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Deutsche Bankenkrise

Sie war ein bedeutender Aspekt der Weltwirtschaftskrise in Deutschland. Die deutsche Bankenkrise (Sommer 1931) begann mit dem Zusammenbruch der …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und strukturelle Voraussetzungen
  2. 2. Krisenverschärfung und Kapitalflucht
  3. 3. Vom Vertrauensverlust zum Bankenzusammenbruch
  4. 4. Bankfeiertage, Rettung und staatliche Kontrolle
  5. 5. Wirtschaftliche Folgen und Ende des Goldstandards

Bedeutung und strukturelle Voraussetzungen

Die Deutsche Bankenkrise bezeichnet die wirtschaftlichen und politischen Folgen des Zusammenbruchs der Danat-Bank, der Dresdner Bank und weiterer Kreditinstitute im Sommer 1931. Sie war ein bedeutender Teil der Weltwirtschaftskrise in Deutschland und begann im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der österreichischen Creditanstalt im Frühjahr 1931.

Nach der Inflation bis 1923 und der anschließenden Währungsreform wurde die Reichsbank durch das Reichsbankgesetz vom 30. August 1924 im Rahmen des Dawes-Plans neu geregelt. Der Notenumlauf musste zu mindestens 40 % durch Gold und in Gold umtauschbare Devisen gedeckt sein; mindestens 30 % der Deckung mussten aus Gold bestehen. Die Reichsbank war außerdem zu hohen Diskontsätzen und institutioneller Unabhängigkeit verpflichtet. Der Diskontsatz bestimmte, zu welchen Bedingungen Banken Wechsel bei der Reichsbank einreichen und sich dadurch refinanzieren konnten.

Die hohen deutschen Zinsen verteuerten Kredite für Unternehmen und öffentliche Haushalte, zogen aber ausländisches Kapital an. Dadurch stiegen zugleich die Auslandsverbindlichkeiten der deutschen Banken. Auch die ab 1930 hauptsächlich in goldkonvertiblen Devisen zu zahlenden Reparationen belasteten die Devisenbestände. Großunternehmen konnten sich zusätzlich durch eigene Anleihen direkt an ausländischen Kapitalmärkten finanzieren.

Bei Liquiditätsengpässen waren die Geschäftsbanken auf Refinanzierung durch die Reichsbank angewiesen. Diese war 1924 mit 1 Milliarde Reichsmark ausgestattet worden, darunter Devisen im Wert von 800 Millionen Reichsmark. Verlor sie Devisen, durfte sie wegen der gesetzlichen Deckungsvorschriften weniger Kredite an die Banken vergeben. Da die deutschen Kreditinstitute nur geringe eigene Liquiditätsreserven besaßen, machte diese Verbindung von Golddeckung, Auslandskrediten und Reichsbankrefinanzierung das Bankensystem besonders anfällig.

Krisenverschärfung und Kapitalflucht

Ab 1928 stagnierte die deutsche Wirtschaft. Unternehmenskonkurse nahmen zu, Kredite wurden häufiger notleidend und die Vermögenswerte der Banken verloren an Wert. Seit 1929 reduzierten die öffentlichen Haushalte ihre Nettokreditaufnahme stark. Gleichzeitig sparten private Haushalte mehr und konsumierten weniger. Die Annahme, Sparen werde die Banken liquider machen, erwies sich als fatal, weil der sinkende Konsum die Wirtschaft zusätzlich schwächte.

Nach dem New Yorker Börsenkrach von 1929 zogen ausländische Kapitalgeber zunehmend Geld aus Deutschland ab. Sie benötigten selbst Liquidität, besonders während der US-Bankenkrise im Herbst 1930. Nach der Reichstagswahl vom September 1930, bei der die NSDAP zweitstärkste Partei wurde, folgte eine weitere Abzugswelle von fast 1 Milliarde Reichsmark. Dies erhöhte den Deflationsdruck, also den Druck zu sinkenden Preisen, Einkommen und Ausgaben.

Die Banken hielten zudem umfangreiche Aktienpakete von Unternehmen. Durch den Kursverfall verloren diese Beteiligungen an Wert. Auch eigene Aktien, die Banken zur Stützung ihrer Kurse gekauft hatten, konnten kaum verkauft werden, ohne weitere Kursstürze auszulösen. Die nötigen Abschreibungen belasteten Gewinne und Liquidität.

Am 11. Mai 1931 veröffentlichte die österreichische Creditanstalt einen Verlust von 140 Millionen Schilling für 1930, der fast ihr gesamtes Grundkapital aufgezehrt hatte. Gläubiger stürmten daraufhin die Creditanstalt und andere europäische Banken. Die Oesterreichische Nationalbank verlor zwischen dem 30. April und dem 7. Oktober 1931 den Großteil ihrer Gold- und Devisenreserven; der Staat musste sie und weitere österreichische Finanzinstitute retten.

Ebenfalls am 11. Mai wurde ein großer Verlust des Karstadtkonzerns bekannt. Allein im Mai zogen deutsche und ausländische Anleger umgerechnet 288 Millionen Reichsmark in Devisen aus deutschen Banken ab. Die Schieflage des Versicherers Nordstern, die am 30. Mai bekannt wurde, verstärkte die Abzüge. Damit drohte die Reichsbank unter die vorgeschriebene Deckung von 40 % des Notenumlaufs zu fallen und aus der Bankenkrise wurde zugleich eine Währungskrise.

Vom Vertrauensverlust zum Bankenzusammenbruch

Am 9. Juni 1931 erklärte die Regierung Brüning, weitere Reparationsbelastungen seien wirtschaftlich untragbar. Dieser sogenannte „Tributaufruf“ sollte innenpolitisch eine neue Notverordnung mit harten Sparmaßnahmen abfedern. Im Ausland entstand jedoch die Furcht vor einem deutschen Staatsbankrott. In den ersten vier Tagen danach verlor die Reichsbank mehr als 400 Millionen Reichsmark an Devisen; vom 1. bis 17. Juni waren es etwa 1,4 Milliarden Reichsmark und damit mehr als die Hälfte ihres Gold- und Devisenbestands. Die Verluste näherten sich der in Dawes- und Young-Plan festgelegten Deckungsgrenze von 40 %.

Die Ursachen dieser Devisenverluste sind umstritten. Karl Erich Born und Gerd Hardach betonen ausländische Kreditkündigungen. Harold James und Theo Balderston messen dagegen der Kapitalflucht deutscher Anleger seit 1929 großes Gewicht bei; die ausländischen Kündigungen nach dem Tributaufruf hätten die Lage anschließend entscheidend verschärft.

Am 17. Juni wurde ein existenzbedrohender Verlust der Norddeutschen Wollkämmerei & Kammgarnspinnerei, kurz „Nordwolle“, bekannt. Die Danat-Bank und die Dresdner Bank hatten dem Konzern umfangreiche Kredite gewährt. Gerüchte über einen Konkurs lösten weitere Kreditkündigungen aus. Am 19. Juni lag der Gold- und Devisenbestand der Reichsbank nur noch umgerechnet 100 Millionen Reichsmark über der gesetzlichen Mindestdeckung. Nachdem Reichsbankpräsident Hans Luther bei der Bank of England keinen Rediskontkredit erhalten hatte, begrenzte die Reichsbank ab dem 22. Juni die von Geschäftsbanken eingereichten Wechsel. Ein zunächst zugesagter, durch das Reich garantierter Wechselkredit von 250 Millionen Reichsmark hielt die Danat-Bank vorübergehend offen.

Das von US-Präsident Herbert Hoover am 20./21. Juni angekündigte einjährige Moratorium für politische Auslandsschulden beruhigte die Gläubiger nur kurz. Wegen französischen Widerstands trat es erst am 7. Juli in Kraft. Am 24. Juni erhielt die Reichsbank von ausländischen Notenbanken lediglich eine Zusage über 100 Millionen Dollar. Ab dem 27. Juni wurden erneut Devisen abgezogen. Ein Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich schlug am 8. August schließlich ein Stillhalteabkommen für kommerzielle Bankschulden vor.

Auch Verhandlungen über französische Hilfe scheiterten. Frankreich knüpfte einen großen Rediskontkredit beziehungsweise eine Finanzhilfe von vier Milliarden Francs an politische Forderungen: Deutschland sollte unter anderem Revisionsforderungen zum Young-Plan und zum polnischen Korridor sowie die Zollunion mit Österreich aufgeben oder zehn Jahre lang auf Revisionen des Versailler Vertrags verzichten. Die Regierung Brüning akzeptierte dies nicht. Auf einer Londoner Konferenz wurde am 22. Juli vereinbart, bis November keine weiteren Kredite aus Deutschland abzuziehen und den deutschen Kreditbedarf durch Experten prüfen zu lassen.

Am 11. Juli verschärfte die Reichsbank ihre Kreditbeschränkungen und schloss damit eine weitere Refinanzierung der Danat-Bank aus. Sie hätte stattdessen die Golddeckung unterschreiten, die Bindung der Reichsmark an Gold lösen und als Kreditgeber letzter Instanz mehr Geld bereitstellen können. Wegen der traumatischen Erfahrung der Inflation der frühen 1920er Jahre entschied sie sich dagegen. Am 13. Juli schloss die Danat-Bank ihre Schalter; Dresdner Bank und Rheinische Landesbank meldeten Zahlungsunfähigkeit.

Bankfeiertage, Rettung und staatliche Kontrolle

Nach einem allgemeinen Ansturm der Kunden musste am 14. Juli auch die Dresdner Bank ihre Illiquidität eingestehen. Die Reichsregierung erklärte den 14. und 15. Juli zu allgemeinen Bankfeiertagen. Danach blieb der Zahlungsverkehr durch mehrere Notverordnungen stark eingeschränkt. Erst am 5. August wurde er vollständig freigegeben. Die dreiwöchige Unterbrechung sollte die Finanzmärkte beruhigen und gab der Regierung Zeit, die Banken zu sanieren und das Verhältnis zwischen Staat und Bankensektor neu zu ordnen.

Mehrere Rettungspläne waren zuvor gescheitert. Vorgesehen waren unter anderem 50 Millionen Reichsmark für neue Bankaktien, ein Forderungsverzicht der Gläubigerbanken und ein Garantiesyndikat: Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Reichsmark Betriebsvermögen sollten gemeinsam für 500 Millionen Reichsmark zugunsten der Golddiskontbank bürgen. Die am 8. Juli per Notverordnung eingeführte Wirtschaftsgarantie überzeugte das Ausland nicht. Auch eine Garantiegemeinschaft der Großbanken scheiterte am 12. Juli, weil diese selbst zu geringe Reserven hatten. Schließlich garantierte das Reich alle Einlagen der Danat-Bank und ordnete zugleich ihre Liquidierung an.

Ende Juli beziehungsweise Anfang August wurde die Akzept- und Garantiebank gegründet. Sie gewährte illiquiden Instituten Akzeptkredite, mit denen diese wieder Auszahlungen leisten konnten. Auch die Sparkassen wurden neu geregelt: Eine Notverordnung vom 6. November machte sie zu Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigenem Vermögen. Sie durften höchstens 25 % ihrer Gesamteinlagen als Kommunalkredite vergeben und mussten Liquiditätsreserven bei den Girozentralen halten.

Mit staatlichem Kapital wurden fast alle großen Geschäftsbanken faktisch verstaatlicht. 1932 hielten das Reich und die Golddiskontbank 91 % an der mit der Danat-Bank vereinigten Dresdner Bank, 70 % an der mit dem Barmer Bankverein zusammengeschlossenen Commerz- und Privatbank und 30 % an der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft. Nach 1933 wurden die Großbanken schrittweise reprivatisiert.

Zur Sicherung der Währungsreserven wurde der Devisenhandel am 15. Juli auf die Reichsbank beschränkt. Eine Verordnung vom 18. Juli gegen Kapital- und Steuerflucht verpflichtete Besitzer, Devisenbestände anzuzeigen und sie auf Verlangen an die Reichsbank zu verkaufen. Damit begann die Devisenbewirtschaftung, also die staatliche Kontrolle des Erwerbs und der Verwendung ausländischer Zahlungsmittel.

Wirtschaftliche Folgen und Ende des Goldstandards

Die Krise beschleunigte die Konzentration des Bankensektors. Großbanken bauten Personal ab und schlossen Filialen; Fusionen und Konkurse verringerten die Zahl unabhängiger Kreditinstitute. Besonders schwer wog die Kreditklemme: Wegen der Einlagenabzüge vergaben Banken weniger Kredite. Dadurch häuften sich Konkurse und Produktionsstilllegungen, während Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit zunahmen. Um den Kapitalabzug zu stoppen, erhöhte die Reichsregierung den Diskontsatz am 1. August sogar auf 15 %. Dies verschärfte die Kreditklemme zusätzlich.

Die deutsche Krise setzte auch das britische Bankensystem unter Druck. Großbritannien gab am 20. September 1931 den Golddevisenstandard auf; das Pfund wurde stark abgewertet, was einen wirtschaftlichen Aufschwung ermöglichte. Im Februar 1932 begann Großbritannien zudem, Importe durch höhere Zölle zu beschränken. Insgesamt verließen Kanada, Indien, Schweden, Dänemark, Norwegen und weitere Länder – zusammen 25 Staaten – das Goldwährungssystem. Die USA hielten bis März 1933 am Goldstandard fest.

In Deutschland hatte Wilhelm Lautenbach im September 1931 eine „Doppelstrategie“ gegen die Deflationspolitik vorgeschlagen. Reichskanzler Brüning lehnte den Lautenbach-Plan ab, weil Deutschland von sieben Gläubigermächten abhängig war und er auf die Aufhebung der Reparationspflichten durch eine fortgesetzte Deflation hoffte. Nach dem Stillhalteabkommen von Lausanne im Juli 1932, durch das die Reparationszahlungen tatsächlich ausgesetzt wurden, griff das Kabinett Papen den Plan wieder auf.

Die Weimarer Republik konnte die Goldbindung nicht ohne Weiteres eigenmächtig lösen. Bei fortgesetztem Goldabfluss und verschärfter Kreditklemme ließ sich der Rückgang privater Investitionen bis 1933 kaum bekämpfen. In der Forschung bleibt die Grundursache der Bankenkrise umstritten. Eine Erklärung allein durch ausländische Kapital- und Devisenflucht gilt als unzureichend; berücksichtigt werden müssen auch die weltwirtschaftliche Lage, die Krise der deutschen Unternehmen, deutsche Kapitalflucht sowie die Verwendung kurzfristiger Auslandskredite und zufließender Devisen zur Finanzierung langfristiger Kredite.

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