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Präsenz
Präsenz hat die phänomenologische Bedeutung von Anwesenheit und Gegenwart in einer jeweils räumlichen sowie zeitlichen Sichtweise. In der Umgangssprache …
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Grundbedeutung
Präsenz bezeichnet phänomenologisch Anwesenheit und Gegenwart: das Gefühl oder Erleben, sich in einer Umgebung aufzuhalten. Sie kann sich auf räumliche Anwesenheit und zeitliche Gegenwart beziehen. In einer medienvermittelten Umwelt meint Präsenz etwa das „Zugegensein“ eines Lesers bei einem Roman; sie ist auch bei geringer Immersion möglich. Immersion bedeutet hier das Eintauchen in eine vermittelte Umgebung.
Soziale Präsenz ist das Gefühl, gemeinsam mit anderen in einer Umgebung zugegen zu sein. Marvin Minsky prägte 1980 den Begriff Telepräsenz für Teleoperation an voneinander entfernten Orten. Während der COVID-19-Pandemie wurde Präsenz besonders im Gegensatz zu Videokonferenzen, Webkonferenzen und Online-Veranstaltungen wichtig, etwa beim Verzicht auf Präsenzunterricht zur Vermeidung persönlicher Kontakte.
Verfügbarkeit und Präsenzpflicht
Präsenz kann Verfügbarkeit bedeuten: Etwas oder jemand ist unmittelbar zur Stelle. Im Militär bezeichnet „präsent!“ das Zur-Verfügung-Stehen; militärische Präsenz meint heute meist die Friedensstärke einer Armee oder ein in einen Einsatz entsandtes Truppenkontingent. Im Alltag kann „ich bin präsent“ Geistesgegenwart bedeuten.
Im Beruf ist Präsenzpflicht die Pflicht, während der Arbeitszeit am Arbeitsort anwesend und verfügbar zu sein. Sie kann Teil einer Präsenz- oder Anwesenheitskultur sein oder als rechtliche Pflicht im Arbeitsvertrag stehen. Von Führungskräften wird neben zeitlicher und räumlicher teils auch motivationale Verfügbarkeit bis hin zu ausschließlicher Orientierung auf Karriere und Unternehmen verlangt. Vertrauensarbeitszeit setzt normalerweise ausdrücklich keine Präsenzpflicht voraus; bei Telearbeit kann keine oder eine andere Pflicht bestehen, etwa die Anwesenheit am Heimarbeitsplatz.
Der Siebte Familienbericht der Bundesregierung (2006) stellte eine dominierende Anwesenheitskultur fest, in der Motivation an kontinuierlicher Präsenz gemessen werde. Laut Bericht führt eine oft damit verbundene „dominante männerbündische Arbeitskultur“ unter anderem zu weniger Frauen in Führungskreisen und Widerstand gegen familienbedingt verringerte Arbeitszeit von Männern.
Eine Präsenzbibliothek macht Bücher jederzeit zugänglich: Sie werden nicht ausgeliehen und bleiben deshalb für Nutzer stets verfügbar.
Auffälligkeit und persönliche Ausstrahlung
Präsenz kann auch die auffällige, hervorgehobene Anwesenheit bezeichnen. Polizeistreifen oder militärische Patrouillen zeigen beispielsweise Präsenz: Sie machen Gesetz und Ordnung sichtbar, obwohl diese nicht jederzeit überall körperlich vertreten sein können.
Bei Personen ist damit meist nicht bloße Verhaltensauffälligkeit gemeint, sondern individuelle Ausstrahlung. Wer Präsenz hat, wird durch Sprechen, Auftreten oder die Ansprache anderer als „verstärkt anwesend“ wahrgenommen. Dieser Eindruck kann körperliche, persönliche oder soziale Eigenschaften betreffen und steht im Zusammenhang mit Nähe und Ferne, Gleichzeitigkeit und Ungleichzeitigkeit, Auffälligkeit sowie Verfügbarkeit und Macht.
Präsenz in den Medien
Medienpräsenz ist eine verstärkte Anwesenheit in der durch Medien hergestellten Öffentlichkeit. Politiker können sie durch häufige oder spektakuläre Auftritte und die dadurch gewonnene Aufmerksamkeit anstreben; ihre Internetpräsenz wird von verschiedenen Unternehmen gemessen.
Der Gegenbegriff ist mediale Absenz. In komplexen modernen Gesellschaften kann eine Person weiterhin real existieren, aber als bestimmte öffentliche Person aus den Medien verschwinden. Für einen Politiker gilt daher: Wer nicht in den Medien präsent ist, existiert nicht als Politiker; wer sich nicht mehr präsentiert, verschwindet „von der Bildfläche“.
Bühnenpräsenz und Ko-Präsenz
Bühnenpräsenz bezeichnet aus Sicht des Publikums die Fähigkeit oder Qualität eines Darstellers, auf der Bühne besondere Ausstrahlung oder „Sendung“ zu besitzen, sicher oder natürlich zu wirken. Sie ist mehr als die bloße Tatsache, auf einer Bühne anwesend zu sein. Der Artikel betont jedoch, dass das genaue Verhältnis zur Grundbedeutung von Präsenz und die Erklärung des Begriffs durch Soziologie und Theatertheorie offen bleiben; der Abschnitt ist zudem als nicht hinreichend belegt gekennzeichnet.
„Leibliche Ko-Präsenz“ oder „(Ko)Präsenz“ meint das auffällige gleichzeitige Anwesendsein mehrerer Personen. Im Theater umfasst dies Akteure und Zuschauer: Ko-präsent zu sein bedeutet, den Eindruck zu haben, Zeit zu teilen, wobei körperliche Aspekte der Leiblichkeit besonders wahrgenommen werden. Gemeint ist Gleichzeitigkeit, also das Zusammenfallen der Gegenwarten von Darstellern und Zuschauern, nicht einfach nur Gegenwart. Ko-Präsenz verweist damit auf die Frage, wie Zeit wahrgenommen wird.
Aktiengesellschaften und Börsenhandel
Im Aktienrecht ist Präsenz die am Tag einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien gemeldete und anwesende Zahl stimmberechtigter Aktien in Prozent des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals. Nach § 118 Abs. 1 AktG werden Stimmrechte in der Hauptversammlung ausgeübt; dies ist auch per Briefwahl oder elektronischer Kommunikation möglich. Online teilnehmende Aktionäre gelten daher als erschienen. Zur Präsenz zählen Aktionäre nur, solange sie sich im Präsenzbereich befinden oder online zugeschaltet sind.
Beim Subtraktionsverfahren ist die Präsenz wichtig: Nein-Stimmen und Enthaltungen werden gezählt; die Differenz ergibt die Ja-Stimmen. Eine höhere Präsenz verringert die Gefahr von Zufallsmehrheiten. Untersuchungen zeigen, dass das Depotstimmrecht der Kreditinstitute die Präsenz erhöhen kann. Bei DAX30-Gesellschaften sank die durchschnittliche Präsenz von 60,95 % 1998 auf 45,87 % 2005 und stieg seit 2007 wieder auf 56,42 %. Der Anstieg nach 2005 wird insbesondere mit dem im November 2005 wirksam gewordenen UMAG erklärt, das Hinterlegungserfordernisse als Teilnahmevoraussetzung abschaffte.
Eine klassische Waren- oder Wertpapierbörse war eine Präsenzbörse: Käufer und Verkäufer wurden dort von zugelassenen, anwesenden Börsenhändlern vertreten. Durch die Digitalisierung hat der Parketthandel gegenüber elektronischen Handelssystemen kaum noch Bedeutung; Energiebörsen sind meist reine Computerbörsen.