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Griechisch-orthodoxe Kirche
Griechisch-orthodoxe Kirchen sind die orthodoxen Kirchen Griechenlands und Zyperns und die Patriarchate von Konstantinopel, Antiochia, Alexandria und …
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Begriff und Zugehörigkeit
Griechisch-orthodoxe Kirchen sind orthodoxe Kirchen, in denen Griechisch als Hauptsprache verwendet wird. Zu dieser Tradition gehören die orthodoxen Kirchen Griechenlands und Zyperns sowie mehrere alte Patriarchate. Ein Patriarchat ist ein eigenständiger kirchlicher Leitungsbereich unter einem Patriarchen.
Zu den griechisch-orthodoxen Kirchen zählen:
- die Kirche von Griechenland,
- das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel mit seinen Erzbistümern in der Türkei und in Griechenland,
- das Griechisch-Orthodoxe Patriarchat von Antiochien,
- das Griechisch-Orthodoxe Patriarchat von Alexandrien,
- das Griechische Patriarchat von Jerusalem,
- die Kirche von Zypern.
Auch verschiedene altkalendarische Kirchen, die an einer älteren Kalenderordnung festhalten, stehen in der griechisch-orthodoxen Tradition. In Österreich wird der Begriff „griechisch“ weiter gefasst: Dort werden alle orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition so bezeichnet und bilden gemeinsam die Griechisch-orientalische Kirche in Österreich.
Historische Entwicklung
Die griechisch-orthodoxen Kirchen gehen auf die ersten christlichen Gemeinden im griechischsprachigen Teil des Römischen Reiches im 1. Jahrhundert zurück. In der frühen Kirche entstanden die Patriarchate von Jerusalem, Antiochien und Alexandrien; im 4. Jahrhundert kam Konstantinopel hinzu.
Auf den Ökumenischen Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts wurden verschiedene theologische Richtungen und Kirchen aus der Alten Kirche ausgeschlossen. Ökumenische Konzilien waren Versammlungen kirchlicher Amtsträger, die grundlegende Fragen des Glaubens und der kirchlichen Ordnung entschieden.
Als muslimische Herrscher Teile des Byzantinischen Reiches eroberten, nahm die Bedeutung der byzantinischen Kirchen ab. Nach der Eroberung Konstantinopels im Jahr 1453 ging mit der Hagia Sophia auch ein wichtiges Zentrum der orthodoxen Kirche verloren. Während der Griechenverfolgungen im Osmanischen Reich von 1914 bis 1923 verschwanden die griechisch-orthodoxen Gemeinden fast vollständig aus dem Gebiet des neu entstandenen türkischen Staates.
Kirche und Staat im 19. Jahrhundert
Die erste provisorische Verfassung Griechenlands vom 1. Januar 1822 bezeichnete die morgenländische orthodoxe Kirche Christi als herrschende Religion. Zugleich sollte die Regierung jede andere Religion dulden und deren Zeremonien und heilige Gebräuche ungehindert zulassen.
Artikel 1 der Verfassung vom 17. Mai 1827 gewährte jedermann freie Religionsausübung und gleichen staatlichen Schutz für den Gottesdienst. Die orthodoxe Lehre der griechischen Kirche blieb jedoch Staatsreligion.
Die Verfassung von 1864 erklärte die orientalisch-orthodoxe Kirche Christi zur herrschenden Religion. Andere bekannte Religionen wurden geduldet und gesetzlich geschützt; Proselytenmacherei, also das gezielte Abwerben oder Anwerben von Gläubigen, sowie andere Unternehmungen gegen die herrschende Religion waren verboten.
Die Kirche von Griechenland blieb in ihrer Lehre mit der Großen Kirche von Konstantinopel und anderen Kirchen gleichen Glaubens verbunden. Sie bewahrte die apostolischen Kanons, die Beschlüsse der ökumenischen Konzilien und die heiligen Traditionen. Zugleich war sie autokephal, also kirchenrechtlich selbstständig, und wurde von einer Heiligen Synode aus Prälaten geleitet. Die Geistlichen aller geduldeten Religionen unterstanden derselben staatlichen Aufsicht wie die Geistlichen der herrschenden Religion. Der Text der Heiligen Schriften durfte nicht verändert oder ohne vorherige Genehmigung der Großen Kirche Christi in Konstantinopel in eine andere Sprachform übertragen werden.
Verfassungsregeln seit 1927
Die Verfassung vom 3. Juni 1927 bezeichnete die anatolische christliche Kirche als vorherrschende Religion. Die orthodoxe Kirche Griechenlands blieb dogmatisch mit der Kirche in Konstantinopel und den anderen Kirchen gleichen Glaubens verbunden, war aber selbstständig und wurde von der Heiligen Synode der Bischöfe regiert. Geistliche aller Religionen unterlagen staatlicher Aufsicht.
Gleichzeitig erklärte die Verfassung die Freiheit des religiösen Gewissens für unverletzlich. Die Kulthandlungen jeder bekannten Religion durften unter dem Schutz der Gesetze frei ausgeübt werden, sofern sie nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstießen. Proselytismus blieb verboten. Der Text der Heiligen Schriften sollte unverändert bleiben; eine Übertragung in eine andere Sprachform war ohne vorherige Genehmigung der Kirche verboten. Eine Auslegungserklärung stellte klar, dass die kirchliche Ordnung in den neuen Landesteilen und auf Kreta dieser Regelung nicht widersprach.
Die Verfassung von 1952 behielt viele dieser Grundsätze bei. Sie nannte die orientalisch-orthodoxe Kirche Christi die herrschende Religion, gewährte anderen bekannten Religionen aber Freiheit und gesetzlichen Schutz. Die autokephale Kirche von Griechenland blieb dogmatisch mit Konstantinopel und den übrigen Kirchen gleichen Bekenntnisses verbunden und wurde von einer Heiligen Synode von Prälaten geleitet. Für eine anderssprachige Wiedergabe der Heiligen Schriften war nun die vorherige Genehmigung sowohl der autokephalen Kirche von Griechenland als auch der Großen Kirche Christi in Konstantinopel erforderlich.
Die Religionsfreiheit durfte nach der Verfassung von 1952 nicht dazu führen, dass jemand seine Pflichten gegenüber dem Staat oder die Befolgung der Gesetze verweigerte. Auch die Religionsausübung durfte die öffentliche Ordnung und die guten Sitten nicht verletzen. Eine Auslegungserklärung bestätigte zudem die besondere kirchliche Lage in den neuen Landesteilen.
Die aktuelle Verfassung vom 9. Juni 1975 trat nach der Militärdiktatur und nach der Abschaffung der Monarchie durch ein Referendum in Kraft. Ihr Artikel 3 regelt die Beziehungen zwischen Kirche und Staat.