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Patriziat (Alte Eidgenossenschaft)

Als Patrizier wurden in der Alten Eidgenossenschaft die Familien bezeichnet, die im Ancien Régime in mehreren Stadtkantonen (explizit in Basel, Bern, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und politische Bedeutung
  2. 2. Entstehung und Lebensweise
  3. 3. Adel, Rangordnungen und Machtverlust
  4. 4. Luzern als Beispiel einer Patrizierherrschaft
  5. 5. Regionale Verbreitung und Familien

Begriff und politische Bedeutung

Als Patrizier bezeichnete man in der Alten Eidgenossenschaft jene alteingesessenen und wohlhabenden Familien, die während des Ancien Régime die politische Macht in mehreren Stadtkantonen monopolisierten. Besonders ausgeprägt war ihre Herrschaft in Basel, Bern, Freiburg, Luzern, Genf, Solothurn und Zürich. Das Patriziat war somit eine städtische Führungsschicht, aus der die Mitglieder der Räte und Regierungen hervorgingen. Die Mehrheit der Einwohner besaß gegenüber dieser sogenannten Städtearistokratie kaum politischen Einfluss.

Das Patriziat war nicht einfach mit dem Adel gleichzusetzen. Ihm gehörten Kaufmannsfamilien mit oder ohne Adelsbrief, einflussreiche Bürger, sogenannte Notabeln, und teilweise in die Stadt gezogene Angehörige des Landadels an. Manche Familien waren adelig, andere übernahmen lediglich eine aristokratische Lebensweise. Eine neuzeitliche Fortführung der alten Bürgerverbände findet sich in der Bürgergemeinde beziehungsweise Burgergemeinde, einer persönlichen Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts.

Entstehung und Lebensweise

Die zwischen dem 13. und 15. Jahrhundert selbstständig gewordenen freien Reichsstädte wurden zunächst vergleichsweise demokratisch durch Bürger und Zünfte verwaltet. Bald beschränkten mehrere Städte ihre politischen Ämter jedoch auf reiche und alteingesessene Familien. Diese bildeten Versammlungen von etwa 100 bis 200 Personen, aus deren Mitte die Regierung gewählt wurde. Ihre Räte verdrängten Zünfte und Handwerkerschaft zunehmend von der politischen Macht.

Die führenden Familien kauften häufig Landsitze oder Grundherrschaften mit eigener Gerichtsbarkeit, errichteten Schlösser und lebten nach aristokratischem Vorbild. Zugleich schotteten sie sich gegenüber gesellschaftlichen Aufsteigern ab. So entstand in der frühen Neuzeit das Patriziat, vergleichbar mit den führenden Familien italienischer Stadtherrschaften wie den venezianischen Nobilhòmini.

Anders als viele Angehörige des Landadels blieben Schweizer Patrizier meist wirtschaftlich tätig. Ihre wichtigsten Tätigkeitsfelder waren der Fernhandel, teilweise der Bergbau und Einkünfte aus Salz. Seit dem Spätmittelalter beteiligten sich manche auch am zunehmend einträglichen Söldnerwesen. Schweizer Söldner, die Reisläufer, galten bis ins 16. Jahrhundert als besonders wirkungsvolle Kampfkräfte. Damit unterschied sich das Patriziat etwa von der englischen Gentry, die vor allem von Pachteinnahmen lebte, und vom Landadel, der Abgaben seiner Hörigen bezog.

Adel, Rangordnungen und Machtverlust

Bis zum Westfälischen Frieden von 1648 gehörte die Schweiz offiziell zum Heiligen Römischen Reich. Römisch-deutsche Kaiser erhoben deshalb auch Schweizer Geschlechter in den Reichsadelsstand. Der Freistaat der Drei Bünde blieb sogar bis 1798 ein Teilstaat des Reiches und war zugleich seit 1499 ein Zugewandter Ort der Alten Eidgenossenschaft. Nachdem die Ilanzer Artikel von 1524/26 die Landesherrschaft des Churer Fürstbischofs aufgehoben hatten, besetzten dort besonders die weitverzweigten Familien von Salis und von Planta zahlreiche Ämter.

Bern führte 1651 eine eigene gesellschaftliche Ordnung ein. Die Einwohner wurden in Patrizier, Burger und Hintersassen gegliedert; Hintersassen waren Stadtbewohner ohne politische Rechte. Innerhalb der regierenden Patrizier galten die Rangprädikate Wohledelfest, Edelfest und Fest. Maßgeblich waren unter anderem Adelsnachweise, Briefadel, das Schultheißenamt und diplomatische Aufträge. Zugleich verliehen Frankreich, Preußen und der Heilige Stuhl Schweizer Bürgern in ihren Diensten Adelstitel.

Wegen der wachsenden Zahl ausländischer Adels- und Freiherrendiplome erklärte der Große Rat Berns 1731 unbekannte oder neu vorgelegte Diplome im eigenen Herrschaftsgebiet für unwirksam. Seit 1737 durfte auf Anfrage jedes regimentsfähige Geschlecht das Prädikat Edelfest verwenden. Ein Dekret von 1783 erlaubte allen regimentsfähigen Berner Geschlechtern das Führen eines Adelsprädikats; bis 1798 nutzten diese Möglichkeit nur 16 regierende Familien. Im Fürstentum Neuenburg, das bis 1848 in Personalunion von Preußen regiert wurde, nahm der preußische König noch bis ins 19. Jahrhundert zahlreiche Patrizierfamilien in den Briefadel auf.

Die Helvetische Republik entzog den städtischen „Gnädigen Herren“ ihre Macht vorübergehend. Endgültig endete ihre politische Vorherrschaft durch die liberalen Umbrüche der 1830er und 1840er Jahre, besonders durch die Regeneration von 1831 und den Sonderbundskrieg von 1847. Dennoch blieben ehemalige Patrizierfamilien bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts in Politik, Wirtschaft und städtischer Gesellschaft einflussreich. Einzelne Menschen galten noch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts als typische Patrizier, darunter Elisabeth de Meuron aus Bern und Gonzague de Reynold aus Freiburg.

Einige Familien behielten nach 1848 den Namenszusatz „von“. Dieser beweist allein jedoch keine adelige Herkunft: Zu unterscheiden sind alter Adel wie die Grafen von Erlach, Grafen von Hallwyl und Freiherren von Bonstetten, briefadeliges Patriziat wie von Graffenried und von Wattenwyl sowie nichtadelige Herkunftsnamen wie von Gunten und von Siebenthal. In der Westschweiz entspricht „de“ dem deutschen „von“. Titel wie Graf oder Freiherr werden in der Schweiz höchstens inoffiziell geführt, nicht im Pass oder in behördlichen Dokumenten.

Luzern als Beispiel einer Patrizierherrschaft

Nach der Schlacht bei Sempach 1386 traten die regimentsfähigen Luzerner Familien, die Rudolf von Habsburg einst für den Ritterdienst als würdig bezeichnet hatte, die Rechtsnachfolge der Grafen von Habsburg an. Im 16. Jahrhundert schufen sie eine aristokratische Verfassung. In den Jahren 1571, 1588 und 1648 sowie abschließend durch das Fundamentalgesetz von 1773 erschwerten sie den Zugang zum Kreis der regierenden Kleinratsfamilien immer weiter.

Neben Bern, Freiburg und Solothurn besaß Luzern das am stärksten konzentrierte Patriziat: Nur ungefähr 30 Familien beteiligten sich an der Regierung. Ihre Mitglieder beanspruchten den Titel Junker sowie die neunzinkige Souveränitätskrone, meist dargestellt als Laubkrone mit vier Erdbeerblättern und fünf Perlen. Viele dienten in ausländischen Schweizerregimentern, erreichten hohe militärische Ränge oder übernahmen diplomatische Aufgaben.

Zu den Familien, die zwischen 1442 und 1858 Adelsdiplome erhielten und teilweise noch bestehen, gehören am Rhyn, Göldlin von Tiefenau, Mayr von Baldegg, Meyer von Schauensee, Pfyffer von Altishofen, Schumacher, Schwytzer von Buonas, Segesser von Brunegg und von Sonnenberg. Angehörige dieser Familien behaupteten ihre gesellschaftliche Stellung vor allem als Akademiker. Weil Luzern katholischer Vorort war und das Patriziat nur wenige Familien umfasste, gingen der weltlichen Politik und dem Militär viele mögliche Amtsträger verloren: Zahlreiche Familienmitglieder wählten den geistlichen Stand. Bei Karrieren im Ausland, besonders in Frankreich, standen die Luzerner zudem in Konkurrenz zu Bern, Freiburg und Solothurn.

Regionale Verbreitung und Familien

Patrizische Familien gab es in den Dreizehn Alten Orten, in Zugewandten Orten, in Protektoraten und in Gemeinen Herrschaften. Der Artikel nennt dafür umfangreiche Familienlisten. Zu den Beispielen aus den großen Städten gehören in Zürich unter anderem Bodmer, Escher vom Glas, Hirzel, Orelli und Pestalozzi, in Basel Bernoulli, Burckhardt, Merian und Sarasin, in Solothurn Besenval, Glutz, von Roll und von Sury sowie in Freiburg d’Affry, de Diesbach, de Reynold und de Reyff. Für Bern werden neben Familien der Stadt auch Geschlechter aus Aarau, Lenzburg, Zofingen, Brugg und der Waadt aufgeführt.

Auch die Länderorte kannten einflussreiche Geschlechter: genannt werden beispielsweise von Beroldingen und Zumbrunnen in Uri, Reding in Schwyz, von Flüe und Wirz in Unterwalden sowie Zurlauben in Zug. Weitere Listen betreffen Schaffhausen, Appenzell und Winterthur.

Unter den Zugewandten Orten erscheinen Biel, St. Gallen, die Drei Bünde, das Wallis, Genf und das Fürstentum Neuenburg. Beispiele sind Wyttenbach in Biel, Zollikofer von Altenklingen in St. Gallen, Planta und Salis in den Drei Bünden, de Courten im Wallis, Necker in Genf sowie de Meuron und de Pury in Neuenburg. Für die Schirmherrschaft La Neuveville werden unter anderem Imer und von Ligerz genannt; für die Gemeine Herrschaft Thurgau von Spiegelberg und von Streng. Die breite regionale Verteilung zeigt, dass patrizische Führungsschichten in sehr unterschiedlichen politischen Gebieten der Alten Eidgenossenschaft vorkamen, auch wenn ihre Größe, rechtliche Stellung und Machtkonzentration von Ort zu Ort verschieden waren.

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