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Komponist

Die musikalischen Kompositionen werden mit Hilfe von Interpreten (Musikern, Gesang) vertont und für Tonaufnahmen anschließend in einem Tonstudio abgemischt.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Aufgaben
  2. 2. Komposition, Arrangement und Werkcharakter
  3. 3. Beruf, Rang und Bewertung
  4. 4. Urheberrecht und GEMA-Verteilung
  5. 5. Berufsfeld in Deutschland

Begriff und Aufgaben

Ein Komponist oder eine Komponistin erschafft musikalische Werke, also Kompositionen, und besitzt daran ausschließliches oder anteiliges geistiges Eigentum. Traditionell wird eine Komposition in notierter Form vorgelegt, handschriftlich oder als computerbasierter Notensatz. In der elektronischen Musik und zunehmend auch in anderen Genres kann ein Werk jedoch erst im Tonstudio vollständig entstehen und durch eine Aufnahme endgültig festgelegt werden.

Die Aufführung erfolgt meist durch Interpreten, also Musiker oder Sänger. Für Tonaufnahmen werden die Werke anschließend im Tonstudio abgemischt. Traditionell bezeichnete „Komponist“ die Autorenschaft für bestimmte Notentexte: Ein Werk ohne Text galt als Instrumentalmusik, ein Werk mit Text als Vokalmusik. Der Komponist kann den Text selbst schreiben oder mit einem Liedtexter zusammenarbeiten. Dabei kann eine vorhandene Melodie textiert oder ein bestehender Text vertont werden. Im erweiterten Sinn umfasst Vokalmusik jede Komposition mit Stimme, auch ohne Sprache oder Gesang, etwa bei Stimmgeräuschen oder gesprochenem statt gesungenem Text.

Die GEMA bezeichnet dagegen jeden originären Inhaber eines Urheberrechts an einem Musikwerk als Komponisten. Da viele Werke heute nicht oder nur teilweise notiert werden, hat sich der Begriff erweitert. Spätestens seit der elektronischen Musik und der Fixierung von Werken durch Aufnahme und Schnitt besteht deshalb ein gespaltenes Berufsbild mit schwierigen begrifflichen Abgrenzungen.

Komposition, Arrangement und Werkcharakter

Von Komponisten werden häufig Bearbeiter oder Arrangeure unterschieden. Sie entwickeln zu vorgegebenen Melodien und Harmonien einen musikalischen Tonsatz oder übertragen ein Werk auf eine andere Besetzung.

Improvisationsvorlagen wurden oft nicht als abgeschlossene Kompositionen betrachtet, weil der traditionelle Werkbegriff ein fertiges Werk voraussetzt. Die Avantgarde des 20. Jahrhunderts stellte diesen Begriff teilweise zugunsten des offenen Kunstwerks infrage. Karlheinz Stockhausen schrieb beispielsweise für seine Intuitive Musik Textfragmente als kompositorische Grundlage, aus denen Improvisatoren ein organisch entstehendes Musikstück entwickelten. Seit den 1960er Jahren ist die Tonaufnahme eine zentrale Verbreitungsform; dadurch kann auch eine Improvisation aufgezeichnet und als abgeschlossenes Werk festgelegt werden.

Für den urheberrechtlichen Werkcharakter genügt eine eigenständige geistige Schöpfung mit einer bei Musik eher niedrig angesetzten „Schöpfungshöhe“. Sie muss typischerweise in einem musiktypischen Medium fixierbar sein, etwa in Noten oder auf einer CD. Die Grenzen zu Bildender Kunst und neuen Gattungen wie Klanginstallationen sind fließend.

Die Berufsbezeichnung „Komponist“ ist nicht geschützt. Auch Autodidakten, Musikpädagogen, Improvisatoren und ausübende Musiker dürfen sich so nennen. Außerhalb der traditionellen und akademisch-institutionalisierten Musikkultur wird jedoch häufig eher von „Produzent“, „Singer-Songwriter“ oder „Künstler“ gesprochen.

Beruf, Rang und Bewertung

Die Unterscheidung zwischen professionellen und dilettierenden Komponisten ist außerhalb der steuerrechtlichen Beurteilung schwierig. Bedeutende Komponisten können Autodidakten sein, vor allem für ihr eigenes Instrument schreiben oder die Komposition nur im Nebenerwerb beziehungsweise als Hobby betreiben. Charles Ives gilt im Artikel als Beispiel für Komposition im Neben- oder Hobbybereich.

Im akademisch-institutionellen Bereich gelten unter anderem folgende Indizien für die Stellung eines Komponisten:

  • ein abgeschlossenes Kompositionsstudium an einer anerkannten Hochschule,
  • Werke, die von anderen Musikern werktreu aufgeführt werden können,
  • Preise, Stipendien und bereichsspezifische Förderungen,
  • Werkaufträge von Interpreten, Ensembles und Institutionen,
  • Kritiken in der Fachpresse und musikwissenschaftliche Analysen,
  • ein Verlag für das oft aufwendige Notenmaterial,
  • die hauptberufliche Tätigkeit, häufig verbunden mit Hochschullehre oder einer Nebentätigkeit als Interpret oder Dirigent,
  • die Mitgliedschaft in Akademien sowie
  • eigene Schüler und Einfluss auf nachfolgende Komponistengenerationen.

Diese institutionellen Kriterien zeigen die interne Bedeutung innerhalb des akademischen Bereichs, erfassen aber den kulturellen, gesamtgesellschaftlichen oder historischen Rang nur begrenzt. Werke aus Jazz und Popmusik können langfristig besonders einflussreich sein, obwohl ihnen früher eine Wirkung auf die akademische Kunstmusik abgesprochen wurde. Umgekehrt können früh akademisch anerkannte Komponisten später zugunsten spät gewürdigter Erneuerer an Bedeutung verlieren. Mit historischem Abstand können akademische Rangkriterien daher ihren Wert verlieren.

Auch das GEMA-Wertungssystem versucht, Kompositionen und Komponisten unterschiedlich einzustufen. Vergütungen sollen sich nicht nur nach Aufführungshäufigkeit, Besetzung oder Dauer richten, sondern auch nach dem angenommenen Wert von Werk und Autor. Eine objektive Bewertung ist jedoch wegen der Avantgarde und der seit den 1970er Jahren stark ausdifferenzierten Musikrichtungen erschwert, da deren Qualitätskriterien teilweise noch nicht musikwissenschaftlich erfasst sind.

Urheberrecht und GEMA-Verteilung

In Deutschland sind Musik und Text eigenständige Werkteile. Nach § 9 UrhG werden sie zur gemeinsamen Verwertung verbunden; es handelt sich um eine Werkverbindung zweier eigenständiger Urheberrechte. Zwischen Texter und Komponist entsteht dadurch zumindest stillschweigend eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nach herrschender Meinung dürfen Musik und Text trotz der Verbindung getrennt verwertet werden, sofern dadurch die gemeinsame Verwertung der bisherigen Werkverbindung nicht beeinträchtigt wird.

Für die öffentliche Aufführung eines unverlegten Werkes der Unterhaltungsmusik sieht der Regelverteilungsplan der GEMA folgende Anteile vor: Der Komponist erhält 8/12, der Textdichter 4/12. Ist ein Musikverlag beteiligt, entfallen 5/12 auf den Komponisten, 3/12 auf den Textdichter und 4/12 auf den Verlag. Beteiligt sich zusätzlich ein Arrangeur beziehungsweise Bearbeiter, erhält dieser 1/12; der Anteil des Komponisten sinkt dann auf 4/12. Diese Verteilung kann durch Individualvertrag geändert werden.

Werden unter einem Musiktitel mehrere Namen oder Gruppen gleichberechtigt genannt, wird vermutet, dass sie gleichberechtigte Schöpfer beider Werkteile sind, bei einem Lied also von Text und Melodie. Der Bundesgerichtshof stellte außerdem klar, dass es bei Liedern üblich ist, die Urheber durch ihre namentliche Erwähnung kenntlich zu machen.

Berufsfeld in Deutschland

Der Deutsche Komponistenverband ist der zuständige Berufsverband für deutsche Komponisten. Er wurde von Werner Egk gegründet und hat heute über 1500 Mitglieder in bundesweiten und regionalen Organisationen.

Komponisten melden sich in Deutschland meist bei der GEMA an. Diese nimmt die Urheberrechte treuhänderisch wahr und schüttet Tantiemen aus Internet, Radio- und Fernsehsendungen, öffentlichen Aufführungen sowie der Tonträgerherstellung aus. Dazu schließen Komponisten mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag, der ihr die für die Nutzung der Musikwerke erforderlichen Rechte einräumt.

Zusätzlich kann ein Verlagsvertrag mit einem Musikverlag geschlossen werden. Der Verlag übernimmt die kommerzielle Verwertung, etwa die Herstellung, den Verkauf oder die Vermietung von Noten. Außerhalb des akademischen Bereichs bewirbt und verwaltet er Werke, bietet sie Musiklabels zur Veröffentlichung an und erzielt beispielsweise Lizenzeinnahmen für die Verwendung in Filmen.

Das Kompositionsstudium an deutschen Musikhochschulen setzt eine bestandene Aufnahmeprüfung voraus. Es umfasst meist zehn Semester künstlerisches Vollstudium. Zum erlernten Handwerk gehören unter anderem Musiktheorie, Gehörbildung, Instrumentation, Instrumentalspiel und Aufführungspraxis. Die Übersichten des Artikels ordnen Komponisten außerdem nach Bereichen wie klassischer und Neuer Musik, Popular- und Filmmusik, Operette, Blasmusik und Songwriting.

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