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Reformation in Siebenbürgen
Mitte des 16. Jahrhunderts erreichte die Reformation die im heutigen Zentralrumänien gelegene Region Siebenbürgen. Reformatorische Gedanken wurden hier …
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Ausgangslage und politische Rahmenbedingungen
Die Reformation erreichte Siebenbürgen, eine Region im heutigen Zentralrumänien, Mitte des 16. Jahrhunderts. Reformatorische Gedanken wurden zunächst von deutschsprachigen Gelehrten verbreitet, die engen Kontakt zu den Reformatoren im Heiligen Römischen Reich hatten. In den 1570er Jahren bildeten sich daraus dauerhafte Konfessionen und eine eigene Konfessionskultur. Diese orientierte sich weitgehend an den ethnischen und sprachlichen Grenzen des Landes.
Siebenbürgen war politisch und ethnisch besonders vielfältig. Die Bevölkerung war in politisch organisierte Stände oder „Nationen“ gegliedert: die Sächsische Nationsuniversität, die ungarische Nobilität auf dem Komitatsboden und die magyarischen Szekler. Die rumänische Universitas Valachorum verlor ihre politische Bedeutung bis etwa 1366. Jede Nation besaß eigene Rechte, Bräuche und Privilegien. Nach dem Bauernaufstand von Bobâlna 1437 und der osmanischen Invasion von 1438 schlossen sich die sächsischen und ungarischen Stände in der Unio Trium Nationum zusammen. Sie garantierte im Wesentlichen politische Gleichberechtigung und Zusammenarbeit, schloss aber die Rumänen aus.
Die Sachsen und Szekler lebten überwiegend in geographisch abgrenzbaren Siedlungsgebieten. Dennoch herrschte besonders in Dörfern und kleineren Städten Mehrsprachigkeit. In größeren Städten mit sächsischer Bevölkerung war im 16. Jahrhundert die Ansiedlung von Ungarn nicht gestattet. Die Rumänen waren politisch benachteiligt; ihr orthodoxer Glaube galt als schismatisch und wurde zeitweise bekämpft. Zugleich hatte das 1224 verliehene Andreanum den sächsischen Gemeinden das Recht gegeben, ihre Priester selbst zu wählen. Dadurch gewann die einzelne Gemeinde gegenüber der kirchlichen Hierarchie an Selbstständigkeit.
Nach der Niederlage Ungarns gegen das Osmanische Reich in der Schlacht bei Mohács 1526 zerfiel das Königreich Ungarn in drei Teile. Neben einem habsburgischen Restreich im Norden und Westen entstand im Zentrum eine osmanische Provinz mit Sitz in Ofen. 1541 übertrug Sultan Süleyman I. Isabella Jagiellonica Siebenbürgen und die ostungarischen „Partes“. Sie regierte für ihren minderjährigen Sohn Johann Sigismund Zápolya zunächst gemeinsam mit Kardinal Georg Martinuzzi. Nach einem Gebietstausch 1552 fiel Siebenbürgen vorübergehend an die Habsburger, doch Isabella und Johann gewannen ihre Herrschaft 1556 zurück. Zur Bewahrung der inneren Autonomie mussten sie die osmanische Oberhoheit anerkennen. Siebenbürgen war damit eine Pufferzone zwischen dem Heiligen Römischen und dem Osmanischen Reich. Raubzüge und Gegenangriffe schwächten Bevölkerung und Wirtschaft.
Voraussetzungen und Einführung der Reformation
Die katholische Kirche war in Siebenbürgen politisch weniger einflussreich als in anderen Ländern. Das Recht der Gemeinden auf die freie Pfarrerwahl stärkte die lokale Ebene. Außerdem war der katholische Klerus in den Landtagen nicht als eigene Organisation vertreten. Nach dem Tod des Bischofs von Weißenburg 1542 gab es – abgesehen von der habsburgischen Regentschaft 1551–1556 – bis 1716 keinen katholischen Bischof. Die Stände nutzten den Streit zwischen Kaiser Ferdinand II. und Papst Gregor XIII. über die Einsetzung eines neuen Bischofs. Seit etwa 1542 wurden kirchliche Güter säkularisiert, also weltlichen Stellen übertragen; Eigentum und Pfründen gingen an das Schatzamt, Grundbesitzer und Gemeinden.
Die Reformation war außerdem durch eine verbreitete Bibellektüre, besonders unter den Sachsen, und durch humanistische Bildung vorbereitet. Nach Ludwig Binders Einschätzung mussten liturgische Formen und viele paraliturgische Bräuche nicht grundsätzlich abgeschafft werden. Ihr Fortbestehen erleichterte den Übergang. Die humanistische Vorstellung einer ausgleichenden Lösung religiöser Konflikte förderte die Bereitschaft zur Toleranz.
Bereits in den 1520er Jahren gelangten reformatorische Schriften aus Wittenberg nach Kronstadt, Hermannstadt, Bistritz, Mediasch, Schäßburg und Klausenburg. Besonders einflussreich waren die humanistisch geprägten Schriften Philipp Melanchthons. Der ungarische König Ludwig II. unterdrückte nach dem Wormser Edikt von 1521 zunächst reformatorische Aktivitäten. Nach seinem Tod in der Schlacht bei Mohács kam es 1538 in Schäßburg zu einem Religionsgespräch. Die protestantische Position vertrat István Szantai, die katholische Georg Martinuzzi; das Gespräch endete nach wenigen Tagen mit Szantais Flucht.
Kronstadt führte 1542 den evangelischen Messritus ein, Hermannstadt folgte 1543. Die Nationsuniversität beschloss anschließend in mehreren Schritten, die neue kirchliche Ordnung nach dem Territorialitätsprinzip in ihrem gesamten Rechtsgebiet verbindlich zu machen. Johannes Honterus, ein Buchdrucker und Humanist aus Kronstadt, war dabei eine Schlüsselgestalt. Seine Schrift Reformatio ecclesiae Coronensis ac totius Barcensis provinciae bildete 1543 die Grundlage für die Einführung der Reformation in Kronstadt und im Burzenland. Von dort verbreitete sich eine an Martin Luther orientierte Reformation unter den Siebenbürger Sachsen.
Honterus wurde am 22. April 1544 Stadtpfarrer. 1547 erschien seine Kirchenordnung aller Teutschen in Sybembürgen, die die Reformation für die deutschen Bewohner Siebenbürgens einführte. 1557 legte eine Synode die Orientierung an der Wittenberger Abendmahlslehre fest. Die sächsische und ungarische Superintendentur, die von 1557 bis 1560/61 getrennt bestanden, wurden 1561 wiedervereinigt. 1571 wurde Lucas Unglerus zum evangelischen Bischof gewählt; der Bischofssitz kam nach Birthälm. Im Juni 1572 setzte die Gesamtsynode in Mediasch das Augsburger Bekenntnis als verbindliche Grundlage der Kirchenordnung ein.
Die Reformation war eng mit Bildung verbunden. Honterus gründete 1543 in Kronstadt das Studium Coronense, aus dem das deutschsprachige Honterusgymnasium hervorging. Eine Synode verlangte 1563 für Bewerber um ein Gemeindeamt „hinreichende Bildung“, ohne Dauer und Inhalt des Studiums genau festzulegen.
Konfessionelle Ausdifferenzierung und religiöse Kunst
Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts verbreitete sich unter ungarischen Adligen und Bürgern, besonders in Klausenburg und Debrecen, eine von Zwingli und Bullinger geprägte reformierte Theologie. Sie unterschied sich von der sächsischen Kirche, die weiterhin Melanchthons Position folgte. Die Gemeinde von Klausenburg schloss sich dieser Richtung an. Wichtige Vertreter waren Caspar Helth und Franz Davidis. Nach dem erfolglosen Religionsgespräch von Straßburg am Mieresch erkannte der Landtag 1564 die calvinistische Konfession offiziell an.
Franz Davidis hatte in Wittenberg studiert und war zunächst Lutheraner. 1559 wandte er sich dem Calvinismus zu und wirkte ab 1564 als Superintendent. Unter dem Einfluss Giorgio Biandratas entwickelte er sich zu einem Vertreter des Unitarismus. Der Unitarismus ist hier eine antitrinitarische Richtung, die die traditionelle Lehre von der Dreieinigkeit ablehnt. Davidis schrieb überwiegend auf Ungarisch von Klausenburg aus und machte Siebenbürgen neben Polen zu einem wichtigen Zentrum des Unitarismus in der frühen Neuzeit. Mit dem Edikt von Torda von 1568 wurde die Unitarische Kirche etabliert; 1571 erkannten die Landstände die antitrinitarischen Unitarier gleichberechtigt an.
Der Übergang zur reformatorischen Frömmigkeit zeigte sich auch im Umgang mit religiösen Bildern. Entfernt oder übertüncht wurden vor allem Darstellungen, die nach lutherischer Auffassung zurückgewiesene mittelalterliche Glaubensinhalte ausdrückten. 1543 ist die Entfernung von Bildern in Bistritz dokumentiert. Im Frühjahr 1544 wurden Nebenaltäre und Heiligenbilder aus der Schwarzen Kirche in Kronstadt entfernt. Damit verband sich eine Konzentration auf den Hauptaltar und eine Ablehnung der Heiligenverehrung.
In den 1550er Jahren setzte sich jedoch die Ansicht durch, dass biblische und kirchengeschichtliche Darstellungen als Kunstwerke erhalten bleiben konnten. Die Hermannstädter Synode erklärte 1557, solche Bilder sollten bewahrt werden. 1565 genügte nach ihrer Auffassung „in deinem Altar dir ein Bild des Erlösers am Kreuze“. Vorreformatorische Hauptaltäre, darunter die Altäre von Mediasch und Birthälm, blieben häufig erhalten, während figürliche Darstellungen aus den Mittelschreinen meist entfernt wurden. Wandmalereien und Fresken wurden in evangelischen Kirchen übertüncht und bei Restaurierungen in den 1970er Jahren wiederentdeckt. In Gebieten außerhalb des autonom ausgestatteten Königsbodens, etwa in Malmkrog, blieben sie erhalten, weil die Bevölkerung dort ihre Konfession nicht frei bestimmen durfte.
Religionsfreiheit und ihre rechtlichen Grenzen
Die religiöse Ordnung Siebenbürgens entstand auch aus dem politischen Bedürfnis, ein zwischen zwei Großmächten gefährdetes und wirtschaftlich schwaches Fürstentum innerlich zusammenzuhalten. Die Landtage entwickelten ein System von vier gesetzlich anerkannten, sogenannten „rezipierten Religionen“: katholische, evangelisch-lutherische, reformierte und unitarische Konfession. Die rumänisch-orthodoxe Kirche wurde geduldet, aber nicht als rezipierte Religion anerkannt.
Die entscheidenden Schritte waren:
- 1542 stellten die Stände einander die Glaubensentscheidung frei.
- 1544 beschränkte ein Erneuerungsverbot die geltenden Konfessionen auf die katholische und evangelisch-lutherische.
- 1550 wurde die freie Wahl des Glaubens wiederhergestellt.
- 1552 durfte keine der beiden Konfessionen durch die Glaubensentscheidung benachteiligt werden; der Landtag erkannte die Confessio Augustana an.
- 1556 trennten sich deutsche und ungarische Lutheraner. Die deutschen Lutheraner machten Deutsch zur Kirchensprache, die ungarischen wählten einen eigenen Bischof.
- 1557 wurde die Gleichberechtigung beider Konfessionen festgelegt.
- 1564 wurde das helvetische Bekenntnis, also die reformierte Konfession, anerkannt.
- 1568 etablierte das Edikt von Torda die Unitarische Kirche.
- 1571 wurden die antitrinitarischen Unitarier gleichberechtigt anerkannt.
- 1572 wurden weitere Glaubenserneuerungen untersagt.
Im Unterschied zum Augsburger Reichs- und Religionsfrieden von 1555 im Heiligen Römischen Reich entschied in Siebenbürgen nicht der Landesherr über die Religion seiner Untertanen. Die Religionszugehörigkeit war dem Staat grundsätzlich entzogen und wurde eher durch ethnisch-soziale Identität beeinflusst. Ab 1571 mussten die Fürsten bei ihrer Wahl die Freiheit der vier rezipierten Religionen bestätigen. Die Approbaten von 1653 kodifizierten diese Regelung; sie blieb bis 1848 geltendes Recht. 1563 wurde außerdem beschlossen, dass Kirchen von allen Konfessionen gemeinsam genutzt werden konnten. Wenn es in einem Ort nur ein Kirchengebäude gab, sollte ein Komitee nach der Mitgliederzahl entscheiden, welche Konfession Kirche, Pfarrhaus und Schule erhielt; anschließend mussten für die anderen Konfessionen neue Gebäude errichtet werden.
Die Religionsfreiheit war dennoch begrenzt. Das 1572 eingeführte Innovationsverbot untersagte neue Glaubensrichtungen. Der unitarische Nonadorantismus, also die Nichtanbetung Christi, und die mit den Sabbatariern verbundene Ablehnung des Neuen Testaments wurden nicht anerkannt. Franz Davidis starb in Haft. Die Complanatio Deesiana von 1638 leitete die offene Verfolgung der Sabbatarier ein und zwang der unitarischen Kirche ein gegen nonadoranitische und täuferische Positionen gerichtetes Bekenntnis auf. Auch der Jesuitenorden wurde zwischen 1581 und 1604 dreimal aus dem Land verwiesen. Die sächsische Nationsuniversität blieb an das Augsburger Bekenntnis gebunden; dadurch wurde eine konfessionelle Spaltung der Sachsen verhindert.
Entwicklung unter osmanischer und habsburgischer Herrschaft
Die konfessionelle Koexistenz unterschied Siebenbürgen von den stärker staatlich gelenkten Konfessionalisierungsprozessen Westeuropas. Fünf christliche Konfessionen lebten vergleichsweise friedlich nebeneinander und verteilten sich auf drei Sprachräume: deutschsprachige evangelisch-lutherische Siebenbürger Sachsen, katholische, reformierte und unitarische Ungarn sowie orthodoxe Rumänen. Ende des 16. Jahrhunderts machten Katholiken nur noch etwa 10 % der Bevölkerung Siebenbürgens aus.
Der Lange Türkenkrieg von 1593 bis 1609 entvölkerte und ruinierte das Land. Nach dem Frieden von Zsitvatorok 1609 konnte es sich unter mehreren reformierten Fürsten erholen. Fürst Gabriel Bethlen, der von 1613 bis 1629 regierte, gewährte Juden und oberungarischen Hutterern das Ansiedlungsrecht. 1660 fiel im Zusammenhang mit den Streitigkeiten um Fürst Georg II. Rákóczi letztmals ein osmanisches Heer in Siebenbürgen ein. Das Land geriet danach erneut unter osmanische Herrschaft, behielt aber seine innere Autonomie und seine Religionsfreiheit, die mit der religiösen Toleranz oder Gleichgültigkeit der Osmanen in Verbindung gebracht wird.
Im Frieden von Karlowitz 1699 verzichtete das Osmanische Reich offiziell auf seine Ansprüche. Der Friede von Sathmar 1711 etablierte endgültig die österreichische Kontrolle. Siebenbürgen wurde von Gubernatoren verwaltet, 1765 als Großfürstentum proklamiert und in ein österreichisches Kronland umgewandelt. Eine Urkunde Maria Theresias vom 2. November 1775 gewährte dem Land weitgehende Autonomie und eine Verwaltung durch eigene Fürsten nach eigenen Gesetzen.
Zwischen 1733 und 1776 wurden Siebenbürger Landler und Kryptoprotestanten aus dem Salzkammergut, Oberösterreich, der Steiermark und Kärnten im Rahmen der „Transmigration“ zwangsweise nach Südsiebenbürgen umgesiedelt. Dauerhaft als eigene Gruppe erhielten sie sich nur in Neppendorf, Großau und Großpold. Die Toleranzpatente Josephs II. beendeten ab 1781 die Gegenreformation in den habsburgischen Erblanden.