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Islamische Religionspolizei
Begründet wird die Einrichtung einer Religionspolizei mit der koranischen Vorschrift, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Ein …
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Begriff und Grundaufgaben
Die islamische Religionspolizei ist eine staatliche Polizei- oder Kontrollbehörde in einigen islamischen Staaten. Sie soll im Auftrag des Staates Vorschriften der Scharia zum religiösen Verhalten durchsetzen. Ihre Einrichtung wird mit der koranischen Pflicht begründet, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Die arabische Bezeichnung lautet muṭawwiʿ, im Plural muṭawwiʿūn.
Zu ihren Aufgaben gehören die Kontrolle der Kleidung, insbesondere der vorschriftsmäßigen Kleidung von Frauen, sowie die Verhinderung bestimmter Kontakte zwischen Männern und Frauen. In manchen Staaten darf sie Männer festnehmen, wenn diese sich mit Frauen unterhalten, mit denen sie nicht verheiratet oder verwandt sind; als Verwandte werden dabei Geschwister und Eltern genannt.
Die Behörden können Produkte, die als unislamisch gelten, verbieten oder beschlagnahmen. Im Artikel werden Barbie-Puppen, CDs und DVDs westlicher Musikgruppen sowie Fernsehsendungen und Filme genannt. Außerdem überwachen sie islamische Essensgebote, etwa das Verbot des Verkaufs von Alkohol und Schweinefleisch. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Verhinderung der Konversion vom Islam zu einem anderen Glauben, die Verfolgung von Homosexualität und Prostitution sowie die Kontrolle von Ladenschließungen während der Gebetszeit. Die Konversion, arabisch irtidad, wird nach der Scharia mit dem Tod bestraft; in leichteren Fällen können Missionare verbannt oder deportiert werden.
Verbreitung und unterschiedliche Ausprägungen
Im Januar 2006 wurde eine islamische Religionspolizei für Ägypten, Saudi-Arabien, Iran, Indonesien, Jemen, Libyen, Malaysia, Sudan, die palästinensischen Gebiete sowie Teile Pakistans und Nigerias angegeben. Der Artikel weist darauf hin, dass dieser Abschnitt nicht ausreichend belegt ist und Angaben ohne ausreichende Belege entfernt werden könnten. Die Befugnisse und der Einfluss unterscheiden sich stark zwischen den Ländern.
In Ägypten und im Jemen stehen die Mutawwaʿīn unter der Führung der regulären staatlichen Polizei. Sie sollen staatliche Interpretationen des Islam durchsetzen, besitzen aber keine weitreichenden Befugnisse und haben weniger Einfluss auf die Öffentlichkeit als etwa in Saudi-Arabien. Besonders in Ägypten war die Macht der Kleriker beschränkt, weil die Regierung die Muslimbruderschaft bis 2012 nicht unterstützte und diese den Interessen des Staates entgegenstand.
In Pakistan beschloss das Parlament von Peschawar Mitte 2005 die Einsetzung einer Religionspolizei. In Malaysia gibt es eine islamische Religionspolizei, obwohl nur etwa die Hälfte der Bevölkerung muslimisch ist. Auch Nichtmuslime wurden bereits auf die Einhaltung islamischer Prinzipien kontrolliert.
Saudi-Arabien: Behörde und Praxis
In Saudi-Arabien heißt die Religionspolizei „Ausschuss für die Verbreitung der Tugend und Verhinderung von Lastern“ (Committee for the Promotion of Virtue and the Prevention of Vice, CPVPV). Sie besteht seit 1940, hat ihren Hauptsitz in Riad und untersteht dem Justizministerium. Für 2006 werden etwa 3500 Mitarbeiter genannt. Ihre religiöse Grundlage liegt in der salafistisch beziehungsweise wahhabitisch geprägten Staatsreligion unter dem Haus Saud.
Die Gründung wird mit Artikel 23 der Grundordnung begründet: „Der Staat schützt den islamischen Glauben, wendet die Schari'a an, gebietet, was recht ist, und verbietet, was verwerflich ist. Er erfüllt die Pflicht, (die Menschen) zum Islam einzuladen (Da'wa).“ Die Behörde patrouilliert auf den Straßen und überwacht unter anderem das Verhalten und die Kleidung von Frauen. Eine interne Abteilung bekämpft den Schmuggel von Alkohol und anderen Drogen.
Zum Valentinstag wurden viele rote Produkte verboten, darunter rote Rosen, rote Plüschteddys und rote Glückwunschkarten. Am 11. März 2002 starben in Mekka 15 Schülerinnen bei einem Schulbrand. Wächter der Religionspolizei hinderten sie nach der Darstellung des Artikels mit Schlägen am Verlassen des Gebäudes, weil sie keinen vorgeschriebenen schwarzen Ganzkörperschleier trugen. Acht Jahre später verpflichtete ein Erlass des Erziehungsministeriums Schulen dazu, Rettungskräften bei Notfällen unmittelbar Zugang zu gewähren.
Nach eigenen Angaben nahm die Religionspolizei zwischen 2006 und 2007 mehr als 100 sogenannte „Zauberer“ fest, da Zauberei in Saudi-Arabien als Straftat gilt. In Dschidda, Mekka und neuerdings Riad war außerdem der Verkauf und das Ausführen von Katzen und Hunden verboten, weil dies nach Auffassung der Religionspolizei Kontakte zwischen Männern und Frauen fördern könne. Tiere konnten beschlagnahmt werden. Die Behörde betrieb zudem eine Homepage, auf der unislamisches Verhalten angezeigt werden konnte.
Saudi-Arabien: Reformen und Einschränkung der Befugnisse
Ab 2006 wurden die Befugnisse der saudischen Religionspolizei schrittweise eingeschränkt. Im Mai 2006 ordnete das Innenministerium an, Festgenommene an die reguläre Polizei zu übergeben. Diese entscheidet über eine Anzeige und über die Einschaltung der Staatsanwaltschaft. Im Juli 2006 wurde erklärt, dass Religionspolizisten nur noch in Ausnahmefällen eingreifen und Personen bis zum Eintreffen der regulären Polizei festhalten dürfen. Noch im selben Jahr hieß es, sie dürften niemanden mehr wegen „unislamischen Verhaltens“ anhalten, festnehmen oder verhören.
Am 10. Juni 2007 gründete die Religionspolizei eine „Abteilung für Regeln und Vorschriften“, die ihre Aktivitäten überwachen und gegebenenfalls unterbinden soll. Geplant waren außerdem Schulungen zum Verhalten gegenüber Nichtmuslimen und Ausländern. Das langfristige Ziel der Reformen war die weitere Einschränkung der Befugnisse und möglicherweise die Abschaffung der Behörde.
Im Januar 2012 kündigte König Abdullah einen noch moderateren Umgang an. Ein Gutachten verbot Freiwillige im Dienst; ein weiteres vom April 2012 untersagte, Bürger zu belästigen, und drohte aufdringlichen oder gewalttätigen Religionspolizisten mit entschlossenen Maßnahmen. Ihre Aufgabe sollte nur noch darin bestehen, auf Fehlverhalten hinzuweisen. Rechtliche Schritte gegen Bürger darf danach nur die reguläre Polizei einleiten. Seit den Reformen sind Religionspolizisten in der Regel zusammen mit einem Beamten der regulären Polizei unterwegs. Im Oktober 2012 wurde angekündigt, zur Erfüllung bestimmter Aufgaben Frauen einzustellen. Nach Medienberichten dürfen Frauen seit 2013 Fahrrad fahren, wenn sie dies in Erholungsgebieten in Begleitung eines männlichen Verwandten und unter Einhaltung der Bekleidungsvorschriften tun.
Iran und weitere regionale Beispiele
In Iran rekrutiert sich die Religionspolizei aus der Zwölfer-Schia, der Staatsreligion des Landes. Sie entstand unmittelbar nach der Islamischen Revolution. Im Dezember 2022 kündigte die Generalstaatsanwaltschaft nach wochenlangen Protesten laut offiziell unbestätigten Presseberichten die Auflösung der Gascht-e Erschad an. Diese Auflösung wurde jedoch nicht umgesetzt; seit dem 16. Juli 2023 wird die Religionspolizei wieder eingesetzt.
In Afghanistan wurde die Religionspolizei nach dem Sturz des ersten Taliban-Regimes zunächst aufgelöst. Ein muslimischer Rat forderte 2006 ihre Wiedereinführung, was der damalige Präsident Hamid Karzai unterstützte. Sie sollte weniger streng als unter den Taliban handeln, beispielsweise ohne Schleierzwang für Frauen. Die Frage spaltete die afghanische Gesellschaft. Nach der Rückkehr der Taliban an die Macht 2021 wurde die Religionspolizei wieder eingeführt; nach Darstellung des Artikels verschlechterte sich dadurch die Lage von Frauen und religiösen Minderheiten, etwa Christen.
In der indonesischen Provinz Aceh gilt seit 2001 die Scharia, obwohl die Bevölkerung Indonesiens überwiegend einem moderaten Islam folgt. Die Religionspolizei bestraft Verstöße gegen Kleidervorschriften, unter anderem durch öffentliches Züchtigen mit einem Bambusrohr. Im Dezember 2011 wurden 64 Punks rasiert und außerhalb der Stadt einem „Umerziehungsprogramm“ unterworfen. Ein 30-jähriger bekennender Atheist erhielt im Juni 2012 zweieinhalb Jahre Haft. Frauen ohne männliche Begleitung sollen nach 23 Uhr nicht auf der Straße angetroffen werden; auch Homosexualität wird geahndet. Laut Human Rights Watch erlitten 2016 insgesamt 339 Menschen Körperstrafen, darunter Auspeitschungen wegen Scharia-Verstößen.
Im Norden Nigerias sind Hisba-Gruppen islamische vigilante Gruppen ohne einheitliches Kommando. Seit 2000 akzeptieren Zamfara, Sokoto, Kebbi, Kano, Jigawa, Katsina, Kaduna, Yobe, Borno, Bauchi, Gombe und Niger die Scharia als Rechtssystem und nutzen die Institution Hisbah. Die meist von den Bundesstaaten unterstützten Gruppen sind nicht gut organisiert und lösen häufig Konflikte mit Christen und anderen als „Ungläubigen“ bezeichneten Personen aus.
In den palästinensischen Gebieten wurde im Westjordanland im Herbst 2007 eine „Moralpolizei“ gegründet, um im Wettbewerb mit der Hamas im Gazastreifen islamischer zu erscheinen. Sie sollte während des Ramadan die öffentlichen Fastenregeln durchsetzen, hatte formell aber keine rechtliche Handhabe gegen Verstöße. Berichte über einen Fortbestand nach diesem Ramadan sind im Artikel nicht genannt.