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Pakt für den Rechtsstaat
Der „Pakt für den Rechtsstaat“ ist eine politische Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, in der sich beide Seiten zur Verbesserung der Ausstattung …
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Kernidee und Entstehung
Der „Pakt für den Rechtsstaat“ ist eine politische Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Ziel ist es, Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Polizei in Deutschland besser auszustatten. Damit soll der Rechtsstaat handlungsfähig bleiben und das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie gestärkt werden.
Die Grundlage entstand nach der Bundestagswahl 2017: CDU, CSU und SPD nahmen den „Pakt für den Rechtsstaat“ in ihren Koalitionsvertrag auf. Weil das Grundgesetz die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufteilt, kann der Bund solche Maßnahmen nicht allein umsetzen. Er braucht dafür die Mitwirkung der Länder. Am 31. Januar 2019 einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder auf die Einzelheiten des Pakts.
Personal für Justiz und Polizei
Der wichtigste Schwerpunkt des Pakts ist eine bessere Personalausstattung. Beim Generalbundesanwalt sollten 71 zusätzliche Planstellen entstehen. Der Bundesgerichtshof sollte durch einen weiteren Zivilsenat in Karlsruhe und einen weiteren Strafsenat in Leipzig gestärkt werden. Außerdem waren zusätzliche Planstellen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof und Bundesverwaltungsgericht vorgesehen.
Bis zum 31. Dezember 2021 sollten 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte eingestellt werden. Dazu sollte auch das notwendige Büropersonal kommen, das Richter und Staatsanwälte unterstützt. Für Polizeiaufgaben waren bis zum 31. Dezember 2021 außerdem 7500 zusätzliche Planstellen vorgesehen.
Der Bund wollte die Länder bei den zusätzlichen Richter- und Staatsanwaltsstellen finanziell unterstützen. Nach den ersten 1000 geschaffenen Stellen sollten die Länder 110 Millionen Euro erhalten. Eine zweite Tranche von ebenfalls 110 Millionen Euro sollte folgen, wenn alle 2000 Stellen eingerichtet sind. Rechtstechnisch sollte dies „im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung“ geschehen: Die Länder sollten also zeitlich befristet einen höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen bekommen.
Weitere Maßnahmen
Neben mehr Personal enthielt der Pakt technische, finanzielle, rechtliche und organisatorische Vorhaben. Geplant war eine Kommunikationsschnittstelle, damit Daten innerhalb der Polizei sowie zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ohne Medienbruch ausgetauscht werden können. „Medienbruchfrei“ bedeutet, dass Daten nicht erst ausgedruckt oder manuell in ein anderes System übertragen werden müssen.
Außerdem sollten die notwendigen IT-Anpassungen für das Projekt „Polizei 2020“ finanziell gesichert werden. Gerichtsverfahren sollten durch Änderungen der Prozessordnungen beschleunigt und vereinfacht werden, besonders gerichtliche Asylverfahren. Der Opferschutz sollte gestärkt werden, insbesondere nach Terroranschlägen, durch schnelle und unbürokratische Betreuung der Opfer.
Zur Qualitätssicherung in der Rechtspflege waren Spezialisierung und Fortbildung des Justizpersonals vorgesehen. Die Öffentlichkeitsarbeit bei Gerichten sollte ausgebaut werden. Zudem sollte ein Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum für den Rechtsstaat und die Geschichte des Rechts entstehen, das „Forum Recht“.
Reaktionen und Kritik
Die Vereinbarung wurde unterschiedlich bewertet. Der Deutsche Richterbund bezeichnete den Pakt als „Meilenstein auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Justiz“, forderte aber zugleich eine schnelle Umsetzung in den Ländern.
Kritischer äußerte sich der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin von der FDP. Er nannte die zugesagten 220 Millionen Euro einen „Tropfen auf dem heißen Stein“. Annalena Baerbock, damals Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, forderte, der Bund solle den Ländern innerhalb der nächsten zehn Jahre insgesamt vier Milliarden Euro für die Einstellung von Richtern und Staatsanwälten geben.
Der Politikwissenschaftler Maximilian Pichl kritisierte, dass unter dem Namen „Pakt für den Rechtsstaat“ auch die Polizei mehr Personal und zusätzliche Befugnisse erhalten solle, etwa durch erweiterte DNA-Analyse. Aus seiner Sicht werde dadurch nicht vor allem der Rechtsstaat gestärkt, sondern das Gewaltmonopol des Staates.
Umsetzung und Fortführung
Bei der Umsetzung wurden bis Ende 2019 von den geplanten 2000 zusätzlichen Planstellen für Richter und Staatsanwälte knapp 1600 Stellen geschaffen und besetzt. Daraufhin überwies der Bund die erste Tranche an die Länder. Nach Einschätzung des Handelsblatts sollte die Zahl der neu geschaffenen Stellen im Jahr 2021 „deutlich über 2000“ liegen.
Der Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht vor, den Pakt für den Rechtsstaat mit den Ländern zu verstetigen, also dauerhaft fortzuführen. Außerdem soll er um einen Digitalpakt für die Justiz erweitert werden. Der Bund investiert von 2023 bis 2027 insgesamt 200 Millionen Euro in die digitale Transformation der Justiz. Der Deutsche Richterbund hält diese Summe für unzureichend.