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Radikalismus
Als Radikalismus bezeichnet man eine politische Einstellung, die grundlegende Veränderungen an einer herrschenden Gesellschaftsordnung anstrebt.
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Grundbegriff und heutiger Sprachgebrauch
Radikalismus bezeichnet eine politische Einstellung, die grundlegende Veränderungen einer herrschenden Gesellschaftsordnung anstrebt. „Radikal“ leitet sich von lateinisch radix („Wurzel“) ab: Probleme sollen „an der Wurzel“ erfasst und möglichst umfassend, vollständig und nachhaltig gelöst werden.
Im heutigen deutschen allgemeinen Sprachgebrauch kann Radikalismus Strömungen jeder politischen Richtung bezeichnen, die ihre Ziele besonders entschieden oder kompromisslos und oft gegen die bestehende Ordnung verfolgen. Man spricht etwa von Links- und Rechtsradikalismus. Der Begriff wird dabei häufig in einer Grauzone zwischen Demokratie und Extremismus eingeordnet und teils als Synonym für antidemokratische Bestrebungen verstanden. Politischer Radikalismus kann links oder rechts auftreten oder die Form eines politisch-religiösen Fundamentalismus annehmen.
Der Ausdruck ist jedoch weniger negativ besetzt als „Extremismus“. „Radikal“ kann auch Konsequenz und Entschiedenheit bei der Verfolgung übergeordneter Ziele ausdrücken. Manche Gruppen, die Staats- oder Wirtschaftsordnung grundlegend kritisieren und verändern wollen, verwenden ihn deshalb als Selbstbezeichnung. Ihre Radikalität sehen sie meist in den Zielen, nicht in Methoden wie Umsturz oder Gewalt.
Liberaler Radikalismus
Im Europa des 19. und frühen 20. Jahrhunderts waren „Radikale“ Angehörige des linken Flügels des politischen Liberalismus. Alle liberalen Richtungen wollten ursprünglich politische Verhältnisse nachhaltig verändern. Zentrale Forderungen waren eine Verfassung (Konstitutionalismus) sowie die Ablehnung absolutistischer und autokratischer Herrschaft.
Radikale unterschieden sich von gemäßigten Liberalen vor allem durch weiter gehende Ziele und schärfere politische Auseinandersetzungen. Eine wichtige Trennlinie war die Frage, ob eine konstitutionelle Monarchie genüge oder ob die Republik und damit die Abschaffung der Monarchie angestrebt werde. Radikale Demokraten setzten sich für allgemeines Wahlrecht, die Entmachtung der Kirche und die Republik ein.
In Frankreich forderten Radikale unter Louis-Philippe insbesondere die Ablösung des Zensuswahlrechts durch ein allgemeines, freies Männerwahlrecht sowie die sofortige Beseitigung feudaler Grundlasten. Ihre Unzufriedenheit trug zur Februarrevolution 1848 und zu revolutionären Umwälzungen in Europa bei. In Frankreich war die Parti radical zwischen 1900 und 1940 die dominierende politische Kraft. Sie ging unter anderem Bündnisse mit sozialistischen und kommunistischen Gruppen ein; genannt werden die Gesetze zur Trennung von Staat und Kirche von 1905 und die Volksfront von 1936.
Radikale liberale Bewegungen blieben trotz Offenheit für sozialrevolutionäre Tendenzen bürgerlich geprägt. In katholisch geprägten Ländern stand ihr Flügel besonders für Antiklerikalismus. In Deutschland waren 1848 radikaldemokratische und frühsozialistische Revolutionäre besonders in Baden stark; später wurden demokratisch-republikanische Kräfte des Kaiserreichs als radikalliberal bezeichnet.
Als wichtige radikale Ziele wie die Trennung von Staat und Kirche zunehmend verwirklicht wurden und sich politische Systeme demokratisierten, wurde der liberale Radikalismus Teil der linken Mitte. Dadurch verlor „Radikalismus“ im deutschsprachigen Raum seine frühere Bedeutung als Bezeichnung einer betont liberalen und demokratischen Haltung.
Radikaldemokratische Richtungen
„Radikaldemokratisch“ entstand im 20. Jahrhundert aus der Verbindung radikaldemokratischer bürgerlich-liberaler Kräfte mit basis- und rätedemokratischen Bestrebungen des Sozialismus. Basisdemokratie betont unmittelbare politische Beteiligung; Rätedemokratie knüpft politische Entscheidungen an Räte.
Der Begriff ist politisch offen und dient Gruppen unterschiedlicher Ausrichtung als programmatische Selbstbezeichnung für ein entschieden demokratisches Politikverständnis. Das Spektrum reicht von linksliberalen Gruppen wie der in der Spätphase der Weimarer Republik entstandenen Radikaldemokratischen Partei bis zu Vertretern eines demokratischen Sozialismus, etwa den JungdemokratInnen/Jungen Linken.
Abgrenzung von Extremismus
In der Bundesrepublik prägten Bundesverfassungsgericht und Verfassungsschutzämter die Unterscheidung zwischen „radikal“ und „extremistisch“; sie ist auch in politischer Bildung und Schulen weitgehend übernommen worden. Der Verfassungsschutz verwendete „Radikalismus“ zunächst für als verfassungsfeindlich angesehene Bestrebungen. Bis 1966 bezeichnete das Bundesamt für Verfassungsschutz rechte verfassungswidrige Organisationen als „rechtsradikal“; später galten „rechtsextrem“ und „rechtsradikal“ zunächst als synonym. 1974 etablierte sich „Rechtsextremismus“ als Oberbegriff für verfassungsfeindliche Bestrebungen von rechts.
Heute grenzt das Bundesamt für Verfassungsschutz beides ausdrücklich ab: Extremistisch sind Bestrebungen, die sich gegen den Kernbestand der Verfassung, die freiheitliche demokratische Grundordnung, richten. Radikale politische Auffassungen haben dagegen in einer pluralistischen Gesellschaftsordnung einen legitimen Platz. Kapitalismuskritiker, die die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung grundlegend verändern wollen, sind demnach nicht allein deshalb Extremisten.
Auch radikale Zielvorstellungen führen nicht zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz, solange die Grundprinzipien der Verfassungsordnung anerkannt werden. Die politische Verwendung des Begriffs wandelte sich dennoch: In Westdeutschland wurden besonders in den 1960er und 1970er Jahren marxistisch oder sozialistisch beeinflusste linke Radikaloppositionen als Bedrohung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung betrachtet; der Radikalenerlass von 1972 steht für dieses Misstrauen.
Radikalislamische und andere radikalreligiöse Bestrebungen prägen das Verständnis von Radikalität im 21. Jahrhundert stärker. Sie zielen laut Artikel auf den Umsturz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Errichtung einer Theokratie. „Radikalisierung“ bezeichnet dabei den teils schwer erklärlichen Prozess, in dem Mitglieder freier Gesellschaften antifreiheitliche Ideologien übernehmen.
Helmuth Plessner definierte Radikalismus als die Überzeugung, „daß wahrhaft Großes und Gutes nur aus bewußtem Rückgang auf die Wurzeln der Existenz entsteht“, verbunden mit dem Glauben an die „Heilkraft der Extreme“ und einer Frontstellung gegen traditionelle Werte und Kompromisse. Sozialen Radikalismus lehnte er als „Ethik der Taktlosigkeit“ ab.