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Konziliarer Prozess
Konziliarer Prozess ist die Bezeichnung für den gemeinsamen Lernweg christlicher Kirchen zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.
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Wesen und Ursprung
Der konziliare Prozess bezeichnet den gemeinsamen Lernweg christlicher Kirchen zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Er soll Christen verschiedener Konfessionen dazu befähigen, gemeinsam über globale Gefahren nachzudenken und daraus gemeinsames Handeln abzuleiten. Ausgangspunkt war die Erkenntnis, dass Fragen des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen zusammengehören.
Wichtige Vorläufer reichen bis zu Dietrich Bonhoeffers Forderung von 1934 nach einem gesamtchristlichen Friedenskonzil zurück. Max Joseph Metzger sprach wenig später von einem christlichen Unionskonzil um des Friedens willen. Neue ökumenische Möglichkeiten entstanden durch das II. Vatikanische Konzil. Auch die Bruderschaft von Taizé unterstützte die Vorstellung, dass besonders junge Menschen an einer Einheit der Christen für Gerechtigkeit und Frieden mitwirken sollten.
Die ökumenischen Lernbewegungen entwickelten sich zunächst in unterschiedlichen Weltregionen verschieden. In Europa gab der Widerstand gegen die Stationierung von Atomraketen und das hohe Risiko eines Einsatzes von Massenvernichtungswaffen wichtige Anstöße. Zusätzlich entstand in Wissenschaft und Medien Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre eine Debatte über den Zusammenhang von Frieden, Entwicklung und Umwelt.
Vancouver und die Beratungen in Deutschland
Auf der VI. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Vancouver 1983 wurde die Stationierung von Massenvernichtungswaffen diskutiert und als Verbrechen gegen die Menschheit bezeichnet. Die DDR-Delegation schlug ein gesamtchristliches Friedenskonzil vor. Ein solches Konzil kam jedoch nicht zustande. Stattdessen einigten sich die Beteiligten auf einen „konziliaren Prozeß gegenseitiger Verpflichtung auf Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“. Er richtete sich auch gegen Rassismus, Sexismus, Militarismus, die Unterdrückung von Kasten und Klassenherrschaft.
Im deutschsprachigen Raum erhielt das Anliegen 1985 beim Deutschen Evangelischen Kirchentag in Düsseldorf durch Carl Friedrich von Weizsäckers Aufruf an die Kirchenleitungen öffentliche Breitenwirkung. 1987 lud die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zu einem Forum ein, das 1988 in Königstein und Stuttgart tagte. Es behandelte biblisch-theologische, geistliche und ethische Aspekte von Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfungsbewahrung.
Die Stuttgarter Erklärung „Gottes Gaben – Unsere Aufgabe“ von 1988 betonte die Verantwortung des Menschen für den Schutz des Lebens und des globalen Lebensraums. Sie forderte eine Reduzierung des Rohstoffverbrauchs und lehnte Kernenergie als Grundlage der weltweiten Energieversorgung ab, solange die Menschheit den Krieg nicht überwunden habe. Genannt wurden soziale, technische, ökologische und militärische Risiken der Atomwirtschaft. Die Kirchen sollten als „Anwalt der sprachlosen Schöpfung“ für eine ökologisch verträgliche Wirtschaft und eine ökologisch ausgerichtete Politik eintreten.
In der DDR bereitete die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ab 1987 eine Ökumenische Versammlung vor, die 1988/89 in Dresden, Magdeburg und nochmals Dresden stattfand. Auf den Aufruf „Eine Hoffnung lernt gehen“ gingen etwa 10.000 schriftliche Vorschläge von Gemeindemitgliedern und Kirchenfernen ein. Der konziliare Prozess wurde außerdem durch konfessionelle Kooperation, konfessionsübergreifende Tagungen, Dialoge mit anderen Religionen, Gespräche mit Wissenschaftlern, Zusammenarbeit mit säkularen Bewegungen sowie Kontakte zu Regierungen und internationalen Organisationen vorbereitet.
Europäische Versammlungen und Weltversammlung
Die Erste Europäische Ökumenische Versammlung „Frieden in Gerechtigkeit“ fand 1989 in Basel statt. Eingeladen hatten die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und der Rat der römisch-katholischen Bischofskonferenzen Europas (CCEE). Erstmals in der Geschichte der vergangenen tausend Jahre kam eine repräsentative gesamtchristliche Versammlung Europas zusammen. Die Abschlusserklärung forderte eine „ökologische Weltordnung“. Sie bekannte ein Versagen der Christen, weil sie Gottes sorgende Liebe zur Schöpfung nicht ausreichend bezeugt und ausbeuterische politische und wirtschaftliche Systeme nicht entschieden genug infrage gestellt hätten. Außerdem wertete sie die natürliche Umwelt als Rechtsträger und verlangte, die „Rechte aller Kreaturen“ zu achten.
Die Weltversammlung in Seoul 1990 versammelte Vertreter aller christlichen Konfessionsfamilien. Auch der Vatikan beteiligte sich finanziell und im Vorbereitungsstab und entsandte eine Beobachterdelegation. Die Stellungnahmen folgten meist dem Dreischritt „Sehen – Urteilen – Handeln“: Zuerst wird die Lebenssituation analysiert, dann am biblisch bezeugten Evangelium beurteilt und schließlich in Konsequenzen für Christen, Kirchen und gesellschaftliche Entscheidungsträger überführt.
Als wichtigstes Ergebnis verabschiedete die Versammlung die „Zehn Grundüberzeugungen“ christlicher Kirchen. Sie fassen gemeinsame sozialethische Aussagen zusammen. In Seoul beteiligten sich alle Konfessionen, darunter die römisch-katholische Kirche und Evangelikale. Dadurch wurden gemeinsames Nachdenken und gemeinsames Handeln in Zukunftsfragen stärker miteinander verbunden.
Die zehn Grundüberzeugungen
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Macht und Autorität müssen vor Gott und vor den Menschen verantwortet werden. Sie sollen Gottes Absicht dienen; zur verantwortlichen Machtausübung gehört das Recht der Menschen auf volle Mitwirkung. In Christus zeigt sich Macht als mitleidende Liebe.
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Gott steht auf der Seite der Armen. Armut ist ein Skandal und ein Verbrechen, nicht der Wille Gottes. Nothilfe und diakonische Dienste sind notwendig, reichen aber nicht aus: Die Strukturen der Weltwirtschaft müssen grundlegend verändert werden.
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Alle Rassen, Völker, Kasten und ethnischen Gruppen sind gleichwertig. In Jesus Christus sind alle Menschen mit Gott und untereinander versöhnt.
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Mann und Frau sind nach dem Bilde Gottes geschaffen. Frauen und Männer sollen gemeinsam die Gesellschaft gestalten. Patriarchalische Strukturen, die Gewalt gegen Frauen rechtfertigen oder ihre Arbeitskraft und Sexualität ausbeuten, werden zurückgewiesen.
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Wahrheit ist eine Grundlage freier Gemeinschaften. Der Zugang zu Wahrheit, Bildung, Information und Kommunikationsmitteln ist ein menschliches Grundrecht. Ausgegrenzte und Unterprivilegierte sollen lernen und sich Gehör verschaffen können.
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Dauerhafter Frieden beruht auf Gerechtigkeit. Die Kirche soll Versöhnung fördern, Konflikte durch aktive Gewaltfreiheit lösen und auf Krieg als legales Mittel verzichten. Systeme der Sicherheit, die den Einsatz von Massenvernichtungsmitteln vorsehen, werden abgelehnt. Wahrer Friede umfasst sichere Beziehungen zu Gott, zum Nächsten, zur Natur und zu sich selbst und schützt besonders die verletzlichsten Menschen.
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Gott liebt die gesamte Schöpfung. Der Kosmos ist Gottes Werk; Land, Wasser, Luft, Wälder, Berge und alle Geschöpfe sind in Gottes Augen gut. Deshalb soll alles Leben als heilig geachtet werden.
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Die Erde gehört Gott. Boden und Gewässer sollen so genutzt werden, dass ihre lebensspendende Kraft erhalten bleibt und Tiere und andere Lebewesen genügend Lebensraum haben. Land darf nicht bloß als Ware behandelt werden. Unterstützt werden unter anderem Urvölker, Landarbeiter und arme Bauern, die für ihre Rechte und für Bodenreformen eintreten.
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Die jüngere Generation besitzt Würde und soll sich engagieren können. Kinder haben aufgrund ihrer besonderen Verletzlichkeit Anspruch auf Zuwendung und Liebe. Junge Menschen bringen Kreativität und Opferbereitschaft in den Aufbau einer neuen Gesellschaft ein; ihre Rechte dürfen nicht missachtet, missbraucht oder ausgebeutet werden.
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Menschenrechte sind von Gott gegeben und mit Gerechtigkeit untrennbar verbunden. Sie umfassen individuelle sowie kollektive soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. Eine unabhängige Rechtsprechung ist zu ihrem Schutz notwendig. Abgelehnt werden unter anderem Folter, das Verschwindenlassen von Menschen, Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren und die Todesstrafe.
Weiterentwicklung und Wirkung
Nach Seoul veränderte das Ende des Kalten Krieges durch die Auflösung der Sowjetunion die politische Lage. Die Abschaffung von Massenvernichtungswaffen trat zunächst in den Hintergrund. Der konziliare Prozess wurde jedoch 1991 auf der Vollversammlung des ÖRK in Canberra bestätigt. Die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro stellte 1992 ebenfalls die untrennbare Verbindung von Gerechtigkeit, Frieden und Umwelt fest.
Die Zweite Europäische Oekumenische Versammlung in Graz 1997 setzte den gemeinsamen Lernweg fort. Ein Ergebnis war die Entwicklung von Friedensdiensten in den Kirchen Europas. 1998 beschloss der ÖRK in Harare die Vorbereitung einer Dekade zur Überwindung von Gewalt für die Jahre 2001 bis 2010. Diese „Decade To Overcome Violence“ stärkte Friedensnetzwerke, förderte kreative Projekte und die Ausbildung in gewaltfreier und konstruktiver Konfliktbearbeitung. Sie unterstützte Friedensfachkräfte, Zusammenarbeit mit anderen Religionen und säkularen Bewegungen sowie eine Friedenstheologie. Außerdem sollten Kirchen ihre Mitschuld an Gewalt erkennen. Als gemeinsames Ergebnis wurde festgehalten, dass es aus christlichem Glauben keine theologische Rechtfertigung von Gewalt geben kann.
Der AGAPE-Prozess („Alternative Globalization Addressing People and Earth“) konkretisierte den konziliaren Prozess für soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit. Seine Leitidee lautet „Wirtschaften für das Leben“. Angestrebt werden ökonomische, finanzielle und ökologische Gerechtigkeit mit demokratischer Beteiligung auf allen Ebenen. Kritisiert werden der materielle Überfluss weniger Menschen, das unbegrenzte Streben nach Macht, Profit und Besitz sowie die wachsende Kluft zwischen Reich und Arm und zwischen Nord und Süd.
Die Dritte Europäische Oekumenische Versammlung 2007 in Sibiu (Hermannstadt) griff die bisherigen Übereinstimmungen auf. Ihre Vorbereitung erfolgte 2006 und 2007 als ökumenischer Pilgerweg durch Europa; in Sibiu versammelten sich 2500 Delegierte. Der konziliare Prozess wirkte schließlich auch im kirchlichen und säkularen Bereich weiter, etwa in der Präambel der Verfassung des Freistaats Sachsen, in Schulgesetzen, im gemeinsamen Gesangbuch der deutschsprachigen evangelischen Kirchen sowie in zahlreichen kirchlichen Aufgabenbeschreibungen.