderts entstandenen Reichsinstitutionen Reichstag und Oberrheinischer Reichskreis.

Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts geriet Friedberg in eine schwere wirtschaftliche und soziale Krise. Der Tuchabsatz sank, die Märkte verschwanden noch vor der Jahrhundertwende, und Frankfurt gewann an Bedeutung. Einer kleinen reichen Oberschicht stand eine wachsende Zahl vermögensloser Menschen gegenüber. Ein Stadtbrand zerstörte 1383 etwa 900 Häuser. Die hoch verschuldete Stadt konnte das Messegeleit ihrer Bürger nicht mehr bezahlen; viele Gläubiger und ausgewanderte wohlhabende Bürger befanden sich in Frankfurt. Friedberg verlor 28 Prozent seiner Bevölkerung, und seit 1442 hielten sich keine Könige mehr dort auf.

1437 verkauften die Erben der ursprünglichen Pfandnehmer die Pfandschaft für 10.000 Rheinische Gulden. Davon übernahmen Frankfurter Investoren 5.000 Gulden, Kurmainz 2.000 Gulden sowie Eppstein-Münzenberg, Eppstein-Königstein und Isenburg jeweils 1.000 Gulden. Der Versuch der Stadt, sich unter den Schutz des Landgrafen von Hessen zu stellen, scheiterte 1482. Zwischen 1455 und 1535 kaufte die Burggrafschaft Friedberg alle Pfandanteile außer dem Frankfurter Anteil auf. Die Pfandschaft gehörte danach je zur Hälfte Frankfurt und der Burg. 1535 musste die Stadt erstmals der Burg huldigen; die Burg nahm dabei das Stadtwappen in ihr eigenes Wappen auf. Ein weiterer großer Brand folgte 1447 auf eine Brandstiftung. 1497 hatte Friedberg nur noch etwa 1.300 Einwohner.

Die Reformation setzte sich nur langsam durch. Bürgerschaft und Einwohner neigten ihr eher zu, während der Rat am alten Glauben festhielt. Er verhinderte 1523 einen Bildersturm und behauptete sich zunächst auch während der Unruhen im Umfeld des Bauernkriegs von 1525; deren Anführer wurde hingerichtet. Kaiser Karl V. verlieh der Stadt 1541 wegen ihrer Treue zum alten Glauben das Münzrecht. Dennoch mussten das Barfüßerkloster 1542 und das Augustinerkloster 1544 aufgegeben werden. Nach dem Passauer Vertrag wurde 1552 die lutherische Reformation offiziell eingeführt. Seit 1569 galt eine gemeinsame Kirchenordnung von Burg und Stadt. Zwischen 1574 und 1665 sind zwölf Hexenprozesse bezeugt.

Verfassung, Reichsorgane und Recht

Der Burggraf der Friedberger Burg war zugleich oberster Vertreter des Königs in der Stadt. Er führte den Vorsitz im zwölfköpfigen Stadtrat und im ebenfalls zwölf Mitglieder umfassenden Schöffengericht, das erstmals 1245 erwähnt wurde. Ein Bürgermeister ist erstmals für 1334 belegt.

Zur Beilegung der Konflikte zwischen Burg und Stadt vermittelte König Albrecht I. 1306 die „Ordnung und ewige Satzung“. Diese neue Stadtverfassung stärkte die Burg: Sechs Burgmannen, die „adeligen Sechser“, erhielten zusätzliche Sitze im Rat. Der Rat nahm sie zwar durch Kooptation, also durch Ergänzung aus eigener Wahl, auf; die Burg besaß jedoch ein Einspruchsrecht.

1455 musste die durch Abwanderung geschwächte patrizische Oberschicht den in Zünften organisierten Handwerkern die Hälfte der nichtadeligen Ratssitze überlassen. Nach dem gescheiterten Befreiungsversuch von 1482 erließ die Burggrafschaft 1483 eine Ratsordnung, die bis zum Ende des Alten Reichs galt. Der Rat bestand aus drei Gruppen: sechs Burgmannen, zwölf Schöffen und zwölf Bürgern, die keine Schöffen waren. Die letztgenannten zwölf Bürger bildeten den „Kleinen Rat“. Neue Mitglieder wurden durch Kooptation gewählt. Jährlich bestimmte man zwei Bürgermeister: den Älteren Bürgermeister aus der Schöffenbank und den Jüngeren Bürgermeister aus der Bank der übrigen Bürger.

Im Reichstag besaß Friedberg einen Sonderstatus. Weil Adelige im Stadtrat mitwirkten, wollten die anderen Mitglieder der Städtebank die Stadt nicht in ihren Kreis aufnehmen. Friedberg gehörte außerdem dem Oberrheinischen Reichskreis an.

Rechtlich lag Friedberg im Gebiet des Gemeinen Rechts. Dieses übergreifende Recht galt dort ohne Überlagerung durch besonderes örtliches Partikularrecht. Es blieb auch nach dem Übergang an das Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert gültig und wurde erst am 1. Januar 1900 durch das im gesamten Deutschen Reich geltende Bürgerliche Gesetzbuch ersetzt.

Niedergang und Ende der Selbständigkeit

Im 16. Jahrhundert stand Friedberg nur an 65. Stelle unter den damals 70 Reichsstädten. Juristische Streitigkeiten mit der Burggrafschaft, wirtschaftlicher Niedergang und Kriege in der Umgebung belasteten die Stadt. Wegen ihrer Lage an mehreren Fernstraßen litt sie besonders unter dem Dreißigjährigen Krieg, dem Siebenjährigen Krieg und den französischen Revolutionskriegen. Einquartierungen, Plünderungen, Hunger und Epidemien waren die Folgen. Allein die Pest forderte 1635 etwa 2.000 Todesopfer. Auch bei der Finanzkraft nahm Friedberg unter den 70 Reichsstädten nur den 65. Platz ein.

Eine mögliche Verlegung des Reichskammergerichts nach Friedberg wurde 1683 erwogen, scheiterte jedoch an der unzureichenden städtischen Infrastruktur. 1705 misslang auch der Versuch, die Pfandschaft der Burg für 5.000 Gulden selbst abzulösen.

Ab 1792 erreichten die Revolutionskriege Friedberg. Am 2. September 1802 ließ Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt die Stadt besetzen, noch vor dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Damit endete ihre Selbständigkeit faktisch. Friedberg hatte damals etwa 2.000 Einwohner, war mit 114.000 Gulden verschuldet und stand bereits seit 1786 unter der Finanzaufsicht des Oberrheinischen Reichskreises.

Gegen die Mediatisierung, also den Verlust der unmittelbaren Unterstellung unter das Reich und die Eingliederung in ein größeres Territorium, gab es offenbar keinen Widerstand. Sie beendete zugleich die Einmischung der benachbarten Burg in die Stadt. Die Burg selbst konnte ihre Mediatisierung bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches 1806 hinauszögern. Friedberg wurde eine Mittelstadt der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die kurz darauf zum Großherzogtum Hessen aufstieg.

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