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Ordensschwester

Die Ordensschwester weiht ihr Leben Gott und dem Dienst an den Menschen. Sie ist durch Gelübde oder Versprechen an Gott, die Kirche und ihre Gemeinschaft …

Inhalt2 Abschnitte
  1. 1. Definition und Aufgabe
  2. 2. Lebensform und Abgrenzungen

Definition und Aufgabe

Eine Ordensschwester oder Ordensfrau ist ein weibliches Mitglied einer Ordensgemeinschaft. Sie weiht ihr Leben Gott und dem Dienst an den Menschen. Durch Gelübde oder Versprechen ist sie an Gott, die Kirche und ihre Gemeinschaft gebunden. Dabei untersteht sie einer Oberin, die in manchen Orden Mutter Oberin genannt wird.

Lebensform und Abgrenzungen

Die Lebensform von Ordensschwestern wird durch die evangelischen Räte, also die Ratschläge des Evangeliums, bestimmt. Mit der öffentlichen Profess, dem feierlichen Versprechen dieser Lebensform, verpflichten sie sich zu:

  • Armut: Verzicht auf persönlichen Besitz.
  • Ehelosigkeit: Verzicht auf Ehe und Familie sowie ein Leben in vollkommener Keuschheit.
  • Gehorsam: Bindung an die gewählte Lebensform unter der Führung eines Ordensoberen nach einer Ordensregel.

Ein weiteres wichtiges Merkmal ist das Leben in Gemeinschaft, zum Beispiel in Klöstern, Konventen, Fraternitäten oder anderen Kommunitäten.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Ordensschwestern oft fälschlicherweise als „Nonnen“ bezeichnet. Kirchenrechtlich sind Nonnen jedoch nur Ordensschwestern, die einem monastischen Frauenorden angehören und in päpstlicher Klausur leben. Ordensschwestern oder Nonnen gibt es praktisch in allen vorreformatorischen Kirchen.

In Kirchen, die das Weihesakrament kennen und keine Frauenordination zulassen, gehören Ordensfrauen nicht zum Klerus. Zusammen mit nicht-geweihten männlichen Religiosen, Eremiten, geweihten Jungfrauen und Witwen bilden sie traditionell einen eigenen geistlichen Stand. In der lateinischen Kirche wird dieser heute als Stand des geweihten Lebens, lateinisch Vita consecrata, bezeichnet; kirchenrechtlich werden Ordensfrauen dort allerdings den Laien zugerechnet.

Nicht zu den Ordensschwestern zählen Beginen, die ohne Ordensgelübde auf Beginenhöfen leben, vergleichbare Lebensformen und evangelische Diakonissen. Auch Mitglieder katholischer Säkularinstitute werden trotz möglicher Gelübde oder Versprechen nicht als Ordensfrauen oder Ordensmänner bezeichnet.

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