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Kreditklemme
Eine Kreditklemme führt zu einer zu geringen Kreditversorgung der Wirtschaft. Sie behindert geplante Investitionen oder schwächt die Liquidität der …
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Begriff und Abgrenzung
Eine Kreditklemme (auch Kreditknappheit oder Kreditkrise; englisch „credit crunch“) ist eine unzureichende oder ausbleibende Kreditvergabe an Nichtbanken durch Kreditinstitute, die nicht auf der Höhe des Kreditzinses und/oder der mangelnden Bonität der Kreditnehmer beruht. Entscheidend ist also eine ungewöhnlich starke Einschränkung des Kreditangebots durch Banken, obwohl Kreditnehmer grundsätzlich bereit und in der Lage wären, die Kreditbedingungen zu erfüllen.
Im normalen Kreditgeschäft gewährt eine Bank einen Kredit, wenn der Kreditnehmer insbesondere kreditwürdig ist, erforderliche Kreditsicherheiten stellen kann sowie Kreditzins und Tilgung zahlen kann. Eine geringe Kreditnachfrage wegen eines zu hohen Zinsniveaus oder ein geringes Kreditangebot wegen zu schwacher Bonität stellt für sich genommen keine Kreditklemme dar. Erhöhen Banken ihre Kreditzinsen oder rationieren sie Kredite wegen einer gestiegenen Ausfallwahrscheinlichkeit, handelt es sich um eine nachfrage- beziehungsweise bonitätsbedingte Reaktion und nicht um eine reine Angebotsstörung.
Ben Bernanke beschrieb 1991 eine Kreditklemme als eine im betrachteten Konjunkturzyklus ungewöhnlich starke Verringerung des Kreditangebots, die weder auf den realen Kreditzins noch auf die Qualität eines Kreditnehmers zurückzuführen ist. Das Council of Economic Advisers sah 1992 eine Kreditklemme, wenn die Kreditversorgung niedriger ist, als es unter Berücksichtigung der Zinssituation und der Investitionsrendite zu erwarten wäre. Nach Auffassung der Deutschen Bundesbank muss die Einschränkung quantitativ so bedeutsam sein, dass sie ein maßgebliches Konjunkturrisiko begründet.
Ursachen im Bankensektor
Für eine Kreditklemme müssen Kreditangebotsrestriktionen der Banken vorliegen, die weder durch den Kreditzins noch durch die Bonität der Kreditnehmer verursacht sind. In einer Rezession kann die Kreditnachfrage beispielsweise wegen steigender Kreditzinsen sinken. Erhöhen Banken zur Risikoanpassung ihre Kreditmargen oder verschärfen sie ihre Bonitätsanforderungen, etwa durch zusätzliche Kreditsicherheiten, ist dies noch keine Kreditklemme.
Wichtige Ursachen im Bankensektor sind:
- Verschlechterte Refinanzierungsbedingungen. Dazu gehören eine restriktive Geldpolitik der Zentralbank, eine unzureichende Refinanzierung der Geschäftsbanken am Interbankenmarkt und steigende Refinanzierungskosten. Die beiden letztgenannten Ursachen werden als Hauptursachen der Kreditklemme bezeichnet.
- Eine restriktive Geldpolitik kann beispielsweise die Notenbankfähigkeit bestimmter Wertpapiere verringern. Dadurch sinkt die Möglichkeit der aktiven Giralgeldschöpfung durch Geschäftsbanken und damit ihr Kreditangebot.
- Ein erhöhtes Liquiditätsrisiko kann aus einer verschlechterten Fristentransformation entstehen. Dieses Risiko steigt zusätzlich, wenn Kreditnehmer ihren Kapitaldienst verspätet oder gar nicht leisten.
- Bankenaufsichtsrechtliche Vorgaben können die Kreditvergabe allgemein oder für einzelne Kreditnehmer begrenzen. Verschlechterte Ratings können höhere Risikopositionswerte und damit eine geringere Kreditvergabemöglichkeit bewirken.
Seit Herbst 2008 stellte die Deutsche Bundesbank in der deutschen Kreditwirtschaft ein „Deleveraging“ fest, also eine Reduzierung des Kreditvolumens in der Bankbilanz. Dieses kann etwa durch Kredithandel oder den Verkauf von Transferable Loan Facilities erfolgen. Unerwartete Wertminderungen von Aktiva, zum Beispiel Abschreibungen auf Wertpapiere oder Ausfälle von Kreditforderungen, können die Eigenmittel der Banken verringern. Dadurch werden Banken selbst bei ausreichender Refinanzierung vorsichtiger und vergeben weniger Kredite.
Aufsicht, Eigenkapital und Rating
Seit Januar 2007 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten ein verschärftes Bankenaufsichtsrecht. Die ursprüngliche Solvabilitätsverordnung klassifizierte Risikopositionen nach Kreditart und Art des Kreditnehmers und berücksichtigte auch Ratingmigrationen. Ab Januar 2014 übernahm die Kapitaladäquanzverordnung diese Bestimmungen; ihre englische Abkürzung lautet CRR.
Besonders wichtig ist die Kernkapitalquote. Sie hängt nicht nur von der absoluten Höhe des anerkennungsfähigen Eigenkapitals ab, sondern auch von den risikogewichteten Aktiva, zu denen insbesondere die Kreditbestände der Banken gehören. Verschlechtert sich das Rating innerhalb dieser Risikoaktiva, sinkt bei sonst unveränderten Bedingungen die Kernkapitalquote. Die Bank kann dann weniger neue Kredite vergeben. Zur Verbesserung der Quote muss sie entweder Risikoaktiva abbauen oder ihr Kernkapital erhöhen.
Die in Art. 429 Abs. 2 CRR vorgesehene Leverage Ratio stellt das gesamte Kreditgeschäft dem Kernkapital gegenüber. Unterschreitet die ungewichtete Eigenmittelquote den Schwellenwert von 3 %, müssen Banken entweder ihr Kreditgeschäft reduzieren, etwa durch Kredithandel, oder ihr Eigenkapital erhöhen. Die Untergrenze begrenzt das maximal mögliche Geschäftsvolumen auf etwa das 33,3-Fache des vorhandenen Kernkapitals und kann dadurch das Kreditangebot verknappen.
Die seit Januar 2007 geltende Liquiditätsverordnung verlangt jederzeit ausreichende Liquidität. Bei gegebener Refinanzierung können Banken dies durch hochliquide Aktiva erreichen; das Kreditgeschäft zählt nicht zu diesen hochliquiden Aktiva. Die Liquidität 1. Grades kann daher auch durch eine Einschränkung des Kreditangebots und einen Aktivtausch erfüllt werden.
Die Eigenkapitalvorschriften wirken prozyklisch: Bei Konjunkturrückgängen steigen die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung, obwohl ein höheres Kreditangebot zur Belebung der Wirtschaft erforderlich wäre. In guten Konjunkturzeiten sinken die Unterlegungspflichten infolge besserer Ratings. Dadurch können die Vorschriften schlechte Phasen verstärken und in Boomjahren möglicherweise eine zu leichtfertige Kreditvergabe begünstigen.
Wirtschaftliche Folgen und Systemrelevanz
Mikroökonomisch liegt eine Kreditklemme vor, wenn das Kreditangebot der Kreditinstitute auf dem Kreditmarkt geringer ist als die Kreditnachfrage und das Kreditangebot generell und flächendeckend über den normalen zyklischen Umfang hinaus eingeschränkt wird. Es entsteht eine Angebotslücke. Diese führt zunächst zu höheren Kreditzinsen, anschließend wegen höherer Kapitalkosten zu weniger Investitionen und schließlich möglicherweise zu einer Rezession.
Eine Kreditklemme verschlechtert die Kreditversorgung der Wirtschaft, behindert geplante Investitionen und schwächt die Liquidität der Nichtbanken. Wächst das Angebot an Bankkrediten schwächer als die Nachfrage, kann die gesamtwirtschaftliche Aktivität gedämpft, ein Aufschwung verzögert oder im Extremfall verhindert werden. Unternehmen und Privathaushalte können insolvent werden. Dadurch verschärft sich die Rezession, die Kreditrisiken der Banken steigen und diese können ihre Kreditvergabe weiter zurückhalten.
Es kann eine Rückkopplung entstehen: Sinkende Einnahmen in der Wirtschaft verschlechtern die Ertragsperspektiven und führen zu zurückgestellten Investitionen. Können Bankschuldner ihre Verbindlichkeiten nicht mehr ausreichend bedienen, verlieren Kreditforderungen in den Bankbilanzen an Wert. Die Eigenkapitalquote der Banken sinkt und die Kreditklemme verschärft sich. Währenddessen steigt die Eigenkapitalquote der Nichtbanken, weil sie stärker auf Eigenfinanzierung zurückgreifen müssen und der Zugang zu Fremdfinanzierung erschwert ist.
Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Großunternehmen verfügen über eine größere Auswahl an Finanzierungsinstrumenten, insbesondere den Kapitalmarkt und den internationalen Kreditverkehr, und haben tendenziell eine höhere Eigenkapitalquote. KMU müssen sich wegen ihrer geringeren Eigenkapitalquote stärker fremdfinanzieren; für Banken bedeutet dies ein höheres Kreditrisiko.
Gegenmaßnahmen und Vollzuteilungspolitik
Eine Kreditklemme kann auch bei einer Niedrigzinspolitik erhebliche makroökonomische Folgen haben, weil das Problem nicht unbedingt im Zins, sondern im fehlenden Kreditangebot liegt. Die Gründung von Bad Banks soll das Eigenkapital der Banken entlasten und dadurch die Kreditvergabe erleichtern.
Im Oktober 2008 wurde im Rahmen des deutschen Finanzmarktstabilisierungsgesetzes das für deutsche Banken geltende Insolvenzrecht befristet bis zum 31. Dezember 2013 gelockert. Im November 2012 wurde die Entfristung beschlossen. Eine Erhöhung der Eigenkapitalquoten europäischer Kreditinstitute durch Basel III wird vor diesem Hintergrund nicht ausschließlich positiv bewertet, weil höhere Anforderungen die Kreditvergabe zusätzlich begrenzen können.
Im Zuge der Krise ging das Eurosystem zur Vollzuteilungspolitik über. Banken konnten dadurch ihre Liquiditätsversorgung sichern, um Liquiditätsengpässe im internationalen Zahlungsverkehr zu verhindern. Zugleich sollte vermieden werden, dass Banken die Kreditvergabe an die Wirtschaft einschränken und dadurch eine Kreditklemme entsteht. Die Deutsche Bundesbank berichtete 2010, viele Unternehmen hätten Investitionen zurückgestellt oder geplante Investitionen mangels Bankkrediten nicht finanzieren können. In vielen Ländern habe dies zu einem ungewöhnlich starken Einbruch der Wirtschaftstätigkeit beigetragen; das deutsche Bruttoinlandsprodukt sank 2009 um 5,2 Prozent.
Historische Entwicklung
John Maynard Keynes beschrieb 1931 eine vorübergehende Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe. Die Banken gingen davon aus, dass ein Teil ihrer Kredite „eingefroren“ sei und sie ein größeres latentes Kreditrisiko trügen, als sie freiwillig übernehmen wollten. Deshalb waren sie weniger bereit, neue Kredite zu vergeben.
Die Kreditklemme galt zunächst als normaler Bestandteil eines Konjunkturzyklus. Ben Bernanke brachte die Verschärfung der Great Depression in den 1930er Jahren maßgeblich mit einer Kreditklemme in Verbindung; auch zum Börsencrash von 1929 wurde teilweise ein ursächlicher Zusammenhang hergestellt. Aus der Deutschen Bankenkrise von 1931 leitete Hans Gestrich die besondere Bedeutung ab, einen Zusammenbruch großer Geschäftsbanken zu verhindern, weil dadurch ein Teil des Zahlungsmittelsystems zerstört und ein plötzlicher Deflationsschock ausgelöst werden könne.
1978 kam der Begriff Kreditrationierung auf. Er bezeichnete eine unerfüllte Kreditnachfrage, obwohl der Kreditnehmer den Marktzins zahlen und die Kreditbedingungen erfüllen wollte. Ab 1986 betrachtete die Fachliteratur die Kreditklemme zunehmend nicht mehr als festen Bestandteil des Konjunkturverlaufs, sondern als besondere Kreditkrise, bei der eine gesamtwirtschaftliche Expansion auf fehlende Liquidität im Finanzwesen trifft. Eine Kreditklemme gilt als wesentliche Ursache der US-Rezession 1990/1991. Auch bei späteren Finanzkrisen, insbesondere der Finanzkrise ab 2007, wurde sie wieder diskutiert. Dabei bestanden anfangs teilweise kreditnehmerbedingte Probleme; entscheidend für den Begriff der Kreditklemme bleibt jedoch die darüber hinausgehende, zins- und bonitätsunabhängige Einschränkung des Kreditangebots.