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Musik im Nationalsozialismus
Musik im Nationalsozialismus war die Musik im Deutschen Reich von 1933 bis 1945, also während der nationalsozialistischen Herrschaft.
Inhalt5 Abschnitte
Überblick und staatliche Kontrolle
Musik im Nationalsozialismus bezeichnet das Musikleben im Deutschen Reich von 1933 bis 1945 unter nationalsozialistischer Herrschaft. Eine einheitliche nationalsozialistische Musikästhetik lässt sich laut Artikel nur schwer bestimmen. Entscheidend war vor allem die politische Kontrolle: Musik sollte dem Regime dienen, während jüdische, ausländische und als nicht-regimekonform bewertete Künstler ausgegrenzt wurden.
Der bereits in der Weimarer Republik aktive „Kampfbund für deutsche Kultur“ (KfdK) setzte sich für die NS-Ideologie und die Unterdrückung nicht konformer Künstler ein. Nach dem Machtwechsel wirkte er besonders an der Gleichschaltung mit. Ab dem 22. September 1933 kontrollierte die von Joseph Goebbels präsidierte Reichskulturkammer (RKK) das Kulturleben. Sie bestand aus sieben Einzelkammern, regelte Arbeitsbedingungen, Betriebe und inhaltliche Vorgaben für Kunstwerke. Kulturschaffende mussten Mitglied sein. Dadurch wurden „Nichtarier“ sowie als „Kulturbolschewisten“ ausgegrenzte Künstler faktisch mit Berufsverboten belegt; ihnen blieben meist Exil („äußere Emigration“) oder Rückzug ins Privatleben („innere Emigration“).
Die größte Einzelkammer, die Reichsmusikkammer (RMK), erfasste die gesamte Musikerschaft, war jedoch dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unterstellt. In Streitfällen entschied dieses Ministerium. Richard Strauss leitete die RMK ab November 1933 kurzzeitig als „Reichsmusikdirektor“, musste 1935 aber zurücktreten. Peter Raabe war von 1935 bis 1945 Präsident. Er vertrat das Ideal eines am großen sinfonischen Werk ausgerichteten „Kulturorchesters“, verlangte Werktreue und bekämpfte besonders Jazz, den er als „entartet“ bezeichnete. Die RKK sollte Kultur zudem von jüdischen und ausländischen Einflüssen „säubern“; jüdische Künstler wurden in den Kulturbund Deutscher Juden gezwungen, der 1942 aufgelöst wurde.
Unterhaltung zwischen Anpassung und Spielraum
Die Unterhaltungsmusik (U-Musik) wurde nicht so rigoros der NS-Doktrin unterworfen wie andere Bereiche. Goebbels ließ ihr Spielraum, weil eine vollständig gleichgeschaltete Musik nicht durchsetzbar war und U-Musik unterhalten sowie ablenken sollte. Anleihen an Swing waren erlaubt, sofern andere Bezeichnungen verwendet wurden und keine englischen Texte vorkamen.
Swingtanzen war nicht allgemein verboten. Verbote wurden jedoch regional, städtisch oder für einzelne Lokale erlassen, etwa in Pommern, Franken, Thüringen, Sachsen, Hamburg oder Stuttgart. Dadurch entstanden unübersichtliche Verhältnisse. Formal war Jazz nur in Thüringen, schon vor der Machtergreifung, sowie in Bamberg und Passau verboten. Die 1933 aufgelöste Jazzklasse des Hoch’schen Konservatoriums in Frankfurt am Main war weltweit die erste ihrer Art. Während der Olympischen Spiele 1936 traten dennoch viele Jazzmusiker in Berlin auf. Auch die Schallplattenindustrie verbreitete durch Verträge und aus Devisengründen Musik, die das Regime missbilligte.
Die Anti-Jazz-Sendung Vom Cakewalk zum Hot sollte abschrecken, förderte aber unbeabsichtigt die Bekanntheit dieser Musik. Musiker tarnten Swing und Jazz etwa durch deutsche Titel; Teddy Stauffer wird als Beispiel genannt. Gegen Angehörige der Swing-Jugend ging die Gestapo besonders in der Endphase des Regimes vor, nachdem Verbindungen einzelner Mitglieder zu politisch aktiven Kreisen bekannt geworden waren. Betroffene kamen in Gestapo-Haft oder Jugendlager, darunter das KZ Uckermark und das KZ Moringen. Der Artikel weist darauf hin, dass Teile dieses Abschnitts nicht hinreichend belegt sind.
Tonfilm und Filmmusik wurden konsequent für NS-Propaganda genutzt, boten als Unterhaltung aber Freiräume; viele Schlager entstanden für dieses Medium. Die Sendung Wunschkonzert für die Wehrmacht sollte gute Stimmung erzeugen. Deshalb konnten dort auch Künstler auftreten, die sonst verpönt waren oder bei Goebbels unbeliebt waren.
Klassische Musik und Musikwissenschaft
In der sogenannten E-Musik, also der ernsten oder klassischen Musik, wirkten Musiker, Komponisten und Dirigenten unter sehr unterschiedlichen Bedingungen. Der Artikel nennt unter anderem Werner Egk, Paul Graener, Elisabeth Schwarzkopf, Norbert Schultze und Richard Trunk sowie die Dirigenten Karl Böhm, Wilhelm Furtwängler, Eugen Jochum, Herbert von Karajan, Hans Knappertsbusch, Clemens Krauss und Richard Strauss. Zugleich werden Wilhelm Petersen, Anton Webern, Karl Amadeus Hartmann und Josef Matthias Hauer als Komponisten in „innerer Emigration“ aufgeführt.
Während des Dritten Reichs wurden zahlreiche Werke uraufgeführt, darunter Carl Orffs Carmina Burana (1937), Richard Strauss’ Olympische Hymne (1936), Werner Egks Die Zaubergeige (1935) und Olympische Festmusik (1936) sowie Franz Schmidts Deutsche Auferstehung (1939/1940). Musik konnte damit sowohl als Konzertkunst als auch bei staatlichen Anlässen und Propaganda verwendet werden.
Die Rolle der Musikwissenschaft im Dritten Reich ist laut Artikel noch nicht vollständig erforscht. Nach der Zwangsentlassung jüdischer Wissenschaftler übernahmen NSDAP-Mitglieder oder Gesinnungsgenossen Institute. Wissenschaft wurde teilweise unmittelbar für antisemitische Ziele eingesetzt: Wolfgang Boetticher fälschte als Mitarbeiter des Sonderstabs Musik im Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg Schumann-Briefe an Mendelssohn im Sinne der antisemitischen Ideologie. Herbert Gerigk und Theophil Stengel veröffentlichten das Lexikon der Juden in der Musik. Friedrich Blume schrieb über Das Rasseproblem in der Musik. Damit wurde Musikwissenschaft auch zur ideologischen Ausgrenzung genutzt.
Ausgrenzung und propagandistische Signale
Als „Entartete Musik“ bezeichnete das Regime Musik und Musiker, die es aus rassistischen, politischen oder ästhetischen Gründen ablehnte. Diese Kategorie diente dazu, jüdische Künstler und als fremd oder unerwünscht bewertete Musik aus der Öffentlichkeit zu verdrängen. Die Ausstellung „Entartete Musik“ wurde am 24. Mai 1938 in Düsseldorf im Rahmen der Reichsmusiktage eröffnet. Sie fand jedoch weniger Resonanz als die gleichartige Bilderausstellung in München.
Auch kurze Musiksignale wurden propagandistisch eingesetzt. Die erste Sondermeldungsfanfare, die „Frankreich-Fanfare“, entsprach dem Anfang von Die Wacht am Rhein. Die spätere „Russland-Fanfare“, verwendet ab Ende Juni 1941, stammte aus Franz Liszts Sinfonischer Dichtung für Orchester Nr. 3 Les Préludes.
Musik im Konzentrationslager
In nahezu allen nationalsozialistischen Lagern gehörte Musik zum Häftlingsalltag. Sie wurde offiziell in Lagerkapellen und Chören organisiert, aber auch als Zwang eingesetzt: Singen auf Befehl sollte Gefangene schikanieren, verspotten und psychisch zerstören. Daneben gab es kleinere Ensembles, illegale Konzerte und verbotene Lieder. Häftlinge komponierten KZ-Lieder; dazu zählen die Lagerhymne des KZ Buchenwald, das Moorsoldatenlied aus dem KZ Börgermoor, das Dachaulied und das Lied vom heiligen Caracho aus dem KZ Sachsenhausen. Eines der ersten Lagerorchester entstand in Dachau.
Besonders ausgeprägt war das Musik- und Kulturleben in Theresienstadt, wo Viktor Ullmann und andere Komponisten tätig waren. In Auschwitz bestanden seit Januar 1941 ein Männerorchester sowie eine Lagerkapelle in Auschwitz-Birkenau unter Szymon Laks; Alma Rosé gründete ein Mädchenorchester.
Ein wichtiges Beispiel ist die Kinderoper Brundibár von Hans Krása. Sie wurde 1938 komponiert und in einem jüdischen Kinderheim in Prag uraufgeführt. Nach Krásas Deportation 1942 in das KZ Theresienstadt schrieb er die Partitur aus dem Gedächtnis nieder. Dort wurde die Oper 55-mal gespielt; Rollen mussten wiederholt neu besetzt werden, weil viele Darsteller in Vernichtungslagern endeten. Der Propagandafilm Theresienstadt nutzte einen Ausschnitt, um Normalität vorzutäuschen. Krása und fast alle anderen Darsteller wurden kurz darauf in Auschwitz ermordet.