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Natural Hedging
Natural Hedging (deutsch: „reale Absicherung“; von engl. to hedge [hɛdʒ], „absichern“) ist ein anglo-amerikanischer Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre …
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Grundprinzip und Zweck
Natural Hedging („reale Absicherung“) ist eine betriebswirtschaftliche Methode zur Verringerung von Wechselkursrisiken. Ein Unternehmen versucht, die Differenz zwischen seinen Einnahmen und Ausgaben in einer bestimmten Währung zu reduzieren. Dadurch muss es einen kleineren Betrag in eine andere Währung umtauschen, sodass auch das Risiko von Verlusten bei der Währungsumrechnung sinkt.
Anders als beim finanziellen Hedging erfolgt die Absicherung nicht durch Finanzinstrumente, sondern durch die Gestaltung der realwirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens. Dazu werden beispielsweise Produktion, Beschaffung, Verträge oder Finanzierung so organisiert, dass sich ein- und ausgehende Zahlungen in derselben Währung möglichst ausgleichen.
Anpassung der Kosten an die Erlöse
Diese Form setzt voraus, dass sich Kosten und Ausgaben einerseits sowie Erlöse und Einnahmen andererseits über einen längeren Zeitraum weitgehend decken. Entscheidend ist dann, in welchen Währungen diese Geldströme anfallen.
Unterscheidet sich die Währungsstruktur der monetären Stromgrößen, also der laufenden Einnahmen und Ausgaben, führen Wechselkursänderungen unmittelbar zu realisierten Wechselkursgewinnen oder -verlusten. Unterschiede zwischen Kosten und Erlösen können außerdem teilweise noch unrealisierte Wechselkursgewinne oder -verluste verursachen. Auch diese belasten die Erfolgsrechnung des Unternehmens und stellen deshalb ein Risiko dar.
Standort und Beschaffung
Bei der Standortwahl kann ein Unternehmen Produktionskapazitäten in seine Absatzländer verlagern. Einnahmen und ein Teil der Ausgaben fallen dann in derselben Währung an, wodurch Wechselkursschwankungen weniger Wirkung haben.
Als Beispiel nennt der Artikel die Bayerischen Motorenwerke: BMW baute seine Kapazitäten in den USA unter anderem auf, um die dort verdienten US-Dollar zur Bezahlung der dortigen Angestellten zu verwenden. Für die Lohnzahlung ist somit kein Währungsumtausch nötig; Produktion und Vertrieb erfolgen in derselben Währung.
Auch die Beschaffungspolitik kann als Natural Hedging dienen. Das Unternehmen kauft Waren und Bestandteile möglichst in jener Währung ein, in der es auch seine eigenen Leistungen gegenüber Kunden fakturiert, also in Rechnung stellt. Damit stehen den Erlösen Ausgaben in derselben Währung gegenüber.
Gestaltung der Vertragswährung
Unabhängig vom Produktionsstandort oder von der Beschaffungsquelle kann ein exportorientiertes Unternehmen mit Lieferanten und anderen Vertragspartnern Preise in der Währung vereinbaren, in der seine Exporterlöse anfallen. Dadurch übernehmen inländische Geschäftspartner einen Teil des Wechselkursrisikos ihres Kunden.
Je nach Standort lässt sich dieses Prinzip auch auf Löhne anwenden. Für schweizerische Unternehmen mit vielen Grenzgängern kann es beispielsweise interessant sein, diesen Beschäftigten Arbeitsverträge anzubieten, die auf Euro lauten.
Keine oder nur eine stark abgeschwächte Absicherung entsteht, wenn lediglich die Zahlungswährung an die Währung der Einnahmen angepasst wird, der zu zahlende Betrag aber nicht feststeht, sondern an die Entwicklung eines Wechselkurses gekoppelt bleibt.
Anpassung der Erlöse an die Kosten
Formal kann ein Unternehmen auch umgekehrt vorgehen und seine Erlösstruktur an seine Kostenstruktur anpassen. Dazu stellt es Exportkunden Rechnungen in der eigenen Inlandswährung, in der auch die meisten Kosten zu bezahlen sind.
In vielen Branchen steht das Unternehmen jedoch im Wettbewerb mit Anbietern aus anderen Währungsräumen. Steigt der Wert der eigenen Währung, würde dies für ausländische Kunden eine Preiserhöhung bedeuten. Das Unternehmen muss deshalb häufig zusätzliche Rabatte gewähren. Die Wechselkursverluste erscheinen dann zwar nicht ausdrücklich als solche, führen aber stattdessen zu geringeren Margen.
Absicherung von Bestandsgrößen
In der Literatur wird Natural Hedging teilweise weiter gefasst und auch auf Translationsrisiken angewendet. Dabei geht es nicht um die Angleichung laufender Stromgrößen wie Einnahmen und Ausgaben, sondern um Bestandsgrößen, also bilanzierte Vermögenswerte und Schulden.
Insbesondere können Investitionen im Ausland durch Kredite in der jeweiligen Auslandswährung finanziert werden. Wechselkursbedingte Wertänderungen der bilanzierten Vermögensgegenstände werden dann durch entsprechende Wertänderungen der Schulden ausgeglichen. Für Zinsen und Tilgung solcher Fremdwährungskredite besteht allerdings erneut ein Transaktionsrisiko, weil dafür tatsächliche Zahlungen in der Fremdwährung erforderlich sind.