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Petitionsausschuss (Deutscher Bundestag)

Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss des Deutschen Bundestages zur Behandlung der an diesen gerichteten Petitionen.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und rechtliche Grundlage
  2. 2. Arten von Petitionen
  3. 3. Einzelpetitionen
  4. 4. Öffentliche Petitionen
  5. 5. Entwicklung und Zahlen
  6. 6. Mitglieder und Leitung

Aufgabe und rechtliche Grundlage

Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss des Deutschen Bundestages. Er behandelt Petitionen, also Bitten oder Beschwerden, die an den Bundestag gerichtet werden. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger politische oder persönliche Anliegen an das Parlament herantragen.

Das Petitions-Grundrecht steht in Art. 17 Grundgesetz. Die Einrichtung eines Petitionsausschusses, über den dieses Grundrecht genutzt werden kann, steht in Art. 45c GG. Für seine Arbeit hat der Ausschuss besondere Befugnisse, die im Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages geregelt sind. Dazu gehören das Recht auf Aktenvorlage, Auskunftserteilung und Zutritt zu Behörden. Eine Verweigerung ist nur möglich, wenn ein Vorgang wegen eines Gesetzes geheim gehalten werden muss oder andere zwingende Geheimhaltungsgründe bestehen. Gerichte und Verwaltungsbehörden müssen Amtshilfe leisten. Der Ausschuss kann außerdem Petenten, Zeugen und Sachverständige vorladen und anhören.

Arten von Petitionen

Es gibt zwei wichtige Formen: Einzelpetitionen und öffentliche Petitionen. Eine Einzelpetition betrifft ein persönliches Anliegen. Eine öffentliche Petition richtet sich auf ein allgemeines Anliegen und kann im Internet veröffentlicht und von anderen unterstützt werden. Seit September 2005 ist die Einreichung über eine Online-Petition möglich.

Vor September 2005 mussten Petitionen ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Sie mussten die vollständige Adresse und die Unterschrift des Petenten enthalten und auf Deutsch abgefasst sein. Weitere Vorgaben gab und gibt es nicht. Das Online-System wurde zunächst nach einem Vorbild aus Schottland als Modellversuch eingeführt. Seit dem 13. Oktober 2008 betreibt der Bundestag eine eigene Online-Petitions-Webseite. Wer Petitionen einreichen, mitzeichnen oder im Forum schreiben will, muss registriert sein; Lesen ist ohne Registrierung möglich. Die Registrierung soll Missbrauch verhindern, besonders Mehrfach-Mitzeichnungen durch dieselbe Person.

Einzelpetitionen

Einzelpetitionen machen den Großteil der Arbeit des Petitionsausschusses aus. Sie betreffen persönliche Bitten und Beschwerden, zum Beispiel eine falsch berechnete Rente, einen nicht finanzierten Rollstuhl oder ein abgelehntes Besuchervisum.

Eine Einzelpetition kann über ein Online-Formular eingereicht werden. Sie wird anonym behandelt; die Daten werden verschlüsselt an den Ausschuss übermittelt und sind für Dritte nicht einsehbar. Bei elektronischen Petitionen gilt ein „elektronischer Ersatz der Unterschrift“, wenn der Urheber und seine Postanschrift erkennbar sind und das bereitgestellte Formular verwendet wird. Statt einer handschriftlichen Unterschrift wird der Name am Ende der Petition in ein Unterschriftkästchen eingetragen. Abgesehen von der technischen Übermittlung unterscheidet sich das Verfahren grundsätzlich nicht vom üblichen Petitionsverfahren. Über Sachstand und Ergebnis wird die einreichende Person über die angegebene E-Mail-Adresse oder nötigenfalls per Post informiert.

Öffentliche Petitionen

Bei öffentlichen Petitionen werden Anliegen und Begründung im Internet veröffentlicht; der Name der einreichenden Person wird genannt. Andere registrierte Nutzer können die Petition durch eine „Mitzeichnung“ unterstützen und in einem Forum diskutieren.

Der Petitionstext wird zunächst für sechs Wochen online gestellt; vor dem 1. Juli 2024 waren es vier Wochen. In dieser Zeit kann die Petition von beliebig vielen angemeldeten Personen unterstützt werden. Seit Juli 2024 liegt das Quorum bei 30.000 Unterstützenden; vorher waren es 50.000. Wird dieses Quorum innerhalb der Frist erreicht, werden in der Regel ein oder mehrere Petenten in einer öffentlichen Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, davon abzusehen.

Nicht jede eingereichte öffentliche Petition wird veröffentlicht. Vorher prüft der Ausschuss, ob sie die Kriterien erfüllt; diese Prüfung kann mehrere Monate dauern. Wird eine Petition nicht veröffentlicht, wird sie trotzdem behandelt, dann als Einzelpetition. Laut Ausschuss werden alle Petitionen beraten und mit einer Empfehlung abgeschlossen, über die der Deutsche Bundestag beschließt. Bei öffentlichen E-Petitionen wird der Beschluss im Internet veröffentlicht. Die Zahl der Unterzeichner beeinflusst die parlamentarische Prüfung nicht. Etwa 5 Prozent der eingereichten Online-Petitionen werden veröffentlicht; nur veröffentlichte Petitionen können unterzeichnet werden.

Entwicklung und Zahlen

Das Online-Petitionssystem hatte anfangs technische und praktische Probleme. Besonders bei großem Andrang, etwa abends, kam es zu Ausfällen. Die 2008 von Susanne Wiest eingereichte Petition zum Bedingungslosen Grundeinkommen führte vor ihrem Ende zum Zusammenbruch des Servers und wurde deshalb um eine Woche verlängert. Sie wurde auch wegen unklarer Folgen der technischen Schwierigkeiten zur öffentlichen Anhörung angenommen; die Anhörung fand am 8. November 2010 statt. Bis Ende 2009 wurden die technischen Schwierigkeiten behoben.

2024 wurden pro Werktag etwa 37 Petitionen entgegengenommen, insgesamt 9.260. Etwa 42 Prozent davon wurden online eingereicht. Insgesamt gab es etwa 5,2 Millionen registrierte Nutzer (Stand: 15. Oktober 2025). Seit 1980 listet der Bundestag die eingegangenen Petitionen. Die geringste Zahl in diesem Zeitraum war 2024 mit 9.260 Eingaben, die höchste Zahl 1992 mit 23.960 Eingaben.

Die Tabellen im Artikel nennen zahlreiche Petitionen mit mindestens 50.000 Unterstützenden und seit der Senkung des Quorums auch Petitionen mit mindestens 30.000 Unterstützenden. Beispiele sind die Petition „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ von 2009 mit 134.015 Mitzeichnern, die Hebammen-Petition von 2010 mit 186.356 Mitzeichnungen und eine Petition von 2018 gegen Regelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz mit 203.459 Unterstützenden. Spätere sehr große Petitionen betrafen unter anderem Arzneimittelpreise mit 413.473 Mitzeichnungen im Jahr 2019 und die Stärkung der hausärztlichen Versorgung mit 495.526 Mitzeichnungen im Zeitraum 2024/2025.

Mitglieder und Leitung

Der Petitionsausschuss besteht aus Abgeordneten verschiedener Fraktionen. Im 21. Deutschen Bundestag sind 26 ordentliche Mitglieder vertreten: neun von CDU/CSU, sechs von der AfD, fünf von der SPD sowie je drei von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Das Vorschlagsrecht für die Sprecherposition fiel der AfD zu. Der vorgeschlagene Kandidat Manfred Schiller erhielt am 21. Mai 2025 in geheimer Wahl jedoch nicht die erforderliche Mehrheit. Deshalb wurde zunächst Andreas Mattfeldt als dienstältester Abgeordneter mit der kommissarischen geschäftsführenden Leitung beauftragt. Seit dem 25. Juni 2025 leitet Hülya Düber (CDU/CSU) als stellvertretende Vorsitzende den Ausschuss.

Die Vorsitzenden des Petitionsausschusses wechselten seit 1949 mehrfach. Genannt werden unter anderem Luise Albertz (SPD, 1949–1959), Helene Wessel (SPD, 1959–1965), Kersten Steinke (Linke, 2005–2017), Marian Wendt (CDU, 2018–2021) und Martina Stamm-Fibich (SPD, 2021–2025). Für 2025 nennt der Artikel Andreas Mattfeldt (CDU) kommissarisch und anschließend N.N.; seit dem 25. Juni 2025 wird der Ausschuss durch die stellvertretende Vorsitzende geleitet.

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