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Politisches Risiko
Dem politischen Risiko stehen die wirtschaftlichen Risiken (insbesondere Finanz-, Finanzierungs- und Marktrisiken) gegenüber.
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Begriff und Bedeutung
Als politisches Risiko gelten im Außenhandel und im Versicherungswesen alle Gefahren, die sich aus der Politik eines anderen Staates ergeben und privatwirtschaftliche Verträge beeinflussen können. Davon zu unterscheiden sind wirtschaftliche Risiken, insbesondere Finanz-, Finanzierungs- und Marktrisiken.
Politische Risiken bilden die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen unternehmerischer Tätigkeit im Ausland. Dazu zählen Gefahren durch allgemeinpolitische, außenpolitische, sozialpolitische, verwaltungspolitische oder wirtschaftspolitische Entscheidungen und Handlungen. Beispiele sind Annexion, Aufruhr, Aufstand, Beschlagnahme von Waren oder Bankkonten, Bürgerkrieg, neue Gesetze, Putsch, Revolution, Sabotage, Streik, Terrorismus, staatliche Verfügungen und Verstaatlichung. Teilweise wird auch mangelnde Rechtssicherheit dazugerechnet. Höhere Gewalt gilt im Fall des „niederen Zufalls“ (lateinisch casus fortuitus) als politisches Risiko.
Sozio-politische Risiken entstehen aus unterschiedlichen kulturellen und gesellschaftlichen Werten und Strukturen. Sie werden etwa durch Bildungswesen, Religion, Sitten und Gebräuche sowie den sozialen Frieden beeinflusst. Strafzölle zählen dagegen nicht zum politischen Risiko, weil sie keine faktische, rechtliche oder wirtschaftliche Unmöglichkeit verursachen.
Risikoebenen und Ursachen
Politische Risiken werden nach der geografischen Reichweite ihrer Auswirkungen unterschieden:
• Mikroebene: Lokale Streiks oder Aussperrungen betreffen meist nur eine begrenzte Region und die dort tätigen Exporteure, Importeure oder Investoren. Auch politische Maßnahmen gegen ausgewählte Wirtschaftszweige oder einzelne Arten von Transaktionen gehören zu dieser Ebene.
• Makroebene: Bürgerkrieg, Gesetzgebung oder ein Putsch wirken sich innerhalb eines ganzen Staates aus und können alle Wirtschaftssubjekte treffen, die mit diesem Staat Handel treiben. Ein staatliches Moratorium, also ein angeordneter Zahlungsaufschub, oder ein Transferstopp soll typischerweise sämtliche Transaktionen erfassen. Auch Ausfuhr- und Einfuhrverbote für bestimmte Güter zählen zur Makroebene, weil sie alle Hersteller dieser Güter betreffen.
• Geopolitische Ebene: Diese Risiken betreffen ganze Staatengemeinschaften oder Wirtschaftsräume mit gemeinsamer Politik. Verhängt beispielsweise die Europäische Union Wirtschaftssanktionen gegen andere Staaten, handelt es sich um ein geopolitisches Risiko.
Durch den Contagion-Effekt können sich zunächst örtlich begrenzte Risiken von der Mikroebene auf höhere Ebenen ausbreiten. Je größer die Risikoebene ist, desto mehr Exporteure, Importeure und Investoren sind betroffen.
Die Ursachen liegen gewöhnlich im Ausland, ausnahmsweise aber auch im Inland, etwa bei einem Embargo gegen das eigene Land. Politische Risiken entstehen insbesondere, wenn fremde Regierungen in Geschäfte eingreifen, sie verhindern, Vertragsbedingungen verändern oder ausländisches Eigentum konfiszieren.
Risiken im Außenhandel
Im Außenhandel betreffen politische Risiken Exporte, Importe und Direktinvestitionen. Sie ergeben sich aus der Wirtschaftspolitik des ausländischen Staates. Zu den besonderen außenwirtschaftlichen Risiken zählen Blockade, Boykott, Embargo, Handelsstreit, fehlende Konvertibilität, Moratorium, Transferstopp, Wirtschaftskrieg, Wirtschaftssanktionen und Zahlungsverbot. Konvertibilität bedeutet hier, dass eine Währung in eine andere Währung umgetauscht werden kann.
Der Exporteur trägt grundsätzlich das Zahlungsrisiko seines Vertragspartners. Eine Zahlung kann beispielsweise wegen fehlender Konvertibilität bei Fremdwährungen, eines Moratoriums, eines Transferstopps oder eines Zahlungsverbots ausfallen. Daneben besteht ein Erfüllungsrisiko: Der ausländische Vertragspartner kann etwa seine Abnahmeverpflichtung nicht erfüllen. Entsprechende Risiken gelten umgekehrt auch für den Importeur.
Eine Exportkreditversicherung kann solche politischen Risiken abdecken. Üblicherweise verbleibt beim versicherten Exporteur oder Importeur eine Selbstbeteiligung von 10 % bis 15 %.
Versicherung und Garantiefall
In inländischen Sachversicherungen sind politische Risiken nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Regelfall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Exportkreditversicherung versichert sie dagegen ausdrücklich. Ihre Deckungszusage kann neben dem wirtschaftlichen Zahlungsrisiko wegen Zahlungsunfähigkeit auch politische Risiken umfassen.
Bei den sogenannten „Hermesdeckungen“ wird unterschieden: Ist der ausländische Vertragspartner ein insolvenzfähiges Privatunternehmen, wird das wirtschaftliche Risiko durch „Hermes-Garantien“ abgesichert. Ist der ausländische Schuldner ein Staat oder ein Staatsunternehmen oder tritt der ausländische Staat als Garant auf, wird das politische Risiko durch „Hermes-Bürgschaften“ gedeckt. Für Direktinvestitionen stehen Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
Der allgemeine politische Versicherungsfall, auch Garantiefall genannt, tritt ein, wenn gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen im Ausland die vertraglich geschuldeten Lieferungen oder Leistungen des Exporteurs ganz oder teilweise verhindern und ihm deshalb die entsprechenden Forderungen nicht zustehen. Voraussetzung ist, dass der Versand bereits begonnen hat.
Bewertung und Versicherbarkeit
Politische Risiken sind Unternehmerrisiken, die aus der unsicheren politischen Lage eines Staates entstehen. Sie treffen Exporteure, Importeure und Investoren mit Direktinvestitionen. Bei Direktinvestitionen gilt insbesondere auch die Enteignung als politisches Risiko.
Diese Risiken fließen in das Länderrisiko und das Länderrating ein. Dabei wird unter anderem geprüft, ob ein Staat oder seine Zentralbank bereit sind, die für die Rückzahlung von Fremdwährungskrediten benötigten Devisen zu beschaffen oder vorhandene Devisen dafür einzusetzen. Das damit verbundene Transferstopprisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungen aufgrund staatlicher Maßnahmen nicht ins Ausland übertragen werden können.
Damit ein politisches Risiko versicherbar ist, müssen die möglichen Schadenskosten schätzbar sein, die Schäden unabhängig verteilt auftreten und ein Schaden eindeutig sowie zufällig eintreten. Informationsasymmetrie, also ungleich verteiltes Wissen über die Risikolage, und dynamische, sich verändernde Risikostrukturen erschweren diese Voraussetzungen. Deshalb ist die Versicherbarkeit politischer Risiken im Wesentlichen auf die Exportkreditversicherung beschränkt.