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Patriziat (Nürnberg)

Das Patriziat der Reichsstadt Nürnberg, die für den Inneren Rat berechtigten Familien, stellte das eigentliche Machtzentrum Nürnbergs bis zur französischen …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Machtzentrum der Reichsstadt
  2. 2. Rat, Ämter und gesellschaftliche Ordnung
  3. 3. Wirtschaft, Adel und Aufnahme neuer Familien
  4. 4. Rückzug, Ende und Fortwirken

Machtzentrum der Reichsstadt

Das Nürnberger Patriziat umfasste die Familien, die für den Inneren Rat der Reichsstadt Nürnberg ratsfähig waren. Es war von 1256 bis zur französischen Besetzung 1796 das eigentliche Machtzentrum der Stadt. Nach der Einverleibung Nürnbergs in das Königreich Bayern am 15. September 1806 endete die reichsstädtische Ordnung endgültig.

Nürnberg verstand sich wie andere Freie und Reichsstädte als „Republik“ (res publica). Das bedeutete den Gegensatz zur monarchischen Herrschaft, jedoch keine Demokratie: Nürnberg war eine bürgerliche Republik mit aristokratischer Verfassungsordnung, also eine „Aristokratische Republik“. Die ratsfähigen Familien bildeten eine kleine, politisch führende Gruppe; neben ihnen saßen im Inneren Rat nur acht Vertreter der Handwerke.

Die Patrizier nannten sich selbst zunächst „Geschlechter“; die Bezeichnung Patrizier erscheint erst später in lateinischen Schriftstücken. Sie führten ritterliche Wappen und blieben lehensfähig. Ihre Familien stammten überwiegend aus der unfreien Ministerialität, also aus Dienstleuten mit Verwaltungs- und Militärfunktionen. Nach dem Untergang des Stauferreiches um 1250 zogen Reichsministerialenfamilien aus dem Umland, etwa Pfinzing, Stromer, Haller, Muffel und Groß, in die Stadt.

Die Burggrafen von Nürnberg aus dem Haus Hohenzollern besaßen zunächst weiterhin wichtige Rechte. Nach der Zerstörung der Burggrafenburg 1420 verkauften sie 1427 Burg, Umland und Burggrafenamt an den Rat. Damit regierte der aus Patrizierfamilien gebildete Innere Rat Nürnberg und sein unmittelbares Umland reichsunmittelbar, also direkt unter dem Kaiser. Versuche der späteren Markgrafschaften Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach, im Ersten und Zweiten Markgrafenkrieg wieder Einfluss zu gewinnen, blieben erfolglos.

Rat, Ämter und gesellschaftliche Ordnung

Der erstmals 1256 erwähnte Rat entwickelte um 1285 erste Regeln, die um 1320 als Gewohnheitsrecht festgehalten wurden. Er bestand aus Innerem Rat und Großem Rat. Der Innere Rat besaß die Souveränität. Keine Familie durfte mehr als zwei Ratsherren stellen. Die Mitgliedschaft war meist lebenslang; formell wurden die Ratsherren jährlich im Mai, später am ersten Dienstag nach Ostern, neu gewählt. Die Wahl war kompliziert, das Ergebnis jedoch vorher abgestimmt.

Zwei Consuln, der „älterer“ und der „jüngerer Bürgermeister“, standen dem Rat vor. Sie wechselten monatlich und hatten vor allem Ehrenfunktionen. Der Ältere Bürgermeister war als duumvir primarius das formale Stadtoberhaupt. Aus den älteren Bürgermeistern wurde das Septemvirale gewählt: sieben „Ältere Herren“, die die eigentliche Regierung bildeten. Daraus gingen die drei Hauptleute hervor. Der Vorderste Losunger war das höchste öffentliche Amt und kontrollierte die Finanzen; sein Stellvertreter war der Jüngere Losunger. Beide verwahrten Stadtkasse, Siegel und Freiheitsbriefe und durften keinen Handel oder kein Gewerbe betreiben. Der Hauptmann war für Kriegs- und Bauwesen zuständig. Der Reichsschultheiß vertrat den Kaiser in der Stadt und stand an der Spitze der Justiz.

Der Große Rat, auch „Rat der Genannten“, bestand seit Anfang des 14. Jahrhunderts aus vom Inneren Rat ernannten, meist einflussreichen Handwerks- und Gewerbevertretern. Er trat nur auf Einberufung des Inneren Rats zusammen. Seine Mitglieder waren nicht ratsfähig und gehörten daher nicht zum patrizischen Stadtregiment.

Mit dem Tanzstatut von 1521 wurde der Kreis der ratsfähigen Familien endgültig auf 42 Familien festgelegt. Das Geblütsprinzip der „genießenden Familie“ bestimmte damit Gesellschaft und Politik. Die Patrizier waren der erste Stand; der zweite Stand bestand aus Großkaufleuten, bedeutenden Juristenfamilien und der später so genannten Ehrbarkeit. Der dritte Stand umfasste weitere Kauf- und Handelsleute des Großen Rats sowie die acht Handwerksherren des Kleineren Rats, der vierte Kleinhändler und Handwerker, der fünfte alle übrigen Bürger. Von etwa 50.000 Einwohnern im 16. Jahrhundert gehörten nur etwa 400–450 Personen dem ersten bis vierten Stand an.

Wirtschaft, Adel und Aufnahme neuer Familien

Die Patrizier wurden durch Groß- und Fernhandel, nicht durch Verkauf „nach Elle, Pfund und Lot“, reich. Ihre Handelsverbindungen reichten unter anderem nach Köln und Flandern, Lyon, Bologna und Venedig sowie nach Böhmen, Österreich und Ungarn. Hinzu kamen Bergbau-Beteiligungen in der Oberpfalz, Thüringen und Tirol sowie Finanzgeschäfte. Die Zeit von 1470 bis 1530 gilt als Goldenes Zeitalter: Nürnberg handelte mit nahezu allen damals bekannten Teilen der Welt. Das Sprichwort lautete: „Nürnberger Tand geht durch alle Land“.

Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts entfernten sich Stadt- und Landadel zunehmend voneinander. Der Landadel sprach den Kaufleuten häufig Ebenbürtigkeit, Stiftsfähigkeit und Turnierfähigkeit ab. Die Patrizier betonten ihren ritterlichen Rang dagegen etwa durch Gesellenstechen, festliche Lanzenstechen ihrer Söhne auf dem Großen Markt; das letzte fand 1561 statt. Viele Familien ließen ihre Adelsqualität durch kaiserliche Adels- oder Wappenbriefe bestätigen oder ergänzten ihren Namen um „von“ und einen erworbenen Landsitz.

Als zahlreiche alte Familien ausstarben oder abwanderten, ergänzte der Rat sich durch Kooptation, also die Aufnahme neuer Familien. Im 15. Jahrhundert wurden 22 Familien ratsfähig, darunter Kreß, Rieter und Harsdörffer. Die Fütterer waren die einzige Familie aus dem Handwerksstand, die über Verlagswesen und Finanzgeschäfte den Inneren Rat erreichte. Auch zugewanderte Familien wie Welser aus Augsburg, Ehinger aus Ulm und Memmingen, Imhoff ab 1350 und Paumgartner ab 1396 wurden aufgenommen. Nach 1521 blieb der Kreis weitgehend geschlossen: Von 1536 bis 1729 wurden nur die Schlüsselfelder kooptiert. Wegen fehlender Amtsinhaber erhielten 1729 Gugel, Oelhafen, Peßler, Scheurl, Thill und Waldstromer sowie 1788 Peller, Praun und Woelckern Gerichts- und Ratsfähigkeit.

Die Ehrbarkeit gehörte zum zweiten Stand und bildete einen Kreis angesehener, handelnder Familien. Ihre Angehörigen konnten gerichtsfähig sein, also einem Gerichtshof unter Autorität des Rates vorsitzen. Gerichtsfähige Familien durften bestimmte sonst ratsfähigen Familien vorbehaltene Ämter besetzen, hatten aber keinen Zugang zum Inneren Rat. Zu ihnen gehörten im späten 16. Jahrhundert nur Oelhafen und Scheurl; später kamen weitere Familien hinzu. Einige Familien der Ehrbarkeit und gerichtsfähige Familien stiegen durch Kooptation in das Patriziat auf.

Seit der Reformation 1517 wurden die Patrizier schrittweise evangelisch. Nach dem Nürnberger Religionsgespräch vom 3. bis 14. März 1525 wandte sich die Stadt offiziell der lutherischen Lehre zu; am 21. April 1525 verbot der Rat katholische Messen.

Rückzug, Ende und Fortwirken

Im 17. Jahrhundert zogen sich viele Patrizier aus dem Handel zurück, erwarben Landgüter und übernahmen einen adeligen Lebensstil. Ihre Söhne gingen in Hof- und Kriegsdienste oder traten nach Erwerb geeigneter Herrschaften der fränkischen Reichsritterschaft bei. 39 Patrizierfamilien besaßen im 17. Jahrhundert die Eigenherrschaft über rund 3.000 bäuerliche Hintersassen im Nürnberger Land. Der Rückzug aus dem Handel und kostspielige Repräsentation trugen jedoch zur zunehmenden Verschuldung Nürnbergs bei.

Die Verschiebung der Handelsströme nach Norden, Geld- und Absatzkrisen sowie Staatsbankrotte Spaniens, Frankreichs und der Niederlande schwächten die Wirtschaft. Die Welser verkauften 1610 ihre Nürnberger Niederlassung; ihre Augsburger Handelsgesellschaft war 1614 zahlungsunfähig. Auch Tucher, Imhoff und Pfinzing zogen sich schließlich auf Landgüter zurück. Familien, die das patrizische Niveau nicht mehr hielten und sich beruflich oder durch Heirat in untere Stände begaben, konnten aus dem Patriziat ausgeschlossen werden, wie die Schürstab im 17. Jahrhundert.

Im Rangstreit mit der fränkischen Reichsritterschaft bestätigte Kaiser Leopold 1696 und 1697 den patrizischen Familien ihren alten Adel und das Recht, neue Familien aufzunehmen. Dem Rat wurde als Stand das Prädikat „Edel“ zugestanden; seit 1721 führten die drei Vordersten Ratsherren den Titel „Wirklicher Geheimer Rat des Kaisers“. Mehrere Familien erreichten durch Erwerb von Rittergütern die Immatrikulation im Fränkischen Ritterkreis. Eine Besonderheit Nürnbergs war, dass Ratssitz und Mitgliedschaft in der freien Reichsritterschaft in einer Person verbunden werden konnten.

Am 28. Oktober 1808 löste der bayerische König den patrizischen Rat und alle städtischen Regierungsinstitutionen auf. Von den 25 beim Übergang an Bayern noch bestehenden Geschlechtern wurden die im Tanzstatut von 1521 aufgeführten alten Familien 1813 in die Freiherrenklasse aufgenommen; erst im 18. Jahrhundert kooptierte Familien kamen nur in die Klasse der einfachen Adeligen. Bayern hob 1808 Familienstiftungen zunächst auf; verbliebene Stiftungsbesitze konnten später teils als Fideikommisse weitergeführt werden, die 1919 abgeschafft wurden. Am 1. Oktober 1848 entfielen die Sonderrechte ehemaliger Grundherren, darunter Patrimonialgerichte und grundherrschaftliche Bindungen. Otto Stromer von Reichenbach war von 1867 bis 1891 der einzige Patrizier, der nach dem Ende der Ratsherrschaft noch Erster Bürgermeister wurde.

Der 1799 gegründete Selekt des Nürnberger Patriziats vertrat zunächst Stiftungs- und Standesinteressen und besteht als private Vereinigung ehemaliger Patrizierfamilien bis heute. Zeugnisse patrizischer Kultur finden sich unter anderem im Tucherschloss, im Schloss Neunhof bei Nürnberg sowie in Stiftungen der Sebaldkirche und Lorenzkirche.

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