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Islamisches Opferfest

Es wird zum Höhepunkt des Haddsch gefeiert, der Wallfahrt nach Mekka, beginnt jährlich am Zehnten des islamischen Monats Dhū l-Hiddscha und dauert vier Tage.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern des Festes
  2. 2. Religiöse Bedeutung
  3. 3. Tieropfer und Teilen des Fleisches
  4. 4. Gebet, Besuche und Kinder
  5. 5. Rechtliche Situation in Deutschland
  6. 6. Termine und Kalenderbesonderheiten

Kern des Festes

Das Opferfest, auch Eid ul-Adha, Eid-e Qurban oder Qurban(i), ist das höchste islamische Fest. Es gehört zusammen mit dem ʿĪd al-fiṭr, dem Fest des Fastenbrechens nach dem Ramadan, zu den wichtigsten Festen im islamischen Jahreskreis. Gefeiert wird es zum Höhepunkt des Haddsch, der Wallfahrt nach Mekka. Es beginnt jedes Jahr am zehnten Tag des islamischen Monats Dhū l-Hiddscha und dauert vier Tage.

Weil der islamische Kalender ein Mondkalender ist, liegt das Opferfest im Sonnenkalender nicht jedes Jahr zur gleichen Zeit. Es verschiebt sich meist um elf Tage pro Jahr rückwärts und kann deshalb in jede Jahreszeit fallen. Islamische Feiertage beginnen jeweils am Vorabend des angegebenen Tages. Da sich der islamische Kalender nach tatsächlichen Neumondsichtungen richtet, kann das Datum je nach Region um einen Tag abweichen.

Religiöse Bedeutung

Beim Opferfest wird an den Propheten Ibrahim, also Abraham, erinnert. Nach Koran und islamischer Überlieferung bestand Ibrahim eine göttliche Probe: Er war bereit, seinen Sohn Gott, auf Arabisch Allah, zu opfern. In der islamischen Überlieferung wird dieser Sohn als Ismael verstanden. Als Allah Ibrahims Bereitschaft und Gottvertrauen sah, gebot er ihm Einhalt. Ibrahim und Ismail opferten daraufhin aus Dankbarkeit einen Widder.

Die Geschichte wird im Koran in Sure 37,99–113 erzählt. Dort wird der Sohn nicht mit Namen genannt, sondern nur als „Sohn“ bezeichnet. Auch die Formulierung, dass das Opfer im „Kreis von Freunden und Bedürftigen“ stattfand, steht dort nicht. In der Bibel wird eine verwandte Erzählung als Bindung Isaaks in Genesis 22,1–19 berichtet; dort geht es um Abraham und seinen Sohn Isaak.

Tieropfer und Teilen des Fleisches

Für gläubige Muslime ist es üblich, zum Opferfest ein Tier zu opfern, wenn sie sich das finanziell leisten können. Dieses Opfer heißt ḍaḥīya. Unter muslimischen Gelehrten gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob es Pflicht ist. Einige Gelehrte, zum Beispiel al-Kāsānī, ordneten es als obligatorisch ein, also als wāǧib. Andere sehen es als „etablierten Brauch“, also als sunna muʾakkada.

Das Fleisch wird im Familienkreis gegessen, zu dem oft auch Verwandte, enge Bekannte und Nachbarn gehören. Ein Teil wird traditionell an Arme und Hungrige verteilt. Außerdem ist es üblich, Freunden und Verwandten gute Wünsche zum Fest auszusprechen und ihnen etwas vom Fleisch zu geben. Manchmal wird auch geopfert, um Gott zu danken.

Je nach Region werden Schafe, Ziegen, Rinder, Kamele in Trockengebieten oder Wasserbüffel, etwa in Indonesien, geschlachtet. Allgemein werden nur Paarhufer rituell geschlachtet; Schweine sind ausgeschlossen, weil sie im Islam als unrein gelten.

Gebet, Besuche und Kinder

Am ersten Morgen des Opferfests besuchen viele Gläubige die Moschee oder, wenn vorhanden, einen besonderen offenen Gebetsplatz. Ein solcher Platz heißt musallā oder eidgah. Dort wird ein gemeinsames besonderes Festgebet, salat, verrichtet. Es besteht aus zwei rak'at, also zwei Gebetseinheiten. Anders als beim Freitagsgebet folgt die Ansprache, die chutba, meist durch den Imam erst nach dem Gebet. Für Sunniten ist die Teilnahme am Gebet Pflicht; Ausnahmen gelten für Gläubige, die gerade auf der Pilgerfahrt nach Mekka sind.

Nach dem Moscheebesuch schließt sich in vielen Ländern ein Friedhofsbesuch an. Dort gedenkt man verstorbener Verwandter und Bekannter, liest Koranverse und spricht Bittgebete. Der Artikel weist darauf hin, dass dies nicht der Sunnah des Propheten entspricht, sich aber in verschiedenen Ländern als Tradition im Festablauf etabliert hat.

Der übrige Tag wird häufig für Besuche bei Verwandten und Bekannten genutzt. Dabei werden in größerer Runde Speisen und Getränke angeboten. Menschen machen sich gegenseitig Geschenke, oft auch Bedürftigen. Männer und Frauen tragen besonders schöne oder neue Kleidung. Auch das Haus wird für das Fest gründlich aufgeräumt und gereinigt. Für Kinder hat sich eingebürgert, dass sie Geschenke erhalten. In größeren Städten gibt es außerdem kirmesartige Angebote wie Karussells, Freizeitaktivitäten und Süßigkeiten, zum Beispiel Zuckerwatte.

Rechtliche Situation in Deutschland

In Deutschland können sich Schülerinnen und Schüler islamischen Glaubens in den meisten Bundesländern am Opferfest vom Unterricht befreien lassen, weil das Opferfest und das Fastenbrechenfest unter Muslimen allgemein als wichtigste Feste des Islams anerkannt sind. Die Befreiung geschieht durch eine schriftliche Meldung der Eltern; volljährige Schüler können sich selbst melden.

Für Niedersachsen nennt der Artikel als Beispiel eine Regelung, nach der Schüler anderer Religionsgemeinschaften auf Antrag Gelegenheit bekommen sollen, an religiösen Veranstaltungen ihrer Gemeinschaft teilzunehmen. Im Zweifelsfall kann ein Nachweis über den Feiertag verlangt werden. Die Schule soll außerdem darauf hinweisen, dass Nachteile durch versäumten Unterricht von den Antragstellern getragen werden müssen.

In Rheinland-Pfalz sind Lehrer angewiesen, an beiden islamischen Festen keine Klassenarbeiten, Kursarbeiten oder sonstigen Leistungsnachweise anzusetzen. Eine Abweichung um einen Tag durch die jeweilige Gemeinde wird toleriert; verbindlich freigehalten wird aber nur der im Amtsblatt veröffentlichte Haupttag.

Arbeitnehmer können für das Opferfest Erholungsurlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub beantragen, ähnlich wie bei christlichen Feiertagen, die nicht überall gesetzliche Feiertage sind. Wer ein Opfertier schlachten lassen möchte, muss dies beim zuständigen Amtstierarzt zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung anmelden. Schlachtung ohne Betäubung, also Schächten, ist nach deutscher Rechtslage grundsätzlich verboten; aus religiösen Gründen kann aber eine Sondergenehmigung erteilt werden.

Muslimische und türkische Verbände, etwa die Türkische Gemeinde in Deutschland, wünschen sich seit längerem einen gesetzlichen muslimischen Feiertag in Deutschland. Als Beispiel wird häufig das Opferfest genannt. Der TGD-Bundesvorsitzende Kenan Kolat sagte im Januar 2014 laut Presseberichten, dies wäre „ein wichtiges Signal an die muslimische Bevölkerung“.

Termine und Kalenderbesonderheiten

Der erste Tag des Opferfestes fiel beziehungsweise fällt in den im Artikel genannten Jahren auf folgende Daten: 2012 auf den 25. Oktober, 2013 auf den 14. Oktober, 2014 auf den 04. Oktober, 2015 auf den 24. September, 2016 auf den 12. September, 2017 auf den 01. September, 2018 auf den 21. August, 2019 auf den 11. August, 2020 auf den 31. Juli, 2021 auf den 20. Juli, 2022 auf den 10. Juli, 2023 auf den 28. Juni, 2024 auf den 17. Juni, 2025 auf den 07. Juni, 2026 auf den 27. Mai und 2027 auf den 16. Mai.

Eine besondere Kalenderüberschneidung entsteht, weil auch der jüdische Versöhnungstag Jom Kippur am zehnten Tag eines Monats in einem Mondkalender stattfindet. Etwa alle 33 Jahre fallen beide Feiertage auf denselben Kalendertag. Zuletzt war dies 2014 und 2015 der Fall. In israelischen gemischten Städten kann das Zusammentreffen eines Fastentages mit einem Freudenfest problematisch sein und besondere Vorbereitung erfordern, damit es nicht zu Konflikten zwischen Anhängern beider Religionen kommt.

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