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Politik in Hamburg
Bildung und Wissenschaft · Finanzen und Haushalt · Stadtentwicklung und Umwelt · Inneres und Justiz · Verkehr und Infrastruktur · Volksentscheide und Wahlrecht.
Inhalt6 Abschnitte
Grundzüge des politischen Systems
Hamburg ist als Freie und Hansestadt ein Stadtstaat: Es ist zugleich ein Land der Bundesrepublik Deutschland und eine einzige Gemeinde. Deshalb reichen die politischen Aufgaben von kommunalen Angelegenheiten bis zum Einfluss Hamburgs auf Bundesebene durch den Bundesrat.
Rechtliche Grundlagen sind das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Hamburg ist nach seiner Verfassung Republik, Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat. Weil Hamburg eine Einheitsgemeinde ist, werden staatliche und gemeindliche Aufgaben nicht getrennt.
Die Hamburgische Bürgerschaft entspricht zugleich einem Landtag und einem Gemeinderat. Der Senat ist Landesregierung, kommunale Verwaltungsspitze und Staatsoberhaupt. Der Erste Bürgermeister ist Ministerpräsident und Bürgermeister, der Zweite Bürgermeister sein Stellvertreter. Senatoren leiten als Präsides die Behörden; Staatsräte beziehungsweise Senatssyndici entsprechen in etwa Staatssekretären. Die sieben Bezirke sind staatliche und städtische Verwaltungsbezirke.
Staatsorgane und Bezirke
Die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt, wird durch die Hamburgische Bürgerschaft oder unmittelbar durch das Volk ausgeübt. Die Bürgerschaft beschließt Gesetze, wählt den Ersten Bürgermeister und kontrolliert den Senat. Eine unmittelbare Gesetzgebung durch das Volk ist nach der hamburgischen Verfassung ebenfalls möglich.
Die Exekutive, also die ausführende Gewalt, liegt grundsätzlich beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Er führt und beaufsichtigt die Verwaltung und vertritt Hamburg nach außen. An seiner Spitze steht der Erste Bürgermeister als Präsident des Senats. Die Senatoren leiten regelmäßig jeweils eine Behörde. Senatssyndici können den Senat beraten und vertreten; als Staatsräte sind sie zugleich die höchsten Beamten ihres Ressorts.
Bis zur Verfassungsänderung von 2020 waren jedem Senator Deputationen beigegeben. Diese besonderen Mitwirkungsgremien bestanden aus ehrenamtlich tätigen Bürgern. Mit der Verfassungsänderung wurden sie abgeschafft.
Die Judikative, also die rechtsprechende Gewalt, wird durch das Hamburgische Verfassungsgericht und 17 weitere Gerichte des Landes ausgeübt. Die Berufsrichter der Fachgerichte ernennt der Senat gemäß Artikel 63 der Verfassung auf Vorschlag eines Richterwahlausschusses.
Für dezentrale Verwaltungsaufgaben gibt es in jedem Bezirk ein Bezirksamt mit einem Bezirksamtsleiter an der Spitze. Die gewählten Bezirksversammlungen beschließen auf Bezirksebene. Rechtlich sind sie jedoch Verwaltungsausschüsse mit eingeschränkten Kompetenzen. Der Senat kann Entscheidungen an sich ziehen, wenn sie seiner Politik widersprechen oder gesamtstädtische Bedeutung haben; dieses Recht heißt Evokationsrecht.
Wahlen und politische Beteiligung
Die Bürgerschaft wird regelmäßig für fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Seit der Wahl 2008 werden Abgeordnete in 17 Bürgerschaftswahlkreisen teilweise direkt gewählt. Dabei können Wähler mehrere Stimmen anhäufen oder verteilen. Das durch einen Volksentscheid stark personalisierte Verhältniswahlrecht wurde zur Wahl 2011 nochmals erweitert. Die Wahlen zu den Bezirksversammlungen fanden zunächst zeitgleich mit den Bürgerschaftswahlen statt; ab 2014 wurden sie parallel zur Europawahl durchgeführt.
Die Volksgesetzgebung ermöglicht Gesetzgebung unmittelbar durch das Volk. Sie wurde 1996 in Hamburg eingeführt; spätere Volksbegehren zielten auf eine Stärkung dieses Instruments. Ein wichtiges Beispiel war der Volksentscheid über die Schulreform am 18. Juli 2010.
Die Wahlbeteiligung bei Bürgerschaftswahlen schwankte seit 1946 deutlich: Sie betrug 79,0 % bei der ersten Wahl am 13. Oktober 1946, 84,0 % bei der Wahl am 19. Dezember 1982 und 57,3 % bei der Wahl am 20. Februar 2011. Bei der Wahl am 23. Februar 2020 lag sie bei 63,2 %, bei der Wahl am 2. März 2025 bei 67,6 %.
Die Wahlergebnisse zeigen langfristig wechselnde Kräfteverhältnisse. Die SPD erreichte 1957 bis 1970 besonders hohe Werte, darunter 59,0 % am 27. März 1966. Die CDU gewann 2004 mit 47,2 % erstmals eine absolute Mehrheit. 2011 erhielt die SPD 48,4 %, 2020 39,2 % und 2025 33,5 %. 2025 folgten CDU mit 19,8 %, Grüne mit 18,5 %, Die Linke mit 11,2 % und AfD mit 7,5 %; die FDP erreichte 2,3 %. Die Grünen traten bis 2011 als Grün-Alternative Liste auf, die Linke bis 2007 als PDS.
Entwicklung seit 1945
Von 1946 bis 1953 sowie von 1957 bis 2001 wurde Hamburg von SPD-geführten Senaten regiert. Eine Ausnahme war die Zeit von 1953 bis 1957: Eine bürgerliche Koalition aus CDU, FDP und Deutscher Partei regierte unter dem CDU-Politiker Kurt Sieveking.
Das Hamburgische Verfassungsgericht erklärte 1993 die Bürgerschaftswahl von 1991 wegen undemokratischer Kandidatenaufstellungen der CDU Hamburgs für ungültig. Daraufhin zog mit der Wählervereinigung STATT Partei – Die Unabhängigen unter dem ehemaligen CDU-Mitglied Markus Wegner erstmals eine Wählervereinigung ins Rathaus ein. Sie kooperierte bis 1997 mit der SPD. Danach regierte eine Koalition aus SPD und GAL.
Nach der Wahl im Oktober 2001 entstand eine Koalition aus CDU, Partei Rechtsstaatlicher Offensive und FDP. Der Erste Bürgermeister Ole von Beust (CDU) kündigte sie am 9. Dezember 2003 auf. Die Neuwahl am 29. Februar 2004 brachte der CDU erstmals eine absolute Mehrheit. Die Partei Rechtsstaatlicher Offensive, die zuvor 19,4 % erhalten hatte, sowie ProDM/Schill, FDP und weitere Parteien verpassten den Einzug. Die SPD erreichte mit 30,5 % ihr schlechtestes Ergebnis nach 1945; die GAL legte deutlich zu.
Nach der Wahl vom 24. Februar 2008 endete die absolute Mehrheit der CDU. Es entstand eine Koalition aus CDU und GAL, die erste schwarz-grüne Landesregierung in Deutschland. Ihr zentrales Schulreformprojekt scheiterte am Volksentscheid vom 18. Juli 2010. Ole von Beust kündigte während der Abstimmung seinen Rücktritt zum 25. August 2010 an; Nachfolger wurde der bisherige Innensenator Christoph Ahlhaus. Nach dem Rückzug der GAL am 28. November 2010 zerbrach der Senat Ahlhaus. Bis zur Wahl eines neuen Ersten Bürgermeisters am 7. März 2011 nach der vorgezogenen Neuwahl vom 20. Februar 2011 regierten die verbliebenen CDU-Senatoren als Minderheitensenat.
Bund, Europäische Union und aktueller Senat
Hamburg hat im Bundesrat drei Stimmen und unterhält in Berlin die Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund. An ihrer Spitze steht der Bevollmächtigte beim Bund. Im Deutschen Bundestag sind Hamburger Abgeordnete über sechs Direktmandate in den Wahlkreisen Hamburg-Altona, Hamburg-Bergedorf – Harburg, Hamburg-Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Hamburg-Wandsbek sowie über Landeslisten der Parteien vertreten.
In der Europäischen Union ist Hamburg im Europäischen Ausschuss der Regionen vertreten. Außerdem unterhält die Stadt in Brüssel das Hanse-Office. Hamburg vertritt seine Interessen auch durch Mitwirkung im Europäischen Parlament sowie durch die Vertretung der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein bei der EU. Die Europapolitik koordiniert die Senatskanzlei; für europapolitische Querschnittsthemen ist in der Bürgerschaft der Europaausschuss zuständig.
Nach den Angaben des Artikels ist Peter Tschentscher (SPD) seit dem 28. März 2018 Erster Bürgermeister und Präsident des Senats. Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen) ist seit dem 15. April 2015 Zweite Bürgermeisterin.
Zentrale Politikfelder
Hamburgische Politik umfasst außenpolitische Fragen, Bundesgesetzgebung, Landesaufgaben und kommunale Angelegenheiten. Neben Bürgerschaft und Senat befassen sich Parteien, Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen mit diesen Themen.
Wichtige Beispiele sind:
- Bildung und Wissenschaft: die Umstrukturierung der Hochschullandschaft ab 2002, die Schaffung von Fakultäten, die Eingliederung der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik in die Universität Hamburg 2005, Studiengebühren ab 2004 und Reformen des Schulsystems einschließlich der 2010 gescheiterten Schulreform.
- Finanzen und Haushalt: die Verschuldung und ein ausgeglichener Staatshaushalt, Kostensteigerungen bei der Elbphilharmonie ab 2004 und der U-Bahn-Linie 4 ab 2007, der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Elbphilharmonie“ von 2010 sowie die Krise der HSH Nordbank und Untersuchungsausschüsse in Hamburg und Schleswig-Holstein 2009.
- Stadtentwicklung und Umwelt: die „Wachsende Stadt“, seit 2008 „Wachsen mit Weitsicht“, die HafenCity, die Entwicklung von Veddel, Wilhelmsburg und Harburg im Rahmen des „Sprungs über die Elbe“, Gentrifizierung, die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs 2001–2003 und der Bau des Kraftwerks Moorburg 2007.
- Inneres und Justiz: Innere Sicherheit als mitentscheidendes Thema des Regierungswechsels 2001 und die Verschärfung der Strafvollzugspolitik auf Initiative von Justizsenator Roger Kusch.
- Verkehr und Infrastruktur: Hafenquerspange beziehungsweise Hafenpassage, die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße, die Abschaffung der Straßenbahn 1978 und Pläne für eine Stadtbahn. Außerdem wurden Gas-, Strom- und Fernwärmeversorgung privatisiert, etwa HeinGas 2003 und die Hamburgischen Electricitäts-Werke 2002; später entstand der Gegentrend der Rekommunalisierung.
- Wirtschaft und Hafen: der Ausbau und die Anpassung des Hafens sowie die seit 1818 betriebene Elbvertiefung für große Containerschiffe.
- Weitere und historische Themen: die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser zu Asklepios Kliniken Hamburg 2007, Bauwagenplätze und ihre Räumung wie bei der „Bambule“ 2002, die Diskussion über einen Nordstaat, der Hafenarbeiterstreik 1896/1897, der Wahlrechtsraub 1906 und die Hausbesetzung in der Hafenstraße 1984–1990.