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Kreditkarte
Eine Kreditkarte dient der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen und ist meist weltweit und online einsetzbar. Der Begriff ist eine im 20.
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Grundidee und Verbreitung
Eine Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen. Sie ist meist weltweit sowie online nutzbar. Im engeren Sinn gewährt die klassische Kreditkarte dem Karteninhaber einen Kredit. Im deutschsprachigen Raum wird „Kreditkarte“ jedoch oft weiter verwendet: Auch Charge-, Debit-, Daily-Charge- und Prepaidkarten zählen dazu, sofern sie das Akzeptanzzeichen einer Kreditkartenorganisation tragen.
Mastercard und Visa lizenzieren Banken für die Kartenausgabe; American Express und Diners geben Karten selbst heraus. Diese vier Gesellschaften teilen sich nahezu den europäischen Markt. 2020 besaßen 72 % der volljährigen US-Amerikaner eine Kreditkarte, über die 49 % der Handelsumsätze abgewickelt wurden. In Deutschland hatten 2017 36 % der Bevölkerung eine Kreditkarte, sie wurde aber laut Bundesbank nur bei jedem 67. Bezahlvorgang eingesetzt. In Österreich gab es 2022 3,4 Millionen Karten, entsprechend 37 % der Bevölkerung.
Entwicklung und Kartenorganisationen
Frühe Kundenkreditkarten wurden ab 1894 von US-Hotels an gute Gäste ausgegeben und konnten nur beim ausgebenden Unternehmen genutzt werden. Die erste Universalkreditkarte, die bei angeschlossenen Unternehmen einsetzbar war, führte der Diners Club im Februar 1950 ein; die Franklin National Bank gab im August 1951 eine weitere heraus. Daraus entstand die Unterscheidung zwischen Travel- & Entertainment-Karten und Bankkreditkarten.
Travel- & Entertainment-Karten wie Diners und American Express richteten sich an Vielreisende, wurden insbesondere bei Hotels, Restaurants, Autovermietungen und Fluglinien akzeptiert und verlangten meist eine relativ hohe Jahresgebühr. Die Monatsrechnung war gewöhnlich sofort zu bezahlen. American Express stieg 1958 ein und erreichte nach drei Monaten 32.000 internationale Akzeptanzstellen und 475.000 Karten.
Bankkreditkarten sind auf Konsumkredite ausgerichtet. Ihr revolvierender Kredit erlaubt, offene Beträge innerhalb einer Frist nicht vollständig zu bezahlen; dafür berechnet die Bank Zinsen. Regionale Bankprogramme wurden durch Interchange-Abkommen ausgeweitet. 1966 entstand die Interbank Card Association, seit 1981 MasterCard. Visa geht auf die 1958 von der Bank of America ausgegebene BankAmericard zurück; seit 1977 heißt das System Visa.
Die Unterschiede zwischen diesen Kartengruppen wurden später kleiner: Auch Diners und AmEx bieten meist revolvierenden Kredit, Visa und Mastercard sind weltweit aktiv und bieten Debitkarten sowie Geldautomaten-Netze. Die Zahl international einsetzbarer Karten wuchs von 1,2 Millionen 1958 auf über 2 Milliarden 2004. In Europa entfallen laut Artikel 59 % des Transaktionsanteils auf Visa, 39 % auf Mastercard, 3 % auf American Express und 1 % auf Diners Club. JCB ist weltweit vertreten, ebenso bestehen regionale Systeme wie China UnionPay, MIR oder Discover.
Aufbau, Daten und Zahlungsvorgang
Kreditkarten bestehen meist aus PVC und haben das ID-1-Format nach ISO 7810: 85,60 mm × 53,98 mm. Hochprägungen erlauben die Nutzung eines Imprinters; dabei werden die Daten auf Papier übertragen und später abgerechnet. Auf der Karte befinden sich unter anderem Name, Kartennummer, Verfallsdatum und Kartenprüfnummer. Die PIN ist nicht vom Magnetstreifen auslesbar, sondern wird online beim Herausgeber geprüft.
Die Kartennummer ist eindeutig und zwölf- bis sechzehnstellig. Die ersten sechs Ziffern bilden den BIN-Code; die ersten vier stehen für die Kreditkartengesellschaft. Die letzten neun Ziffern sind die Kontonummer, die letzte Ziffer ist die Prüfziffer nach dem Luhn-Algorithmus.
Der Magnetstreifen speichert Kartendaten. Seit 2011 haben alle deutschen Kreditkarten auf der Vorderseite einen EMV-Chip (Europay, MasterCard, Visa), der mehr Daten speichert und schwerer zu fälschen sein soll. Er ermöglicht auch PIN-Zahlungen und SEPA-Kompatibilität. Kontaktloses Bezahlen erfolgt per NFC nach ISO 14443, etwa unter Visa Pay Wave und Mastercard Pay Pass. Kritisiert wurde, dass NFC-fähige Mobilgeräte Karten unbemerkt auslesen können.
Beim Bezahlen können Daten manuell, über MOTO (Mail-Order, Telephone-Order), Magnetstreifen, Chip oder kontaktlos übertragen werden. Das POS-Terminal fragt die Autorisierung an; die Anfrage läuft über Netzbetreiber, Acquirer und das Zahlungssystem zum Issuer. Nach positiver Antwort erfolgt gegebenenfalls die PIN-Eingabe oder eine Unterschrift, danach Kaufvertrag und Warenübergabe. Bargeld kann typischerweise am Automaten oder bei Geldinstituten ausgezahlt werden; in deutschen Supermärkten meist ab einem Einkaufswert von 10 Euro bis zu 200 Euro.
Kartenarten und Zusatzformen
Bei der klassischen oder revolvierenden Kreditkarte kann die monatliche Abrechnung sofort oder in Raten bezahlt werden. Je nach Vertrag sind etwa 2, 5, 10 oder 50 % der offenen Summe monatlich zurückzuzahlen; Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Die Karte kann innerhalb des persönlichen Verfügungsrahmens erneut belastet werden.
Eine Chargekarte ist in Deutschland die gängigste Form. Ihre Monatsrechnung ist sofort oder innerhalb von bis zu 30 Tagen fällig; dadurch besteht ein kurzfristiger zinsloser Kredit. Bei der Debitkarte wird das Girokonto in der Regel sofort belastet. Eine Daily-Chargekarte führt ein technisches Kartenkonto im Guthaben; nach Verbrauch des Guthabens ist ein monatlicher Kreditrahmen möglich, dessen Sollbetrag nach der Monatsabrechnung per Lastschrift eingezogen wird.
Prepaidkarten bezahlen ausschließlich aus vorher eingezahltem Guthaben. Sie können nicht überzogen werden, benötigen keine positive Bonität und begrenzen bei Diebstahl oder Datenmissbrauch den möglichen Verlust auf das Guthaben. Sie eignen sich besonders für Onlinezahlungen, werden aber etwa von zwei Dritteln der Autovermietungen wegen des fehlenden Kreditrahmens abgelehnt. Bei ausländischen Herausgebern kann das Guthaben keiner Einlagensicherung unterliegen.
Virtuelle Kreditkarten bestehen nur aus Kartendaten für Telefon- und Onlinekäufe und können auch in Mobile-Payment-Apps gespeichert werden. Premiumkarten bieten gegen häufig 80 bis 100 Euro Jahresgebühr Zusatzleistungen wie Reiseversicherungen; laut Stiftung Warentest lohnen sie sich meist nicht. Co-Branding-Cards entstehen mit Nichtbanken, etwa die Lufthansa Miles & More Credit Card der DKB: 1 Euro Umsatz = 0,5 Meilen.
Sicherheit, Haftung und Gebühren
Bei Verlust sollte die Karte sofort gesperrt werden, in Deutschland unter anderem über 116 116, App oder E-Banking. Nach der Verlustanzeige haftet der Karteninhaber nicht mehr für missbräuchliche Verfügungen. Vorher beträgt die Haftung bis zu 50 EUR, in Österreich bis zu 150 EUR. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa unsorgfältiger Aufbewahrung, fehlender Geheimhaltung der PIN oder verspäteter Meldung, kann der Karteninhaber weiter haften. Bei PIN-Bargeldabhebungen nach Diebstahl nehmen Gerichte häufig mittels Anscheinsbeweis an, dass der Dieb Zugang zur PIN hatte. Maßgeblich sind im Einzelfall auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Seit März 2021 verlangt PSD2 in Deutschland für Zahlungsprozesse eine starke Kundenauthentifizierung mit zwei Faktoren aus Wissen, Besitz und Biometrie. Beispiele sind Passwort oder PIN, Karte oder Smartphone sowie Fingerabdruck oder Iris-Scan.
Im Vier-Parteien-System wirken Karteninhaber, Händler, Issuer (Kartenausgeber), Acquirer (Akzeptanzpartner) und Zahlungsnetzwerk zusammen. Der Händler trägt die Transaktionskosten und legt sie auf Preise um. In Deutschland liegen seine variablen Kosten bei 0,5 bis 2,6 % des Umsatzes; ein Aufschlag von etwa 1 % kann bei Geschäftskarten und internationalen Karten anfallen. Die Händlergebühr enthält unter anderem Processing Fee, Interchange Fee und Scheme Fee. Für private Karten der Vierparteiensysteme begrenzt die EU das Interbankenentgelt im EWG auf 0,3 % für Kreditkarten sowie 0,2 % für Debit- und Prepaidkarten. Seit Januar 2018 dürfen Händler für regulierte Zahlungsmittel wie Mastercard und Visa keine Zusatzgebühr erheben.
Karteninhaber zahlen häufig keine Jahresgebühr, können aber bei Fremdwährungen und Bargeldabhebungen Gebühren zahlen. Prepaidkarten bilden bei der Bonitätsprüfung eine Ausnahme. Kritik richtet sich gegen mögliche Überschuldung durch revolvierende Kredite, die Abhängigkeit von wenigen Organisationen, die Umlegung der Händlerkosten auf alle Käufer und Sicherheitslücken: Forschende der University of Cambridge fanden, dass mit dem EMV-Chip lange unbemerkt Zahlungen mit falschen PIN-Codes möglich waren.
Rechtliche Einordnung
Nach dem Bundesgerichtshof begründet die Unterzeichnung eines Belastungsbelegs seit April 2002 ein abstraktes Schuldversprechen nach § 780 BGB. Zwischen Karteninhaber und Herausgeber besteht das Deckungsverhältnis, zwischen Karteninhaber und Händler das Valutaverhältnis und zwischen Händler und Kartenherausgeber das Vollzugsverhältnis. Der Herausgeber vergütet dem Händler Kartenforderungen in Intervallen unter Abzug des Disagios.
Die Unterschrift auf dem Beleg oder die Angabe der Kartennummer gilt als Weisung des Karteninhabers nach § 665 BGB. Nach herrschender Meinung und BGH ist sie grundsätzlich unwiderruflich, sobald der Händler einen irreversiblen Zahlungsanspruch erlangt hat. Ein Widerruf kommt allenfalls bei rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme in Betracht, etwa bei offensichtlicher oder liquide beweisbarer Fälschung oder einem anerkannt nichtigen Geschäft. Kartenunternehmen und Händler haben Kontroll- und Sorgfaltspflichten; leichtfertige Akzeptanz im Mailorderverfahren kann einen Schadensersatzanspruch des Händlers nach § 254 Abs. 1 BGB mindern.