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Reformationstag

Oktober 1517 seine 95 Thesen an Wittenberger Kirchentüren geschlagen, oder ist dies eine Legende? (Memento vom 17. Mai 2021 im Internet Archive). In …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Ursprung
  2. 2. Entwicklung des Gedenktags
  3. 3. Gottesdienst und zentrale Lehre
  4. 4. Feiertagsregelungen in Deutschland
  5. 5. Kritik und Regelungen außerhalb Deutschlands

Bedeutung und Ursprung

Der Reformationstag, auch Reformationsfest oder Gedenktag der Reformation, wird von evangelischen Christen in Deutschland und Österreich am 31. Oktober begangen. Er erinnert an den Beginn der Reformation der Kirche durch Martin Luther im Jahr 1517. In der Schweiz wird stattdessen der erste Sonntag im November als Reformationssonntag gefeiert.

Am 31. Oktober 1517, dem Tag vor Allerheiligen, sandte der Mönch und Theologieprofessor Martin Luther mehreren Bischöfen 95 lateinische Thesen über Buße und Ablass. Er wollte damit eine akademische Disputation, also eine wissenschaftlich-theologische Streitdebatte, anregen. Luther kritisierte den Ablasshandel und betonte, dass die Erlösung von der Sünde bereits durch Jesu Christi Opfer am Kreuz geschehen sei.

Der Überlieferung zufolge soll Luther die Thesen an die Tür der Wittenberger Schlosskirche angeschlagen haben. Ob dieser Thesenanschlag tatsächlich stattfand, ist nicht zweifelsfrei erwiesen und umstritten. Der Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann bewertet Luthers Schrift An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung von 1520 als wesentlich wichtiger als die Thesen.

Entwicklung des Gedenktags

Im Reformationsjahrhundert gab es zunächst einzelne Jahresfeiern. Neben dem 31. Oktober wurden auch der 10. November, Luthers Geburtstag, der 18. Februar, sein Todestag, und der 25. Juni als Tag der Augsburger Konfession begangen.

Zur Säkularfeier 1617 erinnerten die meisten lutherischen und reformierten Gebiete an den Thesenanschlag. Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen legte 1667 den 31. Oktober einheitlich als Gedenktag für alle Protestanten fest. Nach den Jubiläen 1717 und 1817 verbreitete sich das Reformationsfest weiter; oft wurde es auf den Sonntag nach dem 31. Oktober gelegt, etwa in Preußen.

In Thüringen war der Reformationstag bis zum 21. Oktober 1921 ein staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag, bevor ein Notgesetz ihn aufhob. In den meisten Bezirken der DDR wurde er bis einschließlich 1966 begangen. 1967 wurde er nach Einführung der Fünf-Tage-Woche als gesetzlicher Feiertag abgeschafft und 1990 von der letzten DDR-Regierung wieder eingeführt.

Gottesdienst und zentrale Lehre

Wo der 31. Oktober kein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Gottesdienst gewöhnlich am Abend statt. Im Mittelpunkt steht weniger der mögliche Thesenanschlag als Luthers Lehre von der Rechtfertigung des Sünders allein durch den Glauben. Rechtfertigung bedeutet hier, dass der Mensch vor Gott nicht durch eigene Leistungen, sondern durch Glauben angenommen wird. Diese Lehre war für Luther Auslöser und Kern der Reformationsbewegung.

Als Epistellesung ist Röm 3,21–31 LUT vorgesehen, als Evangelium die Seligpreisungen aus Mt 5,1–10 LUT. Zu den Liedern gehören Nun freut euch, lieben Christen g’mein (EG 341), Die ganze Welt hast du uns überlassen (EG 360), häufig Ist Gott für mich, so trete gleich alles wider mich von Paul Gerhardt (EG 351) sowie Ein feste Burg ist unser Gott (EG 362). Die liturgische Farbe ist Rot; sie steht für den Heiligen Geist und die Kirche.

Feiertagsregelungen in Deutschland

Seit der deutschen Wiedervereinigung ist der 31. Oktober gesetzlicher Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Seit 2018 gilt dies auch in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg ist der Tag schulfrei, fällt jedoch häufig in die Herbstferien.

2017 war der 31. Oktober zum 500. Jahrestag des Beginns der Reformation einmalig in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag. Danach führten vier norddeutsche Länder den Feiertag dauerhaft ein. Ein genannter Grund war die unterschiedliche Zahl gesetzlicher Feiertage: Zuvor gab es dort neun, in den meisten Gemeinden Bayerns dreizehn und in Augsburg vierzehn.

In der DDR war die Regelung zunächst regional unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt und im Ostteil Berlins wurde am 31. Oktober weiter gearbeitet. Nach der Auflösung der Länder 1952 blieb das frühere Länderrecht teils bis 1959 wirksam; dadurch galten beispielsweise im Raum Halle und Leipzig je nach Wohn- oder Arbeitsort unterschiedliche Regeln für Urlaub, Feiertagszuschläge und Fahrpläne.

Kritik und Regelungen außerhalb Deutschlands

Kritik an einem gesetzlichen Reformationstag kam unter anderem vom Zentralrat der Juden in Deutschland und vom Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen. Sie verwiesen auf Luthers antisemitische Ausfälle und deren Folgen für das christlich-jüdische Verhältnis. Das Katholische Büro Niedersachsen sah im Tag vor allem eine Erinnerung an die Kirchenspaltung. Die Humanistische Union sowie humanistische und konfessionslose Verbände kritisierten eine mangelnde weltanschauliche Neutralität und die Bindung eines gesetzlichen Feiertags an eine kirchliche Tradition. Wirtschaftsverbände beanstandeten eine Verringerung des jährlichen Arbeitsvolumens um 0,5 Prozent bei gleichbleibendem Lohn.

In der Schweiz feiern reformierte Kirchen den Reformationssonntag am ersten Sonntag im November, gewöhnlich verbunden mit Abendmahl. In Österreich ist der Tag kein gesetzlicher Feiertag; die frühere Möglichkeit evangelischer Schüler zur Befreiung vom Unterricht wurde mit Einführung der Herbstferien 2020 hinfällig. Evangelische Arbeitnehmer können den Gottesdienst besuchen, wenn dies mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar ist. In Slowenien und Chile ist der Reformationstag gesetzlicher Feiertag.

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