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Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Juni 2022 ist die schwarz-grüne Regierung aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen unter Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) im Amt. Der Ministerpräsident bestimmt …
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Aufbau und Bedeutung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Spitze der ausführenden Landespolitik. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern.
Der Ministerpräsident bestimmt die politischen Richtlinien und trägt dafür die Verantwortung. Diese Befugnis heißt Richtlinienkompetenz. Außerdem leitet er die Geschäfte der Landesregierung nach ihrer Geschäftsordnung. Er ernennt und entlässt die übrigen Regierungsmitglieder und bestimmt eines davon zu seinem Stellvertreter.
Seit Juni 2022 regiert eine schwarz-grüne Koalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen unter Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Beim genauen Beginn weichen die Angaben im Artikel voneinander ab: Im Einleitungstext wird der 28. Juni 2022 genannt, in der Regierungstabelle der 29. Juni 2022. Die amtierende Regierung heißt Kabinett Wüst II.
Wahl und Ende der Amtszeit
Der Landtag Nordrhein-Westfalen wählt den Ministerpräsidenten in geheimer Wahl und ohne Aussprache. Im ersten Wahlgang ist eine absolute Mehrheit erforderlich, also mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags. In den folgenden zwei Wahlgängen genügt eine relative Mehrheit. Im vierten Wahlgang findet eine Stichwahl statt.
Das Amt des Ministerpräsidenten endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags. Es endet außerdem bei Rücktritt, Tod oder einer Abwahl durch ein konstruktives Misstrauensvotum. Dabei kann das Parlament einen Regierungschef nur abwählen, indem es zugleich einen Nachfolger bestimmt. Da die Ämter der Landesminister an das Amt des Ministerpräsidenten gekoppelt sind, enden auch sie in diesen Fällen.
Besondere Voraussetzung für den Ministerpräsidenten
Eine Besonderheit in Nordrhein-Westfalen ist, dass der Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten zumindest im Augenblick seiner Wahl selbst Mitglied des Landtags sein muss. Artikel 52 Satz 1 der Landesverfassung bestimmt: „Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.“
Diese Regel hatte 2002 konkrete Folgen: Nach dem Wechsel Wolfgang Clements in die Bundesregierung konnte der als Nachfolger vorgesehene SPD-Landesvorsitzende Harald Schartau nicht Ministerpräsident werden, weil er dem Landtag nicht angehörte. Stattdessen wählte der Landtag am 12. November 2002 den bisherigen Finanzminister Peer Steinbrück.
Regierungen von 1946 bis 1980
Seit der Gründung Nordrhein-Westfalens im Jahr 1946 wechselten Regierungen infolge von Landtagswahlen und Regierungsumbildungen mehrfach. Rudolf Amelunxen (parteilos) führte vom 29. August 1946 bis 17. Juni 1947 zwei Kabinette mit wechselnden Beteiligungen von Zentrum, SPD, KPD, FDP und CDU.
Karl Arnold (CDU) regierte vom 17. Juni 1947 bis 28. Februar 1956 in drei Kabinetten. Seine Koalitionen umfassten zeitweise CDU, Zentrum, SPD, KPD und FDP; vom 1. August bis 15. September 1950 regierte die CDU allein. Es folgten Fritz Steinhoff (SPD) mit SPD, FDP und Zentrum vom 28. Februar 1956 bis 24. Juli 1958 sowie Franz Meyers (CDU) vom 24. Juli 1958 bis 8. Dezember 1966. Meyers führte zunächst eine CDU-Alleinregierung und danach CDU-FDP-Regierungen.
Heinz Kühn (SPD) stand vom 8. Dezember 1966 bis 20. September 1978 an der Spitze von drei SPD-FDP-Kabinetten. Johannes Rau (SPD) übernahm anschließend zunächst ebenfalls mit der FDP. Ab dem 4. Juni 1980 regierte die SPD unter Rau allein.
Regierungen seit 1980
Johannes Rau führte die SPD-Alleinregierungen Rau II bis Rau IV vom 4. Juni 1980 bis 17. Juli 1995. Danach bildete er bis zum 9. Juni 1998 eine Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wolfgang Clement (SPD) setzte diese Koalition in zwei Kabinetten bis zum 12. November 2002 fort. Das anschließende Kabinett Peer Steinbrücks aus SPD und Grünen amtierte bis zum 24. Juni 2005.
Von 2005 an wechselten sich CDU- und SPD-geführte Regierungen ab: Jürgen Rüttgers (CDU) führte vom 24. Juni 2005 bis 15. Juli 2010 eine CDU-FDP-Koalition. Hannelore Kraft (SPD) regierte anschließend in zwei Kabinetten mit Bündnis 90/Die Grünen bis zum 30. Juni 2017. Armin Laschet (CDU) stand danach bis zum 28. Oktober 2021 einer CDU-FDP-Regierung vor.
Hendrik Wüst (CDU) übernahm am 28. Oktober 2021. Sein erstes Kabinett setzte die Koalition aus CDU und FDP bis zum 29. Juni 2022 fort. Das Kabinett Wüst II aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist laut Tabelle seit diesem Datum im Amt.
Zeitleiste
Der Artikel ergänzt die tabellarische Übersicht durch eine grafische Zeitleiste. Sie stellt die Ministerien und die jeweiligen Regierungsmitglieder im zeitlichen Verlauf dar.