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Politisches System Indiens
Indien ist nach der am 26. Januar 1950 in Kraft getretenen Verfassung eine parlamentarisch-demokratische Republik mit bundesstaatlicher Ordnung.
Inhalt6 Abschnitte
Grundordnung und historische Entwicklung
Indien ist nach seiner am 26. Januar 1950 in Kraft getretenen Verfassung eine parlamentarisch-demokratische Republik mit bundesstaatlicher Ordnung. Der Artikel nennt 29 Bundesstaaten, 7 Unionsterritorien und das Hauptstadtterritorium. Die Staatsgewalt ist zwischen Zentralstaat und Bundesstaaten sowie zwischen Legislative, Exekutive und Judikative aufgeteilt. Im Demokratieindex 2019 von The Economist lag Indien auf Platz 51 von 167 und galt als „unvollständige Demokratie“. Freedom House bewertete das Land 2021 als „teilweise frei“ und stufte es damit gegenüber den Vorjahren herab.
Bis 1947 gehörte Indien zum britischen Kolonialreich. Das Kaiserreich Indien umfasste neben dem heutigen Indien auch Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka und bis 1937 Myanmar. Der 1885 gegründete Indische Nationalkongress trat für die Unabhängigkeit ein; 1906 entstand die Muslimliga. Unter Mahatma Gandhi entwickelte sich in der Zwischenkriegszeit ein aktiver, aber gewaltloser Widerstand gegen die britische Herrschaft. Der Government of India Act von 1935 führte Wahlen zu Provinzparlamenten ein, bei denen der Kongress 1937 in sieben von elf Provinzen gewann. Nach dem Zweiten Weltkrieg endete die britische Herrschaft 1947.
Die Verfassungsgebende Versammlung des Dominions Indien nahm die Verfassung am 26. November 1949 an. Sie trat am 26. Januar 1950 in Kraft und verpflichtet den Staat auf Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit, Gewaltenteilung und Föderalismus.
Parlament und Gesetzgebung
Das Unionsparlament besteht aus zwei Kammern: dem Rat der Staaten, der Rajya Sabha, und dem Haus des Volkes, der Lok Sabha. Nach der Verfassung gehört auch der Präsident zum Parlament, seine Gesetzgebungskompetenzen sind jedoch stark begrenzt.
Die Rajya Sabha hat derzeit 245 Mitglieder. Davon werden 233 indirekt durch die Parlamente der Bundesstaaten und einiger Unionsterritorien gewählt; zwölf ernennt der Präsident als Vertreter der Künste, Wissenschaften und sozialen Dienste. Sie ist eine ständige Kammer, deren Mitglieder zu einem Drittel alle zwei Jahre neu bestimmt werden. Mitglieder müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Die Lok Sabha darf laut Verfassung höchstens 550 direkt gewählte Volksvertreter umfassen. Seit 1989 werden 543 Abgeordnete in Einpersonenwahlkreisen nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt. Der Artikel nennt zusätzlich zwei vom Präsidenten ernannte Vertreter der anglo-indischen Minderheit. Die Wahlkreisgrenzen werden in unregelmäßigen Abständen von der Delimitation Commission of India neu festgelegt. Die Lok Sabha kann vorzeitig aufgelöst werden, muss aber spätestens nach fünf Jahren neu gewählt werden. Das Mindestalter ihrer Mitglieder beträgt 25 Jahre. Frauen erhielten 1950 das umfassende Wahlrecht. Seit März 2010 besteht laut Artikel eine Frauenquote von einem Drittel der Abgeordneten.
Den Vorsitz der Rajya Sabha führt der Vizepräsident; die Lok Sabha wählt ihren Sprecher selbst. Beide stimmen normalerweise nicht mit, entscheiden aber bei Stimmengleichheit.
Ein gewöhnlicher Gesetzentwurf kann in beiden Kammern eingebracht werden und benötigt die Zustimmung beider. Bei Uneinigkeit kann der Präsident eine gemeinsame Sitzung einberufen, in der die einfache Mehrheit entscheidet. Dies geschah bis zum im Artikel beschriebenen Zeitpunkt nur dreimal, zuletzt 2002 bei einem umstrittenen Anti-Terror-Gesetz. Finanzvorlagen, sogenannte Money bills, dürfen nur in die Lok Sabha eingebracht werden. Die Rajya Sabha kann dazu lediglich Änderungsvorschläge machen, welche die Lok Sabha nicht übernehmen muss. Jedes vom Parlament beschlossene Gesetz benötigt außerdem die Zustimmung des Präsidenten.
Staatsoberhaupt, Regierung und Rechtsberatung
Der Präsident ist Staatsoberhaupt, formell oberster Repräsentant der Exekutive und Oberkommandierender der Armee. Ein Electoral College aus sämtlichen Mitgliedern des Unionsparlaments und der Staatenparlamente wählt ihn für fünf Jahre; Wiederwahl ist möglich. Er muss indischer Staatsbürger, mindestens 35 Jahre alt und frei von anderen Regierungsämtern auf Unions- oder Staatenebene sein. Bei einem Verfassungsbruch kann das Parlament ihn durch ein Impeachment mit Zweidrittelmehrheit absetzen. Bei Abwesenheit oder Krankheit vertritt ihn der Vizepräsident; bei Tod, Rücktritt oder Amtsenthebung übernimmt dieser das Amt vorübergehend bis zur Neuwahl.
Während der Sitzungspausen des Parlaments darf der Präsident nach Artikel 123 Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Sie müssen dem Parlament nachträglich vorgelegt werden. Dieses kann sie sofort zurückweisen; andernfalls verlieren sie sechs Wochen nach der ersten auf ihren Erlass folgenden Parlamentssitzung automatisch ihre Gültigkeit. Der Präsident kann sie auch selbst widerrufen.
Die tatsächliche Regierungspolitik bestimmt der Premierminister. Der Präsident ernennt ihn, wenn er als Führer einer Partei oder eines Bündnisses die absolute Mehrheit der Lok Sabha hinter sich hat. Der Premierminister kann auch Mitglied der Rajya Sabha sein. Fehlt eine absolute Mehrheit, ernennt der Präsident den Führer der stärksten Unterhausfraktion; dieser muss sich anschließend einem Misstrauensvotum stellen. Verfassungsrechtlich beraten und unterstützen Premierminister und Ministerrat den Präsidenten, der ihren Ratschlägen folgen soll.
Der Ministerrat ist das vom Premierminister geleitete Kabinett der Unionsregierung und dem Parlament kollektiv verantwortlich. Kabinettsminister sowie Staatsminister mit unabhängigem Auftrag leiten Ministerien; andere Staatsminister sind den Kabinettsministern unterstellt. Der Premierminister besitzt gegenüber den übrigen Mitgliedern ein Weisungsrecht. Höchstens 15 Prozent der Unterhausabgeordneten dürfen dem Ministerrat angehören.
Der vom Präsidenten ernannte Generalanwalt berät die Regierung in Rechtsfragen. Er muss die Voraussetzungen für die Ernennung zum Richter des Obersten Gerichts erfüllen, darf an allen Parlamentssitzungen teilnehmen und hat Zugang zu sämtlichen Gerichten, besitzt im Parlament aber kein Stimmrecht.
Gerichtssystem
An der Spitze der Judikative steht das Supreme Court of India in Neu-Delhi mit höchstens 31 vom Präsidenten ernannten Richtern. Den Vorsitz führt der Chief Justice of India. Das Gericht entscheidet über Konflikte zwischen Zentralregierung und Bundesstaaten sowie zwischen Bundesstaaten. Zugleich ist es die höchste Berufungsinstanz für Zivil- und Strafsachen; seine Entscheidungen binden alle Gerichte Indiens.
Darunter stehen 24 High Courts als oberste Gerichte der Bundesstaaten. Sie behandeln vor allem Berufungen und Revisionen, wobei ein High Court für mehrere Staaten zuständig sein kann. Unionsterritorien besitzen mit Ausnahme Delhis keinen eigenen High Court. Ihre Fälle gehören zum Bezirk eines anderen High Court. Der Präsident ernennt dessen Obersten Richter mit Zustimmung des Chief Justice of India und der Gouverneure der betroffenen Bundesstaaten. Bei den übrigen Richtern ist zusätzlich der Oberste Richter des jeweiligen High Court einzubeziehen.
Ab der Distriktebene werden Zivil- und Strafgerichtsbarkeit getrennt. Für Zivilsachen bestehen in Städten City Civil Courts und auf dem Land District Courts; Strafsachen behandeln Sessions Courts. Hinzu kommen Sondergerichte, etwa für Familien- und Handelsrecht. Einfache Streitfälle der untersten Ebene werden in den Gram Panchayats, den Dorfräten, entschieden.
Aufgrund der britischen Kolonialtradition gilt vielfach Common Law. Dabei stützt sich die Rechtsprechung nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf maßgebliche frühere Urteile hoher Gerichte, sogenannte Präzedenzfälle. Gerichtssprache ist Englisch; untere Gerichte können außerdem in der regionalen Amtssprache verhandeln.
Politische Ordnung der Bundesstaaten
Die Bundesstaaten haben eigene Parlamente und parlamentarisch verantwortliche Regierungen. An ihrer Verwaltungsspitze steht jeweils ein vom indischen Präsidenten ernannter Gouverneur. Eine Ausnahme war das 2019 aufgelöste Jammu und Kashmir, das wegen seiner Bedeutung im Kaschmir-Konflikt mit Pakistan Sonderrechte und als einziger Bundesstaat eine eigene Verfassung besaß.
Die Legislative eines Bundesstaates umfasst den Gouverneur und ein Parlament mit einer oder zwei Kammern. Die Gesetzgebende Versammlung, Vidhan Sabha, bildet das Parlament beziehungsweise das Unterhaus. Ein möglicher Gesetzgebender Rat, Vidhan Parishad, ist das Oberhaus. Die Staaten können ein solches Oberhaus durch Parlamentsbeschluss einrichten oder abschaffen. Für 2008 nennt der Artikel sechs von 29 Bundesstaaten mit Zweikammersystem und führt Andhra Pradesh, Bihar, Jammu und Kashmir, Karnataka, Maharashtra, Telangana und Uttar Pradesh auf; Aufzählung und angegebene Zahl stimmen dabei nicht überein.
Die Gesetzgebende Versammlung besitzt 60 bis 500 direkt für fünf Jahre gewählte Mitglieder. Die Mitgliederzahl eines Oberhauses darf ein Drittel der Unterhausgröße nicht überschreiten. Seine Mitglieder werden nach festgelegten Quoten durch Gemeinde- und Distriktverwaltungen, Lehrer, Hochschulabsolventen und das Unterhaus gewählt; einen kleineren Teil bestimmt der Gouverneur. Seit März 2010 gilt laut Artikel auch hier eine Frauenquote von einem Drittel. Das Gesetzgebungsverfahren entspricht weitgehend demjenigen auf Unionsebene. Während Sitzungspausen kann der Gouverneur Verordnungen erlassen, die das Staatenparlament nachträglich bestätigen muss; teilweise ist zusätzlich die Zustimmung des Präsidenten erforderlich.
Der Präsident ernennt den Gouverneur für fünf Jahre. Dieser muss indischer Staatsbürger und mindestens 35 Jahre alt sein und darf kein Parlamentsmandat oder anderes Regierungs- beziehungsweise Verwaltungsamt innehaben. Eine Person kann zugleich Gouverneur mehrerer Bundesstaaten sein. Dem Gouverneur untersteht ein Ministerrat unter Leitung des Chefministers. Die Minister werden vom Gouverneur ernannt, sind jedoch dem Staatenparlament verantwortlich. Wie der Premierminister auf Unionsebene bestimmt der Chefminister praktisch die politischen Richtlinien, obwohl die Amtshandlungen formal im Namen des Gouverneurs erfolgen.
Unionsterritorien
Die sieben Unionsterritorien werden grundsätzlich zentral verwaltet. An ihrer Spitze steht ein vom Präsidenten ernannter Verwalter, der in dessen Namen handelt. Dieses Amt kann auch der Gouverneur eines benachbarten Bundesstaates übernehmen.
Delhi und Puducherry bilden Ausnahmen: Sie verfügen über eigene Parlamente, Ministerräte und Chefminister und sind damit praktisch den Bundesstaaten gleichgestellt, bleiben verfassungsrechtlich aber Unionsterritorien. Für alle übrigen Unionsterritorien außer Chandigarh kann der Präsident Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen.
Das indische Parlament kann für ein Unionsterritorium einen eigenen High Court schaffen oder ein vorhandenes örtliches Gericht dazu erheben. Bislang besitzt nur das Hauptstadtterritorium Delhi einen eigenen High Court.