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Judenstern

Auf der Basis der Nürnberger Gesetze 1935 verschärfte das NS-Regime mit Verboten, Auflagen, Sonderregeln ständig die Lage der deutschen Juden. Angesichts …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Funktion
  2. 2. Vorgeschichte und schrittweise Ausgrenzung
  3. 3. Entscheidung, Herstellung und Vorschriften
  4. 4. Kennzeichnung in besetzten und verbündeten Staaten
  5. 5. Reaktionen, Kriegsende und spätere Verwendung

Bedeutung und Funktion

Der Judenstern, umgangssprachlich auch „Gelber Stern“, war ein öffentlich sichtbares Zwangskennzeichen für Menschen, die nach den Nürnberger Gesetzen von 1935 als Juden galten. Im Deutschen Reich und im Protektorat Böhmen und Mähren wurde er durch eine Polizeiverordnung eingeführt und musste ab dem 19. September 1941 getragen werden.

Das handtellergroße Abzeichen bestand aus gelbem Stoff in Form eines sechszackigen Sterns. Ein schwarzer Aufdruck zeigte einen Davidstern und das Wort „Jude“ in Buchstaben, die die hebräische Schrift verhöhnen sollten. Das Abzeichen musste fest und sichtbar auf der linken Brustseite angenäht werden. Reichspropagandaminister Joseph Goebbels hatte es entworfen.

Der Stern setzte die seit 1933 betriebene Ausgrenzung, Diskriminierung und Demütigung der jüdischen Bevölkerung fort. Zugleich erleichterte er ihre Überwachung und die ab Oktober 1941 einsetzenden planmäßigen Deportationen in Ghettos, Konzentrationslager und Vernichtungslager. Damit war er ein Werkzeug zur Durchführung des Holocausts.

Vorgeschichte und schrittweise Ausgrenzung

Zwangskennzeichen für religiöse Minderheiten gab es lange vor dem Nationalsozialismus. Im Kalifat des arabischen Großreichs wurden sie erstmals 634 gefordert und eingeführt. In Teilen Europas mussten Juden seit dem 11. Jahrhundert besondere, häufig gelbe Kleidungszeichen tragen. Das Vierte Laterankonzil verlangte 1215 eine von Christen abweichende Kleidung für Juden und „Sarazenen“. Später entstanden regional unterschiedliche Judenhüte, Ringe und Stoffaufnäher. Österreich hob solche Kennzeichen 1690, Preußen 1790 auf. Im 19. Jahrhundert forderten Antisemiten erneut eine Kennzeichnung und Ausgrenzung von Juden.

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden beim reichsweiten Judenboykott am 1. April 1933 jüdische Geschäfte, Arzt- und Notarpraxen unter anderem mit Davidsternen markiert. Eine allgemeine persönliche Kennzeichnung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geplant. Auf Grundlage der Nürnberger Gesetze verschärfte das Regime jedoch fortlaufend die Sondervorschriften: Juden mussten 1938 ihr Vermögen und jüdische Gewerbebetriebe anmelden, seit der Namensänderungsverordnung vom 17. August 1938 die zusätzlichen Vornamen Israel beziehungsweise Sara führen und ab Oktober 1938 ihre Reisepässe abgeben oder mit einem roten „J“-Stempel versehen lassen. Ab Januar 1939 mussten sie eine besondere Kennkarte mitführen; später wurden auch Lebensmittelkarten mit einem „J“ gekennzeichnet.

Entscheidung, Herstellung und Vorschriften

Eine allgemeine äußerliche Kennzeichnung wurde im Mai 1938 erwogen, wegen möglicher außenpolitischer Folgen aber zunächst verworfen. Nach den Novemberpogromen schlug Reinhard Heydrich sie am 12. November 1938 erneut vor. Hitler verschob die Entscheidung zunächst. Im August 1941 verband eine Vorlage die Kennzeichnung mit weiteren Maßnahmen wie eingeschränktem Warenbezug, Verkehrs- und Zutrittsverboten sowie Arbeitszwang. Hitler stimmte am 20. August 1941 zu. Die Kennzeichnung sollte die jüdische Bevölkerung isolieren und vor allem ihre Deportation erleichtern.

Die Berliner Fahnenfabrik Geitel & Co. erhielt im September 1941 den Produktionsauftrag. Sie fertigte innerhalb von drei Wochen knapp eine Million Sterne und erhielt dafür 30.000 Reichsmark. Die Abzeichen wurden auf Stoffrollen gedruckt, in Ballen geliefert und anschließend verteilt; der Empfang musste quittiert werden.

Heydrich unterzeichnete die Polizeiverordnung am 1. September 1941. Sie galt für fast alle nach den Nürnberger Gesetzen als Juden oder „Geltungsjuden“ definierten Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Ausgenommen waren „Mischlinge“ sowie jüdische Partner in sogenannten „privilegierten Mischehen“. Jüdische Männer in kinderlos gebliebenen „Mischehen“ mussten den Stern dagegen tragen.

Das Kennzeichen musste „sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes in Herznähe fest aufgenäht“ sein. Die Betroffenen durften keine Orden und Ehrenzeichen tragen und ihren Wohnort nur mit schriftlicher polizeilicher Erlaubnis verlassen. Bei Verstößen drohten Geldbuße oder bis zu sechs Wochen Haft, später auch die schnelle Deportation oder Einweisung in ein Konzentrationslager. Das Verdecken durch Kragen, Taschen oder Aktenmappen war ebenfalls strafbar.

Weitere Beschränkungen folgten: Seit dem 24. Oktober 1941 drohten nichtjüdischen Deutschen drei Monate „Schutzhaft“, wenn sie öffentlich freundschaftliche Beziehungen zu Juden erkennen ließen. „Sternträger“ durften keine Telefonzellen benutzen, ab September 1942 nur zu festgelegten Zeiten einkaufen und seit dem 24. März 1942 grundsätzlich keine innerstädtischen Verkehrsmittel mehr benutzen. Eine Ausnahme galt für Arbeitswege von mehr als sieben Kilometern. Ab 1942 mussten auch „Judenhäuser“ beziehungsweise jüdische Wohnungen mit einem Stern auf weißem Papier markiert werden.

Kennzeichnung in besetzten und verbündeten Staaten

In besetzten Gebieten waren Zwangskennzeichen teilweise schon vor September 1941 eingeführt worden. Form, Farbe, Beschriftung und Trageweise unterschieden sich: Verwendet wurden Sterne, Winkel, Kreise oder Armbinden; Aufschriften wie „Jood“ oder „Juif“ wurden an die jeweilige Sprache angepasst oder fehlten ganz.

Im besetzten Polen ordneten lokale deutsche Stellen ab September 1939 Kennzeichnungen an. Im Generalgouvernement mussten Juden ab dem zwölften Lebensjahr seit dem 1. Dezember 1939 am rechten Ärmel eine mindestens zehn Zentimeter breite weiße Binde mit blau umrandetem Davidstern tragen. In den ab 1941 besetzten sowjetischen Gebieten wurden Armbinden oder Zeichen an Brust und Rücken vorgeschrieben. Später galt meist ein zehn Zentimeter großes gelbes Abzeichen für Juden über zehn Jahren. Teilweise wurden auch Menschen mit nur einem jüdischen Elternteil erfasst. Fehlende oder falsche Kennzeichnung konnte mit Geldbußen bis hin zur Erschießung bestraft werden.

In Frankreich wurde die Einführung zunächst durch Widerstand aus Bevölkerung, Vichy-Regierung und Teilen der deutschen Militärverwaltung verzögert. Ab dem 29. Mai 1942 mussten Juden im besetzten Teil Frankreichs ab dem sechsten Lebensjahr einen gelben Stern mit „Juif“ oder „Juive“ tragen. Etwa 17.000 von 100.000 Verpflichteten holten ihn nicht ab. Im bis November 1942 unbesetzten Gebiet wurde kein Kennzeichen eingeführt.

In Belgien galt die Pflicht ab dem 3. Juni 1942, obwohl die Brüsseler Bürgermeister die Ausgabe verweigerten. In den Niederlanden wurde sie am 29. April 1942 eingeführt. In Luxemburg mussten Juden ab August 1941 zunächst eine zehn Zentimeter breite gelbe Armbinde tragen; am 14. Oktober 1941 wurde sie durch den Stern ersetzt.

In Dänemark kam es nicht zur Einführung. Als die deutschen Besatzer am 1. Oktober 1943 mit Verhaftungen begannen, halfen Dänen etwa 7200 Juden und 700 Angehörigen bei der Flucht nach Schweden. Die Erzählung, König Christian X. sei aus Solidarität mit einem gelben Armband durch Kopenhagen geritten, ist eine Legende ohne realen Hintergrund.

In Griechenland ordnete die deutsche Militärverwaltung am 6. Februar 1943 Kennzeichnung und Ghettoisierung im von der Wehrmacht kontrollierten Gebiet an; dies diente der schnellen Deportation, besonders im Raum Saloniki-Ägäis. In Tunesien mussten ab Dezember 1942 eingesetzte jüdische Zwangsarbeiter einen gelben Stern auf dem Rücken tragen.

Auch verbündete Staaten wurden zur Kennzeichnung gedrängt: In der Slowakei begann sie am 9. September 1941, in Teilen Rumäniens 1941 beziehungsweise 1942, in Bulgarien im August 1942 mit einem kleinen gelben Knopf und in Ungarn erst nach der deutschen Militärbesetzung am 31. März 1944. In Finnland gab es keine systematische Diskriminierung der Juden.

Reaktionen, Kriegsende und spätere Verwendung

Die jüdischen Betroffenen erlebten das Kennzeichen als öffentliche Demütigung und Gefahr. Victor Klemperer beschrieb den gelben Stoff und dessen Aufdruck ausführlich und verspottete den Stern in Anspielung auf den Orden „Pour le Mérite“ als „Pour le Sémite“. Er berichtete sowohl von Anfeindungen als auch von Solidarität. Manche Betroffene versuchten, dem Zeichen eine hoffnungsvolle Bedeutung zu geben; Hugo Rechnitzer bezeichnete es in seinem 1939 oder 1940 verfassten Gedicht als „Ehrenzeichen“. Am 14. Februar 1945 entfernten etwa 150 jüdische Überlebende der Dresdner Luftangriffe ihre Sterne, flohen oder versteckten sich und entgingen so einer geplanten Deportation. Die meisten überlebten bis zum Kriegsende.

Die Reaktionen nichtjüdischer Deutscher reichten von Zustimmung über Gleichgültigkeit bis zu Mitleid und Hilfe. Die Aussagekraft der überlieferten Berichte des SS-Sicherheitsdienstes sowie späterer Erinnerungen ist in der Forschung umstritten. Parteinahe Medien griffen solidarisches Verhalten als „falsches Mitleid“ an. Mehrere von den Deutschen Christen geführte evangelische Landeskirchen begrüßten die Kennzeichnung am 17. Dezember 1941 und rechtfertigten sie antisemitisch. Aus Frankreich, Belgien und den Niederlanden sind dagegen deutliche Empörung und solidarisches Verhalten überliefert.

Das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 hob die Polizeiverordnung förmlich auf. In westdeutschen Entschädigungsverfahren wurde der 19. September 1941 regelmäßig als Beginn eines „Schadens an Freiheit“ angesetzt, sofern die betroffene Person nicht schon vorher ihrer Freiheit beraubt worden war.

Seit 2020 verwendeten manche Gegner der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie gelbe Sterne mit der Aufschrift „ungeimpft“. Mehrere Kommunen untersagten dies; die Praxis wurde als antisemitisch oder volksverhetzend bewertet. Mehrere Oberlandesgerichte lehnten 2023 in solchen Fällen jedoch Verurteilungen wegen Verharmlosung eines Völkermords ab, weil die Kennzeichnungspflicht von 1941 für sich genommen noch keinen Völkermord darstelle. In einem anderen Fall bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht 2020 eine Verurteilung wegen Volksverhetzung, nachdem die Verfolgung der Juden mit angeblicher Hetze gegen die AfD verglichen worden war; weitere Rechtsmittel blieben erfolglos. Der Amerikanist Michael Butter beurteilt die Verwendung in der Querdenkerbewegung abweichend als unangemessen und geschmacklos, aber nicht grundsätzlich antisemitisch. Die Einordnung solcher Vergleiche ist somit teilweise umstritten.

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