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Nukleare Teilhabe
Die „nukleare Teilhabe“ (englisch nuclear sharing) ist ein Konzept innerhalb der Abschreckungs- und Verteidigungspolitik der NATO, das einige …
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Grundidee und Zweck
Nukleare Teilhabe (englisch nuclear sharing) ist ein Konzept der Abschreckungs- und Verteidigungspolitik der NATO. Es bezieht NATO-Mitgliedstaaten ohne eigene Kernwaffen, sogenannte Nichtkernwaffenstaaten, in die Zielplanung und in einen möglichen Einsatz von NATO-Atomwaffen ein. Die NATO bezeichnet dies offiziell als Erweiterte nukleare Abschreckung (Extended Nuclear Deterrence, END).
Die beteiligten Staaten haben den Nichtverbreitungsvertrag (NPT beziehungsweise NVV) unterzeichnet und damit auf Herstellung und Betrieb eigener strategischer Nuklearstreitkräfte verzichtet. Dennoch können einzelne Stationierungsstaaten zur eigenen Sicherheit auf eine begrenzte Zahl taktischer US-Kernwaffen zurückgreifen, die in Europa gelagert sind. Der Zweck besteht darin, zu zeigen, dass die USA europäische NATO-Partner auch mit Atomwaffen schützen können und wollen. Nuklearwaffen sollen dabei vor allem Aggression verhindern und Frieden erhalten.
Ablauf, Beteiligung und Kontrolle
Zur nuklearen Teilhabe gehören Mitsprache in NATO-Gremien, technische Einsatzvoraussetzungen wie geeignete Kampfflugzeuge oder Raketenträgersysteme sowie die Lagerung von US-Nuklearwaffen im eigenen Land. Im Kriegsfall könnten Teilhabestaaten diese Waffen mit ihren eigenen Waffensystemen einsetzen.
Die Waffen bleiben jedoch im Frieden und bis zu ihrem Verschuss auch im Krieg unter US-Hoheit. Die erforderlichen Codes besitzt ausschließlich die US-Führung. Zugleich liegt der Einsatz durch die Flugzeuge und in der Verantwortung des Stationierungsstaats; dieser hat daher faktisch ein Vetorecht.
Dies wird als Prinzip der zwei Schlüssel (two-key oder dual-key system) bezeichnet. Ein Einsatz setzt die Freigabe des US-Präsidenten sowie die Zustimmung der Bundesregierung des jeweiligen Stationierungslands voraus. Der US-Präsident berät sich mit dem Verteidigungsminister (SECDEF) und dem Vorsitzenden des Generalstabs (CJCS). NATO-Streitkräfte sind außerdem dem Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) und dem Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses (CMC) unterstellt. Erwartet wird eine Konsultation aller NATO-Mitglieder, bei der der Nordatlantikrat eine zentrale Rolle hätte.
US-Überwachungsteams verwalten die Kernsprengköpfe; Lagerung, Trägersysteme und Bedienmannschaften stellen die Verbündeten. Vor dem Verschuss entsperrt ein US-PAL-Team die Sprengkörper per Code. Bis dahin müssen sie stets von zwei US-Soldaten begleitet werden.
Entwicklung seit dem Kalten Krieg
Westdeutschland wurde 1955 NATO-Mitglied. Die ersten flugzeuggestützten US-Kernwaffen wurden im März 1955 in der Bundesrepublik Deutschland stationiert; später kamen Sprengköpfe für Marschflugkörper, Kurzstreckenraketen, Artilleriegeschosse und Atomminen hinzu. Zunächst waren sie für US-Truppen vorgesehen. 1957 wurde die deutsche Öffentlichkeit über die Waffen informiert. Konrad Adenauer setzte anschließend die nukleare Teilhabe der Bundesrepublik mit Waffensystemen der Bundeswehr für den Fall eines Angriffs des Warschauer Pakts durch.
1960 lagen nach dem Artikel 1.500 US-Atomsprengköpfe in der Bundesrepublik und weitere 1.500 im übrigen Westeuropa. Mit dem atomaren Potenzial der Sowjetunion wurde ein Ersteinsatz aber wegen der zu erwartenden gegenseitigen Zerstörung zunehmend als nicht sinnvoll angesehen. Eine Multilaterale Streitmacht (MLF) der NATO wurde erwogen, jedoch nie verwirklicht. Mit Flexible Response (MC 14/3 und MC 48/3) verabschiedete die NATO 1967/68 eine Strategie, die auch einen rein konventionellen Konflikt vorsah. Atomwaffen blieben aus NATO-Sicht wichtig, um einen möglichen Angreifer bereits vom Beginn eines konventionellen Krieges abzuschrecken.
Auch im Warschauer Pakt gab es ein ähnliches System: Von 1968 bis 1990 lagerten sowjetische Streitkräfte in Himmelpfort und Stolzenhain Sprengköpfe, die im Kriegsfall an die Nationale Volksarmee der DDR ausgegeben werden sollten. Seit dem 29. Juni 1991 ist das Gebiet der ehemaligen DDR offiziell kernwaffenfrei.
Nach dem Ende des Kalten Krieges zogen die USA den größten Teil ihrer Atomwaffen aus Europa ab; 1992 waren dort noch rund 700 US-Sprengköpfe gelagert. 1990 erklärte die NATO Atomwaffen zu „Waffen des letzten Rückgriffs“. Der DDPR von 2012 bezeichnete Atomwaffen dennoch als Kernelement („core element“) der Abschreckung und hielt die in Europa gelagerten US-Sprengköpfe für erforderlich. Seit 2020 findet jährlich die Nuklearstreitkräfteübung Steadfast Noon statt.
Deutschland entschied 2022, den alternden Tornado für die nukleare Teilhabe durch die F-35 zu ersetzen; bis zu deren Einsatzbereitschaft soll der Eurofighter weiterentwickelt werden. Die Niederlande stellten im Juni 2024 die F-35 mit nuklearer Option in Dienst. Debatten über die Zuverlässigkeit der US-Schutzgarantie führten ab 2023 zudem zu Überlegungen über einen europäischen Schutzschirm auf Grundlage französischer oder britischer Fähigkeiten.
Bundeswehr, Lagerung und Bestände
In Deutschland waren Luftwaffe und Heer Träger der nuklearen Teilhabe. Das Heer bildete unter anderem Personal für ADM-Minen, Rohr- und Raketenartillerie, Transport, Instandhaltung und Verschuss nuklearer Geschosse aus. Es verfügte unter anderem über Pershing, Honest John, Sergeant, Lance, M 110 sowie 155-mm-Geschosse für M 109 und Feldhaubitze 155 mm. Die Luftwaffe nutzte unter anderem die speziell ausgerüstete F-104G Starfighter; später trainierte sie mit Tornado-Jagdbombern. Seit einigen Jahrzehnten verwendet die NATO ausschließlich die Freifallbombe B61.
Die beteiligten Einheiten mussten ihre Einsatzfähigkeit regelmäßig durch Inspektionen, Tests und Übungen wie ATT, AAT und NSI nach NATO-Kriterien nachweisen. Die Waffen werden heute in Weapon Storage and Security Systems (WS3) gesichert gelagert; frühere deutsche Bezeichnungen waren Sondermunitionslager und Sonderwaffenlager.
Nur die USA stellen Kernwaffen für die Teilhabe bereit, und zwar für Belgien (Kleine Brogel bei Peer), Deutschland (Fliegerhorst Büchel), Italien (Aviano und Ghedi), die Niederlande (Volkel bei Uden) und die Türkei (Incirlik). Seit Januar 2007 gehen Fachleute davon aus, dass Ramstein keine Atomwaffen mehr beherbergt; in Deutschland trainiert die Luftwaffe nur in Büchel den Einsatz.
Die Zahlen sind Schätzungen und unterscheiden sich nach Quelle und Zeitpunkt. Für 2019 nennt eine Tabelle insgesamt 150 B61-3/-4 bei einer maximalen Lagerkapazität von 392: je 20 in Belgien, Deutschland, Aviano, Ghedi und den Niederlanden sowie 50 in Incirlik. Für 2023 nennt die Tabelle 80 bis 120 Waffen und mindestens 220 mögliche Lagerplätze. Eine FAS-Schätzung aus 2022 nennt insgesamt 100: je 15 in Belgien, Deutschland und den Niederlanden, 20 in der Türkei und 35 in Italien. B61-3/-4 sollen durch B61-12 ersetzt werden.
Politische und rechtliche Debatten
Befürworter sehen in der Teilhabe einen US-„atomaren Schirm“: Staaten ohne eigene Kernwaffen sollen durch die glaubhafte Zusage amerikanischen Beistands nicht politisch erpressbar werden. Kritiker bezweifeln dagegen die strategische Bedeutung taktischer, in Europa gelagerter Atomwaffen seit dem Ende des Kalten Krieges. In der Friedensbewegung wurde außerdem die Sorge formuliert, ein auf Europa begrenzter Atomkrieg („Euroshima“) könne zugunsten des Schutzes des amerikanischen Kontinents in Kauf genommen werden.
Rechtlich ist umstritten, ob die Teilhabe den Atomwaffensperrvertrag verletzt. Kritiker beziehen sich auf Artikel I und II, die die Weitergabe oder Annahme unmittelbarer oder mittelbarer Verfügungsgewalt verbieten, sowie auf Deutschlands Verzicht auf „Verfügungsgewalt“ im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kam 2017 dagegen zu dem Ergebnis, der Vertrag verbiete nur die alleinige Verfügungsgewalt; diese liege bei der nuklearen Teilhabe nicht vor. Auch darüber, ob der Einsatz von Atomwaffen unter allen Umständen ein Kriegsverbrechen ist, besteht unter Rechtsexperten kein Konsens.
Eine interne Studie im Auftrag der US-Luftwaffe stellte laut FAS 2008 bei vielen Lagern Mängel gegenüber minimalen Sicherheitsstandards des US-Verteidigungsministeriums fest. Als Folge war geplant, Waffen auf weniger europäische Standorte zu verteilen. Die Studie entstand, nachdem im August 2007 sechs Sprengköpfe ohne Wissen der US-Luftwaffe durch die Vereinigten Staaten geflogen worden waren.
Frankreich und Großbritannien besitzen eigene Nuklearstreitkräfte, stellten sie aber nicht für die NATO-Teilhabe bereit. Frankreich behält seine Kräfte unter nationaler Kontrolle. Macron schlug 2025 einen strategischen Dialog darüber vor, wie französische nukleare Abschreckungsfähigkeiten europäische Verbündete schützen könnten, betonte jedoch bereits am 7. Februar 2020, Staaten ohne Atomwaffen nicht zur nuklearen Teilhabe einladen zu wollen. Fachleute weisen darauf hin, dass französische und britische Systeme bisher national und nicht für den Schutz des gesamten europäischen Kontinents ausgelegt sind.