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Römische Provinz
Die römischen Provinzen waren Verwaltungseinheiten des Römischen Reiches. Römische Provinzen unter Trajan (117 n. Chr.). Die Provinzen Mesopotamia und …
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Begriff und Bedeutung
Römische Provinzen waren Verwaltungseinheiten des Römischen Reiches. Sie dienten dazu, eroberte oder auf andere Weise erworbene Gebiete dauerhaft in die staatliche Verwaltung Roms einzubinden. Die Provinzverwaltung regelte vor allem Steuern, Recht und Militär. Dabei ließ Rom vorhandene Verwaltungs- und Rechtsinstitutionen möglichst bestehen, sofern es solche im jeweiligen Gebiet gab.
Entstehung und Entwicklung
Ursprünglich bezeichnete provincia im Lateinischen einen Aufgabenbereich in der Verwaltung der Stadt Rom. Bis zum 1. Jahrhundert v. Chr. waren Provinzen noch keine festen, räumlich eindeutig abgegrenzten Verwaltungseinheiten. Stattdessen erhielt ein Magistrat jeweils einen Zuständigkeitsbereich, dessen Umfang wechseln konnte. In der Römischen Republik wurden Provinzen meist von Konsuln oder Prätoren verwaltet, zunächst während ihrer Amtszeit oder unmittelbar danach als Prokonsuln beziehungsweise Proprätoren.
Die ersten Provinzen im engeren Sinne waren Sizilien ab 241 v. Chr. und Sardinien ab 237 v. Chr. Beide Inseln waren im Ersten Punischen Krieg beziehungsweise in den folgenden Auseinandersetzungen von Rom erobert worden. Rom entsandte jeweils einen Prätor mit einem kleinen Kontingent zur Sicherung. Nach dem Zweiten Punischen Krieg kam die Iberische Halbinsel hinzu.
Im Jahr 81 v. Chr. verpflichtete ein Gesetz des Lucius Cornelius Sulla Felix Prätoren und Konsuln, nach ihrem städtischen Amt im folgenden Jahr eine Provinz zu übernehmen. Als Statthalter durften sie deren Grenzen nicht mit Truppen überschreiten. Da hohe Staatsämter in Rom nicht bezahlt wurden und Wahlkämpfe sowie die Amtsführung hohe Kosten verursachten, war es weithin akzeptiert, dass sich die Amtsträger durch Steuern und Abgaben der Provinzbevölkerung finanziell schadlos hielten. Gnaeus Pompeius Magnus machte 52 v. Chr. durch das Provinzgesetz die Statthalterschaft endgültig zu einem eigenständigen Amt. Beim Tod Gaius Iulius Caesars im Jahr 44 v. Chr. verfügte Rom regulär über 18 Provinzen.
In der Kaiserzeit wurde die Einteilung mehrfach reformiert. Augustus unterschied kaiserliche und modern so genannte senatorische Provinzen. Die senatorischen Provinzen verwalteten weiterhin Prokonsuln. In den kaiserlichen Provinzen waren Legati Augusti pro praetore, also „Gesandte des Kaisers anstelle eines Prätors“, als Stellvertreter des Kaisers tätig; de iure war der Kaiser selbst der Statthalter. Ägypten wurde von einem praefectus Aegypti verwaltet, der kein Senator war.
Dieses System bestand etwa drei Jahrhunderte. Unter Diokletian wurden ab 285 zunächst 12, später 15 Diözesen als übergeordnete Verwaltungsebene eingeführt. Unter Konstantin I. kam zusätzlich die Prätorianerpräfektur hinzu. Die Hierarchie lautete nun: Präfektur – Diözese – Provinz. Die spätantiken Provinzen wurden häufig kleiner zugeschnitten; ihre Gesamtzahl stieg auf etwa 120 und wurde damit fast verdoppelt. Außerdem verloren die Statthalter das Kommando über die stationierten Truppen und waren fortan reine Verwaltungsbeamte. Im Westen endeten die römischen Provinzen im 5. und 6. Jahrhundert, im Osten erst in den Jahrzehnten nach der arabischen Expansion ab 632, als schrittweise das Thema an die Stelle der Provinz trat. Unter Trajan im Jahr 117 n. Chr. bestanden unter anderem die Provinzen Mesopotamia und Assyria, die allerdings nur wenige Monate existierten.
Aufgaben und Verwaltungsprinzipien
Die römische Verwaltung übernahm in den Provinzen vor allem drei zentrale Bereiche: die Entscheidung über Steuern, die Verhängung der Todesstrafe und das Militär. Organisiert wurden diese Aufgaben durch einen kleinen Stab des Statthalters.
Für die Steuereintreibung waren Quästoren oder Prokuratoren zuständig. Besonders in großen Provinzen war eine flächendeckende Erhebung jedoch schwierig. Deshalb vergab die Verwaltung Lizenzen zur Eintreibung an lokale Eliten. Diese übernahmen die Steuerschuld ihrer Umgebung und zogen die Abgaben selbst ein, um sie anschließend weiterzuleiten. Eine wichtige Rolle spielten die Städte, also civitates und poleis. Das galt auch dann, wenn sie formal unabhängig und als civitas libera anerkannt waren.
Für viele Menschen ohne Zugehörigkeit zur Oberschicht bedeutete die römische Herrschaft eine Verbesserung, weil sie weniger der Willkür lokaler Despoten ausgesetzt waren. Lokale Instanzen durften keine Todesstrafe verhängen. Römische Bürger konnten bis zum Proprätor, in der Kaiserzeit bis zum Kaiser, appellieren. Freie Provinzbewohner konnten sich an den Statthalter wenden. Dadurch entstand für viele Provinzialen eine zuvor unbekannte Rechtssicherheit.
Die lokalen Eliten erhielten im Gegenzug häufig römische Unterstützung, konnten das römische Bürgerrecht erwerben und teilweise bis in den Senat aufsteigen. Dass es der überwiegenden Bevölkerungsmehrheit unter römischer Herrschaft besser ging als zuvor, wird als ein Grund dafür genannt, dass es in fast 700 Jahren römischer Provinzialverwaltung nur wenige Aufstände gab. Beispiele sind der Pannonische Aufstand, der Boudicca-Aufstand und die jüdischen Aufstände.
Ausbeutung und Kontrolle
Das Hauptproblem der Provinzialverwaltung lag während der Republik in der Ausbeutung durch die Statthalter. Römische Politiker erhielten kein Gehalt und mussten Wahlkämpfe sowie die Amtsführung selbst finanzieren. Nach ihrer Amtszeit waren sie daher häufig hoch verschuldet. In der Provinz versuchten sie, ihre finanzielle Lage zu verbessern. Da sie meist nur ein Jahr im Amt waren, gingen sie dabei oft skrupellos vor. Die zeitgenössische Vorstellung fasste dies in dem Satz zusammen: „Arm kam er in die reiche Provinz, reich verließ er die arme.“
Provinzen konnten in Rom gegen einen Statthalter klagen. Ihre Erfolgschancen waren jedoch oft gering, wenn sie keinen einflussreichen Prozessanwalt gewinnen konnten. Als Beispiel gilt der Prozess des Marcus Tullius Cicero gegen Gaius Verres, den Statthalter Siziliens, im Jahr 70 v. Chr.
In der Kaiserzeit verbesserte sich die Lage der Provinzen. Der Kaiser kontrollierte seine Statthalter aus eigenem Interesse, weil eine ruiniertes Reich auch seine Herrschaft geschwächt hätte. Zudem entfielen die politischen Wahlkämpfe der Republik. Die Kontrolle durch den Kaiser begrenzte damit die Möglichkeiten einzelner Statthalter, die Provinzen auf eigene Rechnung auszubeuten.