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Politisches System Spaniens
Spanien ist eine Erbmonarchie mit parlamentarisch-demokratischem Regierungssystem. Inhaltsverzeichnis. 1 Grundsätze; 2 Regierungssystem auf nationaler Ebene.
Inhalt5 Abschnitte
Grundlagen des Staates
Spanien ist eine Erbmonarchie mit parlamentarisch-demokratischem Regierungssystem. Nach der Verfassung des Königreichs Spanien ist es ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat. Das bedeutet, dass staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist und soziale sowie demokratische Grundsätze beachtet werden sollen.
Der Staat orientiert sich an den Prinzipien Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischer Pluralismus. Politischer Pluralismus bedeutet, dass verschiedene politische Meinungen und Parteien bestehen dürfen. Die Staatsgewalt geht vom spanischen Volk aus; das Volk ist Träger der nationalen Souveränität. Die Staatsform ist die parlamentarische Monarchie.
Die Verfassung garantiert in Art. 2 zugleich die „unauflösbare Einheit der spanischen Nation“ und das „Recht der Nationalitäten und Regionen auf Autonomie“. Damit verbindet das politische System die Einheit des Gesamtstaates mit weitgehender regionaler Selbstverwaltung.
Parlament und Gesetzgebung
Das nationale Parlament heißt Cortes Generales. Es besitzt die gesetzgebende Gewalt, bewilligt den Staatshaushalt und kontrolliert die Exekutive, also die Regierung.
Die Cortes Generales bestehen aus zwei Kammern: dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Das Abgeordnetenhaus, spanisch Congreso de los Diputados, hat mindestens 300 und höchstens 400 Sitze. Seine Abgeordneten werden in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt.
Der Senat, spanisch Senado, ist die Kammer der territorialen Repräsentation. Er hat etwa 250 Mitglieder. Die meisten Senatoren werden vom Volk gewählt; etwa 50 werden von den autonomen Gemeinschaften Spaniens ernannt. Eine Person kann nur einer der beiden Kammern angehören.
Wahlberechtigt sind alle volljährigen spanischen Bürger, die im Vollbesitz ihrer politischen Rechte sind.
Regierung und Staatsoberhaupt
Die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Zum nationalen Regierungssystem gehören das Staatsoberhaupt und die Regierung unter Führung des Ministerpräsidenten.
Das Staatsoberhaupt ist der König, zurzeit Felipe VI. Er ist auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Seine Aufgaben sind vor allem repräsentativ; seine Rolle wird mit der des deutschen Bundespräsidenten verglichen. Der König bestätigt Gesetze und ist für die Ernennung und Entlassung des Regierungschefs verantwortlich.
Der Ministerpräsident Spaniens ist seit dem 2. Juni 2018 Pedro Sánchez. Er hat, ähnlich wie der deutsche Bundeskanzler, die Richtlinienkompetenz für die Zentralregierung. Das bedeutet, dass er die grundlegende politische Richtung der Regierung bestimmt. Der Ministerpräsident wird vom Abgeordnetenhaus gewählt und vom König ernannt. Er kann die Cortes Generales auflösen und vorgezogene Neuwahlen veranlassen.
Der Staatsrat, spanisch Consejo de Estado, ist das höchste Beratungsorgan der spanischen Regierung. Zu ihm gehören unter anderem die ehemaligen Ministerpräsidenten.
Gerichte und Rechtsprechung
Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. In Spanien ist das Verfassungsgericht, das Tribunal Constitucional de España, für verfassungsrechtliche Fälle zuständig. Es befasst sich also mit Fragen, die die Verfassung betreffen.
Für alle anderen Fälle steht der Oberste Gerichtshof, das Tribunal Supremo, an der Spitze der Gerichtsbarkeit. Darunter gibt es Fachgerichte auf regionaler, provinzialer und lokaler Ebene.
Die Leitung der Judikative liegt, mit Ausnahme des Verfassungsgerichts, beim Generalrat der rechtsprechenden Gewalt.
Autonomie und Gebietsgliederung
Spanien ist in 17 Autonome Gemeinschaften gegliedert. Diese besitzen weitreichende Kompetenzen in Legislative und Exekutive sowie eigene Parlamente und Regierungen. Ihre Kompetenzen sind mittlerweile mit denen deutscher Bundesländer vergleichbar. Deshalb gilt Spanien heute als eines der am stärksten dezentralisierten Länder Europas.
Trotzdem ist Spanien kein Bundesstaat. Die Autonomen Gemeinschaften sind Gebietskörperschaften mit umfangreichen Kompetenzen, verfügen aber nicht über Eigenstaatlichkeit. Das zeigt sich unter anderem daran, dass sie ihre Autonomiestatute, die eine ähnliche Funktion wie eine „Landesverfassung“ haben, nicht selbständig verabschieden oder ändern können. Dafür ist die Zustimmung des gesamtspanischen Parlaments nötig. Die Autonomen Gemeinschaften sind also nicht verfassungsautonom.
Dieses Staatsmodell wird häufig als Staat der Autonomien, spanisch Estado autonómico, bezeichnet.
Von der Verfassung garantierte kommunale Gebietskörperschaften sind die Gemeinden und Provinzen. Die beiden Autonomen Städte Ceuta und Melilla haben einen Sonderstatus: Sie gehören weder einer Provinz noch einer Autonomen Gemeinschaft an.
Sieben Autonome Gemeinschaften bestehen nur aus einer Provinz: Asturien, Kantabrien, Navarra, La Rioja, Madrid, Murcia und die Balearen. In diesen Regionen sind Aufgaben, die sonst Provinzen übernehmen, auf die Autonomen Gemeinschaften übergegangen. In verschiedenen Autonomen Gemeinschaften gibt es außerdem weitere Ebenen der kommunalen Selbstverwaltung.