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Jugendkriminalität
Polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität werden in Deutschland alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 14 bis …
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Begriff und statistische Einordnung
Polizeilich umfasst Jugendkriminalität in Deutschland alle Straftaten registrierter Tatverdächtiger von 14 bis einschließlich 20 Jahren. Ordnungswidrigkeiten zählen nicht dazu. Der Begriff wird weit verwendet und schließt bei genauer Betrachtung auch Kinder- und Heranwachsendenkriminalität ein.
Kinder unter 14 Jahren sind zur Tatzeit strafunmündig und werden strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht. Heranwachsende von 18 bis einschließlich 20 Jahren können nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht behandelt werden. Nach Jugendgerichtsgesetz und Kinder- und Jugendhilfegesetz gelten dagegen nur Personen von 14 Jahren bis zur Volljährigkeit, also bis zum 18. Geburtstag, als Jugendliche.
Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Hellfeld- und Tatverdächtigenstatistik: Sie erfasst bekannt gewordene Fälle und Personen, die nach polizeilichen Ermittlungen hinreichend verdächtig sind. Als überführt gilt eine Person in Deutschland erst nach einem rechtskräftigen Richterspruch. Aussagen über tatsächlich begangene, nicht angezeigte oder nicht aufgeklärte Taten betreffen das Dunkelfeld; hierfür ist insbesondere die Verurteiltenstatistik relevant.
Typische Delikte und Einflussfaktoren
Jugendspezifische Delikte sind Straftaten, die Kinder und Jugendliche im Verhältnis zu Erwachsenen überproportional häufig begehen. Bei Kindern gehören vor allem Ladendiebstahl, Sachbeschädigung und Körperverletzung dazu. Bei Jugendlichen sind Körperverletzungen die häufigsten Straftaten. Bei Heranwachsenden haben Rauschgiftdelikte im Vergleich zu jüngeren Gruppen eine deutlich größere Bedeutung.
Jugendspezifische Formen sind etwa das „Abziehen“, also Raub oder Diebstahl von Markenartikeln, sowie Mobbing oder Bullying in Schule und Schulumfeld. Dabei können Beleidigung, Nötigung, Erpressung und teilweise Körperverletzung vorkommen. Beim Cyber-Bullying wird ein Opfer über das Internet beleidigt oder erpresst. Happy Slapping bezeichnet einen per Handy gefilmten und anschließend im Internet verbreiteten Angriff.
Die Kriminologie untersucht Entstehungs- und Erscheinungsformen der Jugendkriminalität. Diskutiert werden soziale, kulturelle, psychologische und psychopathologische Einflüsse. Als kriminogene Faktoren, also Faktoren, die Kriminalität begünstigen können, nennt der Artikel Störungen des Sozialverhaltens oder der Persönlichkeit, Probleme in Familie oder Schule, Gruppenzwang, Leistungsdruck, geringe Frustrationstoleranz, Neugier und schlechte Zukunftsperspektiven. US-Längsschnittstudien berichteten Anfang/Mitte der 1990er Jahre, dass bis zu 50 % der Kinder als Teenager straffällig wurden, die schon mit sechs Jahren als „Unruhestifter“ auffielen. Der Artikel nennt zudem berichtete Zusammenhänge zwischen Musikvorlieben und Delinquenz sowie neuere Medienberichte über Rekrutierung für Auftragstaten in sozialen Medien, wirtschaftliche Instabilität und sozialen Status.
Episodenhaftigkeit und Ausmaß in Deutschland
Rechtsverstöße im Jugendalter können mit dem konfliktbehafteten Anpassungsprozess an die Gesellschaft zusammenhängen. Im statistischen Sinn gelten solche Verstöße als „normal“: Über 80 Prozent aller Befragten und durchschnittlich über 90 Prozent der durch Befragungen erfassten Jungen und jungen Männer geben an, mindestens einmal in ihrem bisherigen Leben eine Handlung begangen zu haben, die unter eine Strafnorm des Strafgesetzbuchs oder des Nebenstrafrechts fällt.
2009 wurden in Deutschland 96.627 Kinder, 248.702 Jugendliche und 227.847 Heranwachsende als Tatverdächtige ermittelt; 2008 waren es 101.387, 265.771 und 237.190. Kindern wurden 4,4 %, Jugendlichen 11,4 % und Heranwachsenden 10,4 % aller Straftaten zugerechnet, zusammen 26,2 % für unter 21-Jährige. Die Statistik sagt jedoch nichts über den Anteil dieser Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung aus.
Das genaue Ausmaß lässt sich aus PKS und Verurteiltenstatistik nicht unmittelbar bestimmen, weil Erfassungszeiträume, Erfassungsdaten und weitere Einflussfaktoren unterschiedlich sind. Wissenschaftliche Dunkelfeldstudien, also empirische Täter- und Opferbefragungen, ergänzen deshalb das offizielle Hellfeld.
Mehrfachauffälligkeit und Migrationsbezug
Rund 3 bis 5 Prozent der jugendlichen Tatverdächtigen fallen wiederholt durch Straftaten auf. Jungen gehören häufiger als Mädchen zu diesen mehrfach auffälligen Tatverdächtigen. Nach Untersuchungen der Landeskriminalämter begeht diese kleine Gruppe 30 bis 60 % der in ihrer Altersgruppe bekannt gewordenen Straftaten.
Für Jugendliche mit Migrationshintergrund stellt der Artikel unterschiedliche und kontroverse Befunde dar. 2005 waren 22,5 Prozent aller Tatverdächtigen keine Deutschen; der Anteil nichtdeutscher Jugendlicher unter den Tatverdächtigen sank von 25,8 % im Jahr 1996 auf 17,5 % im Jahr 2006. Personen mit Migrationshintergrund und deutscher Staatsangehörigkeit werden in der PKS als Deutsche erfasst. In Berlin hatten 2009 etwa 80 % der 550 polizeibekannten Intensivtäter einen Migrationshintergrund; 2013 blieb dieser Anteil unverändert, darunter waren 43 % arabischer und 32 % türkischer Herkunft. Dieses Berliner Beispiel ist laut Artikel nicht auf ganz Deutschland übertragbar. 2016 lag der Anteil krimineller Jugendlicher mit ausländischen Wurzeln in Berlin bei über 50 Prozent.
Der Artikel weist darauf hin, dass Jugendliche aus Zuwanderfamilien möglicherweise häufiger angezeigt werden und dadurch ein erhöhtes Kriminalisierungsrisiko haben. Umgekehrt wird ein weniger risikoreiches Freizeitverhalten wegen geringeren Alkoholkonsums aus religiösen Gründen angeführt. Die Bezeichnung „Migrationshintergrund“ sei wenig trennscharf. Als mögliche Belastungen werden innerfamiliäre Gewalterfahrungen, Bildungsprobleme, fehlende Schulabschlüsse, Sprachentwicklungsdefizite und migrationsbedingte Einschnitte in soziale Netzwerke genannt. Jugendliche der zweiten und dritten Migrantengeneration müssten neben jugendtypischen Entwicklungsaufgaben migrationsspezifische Herausforderungen bewältigen.
Debatten über das Jugendstrafrecht
Politische Debatten über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts entstehen laut Artikel häufig nach medial dargestellten Einzelfällen oder im Wahlkampf. Im Januar 2008 forderte der hessische Ministerpräsident Roland Koch unter anderem einen „Warnschussarrest“, eine Anhebung der Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre, Erwachsenenstrafrecht für alle Täter über 18 Jahre und schnellere Abschiebungen krimineller ausländischer Jugendlicher. Die SPD verwies darauf, dass Warnschussarrest bereits möglich sei, und verlangte schnellere Verfahren sowie mehr Personal, damit Wiederholungstäter binnen eines Monats angeklagt und verurteilt werden könnten.
Kritiker wie der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, bestritten die angenommene Wirkung härterer Strafen: Die Formel „härtere Strafen gleich höhere Abschreckung gleich weniger Straftaten“ sei falsch. Der Deutsche Anwaltverein kritisierte Wahlkampf-Patentrezepte. Der Kriminologe Christian Pfeiffer bezeichnete Jugendarrest angesichts einer Rückfallquote von 70 Prozent als weitgehend unwirksam. Der Deutsche Richterbund verwies zugleich auf Personalabbau in den Landesjustizverwaltungen, der schnelle Verfahren erschwere. Heinz Buschkowsky trat für eine konsequente Anwendung, aber gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ein.
Situation in Österreich
In Österreich waren 2012 21,7 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen zwischen 14 und 21 Jahren alt. 44 Prozent der von Jugendlichen begangenen strafbaren Handlungen waren Delikte gegen fremdes Vermögen. Etwa ein Drittel betraf strafbare Handlungen gegen Leib und Leben; diese wurden von 18- bis 21-Jährigen etwas häufiger begangen als von 14- bis 18-Jährigen.
Die meisten ermittelten jugendlichen Tatverdächtigen waren männlich: bei Verbrechen etwa 87 Prozent, bei Vergehen 79 Prozent. Den höchsten Anteil weiblicher Tatverdächtiger gab es mit 34 Prozent bei Delikten gegen Leib und Leben im Straßenverkehr.