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Maria Ward
Maria Ward (englisch Mary Ward, * 23. Januar 1585 in Mulwith bei Newby, Yorkshire; † 30. Januar 1645 in York) war eine englische Adelige und Ordensschwester …
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Bedeutung und Ziel ihres Wirkens
Maria Ward, englisch Mary Ward, wurde am 23. Januar 1585 in Mulwith bei Newby in Yorkshire geboren und starb am 30. Januar 1645 in York. Sie war eine englische Adelige und katholische Ordensschwester. Ihr Lebenswerk war der Versuch, eine neuartige, an der Gesellschaft Jesu orientierte Frauengemeinschaft zu gründen. Diese sollte zentral von einer Generaloberin geleitet werden, unmittelbar dem Papst unterstehen und nicht an die Klausur gebunden sein. Klausur bezeichnet die kirchlich vorgeschriebene Abgeschlossenheit eines Klosters von der Außenwelt.
Die Gemeinschaft sollte Frauen ein aktives religiöses Leben ermöglichen. Ihre wichtigste Aufgabe war die Bildung und religiöse Unterweisung von Mädchen; außerdem wollte Ward bedrängte Katholiken unterstützen. Das Vorhaben war für seine Zeit ungewöhnlich, weil weibliche Ordensgemeinschaften nach den damaligen kirchenrechtlichen Vorstellungen grundsätzlich in Klausur leben sollten. Zu Wards Lebzeiten wurde ihr Institut deshalb nicht päpstlich bestätigt, sondern 1631 ausdrücklich aufgehoben. Dennoch bestand ihre Gemeinschaft in veränderter Form fort. Aus den zeitgenössisch sogenannten Instituten der Englischen Fräulein entwickelte sich unter anderem die heutige Congregatio Jesu. 2009 erhielt Maria Ward den kirchlichen Ehrentitel „Ehrwürdige Dienerin Gottes“.
Berufung und erste Gemeinschaft
Ward wuchs während der Katholikenverfolgung im protestantisch regierten England auf. Katholische Priester wurden hingerichtet, der Besuch der Messe bestraft und katholische Familien wie die Wards praktizierten ihren Glauben teilweise im Geheimen. Nach der Pulververschwörung von 1605 verschärfte sich der Druck auf Katholiken erneut. Maria lehnte mehrere Heiratsanträge ab und entschied sich für ein vollständig Gott gewidmetes Leben. Mit einem falschen Pass verließ sie England.
1607 trat sie in Saint-Omer zunächst als Laienschwester bei den wallonischen Klarissen ein. Bald zeigte sich, dass diese Lebensform nicht zu ihr passte. Anschließend bereitete sie ein eigenes Klarissenkloster für Engländerinnen in Gravelingen vor. Erzherzog Albrecht und Isabella Clara Eugenia genehmigten das Vorhaben am 7. Oktober 1608. Am 6. Februar 1609 erhielt Ward das Postulantinnenkleid.
Im Mai 1609 erkannte sie jedoch, dass sie nicht lediglich einen bestehenden Orden übernehmen, sondern „das Andere“ schaffen sollte: eine eigenständige Einrichtung für Frauen. Nach einer vorübergehenden Rückkehr nach England, wo sie Gefangene und Kranke unterstützte, ging sie Anfang 1610 mit ersten Gefährtinnen nach Saint-Omer. Dort gründeten die Frauen eine Gemeinschaft und unterrichteten Mädchen. Im Oktober 1611 gewann Ward die Überzeugung, ihre Gründung solle „das gleiche von der Gesellschaft Jesu“ sein, soweit dies für Frauen angemessen sei.
Ihr Institutsplan von 1614/15 sah eine weltweit tätige, zentral geleitete Gemeinschaft ohne Klausur vor. Geistliche Grundsätze waren Freiheit im Gehorsam gegenüber Gottes Willen, Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit. Ward fasste Letztere so zusammen: „daß wir so sind, wie wir scheinen, und scheinen, wie wir sind“. Als Hauptaufgabe nannte sie die religiöse Unterweisung der weiblichen Jugend. Ein erster Antrag in Rom führte noch nicht zur Anerkennung; die zuständige Kongregation lobte zwar den Eifer der Frauen, wollte aber zunächst die weitere Entwicklung beobachten. Danach entstanden Häuser in Lüttich, Köln und Trier.
Konflikt um das Institut
Das Institut stieß auf äußere und innere Kritik. Gegner hielten einen weiblichen Zweig nach dem Vorbild der Jesuiten für rechtlich unmöglich. Andere Frauenklöster fürchteten Konkurrenz. Zudem wurde behauptet, die Mitglieder gäben sich als Ordensfrauen aus, lehnten aber Klausur und örtliche kirchliche Leitung ab und maßten sich in England priesterliche Aufgaben an.
Ward widersprach besonders der Vorstellung, Frauen seien grundsätzlich weniger zum geistlichen Wirken geeignet. Eifer bestehe nicht in Gefühlen, sondern in dem Willen, das Gute und auch gewöhnliche Aufgaben gut zu tun. Er schwinde durch menschliche Unvollkommenheit und mangelnde Wahrheitsliebe, nicht aufgrund des Geschlechts. Frauen könnten die Wahrheit ebenso besitzen wie Männer.
Am 21. Oktober 1621 begann Ward mit fünf Gefährtinnen ihre erste Romreise. Nach rund 2000 Kilometern traf die Gruppe am 24. Dezember ein. Ward übergab Papst Gregor XV. ihren Institutsplan, der zu mindestens 85 Prozent wörtlich auf der bereits bestätigten Ordensverfassung der Jesuiten beruhte. Der Plan umfasste nun eine weltweite apostolische Tätigkeit. Die zentralen Streitpunkte blieben die Freiheit von der Klausur und die unmittelbare Unterstellung unter den Papst.
Während der Verhandlungen eröffnete Ward in Rom eine Schule, die bald täglich 120 Mädchen besuchten. In Neapel entstanden ab 1623 eine Schule, ein Pensionat und ein Noviziat; eine Gründung in Perugia scheiterte 1624. Papst Urban VIII. ließ das Gesuch erneut prüfen, doch die Kardinäle hielten die Klausur weiterhin für unverzichtbar. Im April 1625 wurden die italienischen Häuser verboten, wobei Neapel zunächst weiterbestand.
Ab 1626 reiste Ward nach Mitteleuropa. Kurfürst Maximilian I. ermöglichte 1627 in München eine Schule mit Elementarfächern sowie Unterricht in Fremdsprachen, Musik und feiner Handarbeit. Er finanzierte das Haus und den Unterhalt von zehn Mitgliedern mit jährlich 2000 Gulden. Auch in Wien wurde eine Schule eröffnet; Kardinal Klesl berichtete im September 1628 von 465 Schülerinnen. Eine Gründung in Preßburg kam zustande, während das Vorhaben in Prag wegen der fehlenden päpstlichen Bestätigung abgelehnt wurde.
Aufhebung, Haft und letzte Jahre
Am 7. Juni 1628 beschloss die päpstliche Propagandakongregation die Aufhebung der Niederlassungen. Ward verstand die Tragweite zunächst nicht und reiste 1629 erneut nach Rom. In einer Bittschrift erklärte sie, die Vorwürfe müssten gerecht geprüft werden; zugleich war sie bereit, persönlich zurückzutreten, falls Papst und Kardinäle dies verlangten.
Im Brief vom 6. April 1630 forderte sie ihre Gefährtinnen auf, den Aufhebungsversuchen höflich zu widerstehen. Sie glaubte irrtümlich, das Vorgehen sei ohne Wissen des Papstes und der Kardinäle erfolgt. Als der Brief in Rom bekannt wurde, galt er als Zeichen hartnäckigen Ungehorsams. Nachdem Winefrid Wigmore im aufgehobenen Lütticher Haus erneut eine Oberin eingesetzt und Gelübde hatte erneuern lassen, deutete die Kurie dies als offene Rebellion. Am 2. Februar 1631 wies Ward ihre Gefährtinnen dann an, bei einer Aufhebung durch kirchliche Behörden Gemeinschaftsleben und Gehorsam aufzugeben.
Am 7. Februar 1631 wurde Ward wegen des Verdachts auf Häresie, Schisma und Ungehorsam im Münchner Angerkloster inhaftiert. Trotz eines Kontaktverbots tauschte sie mit ihren Gefährtinnen Nachrichten aus, die mit Zitronensaft auf Einwickelpapier geschrieben und durch Wärme sichtbar gemacht wurden. Während einer schweren Erkrankung weigerte sie sich, eine Erklärung zu unterzeichnen, die als Schuldeingeständnis verstanden werden konnte. Stattdessen erklärte sie, nie wissentlich und willentlich gegen die kirchliche Autorität gehandelt zu haben. Nach neun Wochen kam sie frei.
Die Bulle „Pastoralis Romani Pontificis“ vom 21. Mai 1631 hob das Institut endgültig auf und begründete dies mit Ungehorsam und Widerstand gegen päpstliche Anordnungen. Maria Ward wurde darin nicht namentlich genannt. Sie und ihre Gefährtinnen akzeptierten das Verbot aus Treue zu Papst und Kirche, verstanden aber nicht, warum ihre Form des weiblichen Ordenslebens unzulässig sein sollte.
Auf ihrer dritten Romreise 1631/32 wurde Ward vom Häresieverdacht freigesprochen. Sie durfte mit Gefährtinnen in Rom zusammenleben, blieb jedoch zeitweise unter Kontrolle der Inquisition. Ab 1635 durften die verbliebenen Frauen in München wieder unterrichten, da die Bulle die Lehr- und Erziehungstätigkeit nicht verboten hatte. 1639 kehrte Ward nach England zurück. Der Bürgerkrieg verhinderte neue Schulgründungen und zwang die Gruppe mehrfach zur Flucht. Ward starb am 30. Januar 1645 in York. Die Grabinschrift nennt abweichend den 20. Januar 1645 und gibt ihr Alter mit 60 Jahren und 8 Tagen an.
Fortbestand und Anerkennung
Obwohl das erste Institut aufgelöst worden war, hielten Gefährtinnen an Wards Bildungsauftrag fest. Es entstanden oder bestanden Gemeinschaften und Schulen unter anderem in York, München, Augsburg und Burghausen. Der 1683 gegründete Bar Convent in York wurde zur ältesten weiblichen Ordensniederlassung Englands seit der Reformation.
Papst Clemens XI. bestätigte 1703 insgesamt 81 Regeln, größtenteils aus den Konstitutionen der Gesellschaft Jesu. Damit war das Institut selbst noch nicht anerkannt. Papst Benedikt XIV. bestätigte 1749 mit der Konstitution „Quamvis iusto“ das Amt der Generaloberin, verbot aber mit Rücksicht auf die Bulle von 1631, Maria Ward als Gründerin zu bezeichnen. Erst Papst Pius X. stellte mit einem am 6. April 1909 unterzeichneten und am 20. April veröffentlichten Dekret klar, dass dieses Verbot keine historische Aussage über die Gründung gewesen war. Ward wurde damit wieder als Gründerin anerkannt.
Das Institutum Beatae Mariae Virginis erhielt 1877 die päpstliche Anerkennung. 1978 übernahm es die an eine Frauengemeinschaft angepassten Konstitutionen des heiligen Ignatius. Seit dem 30. Januar 2004 heißt der römische Zweig offiziell Congregatio Jesu, weil Ward stets gewollt hatte, dass die Gemeinschaft den Namen Jesu trägt. Daneben bestehen die wiedervereinigten irischen und nordamerikanischen Lorettoschwestern. Am 19. Dezember 2009 erklärte Papst Benedikt XVI. Maria Ward zur „Ehrwürdigen Dienerin Gottes“, der ersten Etappe im Seligsprechungsprozess. Ihr Bildungsauftrag wirkt in zahlreichen nach ihr benannten Schulen weiter.