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Liste der Mischnatraktate

Eine Sugya besteht typischerweise aus einer rabbinischen Analyse, Kommentierung und Auslegung eines bestimmten Abschnitts der Mischna.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Saaten, Abgaben und Landwirtschaft
  2. 2. Schabbat, Festtage und Wallfahrtsfeste
  3. 3. Ehe, Scheidung und Gelübde
  4. 4. Schadensrecht, Gerichte und ethische Lehren
  5. 5. Tempel, Opfer und Speisevorschriften
  6. 6. Rituelle Reinheit und Unreinheit

Saaten, Abgaben und Landwirtschaft

Die Mischna umfasst je nach Zählweise 60 beziehungsweise 63 Traktate in sechs Ordnungen. Die Abweichung entsteht unter anderem dadurch, dass Bava qamma, Bava metzi’a und Bava batra ursprünglich einen Traktat bildeten, ebenso Sanhedrin und Makkot. Eine Gemara, die zweite Schicht des Talmuds, ist im Artikel mit b für den Babylonischen und j für den Jerusalemer Talmud gekennzeichnet; ein Sternchen bezeichnet eine unvollständige Gemara. Eine Sugya ist gewöhnlich die rabbinische Analyse und Auslegung eines bestimmten Mischna-Abschnitts.

Die elf Traktate dieser Ordnung behandeln vor allem Gebete, Landwirtschaft und vorgeschriebene Abgaben. Brachot umfasst neun Kapitel über Segenssprüche, Gebete und einige landwirtschaftliche Vorschriften. Obwohl der Traktat sachlich nicht eng zur Ordnung gehört, steht er wegen seiner Bedeutung am Anfang der Mischna und besitzt Gemara in beiden Talmudim. Die übrigen Traktate behandeln Armenrechte wie Ackerecke und Nachlese (Pe'a), zweifelhaft verzehntete Früchte (Dmai), verbotene Mischungen von Pflanzen, Tieren und Geweben (Kil'ajim), Priester- und Levitenabgaben (Trumot und Maʿasrot), den in Jerusalem zu verzehrenden zweiten Zehnten (Maʿaser Scheni), Baumfrüchte und Erstlingsfrüchte (Orla und Bikkurim).

Schviʿit regelt das alle sieben Jahre eintretende Schabbat- oder Brachjahr: Der Boden darf nicht bebaut werden, auf Ernte und Früchte wird verzichtet, und am Jahresende werden Schulden erlassen. Ein Prosbul ist eine Erklärung vor Gericht, durch die Schulden dennoch zurückgefordert werden können. Nach sieben siebenjährigen Zyklen folgt das Jubeljahr, also einmal in 50 Jahren; Land geht an ursprüngliche Eigentümer zurück, hebräische Sklaven werden freigelassen und der Boden bleibt unbebaut. Dieses Gesetz gilt erst wieder, wenn ganz Israel im eigenen Land lebt.

Challa behandelt die Absonderung einer Erstlingsgabe aus Brotteig. Ab etwa 1.700 Gramm Teig wird sie mit Benediktion abgesondert; bei mindestens 1.200 Gramm ohne Benediktion. Die heutige Menge entspricht etwa einer Olive und wird gewöhnlich verbrannt. Am Schabbat und an Feiertagen findet die Absonderung nicht statt.

Schabbat, Festtage und Wallfahrtsfeste

Die zwölf Traktate dieser Ordnung regeln den Schabbat, Festtage, Fastenzeiten und den religiösen Kalender. Schabbat enthält in 24 Kapiteln die Sabbatvorschriften. Eruvin beschreibt rechtliche Konstruktionen zur Erleichterung bestimmter Einschränkungen: Durch eine symbolische Verbindung privater und öffentlicher Bereiche kann das Tragen innerhalb eines Stadtgebiets ermöglicht werden. Eine am Ende des Sabbatwegs von 2.000 Ellen abgelegte Speise begründet außerdem einen fiktiven Wohnsitz, von dem aus ein weiterer Sabbatweg zurückgelegt werden darf.

Pessachim behandelt das Pessachopfer, die Entfernung von Sauerteig, ungesäuerte Brote, bittere Kräuter und die Ordnung des Pessachmahls. Schqalim betrifft die Tempelsteuer von einem halben Schekel und weitere Einrichtungen des Zweiten Tempels. Joma erläutert Jom Kippur, darunter die Vorbereitung des Hohenpriesters, die beiden Böcke, seine Sündenbekenntnisse und das dreimalige Betreten des Allerheiligsten. Sukka behandelt Festhütte, Feststrauß, Wasserschöpfen und den Priesterdienst; Betza die erlaubten und verbotenen Arbeiten an Schabbat und Festtagen.

Rosch ha-Schana nennt vier Jahresanfänge in Nissan, Elul, Tischri und Schwat und regelt Neumondheiligung und Schofarblasen. Ta’anit behandelt Fasten, insbesondere bei ausbleibendem Regen, sowie Gedenktage wie den 17. Tammuz, 9. Ab und 15. Ab. Megilla erklärt die Lesung der Estherrolle an Purim und den Umgang mit heiligen Texten. Moʿed Qatan betrifft die Zwischenfeiertage von Pessach und Sukkot, an denen bestimmte Arbeiten erlaubt sind. Chagiga regelt die drei Wallfahrtsfeste Pessach, Schawuot und Sukkot sowie Opfer-, Reinheits- und Lehrvorschriften.

Ehe, Scheidung und Gelübde

Diese sieben Traktate behandeln Ehe- und Familienrecht sowie Gelübde. Jevamot regelt die Leviratsehe: Eine kinderlose Witwe sollte den Bruder ihres verstorbenen Mannes heiraten. Die Chaliza, eine Zeremonie des Schuhausziehens, konnte diese Pflicht aufheben und ersetzte das Levirat später vollständig. Weitere Themen sind Eheverbote, Proselyten und der Nachweis des Todes eines Ehemanns.

Ktubbot behandelt die Ketubba, den Ehevertrag und zugleich die darin für Scheidung oder Tod des Mannes festgelegte Zahlung. Beim formellen Verlöbnis, Kidduschin, gilt die Frau bereits als rechtskräftig verheiratet; das Zusammenleben beginnt jedoch erst nach der eigentlichen Hochzeit, den Nissuin unter der Chuppa. Der Traktat regelt außerdem gegenseitige Pflichten, Besitz, Erbschaft und Witwenrechte. Qidduschin widmet sich ebenfalls Antrauung, Verlöbnis und weiteren Ehefragen.

Nedarim behandelt Gelübde, ihre Deutung, Gültigkeit und Aufhebung. Nasir regelt das freiwillige Nasiräergelübde: Der Nasir enthält sich für eine bestimmte Zeit des Weins und lässt sein Haar ungeschoren wachsen. Sota befasst sich mit einer des Ehebruchs verdächtigten Frau und dem Eifersuchtsordal.

Gittin behandelt den Get, den religiösen Scheidebrief. Nach der Darstellung des Artikels bleibt eine Frau ohne Get trotz ziviler Scheidung religiös an ihren Mann gebunden und kann innerhalb der Orthodoxie nicht erneut heiraten. Eine Aguna ist eine „angekettete“ Frau, deren Mann den Get verweigert oder deren Tod nicht erwiesen ist. Der Traktat behandelt ferner Mamserim, Nachkommen aus bestimmten halachisch verbotenen Beziehungen, deren Heiratsmöglichkeiten eingeschränkt sind.

Schadensrecht, Gerichte und ethische Lehren

Die Ordnung behandelt Zivil- und Strafrecht, Gerichte, Eide und ethische Lehren. Bava qamma, Bava metzi’a und Bava batra waren ursprünglich ein Traktat mit 30 Kapiteln und wurden mechanisch in drei Teile zu je zehn Kapiteln geteilt. Bava qamma regelt Schäden durch Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Tiere, Gruben, Abweiden und Feuer sowie die Berechnung des Ersatzes. Bava metzi’a behandelt Fundsachen, anvertrautes Gut, Kauf, Verkauf, Miete, Darlehen, Pfänder und Lohnforderungen. Bava batra betrifft Besitzteilung, Erbschaft, Ersitzung, Grundstücke, Urkunden und Bürgschaften.

Sanhedrin erläutert Strafrecht und Gerichtsorganisation: einfache Gerichte bestehen aus drei Männern, der kleine Sanhedrin aus 23 und der große aus 71 Mitgliedern. Behandelt werden Richter und Zeugen, Unterschiede zwischen Zivil- und Strafprozessen, Todesstrafen sowie einzelne Straftatbestände und Glaubensgrundsätze. Makkot regelt insbesondere die Prügelstrafe. Schvuʿot behandelt Eide und vier Arten von Hütern: unentgeltliche und entgeltliche Hüter, Entlehner und Mieter. Edujot sammelt Zeugnisse und Lehrsätze älterer Autoritäten.

Avoda sara betrifft die Abgrenzung vom Götzendienst und den Umgang mit Angehörigen griechisch-römischer Kulte. Horajot behandelt irrtümliche Gerichtsentscheidungen, ihre Korrektur und Sühne. Avot nimmt eine Sonderstellung ein: Der rein haggadische, also nicht gesetzlich argumentierende Traktat enthält eine Traditionskette von Mosche bis zum Ende der tannaitischen Zeit sowie Wahlsprüche und Maximen. Er wurde vermutlich erst um 300 eingefügt, ist Bestandteil der Liturgie und gilt als volkstümlichster Teil der Mischna.

Tempel, Opfer und Speisevorschriften

Die elf Traktate behandeln hauptsächlich Opfer, Tempeldienst und geheiligtes Eigentum. Svachim regelt Tieropfer, die notwendige Absicht bei ihrer Darbringung, Gründe ihrer Untauglichkeit, Blutsprengen, Vogelopfer, priesterliche Anteile und Opferstätten. Menachot betrifft Mehl- und die meist damit verbundenen Weinopfer. Chullin behandelt die profane Schlachtung, die Schechita, reine und unreine Tiere, das Verbot, Fleisch in Milch zu kochen, sowie Abgaben an Priester. Bechorot regelt die männlichen Erstgeburten von Vieh und Menschen.

Arachin betrifft die Schätzung von dem Tempel gelobten Werten, Zahlungspflichten, Pfändung und die Lösung von Äckern. Tmura behandelt den verbotenen Umtausch von Opfertieren; Meʿila das Vergreifen an Geheiligtem und Tempeleigentum. Kritut erläutert den Karet, eine göttliche Strafe für 36 vorsätzlich begangene schwere Übertretungen. Sie wird als natürlicher Tod im Alter von 20 bis 50 Jahren ohne Nachkommen gedeutet.

Tamid beschreibt das zweimal täglich dargebrachte ständige Opfer, die Nachtwache und Arbeiten der Priester, Räucheropfer, Morgengebet, Priestersegen und Gesänge der Leviten. Middot dokumentiert Maße und Einrichtung des Jerusalemer Tempels und besitzt keine Gemara. Qinnim regelt Taubenopfer, besonders von armen Wöchnerinnen und anderen Armen, sowie Fälle, in denen Vögel verschiedener Personen oder Opferarten verwechselt werden.

Rituelle Reinheit und Unreinheit

Die zwölf Traktate dieser Ordnung systematisieren rituelle Reinheit und die Übertragung von Unreinheit. Kelim behandelt in 30 Kapiteln Alltagsgeräte und Gefäße. Ohalot erklärt die Verunreinigung durch einen Leichnam, besonders bei Personen und Dingen unter demselben Dach oder „Zelt“. Negaʿim betrifft als „Aussatz“ bezeichnete Hautkrankheiten sowie entsprechende Erscheinungen an Kleidern und Häusern. Para regelt die Reinigung durch die Asche einer roten Kuh.

Toharot behandelt leichtere Unreinheiten, nicht rituell geschlachtete Tiere, Berührung, Flüssigkeiten und Zweifelsfälle. Mikwa'ot beschreibt rituelle Tauchbäder: Eine Mikwe muss „lebendes“, also quellendes beziehungsweise Flusswasser, oder gesammeltes Regenwasser enthalten und mindestens 3 Kubik-Ellen, etwa 800 Liter, umfassen. Sie dient auch zum Eintauchen neuer Gefäße. Nidda enthält Reinigungsvorschriften im Zusammenhang mit Menstruation und Blutfluss.

Machschirin erklärt, dass trockene Nahrungsmittel nach Befeuchtung mit einer von sieben Flüssigkeiten durch Berührung mit Unreinem unrein werden können. Zabim behandelt Ausfluss bei Männern und Frauen sowie das Zählen von sieben reinen Tagen. Tvul jom bezeichnet eine Person zwischen Tauchbad und Sonnenuntergang: Sie darf Profanes berühren, macht aber Hebe, Challa und Geheiligtes untauglich. Jadajim behandelt die auf die Hände begrenzte Unreinheit und diskutiert anhand der „die Hände unrein machenden“ Schriften auch die Zugehörigkeit zum biblischen Kanon, besonders von Hohelied und Kohelet. Ukzin erklärt, wann Stiele, Schalen und Kerne von Früchten Unreinheit übertragen können.

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