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Kalifatstaat
Kalifatstaat hieß eine islamistische deutsche Organisation, die 1994 in Köln ausgerufen und im Dezember 2001 nach einer Änderung des Vereinsgesetzes, …
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Einordnung und Ziel
Der Kalifatstaat war eine islamistische deutsche Organisation, die 1994 in Köln ausgerufen wurde. Das angestrebte Kalifat war jedoch nie völkerrechtlich institutionalisiert, sondern blieb die Absicht, einen islamischen „Staat im Staat“ zu errichten. Ziel war ein auf der Scharia gegründetes islamisches Staatswesen. Als Vorbild galt das Kalifat, in dem religiöse und politische Macht in der Person eines Kalifen vereinigt sind.
Der Verband wurde im Dezember 2001 verboten, nachdem das Religionsprivileg durch eine Änderung des Vereinsgesetzes abgeschafft worden war. Damit konnte der Staat das Vereinsverbot unmittelbar mit den politischen und religiösen Zielen der Organisation begründen.
Entstehung und Entwicklung
Der Kalifatstaat ging 1994 aus dem „Islamischen Bundesstaat Anatolien“ (Anadolu Federe İslam Devleti, AFİD) hervor. Dieser bestand von 1992 bis 1994 und war eine Umbenennung des Verbandes Islamischer Vereine und Gemeinden (İCCB). Der İCCB hatte sich 1984 von der islamistischen Organisation Millî Görüş abgespalten. Vereinsrechtlich blieb der alte Name des Verbandes bestehen. Der Führer rief sich zum Kalifen aus, also zum weltlichen und geistlichen Oberhaupt aller Muslime.
Zunächst führte Cemaleddin Kaplan die Organisation. Nach seinem Tod kam es zu einem Nachfolgestreit; 1995 übernahm sein Sohn Metin „Müftüoğlu“ Kaplan die Führung. Unter Metin Kaplan radikalisierten sich die Vorstellungen weiter, und interne Auseinandersetzungen nahmen zu. In Berlin trat zeitweise İbrahim Sofu als Gegenkalif auf. In der Vereinszeitung „Ümmet-i Muhammed“ wurde am 19. Juli 1996 zur Ermordung des Gegenkalifen aufgerufen. İbrahim Sofu wurde am 8. Mai 1997 ermordet.
Bereits 1993 gab es Streit über Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechte an Immobilien. Der Verband strebte eine zentrale Kontrolle der Immobilien an; zugleich kritisierten Anhänger die mangelnde Transparenz der Finanzen. 1994 spaltete sich in Bochum unter dem Namen „Verband der muslimischen Gemeinden“ (MCB) eine oppositionelle Gruppe ab. Im selben Jahr äußerte der deutsche Islamkonvertit Andreas Abu Bakr Rieger bei einer Veranstaltung zu Ehren Kaplans eine antisemitische Aussage.
Am 8. Dezember 2001 erließ das Bundesministerium des Innern (BMI) eine Verfügung zum sofortigen Verbot des Vereins, der Stiftung Diener des Islam und von 19 Teilorganisationen. Am 12. Dezember wurde das Verbot durch die polizeiliche Durchsuchung der Geschäftsstelle vollzogen. Das Vermögen wurde eingezogen und von der Bundesvermögensverwaltung im Auftrag des BMI verwertet. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Klage gegen das Verbot ab; das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde 2006 einstimmig als unzulässig verworfen.
Am 19. Dezember 2002 wurden nach weiterer Beobachtung durch den Verfassungsschutz zusätzliche Vereine verboten, die als Nachfolgeorganisationen galten. Metin Kaplan wurde nach seiner Abschiebung in die Türkei dort vor Gericht gestellt und 2005 wegen des Versuchs, „die verfassungsmäßige Ordnung mit Gewalt zu stürzen“, zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt.
Ideologisches Weltbild
Das Weltbild des Kalifatstaats ist durch eine ausgeprägte Dichotomie geprägt. Die Menschheitsgeschichte wird als Kampf zwischen Gut und Böse verstanden. Die Organisation beschreibt diesen Gegensatz mit mehreren religiösen Begriffspaaren: hak und batıl stehen für das Wahre und das Nichtige, iman und küfür für Glauben und Unglauben, tevhid und şirk für Monotheismus und Polytheismus. Außerdem werden müstekbirler und müstazaflar als Unterdrücker und Unterdrückte sowie hizbullah und hizbüşşeytan als „Partei Gottes“ und „Partei des Satans“ gegenübergestellt.
Zur Veranschaulichung dieser Weltsicht beruft sich die Organisation auf koranische und biblische Vorbilder. Der Pharao (Firavun) gilt als tyrannischer Herrscher, Haman als sein Handlanger, Korah (Karun) als Unterstützer des Systems durch sein Geld und Bileam (Bel'am) als weiterer Handlanger. Aus dieser dualistischen Sicht ergibt sich der Anspruch, die bestehende Ordnung durch ein islamisches Staatswesen nach der Scharia zu ersetzen.
Aufbau und Mitgliederzahl
Anfang der 1990er Jahre hatte die Organisation etwa 4.000 Mitglieder; 1999 waren es noch circa 1.100. Nomineller Führer und damit „Kalif der Muslime“ sowie „Emir der Gläubigen“ war der inhaftierte Metin Kaplan.
Der Verband besaß eine Fetwa- und eine Kaza-Instanz. Dabei handelte es sich um eine richterliche und eine überwachende Instanz. Fetwas, also religiös-rechtliche Entscheidungen, wurden vom „Scheichülislam“ erlassen; auch diese Funktion beanspruchte Metin Kaplan. Organisatorisch war der Verband in „Gebiete“ (bölge) gegliedert, deren jeweilige Leitung ein „Emir“ übernahm. Auch die niederländische Stiftung „Stichting Dienaar aan Islam“ stand unter der Führung des Verbandes.