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Konföderation von Warschau
... Staatsreligion folgten, religiöse Toleranz, Bürgerrecht und politische Gleichstellung. Sie sicherte gleichzeitig den inneren Frieden und Stabilität in der I …
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Bedeutung und Inhalt
Die Konföderation von Warschau, auch Warschauer Religionsfriede oder lateinisch pax dissidentium, war ein politischer Rechtsakt vom 28. Januar 1573. Er entstand beim Konvokationssejm, der nach dem Tod des Königs Sigismund II. August die Wahl eines neuen polnischen Königs vorbereitete. Die Generalkonföderation sollte den Staat zusammenhalten und zugleich religiöse Toleranz sowie politische Gleichstellung sichern.
Sie gilt als Beginn einer durch Staatsrecht garantierten Religionsfreiheit in Polen-Litauen und als europäischer „Meilenstein der Glaubensfreiheit“. Protestanten, „Griechen“ und Armeniern wurden durch Republik und König die Rechte der Katholiken zugestanden. Die Regelungen garantierten den nichtkatholischen konfessionellen Gruppen, den Dissidenten, Toleranz, Bürgerrecht und politische Gleichstellung. Sie verhinderten zwar nicht alle religiösen Konflikte, trugen aber zum inneren Frieden und zur Stabilität der I. Rzeczpospolita bei.
Der Schutz galt zunächst vor allem dem im europäischen Vergleich breiten Adel und dem Bürgertum; der Bauernstand war ausgeschlossen. Später wurden die Konföderationsartikel in die Heinrichschen Artikel aufgenommen und erhielten zusammen mit der Pacta Conventa verfassungsrechtlichen Charakter.
Voraussetzungen und Entstehung
Polen und Litauen waren unter den Jagiellonen seit 1386 durch eine Personalunion verbunden; die Union von Lublin machte daraus 1569 eine Realunion. Nach dem Tod des letzten Jagiellonenkönigs Sigismund II. August 1572 verhinderten die in Warschau versammelten Adeligen beider Staaten ein Auseinanderfallen des Doppelstaates. Sie banden zugleich alle Reichsbürger an Beschlüsse eines „Rechtskörpers“, etwa einer Konföderation.
Schon 1570 hatten sich Lutheraner, Calvinisten und Böhmische Brüder im Vertrag von Sandomir gegenseitig anerkannt und zu einem Interessenbund zusammengeschlossen. Im Januar 1573 unterzeichneten Vertreter aller Konfessionen den Rechtsakt und versprachen sich Unterstützung und Toleranz. Die Artikel machten früheres Gewohnheitsrecht amtlich; sie werden als Anfang und Höhepunkt der polnischen religiösen Toleranz betrachtet.
Die liberale Religionspolitik Sigismunds II. Augusts, der von 1548 bis 1572 regierte und sagte: „Ich bin nicht der König Eures Gewissens!“, begünstigte die Reformation. 1572 hatten Protestanten unter den weltlichen Senatoren die absolute Mehrheit. Die Regelungen wurden auch vor dem Hintergrund europäischer Glaubenskriege und besonders der Bartholomäusnacht beschlossen. Polen-Litauen blieb dadurch weitgehend von den großen Religionskriegen verschont, obwohl der Protestantismus außerhalb von Polnisch-Preußen sowie den Herzogtümern Preußen, Kurland und Livland im Bauernstand keine tiefen Wurzeln schlug.
Religiöse Vielfalt und Toleranz im 16. und 17. Jahrhundert
Die Toleranz knüpfte an ältere Regelungen an. Das Statut von Kalisch von 1264 stellte Juden unter staatlichen Schutz und gewährte Rechte und Privilegien. König Kasimir „der Große“ bestätigte es 1334, 1364 und 1367 und dehnte seine Gültigkeit auf das ganze Königreich aus. Auch orthodoxe Ruthenen in Halytsch-Wolodymyr ab 1341 und Armenier ab 1356 erhielten Schutz. In Polen lebten außerdem jüdische Karäer sowie seit dem Spätmittelalter Lipka-Tataren, denen für Militärdienste kulturelle Autonomie und Religionsfreiheit zugesichert wurden.
Die Konföderation stützte ein politisches System der „Adelsdemokratie“ und die Einheit eines Staates mit vielen Bevölkerungsgruppen und Religionen: Katholizismus, Protestantismus, Orthodoxie, Judentum und Islam. Katholische Würdenträger und der Großteil der Priesterschaft widersetzten sich dem Toleranzedikt. Krasiński war der einzige katholische Bischof, der die Artikel unterschrieb; spätere Rechtsakte wurden von hohen katholischen Würdenträgern häufig mit dem Vorbehalt excepto articulo confoederationis, also „außer dem Artikel der Konföderation“, unterzeichnet.
Unter Sigismund III. Wasa (1587–1632) förderte die jesuitische Gegenreformation die Rekatholisierung und drängte den Protestantismus im Adel schrittweise zurück. Dennoch galt das friedliche Zusammenleben der Konfessionen im Polen des 16. Jahrhunderts als einzigartig in Europa. Das letzte polnische Inquisitionsgericht stellte 1572 seine Tätigkeit ein. Verfolgte Täufer aus Deutschland und den Niederlanden, besonders Mennoniten aus Friesland, siedelten sich unter anderem im Weichselmündungsgebiet von Polnisch-Preußen an.
Abnahme der Toleranz und Verfolgung der Antitrinitarier
Seit Stefan Bathory (1576–1586), besonders aber unter Sigismund III. Wasa, nahm die Toleranz ab; die Mitte des 17. Jahrhunderts gilt als Wendepunkt. Die Gegenreformation wurde von den Jesuiten unterstützt, aber durch die große Macht des Adels begrenzt. Am stärksten traf die Entwicklung die Antitrinitarier, auch Polnische Brüder oder Sozinianer genannt. Sie gehörten zur „Radikalen Reformation“ und wurden von katholischen sowie konservativen protestantischen Eliten als besonders schwere Häresie angesehen.
1627 wurde ihr Zentrum in Lublin geschlossen. 1638 ließ man in Raków die antitrinitarische Akademie und Druckerei schließen; Studierende und Lehrkräfte wurden ausgewiesen. 1652 verloren Antitrinitarier alle Rechte auf Ämter und Güter. Ihre Zusammenarbeit einzelner Angehöriger mit den schwedischen Invasoren und deren Verbündeten im Zweiten Nordischen Krieg verschärfte die Ablehnung.
Edikte des Reichstags von 1658 unter Johann II. Kasimir entzogen der antitrinitarischen Kirche endgültig den Status einer rechtlich gleichberechtigten Kirchengemeinschaft. Mitglieder mussten zum Katholizismus oder zur reformierten Lehre übertreten oder bis 1661 ihre Güter verkaufen und das Land verlassen; bei Nichtbefolgung drohte die Todesstrafe. Viele gingen ins Exil, vor allem nach Siebenbürgen, teils nach Preußen und in die Niederlande. Die vollständige Liquidierung der Bewegung erfolgte erst etwa 30 Jahre später; sie verlief auch deshalb langsam, weil viele Kryptosozinianer dem Adel angehörten und der staatliche Apparat Gesetze nicht konsequent durchsetzen konnte.
Calvinisten, Lutheraner, Orthodoxe, Täufer wie Mennoniten, Armenier und Moslems behielten im 17. Jahrhundert dagegen ihre vollen Rechte einschließlich politischer Gleichstellung, sofern sie Bürgertum oder Adel angehörten.
Aufklärung und spätere Gleichstellung
Nach dem Dritten Nordischen Krieg (1700–1721) kam es erneut zu Intoleranz gegen Nichtkatholiken, etwa beim „Thorner Blutgericht“ von 1724. Die politischen Rechte der nicht-antitrinitarischen Protestanten wurden 1717 und 1718 im Reichstag eingeschränkt.
Während des Pazifikationssejms von 1736 wurden erste Schritte zu einer liberaleren Politik unternommen: Dissidenten erhielten Frieden, Besitzsicherheit und Gleichheit der persönlichen Rechte, durften aber keine Versammlungen abhalten oder ausländische Mächte um Intervention bitten. Im 18. Jahrhundert wanderten bis zu 30.000 deutsche Siedler, überwiegend Protestanten, in das durch Kriege und Epidemien entvölkerte Großpolen ein.
Unter König Stanislaus August Poniatowski (1764–1795) wurde die volle politische Gleichstellung der Dissidenten zu einem Kernpunkt der Reformen. 1768 und 1775 erhielten sie politische Gleichstellung sowie die Bestätigung ihrer Bürgerrechte und Religionsfreiheit zurück. Die Verfassung vom 3. Mai 1791 hob alle Beschränkungen ihrer politischen Gleichstellung außer dem Zugang zum Königsamt auf. Die Artikel der Warschauer Konföderation wurden 2003 in das UNESCO-Weltdokumentenerbe aufgenommen.