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Ramadan

Der Ramadan (arabisch رمضان , DMG ramaḍān ‚heißer Monat') ist der Fastenmonat der Muslime und neunter Monat des islamischen Mondkalenders.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Was Ramadan ist und warum er wichtig ist
  2. 2. Fastenpflicht und Ausnahmen
  3. 3. Beginn, Ende und Festtage
  4. 4. Täglicher Ablauf des Fastens
  5. 5. Entstehung der heutigen Regelungen

Was Ramadan ist und warum er wichtig ist

Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders und der Fastenmonat der Muslime. Nach islamischer Auffassung wurde in diesem Monat der Koran erstmals als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt. Das Fasten (saum beziehungsweise siyam) gehört zu den im Koran verankerten religiösen Pflichten und ist eine der fünf Säulen des Islam.

Besondere Bedeutung hat die Nacht der Bestimmung (lailat al-qadr). Sure 97 bezeichnet sie als die Nacht, in der der Koran hinabgesandt wurde, und sagt, sie sei „besser als tausend Monate“. Da ihre genaue Lage nicht sicher bekannt ist, wird sie überwiegend in der Nacht zum 27. Ramadan begangen, aber auch in anderen ungeraden Nächten der letzten zehn Tage. Im letzten Drittel des Monats findet außerdem häufig der Iʿtikāf statt, eine fromme Absonderung in der Moschee.

Zum Ramadan gehört nicht nur der Verzicht auf bestimmte Dinge. Musliminnen und Muslime sollen auch üble Nachrede, Verleumdung, Lügen und Beleidigungen vermeiden. Das Fasten wird damit als umfassende Enthaltsamkeit im täglichen Leben verstanden.

Fastenpflicht und Ausnahmen

Die Fastenpflicht ergibt sich vor allem aus Sure 2, Vers 185: Wer während des Monats anwesend, also nicht unterwegs ist, soll fasten. Das Fasten wird rechtlich als Enthaltung (imsak) von bestimmten Tätigkeiten definiert: vom Verzehr irdischer Substanzen und Speisen, von Getränken, vom Rauchen und vom Geschlechtsverkehr.

Verpflichtet ist grundsätzlich jeder Muslim, der im Besitz seiner Geisteskräfte (ʿaqil), volljährig (baligh) und körperlich dazu imstande (qadir) ist. Das Fasten eines Minderjährigen mit Unterscheidungsvermögen (mumayyiz) gilt ebenfalls als gültig.

Der Koran lässt Ausnahmen zu. Kranke und Reisende dürfen versäumte Fasttage an anderen Tagen nachholen. Kinder sowie Menschen, die krank oder zu alt sind, Personen auf Reisen und Frauen während der Menstruation, nach einer Geburt oder während des Stillens sind nicht zum Fasten verpflichtet. Auch während einer Schwangerschaft besteht keine Verpflichtung; versäumte Tage sollen später nachgeholt werden. Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Krankheit überhaupt nicht fasten können, sollen eine Fastenersatzleistung erbringen, die Fidya oder Fidyah genannt wird.

In einigen islamischen Staaten ist es außerdem verboten, die Fastenpflicht öffentlich nicht einzuhalten. In Saudi-Arabien werden sogar Nichtmuslime bestraft, wenn sie tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken oder rauchen. Für Marokko werden staatliche Razzien und Verhaftungen genannt; 2013 konnte öffentliches Verletzen des Fastengebots eine Verhaftung nach sich ziehen. Im algerischen Biskra wurden 2008 sechs Männer zu vier Jahren Haft und 1000 Euro Strafe verurteilt. In Malaysia drohten Fastenbrechern 2015 bis zu sechs Monate Gefängnis, umgerechnet 236 Euro Geldstrafe oder beides.

Beginn, Ende und Festtage

Der Beginn und das Ende des Ramadan werden traditionell durch die Sichtung der neuen Mondsichel (Hilal) am Ende des Monats Schaʿban bestimmt. Ein Hadith wird mit den Worten überliefert: „Der Monat besteht aus 29 Tagen. Fastet erst, wenn ihr sie, die Mondsichel, seht, und brecht das Fasten erst, wenn ihr sie wieder seht. Und wenn der Himmel über euch bedeckt ist, so bestimmt ihn beziehungsweise vervollständigt die Zahl der Schaʿban-Tage auf 30 Tage.“ Die Sichtung kann durch einen oder mehrere Zeugen bestätigt werden.

Umstritten ist, ob Astronomen und Mathematiker den Monatsbeginn allein durch Berechnungen (hisab) festlegen dürfen. Dadurch kann die astronomische Berechnung mit dem überlieferten Gebot der Mondsichtung in Konflikt geraten. Die Festlegung des Ramadanbeginns führt deshalb bis in die Gegenwart jedes Jahr zu kontroversen Diskussionen. In Ägypten wird das erste Neulicht in Assuan beobachtet, telefonisch nach Kairo gemeldet und anschließend offiziell der Beginn ausgerufen.

Die berechneten Daten für 2020 bis 2029 lauten: 2020, islamisches Jahr 1441, Beginn 23. April, letzter Fastentag 23. Mai; 2021, 1442, 13. April und 13. Mai; 2022, 1443, 2. April und 1. Mai; 2023, 1444, 23. März und 21. April; 2024, 1445, 11. März und 10. April; 2025, 1446, 1. März und 30. März; 2026, 1447, 18. Februar und 19. März; 2027, 1448, 8. Februar und 9. März; 2028, 1449, 28. Januar und 26. Februar; 2029, 1450, 16. Januar und 14. Februar. Der tatsächliche Beginn und das tatsächliche Ende können um ein bis zwei Tage abweichen.

Mit dem Beginn des zehnten Monats Schawwal endet der Ramadan. Dann wird das Fest des Fastenbrechens (ʿid al-fitr) gefeiert, auch „kleines Fest“ genannt. Vor dem obligatorischen Gemeinschaftsgebet muss spätestens am 1. Schawwal die Almosensteuer des Fastenbrechens (zakat al-fitr) an Bedürftige entrichtet werden. Das Fest dauert drei Tage und wird festlicher begangen als das Opferfest am 10. Tag des Pilgerfahrtmonats.

Täglicher Ablauf des Fastens

Das tägliche Fasten beginnt in der Morgendämmerung (fadschr) und endet in der Nacht. Sure 2, Vers 187 beschreibt den Beginn bildhaft damit, dass man in der Morgendämmerung einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden kann. Die islamische Rechtslehre legte schließlich die sogenannte zweite Morgendämmerung (al-fadschr ath-thani beziehungsweise al-fadschr al-achir) als maßgeblich fest. Dabei breitet sich ein feiner Lichtstreifen über den Horizont aus und erfüllt nach der Hadithliteratur Häuser und Wege mit Licht. Praktisch wurde der Fastenbeginn auf den Zeitpunkt des Sonnenaufgangs und das Fastenende auf den Sonnenuntergang bezogen.

Vor Beginn des täglichen Fastens wird im letzten Drittel der Nacht die Mahlzeit Sahur eingenommen. Sie gilt als hilfreiche Vorbereitung auf den kommenden Fastentag, als mit Segen verbundene Handlung (baraka) und als empfehlenswerte Sunna. In manchen Gegenden weckt ein Wecktrommler (musahhir) die Menschen vor Sonnenaufgang.

Das Fastenbrechen (fitr oder iftar) gehört zur Nacht. Über die genaue Auslegung von „bis zur Nacht“ wurde diskutiert. Eine Überlieferung betont, dass Gott denjenigen besonders liebt, der das Fasten möglichst schnell bricht. Für Regionen nördlich oder südlich des Polarkreises gibt es unterschiedliche Empfehlungen, wenn wegen Mitternachtssonne oder Polarnacht kein normaler Wechsel von Tag und Nacht stattfindet. Ägyptische Theologen erlauben bei Tagen von mehr als 18 Stunden eine Orientierung an Mekka oder Medina. Saudi-arabische Rechtsgelehrte verlangen dagegen die Einhaltung der örtlichen Zeiten, solange Sonnenaufgang und Sonnenuntergang vorhanden sind; solche Tage könnten später nachgeholt werden. Der European Council for Fatwa and Research empfahl Muslimen in Kiruna, sich an den Zeiten in Stockholm zu orientieren.

Entstehung der heutigen Regelungen

Fasten war Mohammed vermutlich bereits in der mekkanischen Zeit bekannt. Juden und Christen auf der Arabischen Halbinsel kannten es als religiöse Institution; vorislamische Kulte, Inschriften und Graffiti liefern laut Artikel jedoch keine Hinweise auf arabische Ursprünge des Fastens.

Die ersten koranischen Bestimmungen zum Fasten stammen aus der medinischen Zeit nach Mohammeds Auswanderung (Hidschra). Sure 2, Verse 183–185 sprechen zunächst nur von einer „bestimmten Anzahl von Tagen“ und waren in ihrer praktischen Bedeutung teilweise unklar. Mohammed und seine Gefährten schlossen sich in Medina zunächst dem ʿaschura-Fest der dort lebenden Juden an. An diesem Tag wurde vom Sonnenuntergang bis zum Sonnenuntergang des folgenden Tages gefastet. Im islamischen Kalender fällt ʿaschura auf den 10. Muharram; das Fasten an diesem Tag blieb im Islam eine empfehlenswerte Handlung.

Im zweiten Jahr nach der Auswanderung, 623–624, bildeten die Koranverse aus Sure 2, Verse 183–185 und 189 den ersten Schritt zur Einrichtung einer eigenständigen islamischen Fastenordnung. Die einzelnen Offenbarungsabschnitte entstanden nach der im Artikel dargestellten Auffassung nicht gleichzeitig. Widersprüche und unklare Aussagen wurden teilweise durch spätere Koranauslegung, teilweise durch Hadithe erklärt oder aufgehoben.

Die religiöse Rechtswissenschaft (Fiqh) präzisierte anschließend die Aussagen des Korans und regelte die Einzelheiten des Rituals. Dazu gehören insbesondere die Fastenpflicht, ihre Ausnahmen, die Mondsichtung sowie die Zeiten für Sahur und Fastenbrechen.

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