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Politisches System Nordrhein-Westfalens
Das politische System Nordrhein-Westfalens basiert auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung für das Land …
Inhalt6 Abschnitte
Grundlagen und Staatsorgane
Das politische System Nordrhein-Westfalens beruht auf dem Grundgesetz und der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen ist ein teilsouveräner, parlamentarisch regierter Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Es ist als republikanischer, sozialer und demokratischer Rechtsstaat organisiert. Die Staatsgewalt geht vom Volk aus; die Aufgaben der Staatsorgane werden nach dem Prinzip der Funktionentrennung verteilt. In der politischen Praxis besteht jedoch eine Gewaltenverschränkung, weil Regierung und Parlamentsmehrheit meist eng zusammenarbeiten.
Die Legislative liegt vor allem beim Landtag Nordrhein-Westfalen, die Exekutive bei der Landesregierung und der Landesverwaltung. Die Judikative wird durch unabhängige Gerichte ausgeübt. Staatsoberhaupt und zugleich Leiter der Landesregierung ist der Ministerpräsident. Seit dem 27. Oktober 2021 ist Hendrik Wüst (CDU) Ministerpräsident. Er vertritt das Land nach innen und außen, ernennt und entlässt Minister und Beamte, unterzeichnet Gesetze und Staatsverträge und verleiht Landesorden. Seit der Landtagswahl vom 15. Mai 2022 regiert eine Koalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit 115 von 195 Sitzen und damit mit absoluter Mehrheit.
Verfassung, Landtag und Rechtsprechung
Die Landesverfassung trat am 11. Juli 1950 in Kraft. Sie enthält keinen eigenen vollständigen Grundrechtekatalog, sondern stützt sich auf die Grundrechte des Grundgesetzes und ergänzt diese durch landesspezifische Rechtsgarantien und Staatszielbestimmungen, etwa zur Arbeits- und Sozialordnung sowie zum Kultur- und Sozialwesen. Änderungen der Verfassung benötigen eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Wichtige Änderungen betrafen 1968 den Vorrang der Gemeinschaftsschule, 1978 ein Grundrecht auf Datenschutz und 1985 den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Der Landtag hat mindestens 181 Mitglieder und wird grundsätzlich alle fünf Jahre nach personalisierter Verhältniswahl gewählt. Wahlberechtigt sind über 17-jährige Deutsche mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Landtag ist ein Arbeitsparlament: Die wichtigste Arbeit findet in Ausschüssen statt. Seit 2022 gehören ihm 195 Abgeordnete an. Bei dieser Wahl erhielt die CDU 35,7 Prozent der Zweitstimmen und 76 Sitze, die SPD 26,7 Prozent und 56 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 18,2 Prozent und 39 Sitze, FDP und AfD jeweils 12 Sitze. Gesetzesvorlagen können aus dem Landtag, von der Landesregierung oder durch ein Volksbegehren eingebracht werden. Etwa drei Viertel der Entwürfe stammen von der Landesregierung.
Der Landtag beschließt den Haushalt, muss Staatsverträgen zustimmen, kontrolliert die Landesregierung und wählt den Ministerpräsidenten sowie die Richter des Verfassungsgerichtshofs. Er kann den Ministerpräsidenten durch ein konstruktives Misstrauensvotum ersetzen. Direkte Demokratie ist möglich, spielt aber praktisch eine geringe Rolle. Für ein Volksbegehren gilt seit 2002 ein Quorum von 8 Prozent der Stimmberechtigten. Wird es vom Landtag abgelehnt, muss ein Volksentscheid stattfinden; dabei müssen mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen. Der Landtag kann sich nach Artikel 35 der Landesverfassung selbst auflösen.
Die Judikative besteht aus unabhängigen, überwiegend bundeseinheitlich organisierten Gerichten. Für verfassungsrechtliche Streitigkeiten ist der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zuständig. Seine sieben Richter werden vom Landtag für zehn Jahre gewählt. Der Gerichtshof entscheidet unter anderem über Wahlprüfungen, Ministeranklagen, Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen und die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung. In bestimmten Fällen können auch Bürger wegen der Verletzung verfassungsmäßiger Grundrechte an ihn herantreten.
Landesregierung und Verwaltung
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern und ist das oberste Organ der Exekutive. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten ohne Aussprache aus seiner Mitte. Dieser besitzt die Richtlinienkompetenz und ernennt oder entlässt die Minister. In Koalitionen werden diese Befugnisse jedoch durch Absprachen und die Kräfteverhältnisse der Regierungsparteien begrenzt. Die Minister leiten ihre Ressorts grundsätzlich eigenständig. Die Landesregierung vertritt Nordrhein-Westfalen nach außen, schließt Staatsverträge und entsendet Regierungsmitglieder in den Bundesrat.
Die unmittelbare Landesverwaltung ist mehrstufig aufgebaut:
- Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung mit Staatskanzlei und Ministerien sowie der Landesrechnungshof.
- Landesoberbehörden sind landesweit zuständige Einrichtungen, die direkt Ministerien nachgeordnet sind, etwa das Landeskriminalamt oder das Landesamt für Besoldung und Versorgung.
- Landesmittelbehörden wirken zwischen Ministerien, unteren Behörden und Kommunen. Wichtigste Beispiele sind die fünf Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster sowie die Oberfinanzdirektionen in Münster und Köln.
- Untere Landesbehörden sind überwiegend kommunal zuständige Behörden wie Finanzämter, Kreispolizeibehörden und Schulämter.
Die Bezirksregierungen übernehmen insbesondere Kommunal- und Schulaufsicht sowie Regionalplanung und Regionalentwicklung. Kommunale Organe können nach dem Landesorganisationsgesetz Aufgaben der unteren Landesverwaltung übernehmen. So ist ein Landrat regelmäßig Leiter der staatlichen Kreispolizeibehörde; Landschaftsverbände können den Maßregelvollzug durchführen. Daneben gibt es Landesbetriebe, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen arbeiten, aber Teil der unmittelbaren Landesverwaltung bleiben.
Der Landesrechnungshof ist eine selbstständige oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder wählt der Landtag. Er prüft die staatlichen Finanzen, ist weder der Regierung noch dem Landtag untergeordnet und nur dem Gesetz verpflichtet. Deshalb lässt er sich nicht eindeutig Exekutive, Legislative oder Judikative zuordnen.
Kommunen und kommunale Selbstverwaltung
Die kommunale Selbstverwaltung wird durch Kreise, die Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinden und Städte, kreisfreie Städte sowie fünf Regionalräte wahrgenommen. Grundlage ist die Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung folgt aus Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 78 der Landesverfassung. Kommunen erledigen eigene Aufgaben und übernehmen zugleich bestimmte Aufgaben der unteren Landesverwaltung.
Jede Gemeinde beziehungsweise Stadt hat einen Rat und einen Bürgermeister; in kreisfreien Städten heißt dieser Oberbürgermeister. Der Bürgermeister ist nach der Abschaffung der Doppelspitze zugleich Leiter der Kommunalverwaltung. Kreise haben einen Kreistag und einen Landrat, der die Kreisverwaltung leitet. Die Städteregion Aachen besitzt mit Städteregionstag und Städteregionsrat eine ähnliche Struktur. Die kommunalen Vertretungen werden grundsätzlich alle fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind auch EU-Bürger über 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Artikel nennt als jüngste Kommunalwahl den 25. Mai 2014, verweist zugleich aber auf Wahlperioden der 2020 gewählten Vertretungen; die zeitliche Darstellung ist daher nicht vollständig einheitlich.
Zwischen 1967 und 1975 verringerte eine große Gebietsreform die Zahl der Gemeinden von 2.365 auf 396, der Kreise von 57 auf 31 und der kreisfreien Städte von 38 auf 23. 2009 wurde der Kreis Aachen aufgelöst und die Städteregion Aachen gebildet. Das Land umfasst 23 kreisfreie Städte und 30 Kreise sowie die Städteregion Aachen. Bei den Gemeindezahlen nennt der Artikel sowohl 374 kreis- beziehungsweise regionsangehörige Kommunen als auch 373 kreis- beziehungsweise regionsangehörige Kommunen neben den 23 kreisfreien Städten.
Die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind höhere Kommunalverbände. Ihre Landschaftsversammlungen werden mittelbar gebildet; finanziert werden sie durch Umlagen der Kreise und kreisfreien Städte. Sie übernehmen vor allem kulturelle und soziale Aufgaben, die einzelne Gemeinden oder Gemeindeverbände überfordern, sowie Aufgaben wie den Maßregelvollzug. Weitere Kommunalverbände sind der Regionalverband Ruhr und der Landesverband Lippe.
Bund, Europäische Union und Außenbeziehungen
Nordrhein-Westfalen nimmt wegen seiner Bevölkerungszahl und wirtschaftlichen Bedeutung eine besonders wichtige Stellung im deutschen Föderalismus ein. Die Länder wirken nach Artikel 30 des Grundgesetzes grundsätzlich an der Staatsgewalt mit, sofern das Grundgesetz nichts anderes bestimmt. Die Gesetzgebungskompetenzen sind in den Artikeln 70 ff. GG verteilt. Zu den wesentlichen Landeskompetenzen gehören Kultur- und Bildungspolitik, Medien, Landes- und Kommunalverwaltung sowie Polizei.
Im Bundesrat verfügt Nordrhein-Westfalen über sechs von 69 Stimmen. Die Mitglieder der Landesregierung vertreten das Land; zusätzlich unterhält Nordrhein-Westfalen eine Landesvertretung in Berlin. In der Bundesversammlung stellt das Land wegen seiner Größe einen erheblichen Anteil. Nordrhein-Westfalen entsendet außerdem die meisten Abgeordneten in den Deutschen Bundestag. Das Land ist in 64 Bundestagswahlkreise eingeteilt; im 19. Deutschen Bundestag kamen 78 über Landeslisten gewählte Abgeordnete hinzu. Im Jahr 2013 wurden 138 von 631 Bundestagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen gewählt.
Die Länder sind nicht unmittelbar an den Organen oder der Gesetzgebung der Europäischen Union beteiligt. Sie wirken jedoch über den Bundesrat an EU-Angelegenheiten mit. Nordrhein-Westfalen unterhält seit 1995 einen Zuständigkeitsbereich für Europaangelegenheiten und eine Landesvertretung in Brüssel. Im Europäischen Parlament der 8. Wahlperiode waren 19 Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen vertreten. Im Ausschuss der Regionen verfügt das Land über zwei Mitglieder.
Als teilsouveräner Gliedstaat kann Nordrhein-Westfalen in bestimmten, grundgesetzlich festgelegten Bereichen völkerrechtliche Verträge schließen. Der Ministerpräsident unterzeichnet sie als Staatsoberhaupt, benötigt dafür aber die Zustimmung des Landtags. Seit dem 5. November 2007 besteht eine Partnerschaft mit Ghana. Verstärkte Beziehungen gibt es zu Belgien, Luxemburg und den Niederlanden auf Grundlage des Benelux-Vertrags vom 17. Juni 2008. Weitere regionale Kooperationen bestehen unter anderem mit Schlesien, Hauts-de-France und Mpumalanga sowie in mehreren Europaregionen.
Politische Kultur, Bedeutung und staatliche Symbole
Nordrhein-Westfalen entstand nach dem Zweiten Weltkrieg aus der preußischen Provinz Westfalen und dem Nordteil der preußischen Rheinprovinz; später kam Lippe hinzu. Die britische Besatzungsmacht wollte insbesondere das Ruhrgebiet mit seinen rheinischen und westfälischen Teilen in einem leistungsfähigen Land zusammenfassen. Die politische Kultur wird im Artikel als Kooperations-, Sozial-, Integrations-, Bürger- und Organisationskultur beschrieben; außerdem wird eine konkordanzdemokratische Tradition hervorgehoben.
Die politischen Verhältnisse wurden durch die Unterschiede zwischen Rhein und Ruhr, industriellen und ländlichen Regionen sowie katholischen und protestantischen Milieus geprägt. Nach dem Rückgang von Kohle und Stahl seit den 1960er Jahren gewannen Bildungs- und Dienstleistungssektoren an Bedeutung. Politisch wandelten sich dadurch insbesondere die Bindungen der Arbeiterschaft an Parteien. Die CDU knüpfte nach 1945 häufig an das Erbe der Zentrumspartei an, während sich das Ruhrgebiet seit den 1960er Jahren zur „Herzkammer der Sozialdemokratie“ entwickelte. Von 1980 bis 1995 regierte die SPD mit absoluter Mehrheit; Johannes Rau war von 1978 bis 1998 Ministerpräsident. Danach folgten unter anderem rot-grüne, christlich-liberale und seit 2022 schwarz-grüne Regierungskoalitionen.
Die Landespolitik wirkt wegen der Größe des Landes stark auf die Bundespolitik ein. Etwa 22 Prozent der bundesdeutschen Wahlberechtigten leben in Nordrhein-Westfalen. Koalitionen und Wahlergebnisse des Landes waren mehrfach Vorbilder oder Auslöser bundespolitischer Entwicklungen.
Zu den Staatssymbolen gehören das dreigeteilte Landeswappen, die grün-weiß-rote Landesflagge und die Landesorden. Das Wappen symbolisiert mit dem silbernen Wellenband den Rhein, mit dem Westfalenpferd Westfalen und mit der Lippischen Rose das Lipperland. Das amtliche Kennzeichen „NRW“ auf Dienstfahrzeugen ist kein Staatssymbol. Das Land vergibt unter anderem seit 1986 den Verdienstorden und den Staatspreis sowie seit 1957 den Förderpreis für junge Künstlerinnen und Künstler.
2016 betrug die Staatsverschuldung einschließlich Bürgschaften 202,72 Milliarden Euro beziehungsweise 11.346 Euro je Einwohner. Seit dem 1. August 2009 gilt für das Land die Schuldenregel nach Artikel 109 Absatz 3 GG. Im Artikel wird zugleich auf Einschätzungen hingewiesen, wonach die Finanzplanung von 2014 die Einhaltung der Schuldenregel 2020 nicht sicher erwarten ließ.