Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Fremde
In der Forschung wird häufig von Alterität gesprochen, wenn man sich von solchen Zugangsweisen abgrenzen will. ... Als klassisches Beispiel für den Fremden …
Inhalt5 Abschnitte
Grundidee des Fremden
Das Fremde ist etwas, das vom Vertrauten abweicht: etwas tatsächlich oder vermeintlich Andersartiges oder weit Entferntes. Ob etwas fremd erscheint, hängt nicht allein von diesem Etwas ab, sondern auch von der Person, Situation und Sichtweise, die es wahrnimmt.
Für den Umgang mit Fremdem ist wichtig, bewusste und unbewusste Vereinnahmungen sowie Ausgrenzungen kritisch zu erkennen. In der Forschung wird häufig der Begriff Alterität verwendet, um sich von solchen Zugangsweisen abzugrenzen.
Wahrnehmung, Identität und Reaktionen
Die Unterscheidung zwischen Eigenem und Fremdem prägt die Persönlichkeitsentwicklung. Sie beginnt im ersten Lebensjahr beim Fremdeln, der Achtmonatsangst, und wirkt in weiteren Prozessen der Identitätsbildung: als Ich, als Person sowie als Zugehöriger oder Ausgeschlossener von Gruppen.
Fremdes kann Respekt, Neid, Sehnsucht, Angst, Faszination oder Ekel auslösen. Typische Reaktionen sind Aneignung oder Abgrenzung. Wird die Begegnung mit fremden Menschen, Kulturen, Religionen oder auch unbekannten Seiten vertrauter Personen beziehungsweise der eigenen Persönlichkeit als Konflikt erlebt, können Abwehrmechanismen wie Verdrängung, Entwertung oder Idealisierung auftreten.
Abwertung kann dazu führen, dass Fremdes gegenüber dem Eigenen als minderwertig gilt. Fremdheit kann durch Entmenschlichung und Dämonisierung verabsolutiert werden, etwa in Ausländerfeindlichkeit und Rassismus. Dies betrifft nicht nur ethnisch fremde Menschen, sondern auch den Umgang mit als fremd empfundener Männlichkeit, Weiblichkeit oder eigenen unterdrückten Wünschen und Sehnsüchten.
Perspektivität und philosophische Deutungen
Die Phänomenologie betont, dass jede Wahrnehmung und Erfahrung aus einer bestimmten Perspektive erfolgt; diese Perspektivität ist ein konstitutiver, also unverzichtbarer, Bestandteil der Wahrnehmung. Fremdheit ist deshalb ein Relationsbegriff: Jemand oder etwas ist nicht an sich fremd, sondern erscheint einer Person in einer bestimmten Situation und Hinsicht fremd. Entscheidend ist daher eher, wo und wie Fremdheit wahrgenommen wird, als die Frage, was Fremdheit sei.
Edmund Husserl unterscheidet Heim- oder Eigenwelt und Fremdwelt. Zeitgenössische Phänomenologie unterscheidet zusätzlich zwischen Ich und Wir: Dass etwas nicht zu mir gehört, hat andere Voraussetzungen und Folgen als das Gefühl, jemand gehöre nicht zu uns. Emmanuel Levinas beschreibt den Anderen als nie der Verfügung des Ich oder Wir unterworfen; daraus ergibt sich ein unbedingter ethischer Anspruch. Er bezieht dies auch auf den Dritten und auf Gott als fremdes Gegenüber.
Bernhard Waldenfels wendet sich gegen die Gleichsetzung von Fremdheit und Feindlichkeit sowie gegen die Bewältigung des Fremden durch Aneignung. Solche Aneignung verbindet er mit Egozentrismus, Ethnozentrismus, Logozentrismus und Eurozentrismus. Statt das Fremde sofort nach Nutzen oder Wesen zu befragen, soll von der Beunruhigung durch das Fremde ausgegangen werden.
Politik, Gruppen und ethnologische Forschung
Carl Schmitt deutet die Beunruhigung durch das Fremde als Zeichen einer dauernden Bedrohung. In seinem Freund-Feind-Denken sind Fremde potenzielle Feinde; die politisch Beteiligten sollen selbst entscheiden, ob sie das Anderssein als Negation ihrer eigenen Existenz abwehren oder bekämpfen. In seiner Schrift zur Völkerrechtlichen Großraumordnung wandte sich Schmitt gegen einen Völkerbund gleichberechtigter Staaten und befürwortete eine Weltordnung nach Macht- und Interessensphären der Großmächte. Karl Marx machte das Gefühl der Entfremdung im Konzept der Entfremdeten Arbeit zu einem zentralen Thema.
In der Gruppendynamik kann Neues positiv einbezogen werden: als Lernen, Erweiterung eigener Fähigkeiten und neue Möglichkeit. Integration verlangt Eigenarbeit und kann bei grundlegenden Veränderungen vorübergehende Instabilität, eine Krise, auslösen. Negativ kann Fremdes abgelehnt und ausgegrenzt werden; dann wird die Auseinandersetzung mit Neuem verhindert. Gesellschaftliche Meinungen bestimmen mit, was als fremd oder vertraut gilt. Abwehr wird besonders verstärkt, wenn Veränderungen für die eigene Gruppe oder Kultur nötig wären oder Andersartigkeit auffällig ist; daraus kann Gruppendruck entstehen.
Die Ethnologie untersucht fremde Kulturen und Menschen. Sie versteht Fremdheit nicht mehr als selbstverständlich gegeben, sondern als Ergebnis von Abgrenzungen gegenüber dem Eigenen. Ethnozentrismus kann Angst und Aggressivität, aber je nach Einstellung auch Interesse oder Sehnsucht hervorrufen; dazu stehen Xenophobie und Xenophilie einander gegenüber. Unterschieden werden Alterität als „übersetzbare“ Andersheit und Alienität als „radikale“ Andersheit. Die Übersetzung des Fremden in Begriffe des Eigenen heißt Nostrifizierung. Schäffter nennt vier Modi des Fremderlebens: Fremdheit als Resonanzboden des Eigenen, als Gegenbild, als Ergänzung und als Komplementarität. Forschung untersucht außerdem Differenzkonstruktionen, etwa in Museen, Tourismus-Materialien, Innenpolitik und Medien.
Fremdheit in Soziologie und Recht
In der Soziologie bezeichnet Indigenisierung den Vorgang, bei dem eine Gesellschaft fremde Kulturelemente akzeptiert, neu deutet und mit ihrer Tradition zu etwas Neuem verschmilzt. Georg Simmel fasst den Fremden als soziologische Kategorie der Gleichzeitigkeit von Nähe und Ferne. Daraus werden ihm Beweglichkeit, Objektivität und ein abstraktes Wesen zugeschrieben: Mit dem Fremden verbindet den Betrachter vor allem Allgemeines, während das Nicht-Gemeinsame betont und typisiert wird. Simmel nennt die Geschichte der europäischen Juden als klassisches Beispiel.
Im deutschsprachigen Recht sind Fremde Nichtzugehörige zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Eine Sache ist rechtswissenschaftlich „fremd“, wenn sie zumindest im Eigentum eines anderen steht, also weder der handelnden Person allein gehört noch herrenlos ist. Dies ist besonders im Strafrecht bei Diebstahl und Sachbeschädigung bedeutsam. Beispiele für rechtliche Fremdheit sind Personen ohne Staatsbürgerschaft eines Staates, Betriebsfremde ohne Beschäftigung in einem bestimmten Betrieb und „bekenntnisfremde“ Personen an einer Konfessionsschule nach der in Niedersachsen geltenden Bekenntnisschulen-Aufnahmeverordnung.
Im Nationalsozialismus wurden Juden als „Fremdvölkische“ oder „Artfremde“ verunglimpft und ausgegrenzt. Wie Sinti und Roma wurden sie Opfer eines Massen- und Völkermordes.