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Partnerschaft

Partnerschaft bezeichnet eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen (Zweierbeziehung).

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Formen
  2. 2. Historische und rechtliche Entwicklung
  3. 3. Statistik in Deutschland
  4. 4. Psychologie und Beziehungsverlauf
  5. 5. Normen und Lebensbereiche
  6. 6. Gesundheitliche Zusammenhänge

Begriff und Formen

Partnerschaft bezeichnet eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen, also eine Zweierbeziehung. Seit den 1970er-Jahren dient der Begriff als Oberbegriff für auf Dauer angelegte sexuelle Beziehungen, unabhängig von Rechtsform, sexueller Orientierung, gemeinsamem Haushalt oder Wohnform. Er kann Ehen, eingetragene Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften, feste Liebesbeziehungen, gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Paare, Fernbeziehungen und Paarbeziehungen ohne gemeinsamen Haushalt umfassen.

Eine Partnerschaft ist zumindest in ihrem Ursprung sexuell motiviert. „Sexualität“ ist dabei im verhaltensbiologischen Sinn gemeint und muss nicht zwingend genitale Sexualpraktiken bedeuten. Deshalb können auch sexuell inaktive Paare oder Paare in offenen Beziehungen unter den Begriff fallen. Keine Partnerschaften sind Lebensgemeinschaften von Freunden, Geschwistern oder anderen Personen ohne sexuelle Beziehung. Reine Sexbeziehungen reichen ebenfalls nicht aus, weil ihnen die soziale Zusammengehörigkeit fehlt.

Im engeren Sinn meint Partnerschaft die Selbstverpflichtung zweier Menschen, eine auf Dauer angelegte sexuelle Beziehung einzugehen. Traditionelle soziologische Definitionen setzen oft Gleichrangigkeit voraus. Moderne ökonomische und psychologische Ansätze schließen auch bewusste, einvernehmliche Asymmetrien ein, etwa wenn Rollen komplementär verteilt sind und den Bedürfnissen beider Partner entsprechen.

Historische und rechtliche Entwicklung

In der westlichen Welt blieb Monogamie durch die sittliche Begründung des Christentums ein wichtiges Leitbild. Augustinus bestimmte um 400 in De bono coniugali als Zweck der Ehe nicht nur Fortpflanzung, sondern auch „freundschaftliche Geselligkeit“ von Mann und Frau, also Treue und Vertrauen. Daraus leitete er einen hohen Wert der Ehe und ihre Unauflöslichkeit ab. Luther bestritt im 16. Jahrhundert den sakramentalen Charakter der Ehe und ließ bei Ehebruch oder böswilligem Verlassen für den unschuldigen Teil eine Wiederverheiratung zu. Zugleich wurden nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie vor- und außereheliche sexuelle Beziehungen in der frühen Neuzeit stark normiert und kriminalisiert.

Die Zivilehe und damit auch die Möglichkeit der Ehescheidung wurden in Deutschland nach dem Vorbild des französischen Code civil eingeführt: in französisch besetzten Gebieten 1798, in Bremen und Oldenburg 1855, in Preußen 1874. Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung machte die Zivilehe 1875 im gesamten Deutschen Reich verbindlich. In der Schweiz wurde 1875 ein entsprechendes Zivilstandsgesetz verabschiedet, Österreich führte die obligatorische Zivilehe 1938 ein.

In Deutschland regelte das Bürgerliche Gesetzbuch seit 1900 die Ehe. Anfangs bestimmte der Mann Wohnort und Wohnung und durfte in Angelegenheiten des gemeinsamen ehelichen Lebens entscheiden. Die Frau war weitgehend auf den häuslichen Wirkungskreis beschränkt. Diese Bestimmungen wurden schrittweise verändert: Der „Gehorsamsparagraph“ § 1354 BGB wurde 1957 gestrichen, und 1976 fiel mit der Reform des Ehe- und Familienrechts auch die gesetzliche Festlegung der Frau auf Haushaltsführung.

Seit der Mitte des 20. Jahrhunderts wurden nichteheliche Partnerschaften in der Bundesrepublik Deutschland teilweise ehelichen Partnerschaften angenähert. Wichtige Schritte waren 1957 eine Änderung des AVAVG, das Nichtehelichengesetz von 1969, die Kindschaftsrechtsreform von 1998 und die Unterhaltsreform von 2008. In Bereichen wie Einkommensteuer, Erbrecht und Adoptionsrecht bestehen aber weiterhin Unterschiede. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist in Deutschland seit 2017 möglich. In der Schweiz trat 2007 das Partnerschaftsgesetz in Kraft, in Österreich 2010 das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz.

Statistik in Deutschland

Für Deutschland wurden 2009 rund 18.312.000 Ehepaare, rund 2,6 Millionen unverheiratete gemischtgeschlechtliche Paare und gut 63.000 gleichgeschlechtliche Paare gezählt. Unter den gleichgeschlechtlichen Paaren waren etwa 37.000 schwule und 27.000 lesbische Paare. Rund 23.000 gleichgeschlechtliche Paare, also etwa 37 %, hatten eine Lebenspartnerschaft geschlossen.

Der Mikrozensus des Statistischen Bundesamts zeigte 2009 für gemischtgeschlechtliche Paare: Bei 61 % hatten beide Partner den gleichen Bildungsabschluss, bei 30 % hatte der Mann den höheren Bildungsabschluss. Bei 73 % war der Mann älter als die Frau, bei 10 % waren beide gleich alt. 47 % der Paare hatten einen Altersunterschied von weniger als vier Jahren, bei nur 6 % betrug der Unterschied mehr als zehn Jahre. 87 % waren deutsch-deutsche Paare, 7 % deutsch-ausländische Paare.

Zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren zeigten sich Unterschiede: Bei verheirateten Paaren hatte in 31 % der Mann den höheren Bildungsstand, in 9 % die Frau. Bei unverheirateten Paaren lagen diese Werte bei 22 % und 14 %. Bei 74 % der verheirateten Paare war der Mann älter, bei unverheirateten Paaren bei 68 %. Eine ältere Frau kam bei 16 % der verheirateten und 23 % der unverheirateten Paare vor.

Psychologie und Beziehungsverlauf

Aus psychologischer Sicht ist die Freiheit, aus einer unglücklichen Partnerschaft auszuscheiden, historisch jung. Rechtlich entstand sie mit der Zivilehe und wurde allgemein zugänglicher mit dem Zerrüttungsprinzip, in Deutschland 1976 mit dem 1. EheRG. In reichen westlichen Ländern haben wirtschaftliche, soziale und moralische Zwänge, die Partnerschaften von außen zusammenhalten, abgenommen.

Nach Daniel Goleman ist emotionale und soziale Kompetenz entscheidend für Gelingen und Stabilität von Partnerschaften. Dazu gehören emotionale Selbstwahrnehmung, Selbstkontrolle, Empathie und die Fähigkeit, sich selbst und den anderen zu beruhigen. John Gottman untersuchte dies empirisch und beschrieb vier besonders schädliche Kommunikationsgewohnheiten als „apokalyptische Reiter“: Schuldzuweisungen und Anklagen, Abwehr und Selbstrechtfertigung, Verachtung und Geringschätzung sowie Mauern, also Kommunikationsverweigerung und Rückzug. Nach Gottman sind fünf liebevolle Worte nötig, um ein gemeines Wort aufzuwiegen.

Für langfristige Partnerschaften spielt die Ähnlichkeit von Werten, Einstellungen, sozialer Schicht und Bildungsniveau eine wichtigere Rolle als die Ähnlichkeit des Charakters. Eine Studie von 2009 fand, dass persönliche Merkmale wie Selbstwertgefühl bei Frauen einen starken Einfluss auf die Beziehung haben, bei Männern jedoch nicht in gleicher Weise. Bei Kommunikationsproblemen können Eheberatung oder Paartherapie helfen.

Karl Lenz unterscheidet Aufbauphasen, Bestands- und Krisenphasen sowie Auflösungsphasen, die nicht zwingend in fester Reihenfolge auftreten. Liberty Kovacs beschreibt sechs Entwicklungsphasen, von denen spätere nicht immer erreicht werden: Schwärmerei, Erwartungen, Machtkampf, das „verflixte 7. Jahr“, Versöhnung mit Arrangements und Kompromissen sowie Akzeptanz. In der Aufbauphase stehen Verliebtheit, Nähe und Idealisierung im Vordergrund. Nach einer Untersuchung steigt Zufriedenheit mit und Häufigkeit von Sex in den ersten neun Monaten stark an und fällt danach wieder ab.

Beim Übergang zur Elternschaft sinkt die Partnerschaftsqualität laut psychologischer Forschung kulturübergreifend häufig. Zärtliche und erotische Gefühle können verblassen, die Aufmerksamkeit für den Partner nimmt ab, und die Rollen- und Aufgabenverteilung muss neu organisiert werden. Fehlen Zeit und Kraft für Kommunikation, können Spannungen und dysfunktionales Streiten zunehmen. Viele Paare bewältigen diesen Übergang aber ohne größere Schwierigkeiten. Partnerschaften enden durch Trennung, Scheidung, einseitiges Verlassen, Zwangsmaßnahmen Dritter oder den Tod mindestens eines Partners.

Normen und Lebensbereiche

Gesellschaftliche Normen beeinflussen Partnerwahl, Zusammenleben, Sexualität, Monogamie, Familiengründung und wirtschaftliche Pflichten. Normen der Partnerwahl können Inzest, sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen, interreligiöse, interkonfessionelle oder interkulturelle Verbindungen sowie gleichgeschlechtliche Beziehungen ächten, verbieten oder bestrafen. Sie können auch Konvenienzehen oder Liebesheiraten fördern.

In vielen Kulturen gilt die Ehe weiterhin als Voraussetzung für sexuelle Kontakte und das Zusammenleben von Mann und Frau. In einigen Ländern sind gemischtgeschlechtlichen unverheirateten Paaren sexuelle Handlungen verboten, etwa in Indonesien, Pakistan, den Philippinen, Ägypten, Iran, Sudan, Afghanistan, Marokko, Saudi-Arabien, Malaysia, Kuwait und Katar. Auch das unverheiratete Zusammenleben ist in einigen Ländern verboten. In Deutschland war das Zusammenleben ohne Trauschein als „Konkubinat“ bis zum Reichsstrafgesetzbuch von 1872 verboten; faktisch allgemein möglich wurde es erst mit der Abschaffung des „Kuppeleiparagraphen“ § 180 StGB in der DDR 1968 und in der Bundesrepublik 1973. In der Schweiz wurde das letzte kantonale Konkubinatsverbot 1996 im Kanton Wallis aufgehoben.

Monogamie, also eine exklusive Paarbeziehung, ist in der westlichen Welt stark christlich geprägt. In Deutschland gaben 2021 in einer Umfrage 83 % der Befragten an, dass ihnen gegenseitige Treue in der Partnerschaft wichtig sei. Ehebruch war in der DDR bis 1955, in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969, in der Schweiz bis 1989 und in Österreich bis 1997 strafbar. Bigamie ist in Deutschland (§ 172 StGB), Österreich (§ 192 StGB) und der Schweiz (Art. 215 StGB) weiterhin strafbar. Daneben gibt es Kulturen, in denen Vielehe unter bestimmten Umständen legal ist, und seit dem späten 20. Jahrhundert verbreitete sich in der westlichen Welt die Idee der Polyamory. Für Deutschland wird der Anteil polyamor lebender Menschen auf 0,01 % geschätzt.

Sexualität wurde in der christlichen Tradition durch Ehe legitimiert und mit Fortpflanzung verbunden. Im frühen 20. Jahrhundert deutete Sigmund Freud Sexualität als zentrale Antriebskraft des Menschen; Wilhelm Reich postulierte 1926 die „orgastische Potenz“ als Grundlage von Genuss- und Arbeitsfähigkeit. Mit Antibabypille und sexueller Revolution entstanden neue Freiheiten, aber auch Leistungsdruck. In Deutschland erklärten im Juni 2018 12 % der befragten Männer und 24 % der Frauen, Sex in einer Beziehung sei ihnen egal oder wenig wichtig. Seit Ende der 1990er Jahre formierte sich über das Internet eine asexuelle Community; viele asexuelle Menschen verlieben sich und leben in Partnerschaften, haben aber kein Interesse an genitaler Sexualität oder körperlicher Berührung.

Traditionell gilt Ehe auch als Ort von Familiengründung sowie als Wirtschafts- und Solidargemeinschaft. In Deutschland gaben 2020 45 % der kinderlosen 30- bis 34-jährigen Frauen und Männer an, ihre Kinderlosigkeit sei ungewollt, wobei ein Teil Singles ohne geeigneten Partner waren. 2022 wurden in Deutschland rund zwei Drittel der Kinder ehelich geboren. 2021 lebten 82 % aller Kinder in Deutschland mit zwei Elternteilen zusammen. Ehepartner sind weltweit grundsätzlich einander unterhaltspflichtig, solange sie zusammenleben; im Trennungsfall unterscheiden sich die Rechtsordnungen stark. In Deutschland haben eheähnliche Gemeinschaften nicht die Privilegien von Verheirateten, werden aber bei der Versagung von Sozialleistungen ähnlich behandelt.

Gesundheitliche Zusammenhänge

Partnerschaften zeigen statistische Zusammenhänge mit Gesundheit, ohne dass damit automatisch eine einfache Ursache-Wirkung-Beziehung beschrieben ist. Menschen in festen Partnerschaften haben im Durchschnitt einen etwas höheren Body-Mass-Index als Singles. In einer Studie hatten alleinstehende Männer einen Durchschnitts-BMI von 25,7, verheiratete Männer von 26,6. Bei Frauen lagen die Werte bei 25,1 für Alleinstehende und 25,6 für Verheiratete. Diese Tendenz gilt nicht nur für verheiratete, sondern auch für zusammenlebende Paare.

Verheiratete gaben an, seltener Fertiggerichte zu essen und weniger auf den Fettgehalt von Produkten zu achten. Verheiratete Männer treiben außerdem weniger Sport als unverheiratete Männer. Das 1921 begonnene kalifornische Longevity Project kam zu dem Ergebnis, dass Ehe vor allem Männern „Lebensjahre schenke“. Andere Studien zeigen, dass besonders bei Menschen über 45 ein guter Gesundheitszustand überzufällig häufig mit Verheiratetsein zusammenfällt.

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