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Integration von Zugewanderten
Die Vorstellung der Salad Bowl (engl. für: Salatschüssel) hingegen geht davon aus, dass die Eigenheiten verschiedener Kulturen nebeneinander bestehen …
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Begriff und Grundverständnis
Integration von Zugewanderten bezeichnet den Prozess der sozialen Eingliederung von Migranten und ihren Nachkommen. Sie soll durch ganzheitliche Unterstützungsangebote ermöglicht werden, die auf den kollektiven Wohlfahrtswerten der Aufnahmegesellschaft beruhen. Zentrale Bereiche sind Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt, soziale Partizipation, Werte und Identifikation. Dazu kann auch die schrittweise Gleichstellung bei Aufenthalts- und politischen Rechten sowie bei bürgerschaftlicher Teilhabe und Pflichten gehören.
Der Begriff umfasst sowohl den Alltag einzelner Personen als auch die Entwicklung der Gesamtgesellschaft. Gemeint sein können Migranten der ersten Generation, ihre meist eingebürgerten oder in Deutschland geborenen Nachkommen, ältere sprachlich-kulturelle Minderheiten und ausländische Beschäftigte. Ein Sonderfall ist die Flüchtlingsintegration. Für Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention gelten besondere völkerrechtliche Verpflichtungen des Aufnahmestaats.
Die OECD unterscheidet in ihrer Studie von 2024 zwischen „Eingewanderten“ beziehungsweise Migranten und in Deutschland Geborenen. Als Eingewanderte gelten im Ausland Geborene, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. In Deutschland Geborene werden nur berücksichtigt, wenn beide Eltern im Ausland geboren wurden. Die Kategorien „Migrationshintergrund“ und „Einwanderungsgeschichte“ werden in dieser Studie vermieden.
Eine einheitliche wissenschaftliche Definition von Integration gibt es nicht. Sozialintegration bezeichnet die Eingliederung einzelner Personen oder Gruppen in die Gesellschaft; ihr Gegenteil sind Ausgrenzung und, gruppenbezogen, Segregation. Systemintegration meint dagegen den Zusammenhalt der Gesellschaft als Ganzes. Ihr Gegenteil ist Desintegration, die im Zusammenhang mit Migration etwa als Ghettoisierung oder Aufspaltung in Parallelgesellschaften beschrieben wird.
Historisch können Migrationen zu Segregation und Ghettoisierung führen, wenn Sprache, Religion oder Bräuche über Generationen beibehalten werden. Möglich ist auch Assimilation, bei der Nachkommen kulturelle Eigenheiten weitgehend aufgeben. Nach John W. Berry steht Integration im Gegensatz zu Assimilation, Segregation und Marginalisierung: Zugewanderte bewahren dabei Teile ihrer Herkunftskultur und pflegen zugleich intensive Beziehungen zur Mehrheitskultur.
Vier Dimensionen und Verlauf
Nach Hartmut Esser und Friedrich Heckmann wird soziale Integration in vier Dimensionen betrachtet:
- Kulturation oder kulturelle Integration: Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Sprache sowie das Erlernen von Werten, Normen, Rechtsordnung und Einstellungen der Aufnahmegesellschaft.
- Platzierung oder strukturelle Integration: Beteiligung an Bildung und Arbeitsmarkt sowie die Übernahme von Rechten. Als Indikatoren gelten unter anderem Bildungsabschlüsse, Arbeitslosen- und Transferleistungsquoten.
- Interaktion oder soziale Integration: soziale Kontakte, Freundschaften, Vereinsmitgliedschaften und Heiratsbeziehungen.
- Identifikation oder identifikatorische Integration: persönliches Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft und zum Wohnland.
Kulturelle Integration setzt besonders den Erwerb der Landessprache voraus. Divergierende Wertvorstellungen können sich unter anderem bei religiöser Toleranz sowie Gleichberechtigung und Geschlechterrollen zeigen. Religion kann Halt geben, aber auch Abgrenzung fördern. Schulen und Lehrkräfte haben deshalb eine wichtige Funktion.
Strukturelle Integration gilt als erreicht, wenn sich die genannten Bildungs- und Arbeitsmarktindikatoren der Zuwanderergruppe denen der Gesamtbevölkerung annähern. Sie verbessert sich laut Zeitreihen kontinuierlich, kann aber mehrere Generationen dauern. Hartmut Esser hält die Platzierung für grundlegend, weil ohne sie eine soziale und emotionale Hinwendung zur Aufnahmegesellschaft erschwert werde.
Soziale Kontakte zu Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft fördern Integration. Für die erste Migrantengeneration dominieren häufig Kontakte zur eigenen Herkunftskultur; interethnische Kontakte entstehen besonders in Bildung, Arbeit, Sport und ehrenamtlichem Engagement. Die Kontakthypothese nimmt an, dass direkter Kontakt Vorurteile abbauen kann. Ethnische Kolonien und ein schwaches Netzwerk zur Aufnahmegesellschaft können dagegen Bildungs- und Berufschancen beeinträchtigen.
Identifikatorische Integration bezeichnet die subjektive Zugehörigkeit. Friedrich Heckmann nennt sie die „letzte Stufe der Integration“. Eine Person kann sich zugleich der Herkunfts- und der Aufnahmegesellschaft zugehörig fühlen; dies wird als hybride Identität und als Multikollektivität beschrieben. Integration ist daher kein geradliniger Vorgang. Modelle mit den Phasen Ankommen, Zuwanderung und Zusammenleben oder mit den Abfolgen Sprache, Platzierung, soziale Integration und emotionale Bindung sind verbreitet, eine starre, empirisch eindeutig getrennte Reihenfolge ist jedoch nicht belegt.
Rechte, Sprache und Bildung
Die Integration von Flüchtlingen wird rechtlich besonders geschützt. Die Genfer Flüchtlingskonvention nennt unter anderem den Zugang zum Arbeitsmarkt (Artikel 17), zum Schulunterricht (Artikel 22), zur öffentlichen Fürsorge (Artikel 23) sowie die erleichterte Eingliederung und Einbürgerung (Artikel 34). Auch Artikel 34 der Richtlinie 2011/95/EU verpflichtet Staaten, die Integration von Flüchtlingen zu erleichtern.
Sprachliche Integration umfasst die Beherrschung der Landessprache in Wort und Schrift. Für Personen, die voraussichtlich dauerhaft bleiben, werden neben alltagssprachlichen Fähigkeiten auch Kenntnisse für höhere Schul- und Ausbildungsabschlüsse benötigt; als Mindestniveau wird mindestens B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens genannt. Der Erwerb von Deutsch als Zweitsprache bis zu einer muttersprachenähnlichen Beherrschung kann bei spätem Beginn trotz schulischer Förderung fünf bis sieben Jahre dauern. Fehlende Beherrschung der Bildungssprache gilt als zentrales Integrationshindernis.
Der Artikel betont zugleich die Bedeutung der Muttersprache. Sprachforscher vertreten die Auffassung, dass eine sichere Erstsprache den Erwerb einer weiteren Sprache unterstützt; deshalb werden muttersprachlicher Unterricht und Deutschförderung als miteinander vereinbar dargestellt. In Österreich steht Muttersprachenförderung allen Schülern mit nichtdeutscher oder zweisprachiger Muttersprache offen. In Nordrhein-Westfalen gibt es Unterricht in häufigen Herkunftssprachen; insgesamt bieten zehn deutsche Bundesländer staatlich finanzierten Arabischunterricht an.
In Deutschland ist Sprachunterricht Teil des Integrationskurses. Von 1497 für Deutschkurse angemeldeten Flüchtlingen der Arbeitsagentur Westmecklenburg 2015/2016 besuchten 716 den Kurs bis zum Ende. Der Bundesrechnungshof stellte im März 2017 fest, dass bundesweit ungefähr bis zur Kursmitte nur noch 43 Prozent der Angemeldeten anwesend waren. In Österreich sieht eine Integrationsvereinbarung von 2003 vor, dass Migranten zwei Jahre nach der Einreise A2-Kenntnisse nachweisen sollen.
Bildung gilt als „Schlüssel für die Teilhabe am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben“. 2016 lag in Deutschland die Abiturientenquote von Schülern mit Migrationshintergrund bei 17 Prozent, gegenüber 23 Prozent bei Schülern ohne Migrationshintergrund; der Anteil der Schulabbrecher betrug 12 beziehungsweise 5 Prozent. Das Mercator-Institut unterscheidet fünf Schulmodelle: submersiv, integrativ, teilintegrativ, parallel und parallel mit Schulabschluss. Das letzte, bis zum Ende der Schulpflicht getrennte Modell hat laut Artikel die schlechtesten Integrationswirkungen.
Seit den 1980er-Jahren wandelte sich die deutsche Ausländerpädagogik, die Herkunftskulturen häufig defizitär betrachtete, zur Interkulturellen Pädagogik. Heute soll die Schule die Kulturen aller Beteiligten wertschätzen und das gesamte Bildungssystem in den Blick nehmen. Fächerübergreifende Projekte und eine „Schule der sozialen und kulturellen Begegnung“ werden als geeignete Ansätze genannt.
Arbeitsmarkt und gesellschaftliche Teilhabe
Arbeitsmarktintegration ist entscheidend, weil Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt sichert. Der Zugang hängt jedoch vom Aufenthaltsstatus und von rechtlichen Voraussetzungen ab. 2015 waren in Deutschland jeweils rund 75 Prozent der zugewanderten EU-Bürger und der Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken erwerbstätig; bei Asylbewerbern und Flüchtlingen lag der Anteil Mitte 2015 bei rund 55 Prozent.
Zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wurde 2012 das Berufsanerkennungsgesetz verabschiedet; 2015 entstand zur Umsetzung das IQ-Netzwerk. Das Triple-Win-Projekt unterstützt ausländische Pflegefachkräfte und Arbeitgeber durch GIZ und ZAV bei Visum, Anerkennung und Integration vor Ort. Die EU fördert Integrationspolitik unter anderem durch die New Skills Agenda und den Aktionsplan für Drittstaatsangehörige.
In Deutschland dürfen anerkannte Flüchtlinge arbeiten. Asylbewerber und Geduldete müssen grundsätzlich zunächst drei Monate warten und die Zustimmung der Arbeitsagentur einholen; bestimmte Ausbildungsmaßnahmen und Praktika sind davon ausgenommen. Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung können nach einem zeitweiligen absoluten Arbeitsverbot weiteren Beschränkungen und einer Vorrangprüfung unterliegen. In Österreich besteht ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang nur für anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte.
2016 waren laut OECD über 70 Prozent der hochqualifizierten Flüchtlinge in Deutschland nicht qualifikationsgerecht beschäftigt; bis 2021 war diese Quote nicht gesunken. Im Januar 2017 galten nur 40 Prozent der bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldeten Flüchtlinge als arbeitslos, weil Teilnehmende an Kursen, Praktika oder Maßnahmen sowie Personen mit Beschäftigungsverbot nicht als arbeitslos zählen. Bei jungen Flüchtlingen fehlte 2015/2016 bei 11 Prozent jede Schulbildung. Teilqualifikationen nach § 69 Berufsbildungsgesetz und Tätigkeiten, unter anderem in der Baubranche, sollen Übergänge erleichtern; viele Ausbildungen verlangen jedoch ein hohes Sprachniveau.
Sportvereine, Kunstprojekte, Migrantenselbstorganisationen und ehrenamtliche Angebote können soziale Brücken bilden. Sportvereine wirken aber nicht automatisch integrativ: Trägheit, Tradition, Homogenitätsvorstellungen und ausländisch klingende Namen können Zugänge erschweren. Politische Vollpartizipation wird meist durch Einbürgerung erworben; EU-Ausländer besitzen teilweise kommunale oder andere begrenzte Mitspracherechte.
Weitere Aufgaben betreffen Familien und ältere Migranten. Niedrigschwellige Hausbesuchsangebote sind etwa PAT, Stadtteilmütter, Opstapje, HIPPY und Rucksack KiTa. Der Anteil der mindestens 65-jährigen Migranten in Deutschland soll von 8,4 Prozent 2007 auf 15,1 Prozent 2032 steigen; die absolute Zahl von etwa 1,4 auf 3,6 Millionen. Nach dem Ende der Erwerbsarbeit kann eine „Vergesellschaftungslücke“ entstehen. 41,5 Prozent der über 65-Jährigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit waren 2013 armutsgefährdet, gegenüber 13,3 Prozent der Gleichaltrigen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Staatliche Politik und aktuelle Entwicklungen
Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Zugewanderte benötigen Bereitschaft zur Eingliederung; die Aufnahmegesellschaft und der Staat müssen Teilhabe ermöglichen, Barrieren abbauen und Zuwanderung akzeptieren. Nach Shmuel Eisenstadt gehören dazu das Erlernen sozialer Rollen, stabile Beziehungen zur einheimischen Bevölkerung sowie eine positive Identifikation mit der neuen sozialen Struktur und ihrem Wertesystem. Integrationsleistungen können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Aufenthaltsrechte oder eine schnellere Einbürgerung ermöglichen: Die erforderliche Aufenthaltsdauer von acht Jahren kann nach § 10 Absatz 3 Satz 2 StAG bei besonderen Integrationsleistungen auf sechs Jahre verkürzt werden; als Beispiel wird Deutsch auf B2-Niveau oder höher genannt.
In Deutschland wurden Integrationskurse mit dem seit 1. Januar 2005 geltenden Aufenthaltsgesetz und der Integrationskursverordnung eingeführt. Seit etwa 2005 gewann Integrationspolitik deutlich an Bedeutung, nachdem die frühere Annahme, Gastarbeiter würden überwiegend zurückkehren, widerlegt worden war. Von 1955 bis 1973 kamen durch Anwerbeabkommen ungefähr 14 Millionen Gastarbeiter, etwa 11 Millionen kehrten zurück. Die türkischstämmige Bevölkerung, Polen und Italiener waren 2015 mit ungefähr 1,5 Millionen, 0,7 Millionen und 0,6 Millionen besonders große Gruppen. Aussiedler und Spätaussiedler wurden seit 1950 mit etwa 4,5 Millionen aufgenommen; sie hatten oft einen schnellen Zugang zur Staatsangehörigkeit und teilweise gute Deutschkenntnisse.
2006 fand der erste Integrationsgipfel statt, 2007 folgten Nationaler Integrationsplan und Integrationsministerkonferenz. Die Deutsche Islam Konferenz wurde im September 2006 als Dialog zwischen Staat und Muslimen eröffnet. Das Aufenthaltsgesetz verbindet Förderung mit Pflichten. Während der Flüchtlingskrise ab 2015 wurden Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Das Integrationsgesetz von 2016 enthielt unter anderem Wohnsitzauflage, Integrationsanforderungen für die Niederlassungserlaubnis, teilweise Verzicht auf die Vorrangprüfung, ausgeweitete Orientierungskurse und eine Ausbildungsduldung.
Die COVID-19-Pandemie erschwerte 2020 Sprachkurse, Begegnungen, Homeschooling sowie den Zugang zu Praktika und Ausbildung. Viele Angebote wurden abgesagt oder online durchgeführt; fehlende Kinderbetreuung, Geräte und technische Kenntnisse führten zu Abbrüchen. Flüchtlinge und Migranten waren stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Deutsche, ausgenommen Bereiche wie Pflege, in denen sie überrepräsentiert waren.
Seit Februar 2022 kamen viele Geflüchtete aus der Ukraine, überwiegend Frauen und Kinder. Seit dem 1. Juni 2022 erhalten sie reguläre, durch Jobcenter vermittelte Sozialleistungen. Das IAB bewertet den Bildungsstand der ukrainischen Bevölkerung als relativ hoch, sieht aber Bedarf an flexibler Kinderbetreuung. Hochqualifizierte arbeiten wegen Sprach- und Anerkennungshürden häufig unterhalb ihrer Qualifikation.
Vergleich, Debatte und Kritik
Integrationspolitik wird international unterschiedlich gestaltet. Liechtenstein hat bei weniger als 40.000 Einwohnern Menschen aus über 100 Nationen; 2010 betrug der Ausländeranteil 33 Prozent. Das Land vergibt jährlich 72 Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Bürger und 17 an Schweizer Staatsbürger. Sein Konzept „Integration – Stärke durch Vielfalt“ von 2010 betont Potenziale, Bildung, Teilhabe, gemeinsame Verantwortung, Diversity und Deutsch als „persönliche Adoptivsprache“.
Österreichs Nationaler Aktionsplan Integration wurde 2010 beschlossen. Das Integrationsgesetz von 2017 sieht verpflichtende Deutsch- und Wertekurse, eine Integrationserklärung und eine einheitliche Integrationsprüfung vor. In der Schweiz verlangt Artikel 4 des Ausländergesetzes Zusammenleben auf Grundlage der Bundesverfassung, gegenseitiger Achtung und Toleranz; genannt werden außerdem Landessprache, Rechtsordnung, Wirtschaftsleben und Bildung. Die Niederlande verbinden seit 2007 Integrationsprüfungen mit finanziellen Folgen. Kanada nutzt ein Punktesystem für qualifizierte Arbeitskräfte und bietet Sprachkurse sowie private Flüchtlingspatenschaften an. In den USA stehen die Modelle des „Melting Pot“ und der „Salad Bowl“ für unterschiedliche Vorstellungen von kultureller Angleichung beziehungsweise dem Fortbestehen kultureller Eigenheiten.
Integrationsmonitoring vergleicht unter anderem Staatsangehörigkeit, Generation, Geschlecht und Herkunftsregion. Seit 2011 wird in Deutschland alle zwei Jahre ein länderübergreifender Bericht vorgelegt. Die Herkunftsdifferenzierung ist umstritten, weil eine „Ethnisierung“ befürchtet wird; zugleich verliert ein Monitoring bei zu großen Sammelgruppen wie „Ausländer“ oder „Menschen mit Migrationshintergrund“ an Aussagekraft. Österreich veröffentlicht jährlich einen Integrationsbericht, Wien seit 2007 ein Integrations- und Diversitätsmonitoring.
Wirtschaftlich wurden in Deutschland zwischen 2005 und 2013 über 1,4 Milliarden Euro für Integrationskurse ausgegeben. 2016 kostete die Bewältigung der Flüchtlingskrise nach Regierungsangaben rund 21,7 Milliarden Euro, davon 2,1 Milliarden für Integrationsleistungen. Eine ZEW-Studie schätzte je nach Arbeitsintegration 400 Milliarden Euro zusätzliche Kosten oder 20 Milliarden Euro zusätzliche Staatseinnahmen; Clemens Fuest erklärte, die Gesamtkosten und -erträge ließen sich kaum seriös beziffern. Die OECD betont, Integration dürfe nicht zulasten anderer benachteiligter Gruppen gehen.
In der Debatte stehen multikulturelle, transkulturelle und leitkulturelle Vorstellungen einander gegenüber. Gemeinsame Grundwerte wie Respekt vor dem menschlichen Leben, anderen Religionen und Kulturen, Frieden, Demokratie, Solidarität, Gerechtigkeit sowie Rechtsstaatlichkeit werden von rund 90 Prozent der Zugewanderten und der Aufnahmegesellschaft als wichtig bewertet. Zugleich gibt es Konflikte über Geschlechtergleichheit, religiöse Normen, Gewalt, Zwangsehen und weibliche Genitalverstümmelung. Bei muslimischen Menschen in Deutschland äußerten rund 17 Prozent zumindest teilweise frauenbenachteiligende Ansichten, bei Christen 11 Prozent.
Kritiker bemängeln, der Integrationsbegriff verlange häufig einseitig Anpassung und stelle ein „Wir“ den „Anderen“ gegenüber. Gefordert werden ein weiter Inklusionsbegriff, Chancengleichheit sowie die Einbeziehung der gesamten Gesellschaft. Die Fachkommission Integrationsfähigkeit plädierte 2020 für ein offeneres Verständnis. Umstritten ist außerdem, ob Radikalisierung vor allem aus gescheiterter Integration entsteht oder eher aus einem bewussten Bruch junger Menschen mit ihrer Elterngeneration. Zur Erforschung dienen unter anderem BIM, IMIS und weitere migrationswissenschaftliche Institute und Studiengänge.