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Islamische Religionsgemeinschaft DITIB - Hessen
DITIB-Hessen) mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine von 15 Landesreligionsgemeinschaften der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) und …
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Überblick und Selbstverständnis
Die Islamische Religionsgemeinschaft DITIB-Hessen ist eine sunnitisch-islamische Landesreligionsgemeinschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie gehört zu den 15 Landesreligionsgemeinschaften der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) und ist dadurch mit den im Koordinationsrat der Muslime organisierten Verbänden verbunden. Rechtlich ist sie ein eingetragener Verein nach deutschem Recht.
Nach eigenen Angaben umfasst DITIB-Hessen etwa 60.000 Gemeindemitglieder in 86 Moscheegemeinden. Zu Freitags- und Festtagsgebeten kämen ungefähr 100.000 Gläubige. Die Zentralmoschee in Frankfurt am Main dient zugleich als Landes- und Verwaltungssitz; weitere Zentralmoscheen befinden sich in Kassel, Gießen, Wiesbaden und Darmstadt. Genannt werden außerdem 92 Religionsbeauftragte sowie Deutsch, Türkisch und Arabisch als Liturgiesprachen.
Die Gemeinschaft folgt der Maturidiya, einer der beiden großen Glaubensschulen des sunnitischen Islams. Sie verbindet quellenbasierte Glaubenslehre mit vernunftorientierter Auslegung. In der Religionspraxis orientiert sie sich an der hanafitischen Rechtsschule, die methodischer Meinungsbildung und der Auslegung religiöser Quellen unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Bedingungen einen hohen Stellenwert gibt. Andere islamische Glaubens- und Rechtsschulen werden nach dem eigenen Selbstverständnis ebenfalls anerkannt.
Als religiöse Primärquellen gelten Koran, Sunna als prophetische Tradition, Idschma als Konsens der Gelehrten und Qiyas als Analogieschluss. Das Bekenntnis umfasst die sechs Glaubensgrundsätze und die fünf Grundsäulen des Islams: den Glauben an Allah und Muhammad als seinen Propheten, an Engel, Offenbarungsschriften, Prophetie, Jenseits und göttliche Vorherbestimmung sowie Glaubensbezeugung, Ritualgebet, Fasten im Ramadan, Sozialabgabe und Pilgerfahrt nach Mekka. Das Emblem ist der seldschukische Stern; seine acht Ränder stehen für Barmherzigkeit, Güte, Geduld, Aufrichtigkeit, Vertrauen, Treue, Großzügigkeit und Dankbarkeit.
Entstehung und Einbindung in den Gesamtverband
DITIB-Hessen wurde am 15. März 2009 von den damals 83 hessischen DITIB-Moscheegemeinden als eingetragener und gemeinnütziger Verein gegründet. Einige dieser Gemeinden bestehen bereits seit den 1970er Jahren. Der ursprüngliche Name lautete DITIB-Landesverband Hessen. Am 11. November 2018 beschloss die Landesdelegiertenversammlung die Umbenennung in Islamische Religionsgemeinschaft DITIB-Hessen; seither wird auch die Bezeichnung Landesreligionsgemeinschaft verwendet.
Die Gründung auf Landesebene sollte die religiösen, sozialen und karitativen Tätigkeiten der Gemeinden besser koordinieren. Zugleich sollte für staatliche Stellen in Hessen ein organisierter muslimischer Ansprechpartner entstehen, besonders bei Fragen des Religionsverfassungsrechts und des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts.
Der DITIB-Bundesverband wurde 1984 in Köln als eingetragener und gemeinnütziger Verein gegründet. Dem Artikel zufolge gehören ihm bundesweit 860 Moscheegemeinden und 124 Kulturstätten, insgesamt also 984 Mitgliedsgemeinden, an. DITIB arbeitet in theologischen Fragen und bei religiösen Personalentscheidungen mit dem türkischen Präsidium für religiöse Angelegenheiten, Diyanet, zusammen. Diese Bindung soll das maturidische und hanafitische Bekenntnis sichern. Viele hauptamtliche Religionsbeauftragte beziehungsweise Imame stehen in einem Dienstverhältnis zu Diyanet. Weil Diyanet dem türkischen Staatspräsidenten untersteht, ist die damit verbundene Abhängigkeit politisch und rechtlich umstritten.
Organisation und Gemeinden
Oberstes beschlussfassendes Organ ist die Landesdelegiertenversammlung. Sie besteht mehrheitlich aus zivilgesellschaftlichen Delegierten der Moscheegemeinden und hauptamtlichen Religionsbeauftragten. Sie entscheidet über wesentliche theologische, rechtliche, finanzielle und personelle Fragen, über Satzungsänderungen und über die Wahl des vertretungsberechtigten Landesvorstandes.
Der ehrenamtliche Landesvorstand hat elf Mitglieder. Acht werden für drei Jahre von der Landesdelegiertenversammlung gewählt. Hinzu kommen die gewählten Vorsitzenden des Landesjugend-, Landesfrauen- und Landeselternverbandes. Der Vorstand vertritt die Interessen der 86 Gemeinden und ihrer Mitglieder gegenüber Institutionen. Bei der Angabe des Landesvorsitzenden enthält der Artikel unterschiedliche Informationen: In den Basisdaten wird Yasin Öztürk genannt, im geschichtlichen Abschnitt dagegen Salih Özkan, der dort seit 2015 als Vorsitzender beschrieben wird.
Der religiöse Beirat ist das theologische Aufsichts- und Beratungsorgan. Er übt Lehrautorität und religiöse Fachaufsicht aus und leitet die Religionsbeauftragten an. Seine fünf Mitglieder müssen ein Theologiestudium abgeschlossen haben und werden vom obersten Religionsrat des Bundesverbandes ernannt. Die Landesgeschäftsstelle in der Frankfurter Zentralmoschee übernimmt die Verwaltung, begleitet die Fachgruppen und koordiniert die fachliche Arbeit.
Sechs Referate bearbeiten Religionspädagogik und theologische Studien, Wohlfahrtswesen und Seelsorge, Dialog- und Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und soziale Dienste, Religionsverfassungs- und Vereinsrecht sowie Moschee- und Gemeindedienste. Die Arbeit verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, darunter die Förderung von Religion, Bildung, Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, internationaler Gesinnung und Völkerverständigung.
Die Moscheegemeinden sind wirtschaftlich und rechtlich eigenständige eingetragene Vereine. Ihre ehrenamtlichen Vorstände bestehen aus neun Personen: Sechs werden von der Mitgliederversammlung gewählt, drei vertreten die Jugend-, Frauen- und Elterngruppe. Entsprechende Landesfachgruppen werden alle drei Jahre gewählt. Der Landesjugendverband organisiert etwa 80 Gruppen mit schätzungsweise 5.000 Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 27 Jahren. Er ist befristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt; der Hessische Jugendring lehnte 2017 seine Aufnahme wegen der als zu eng bewerteten Bindung des Gesamtverbandes an den türkischen Staat ab. Frauen- und Elternverband bündeln die jeweiligen Gruppen der Gemeinden.
Islamischer Religionsunterricht in Hessen
Zwischen 2009 und 2012 nahm DITIB-Hessen am Runden Tisch des hessischen Kultus- und Integrationsministeriums teil. Ziel war ein bekenntnisgebundener islamischer Religionsunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes. Daraus entstanden Kooperationen des Landes Hessen mit DITIB-Hessen und der Ahmadiyya-Muslim-Jamaat.
Vor der Anerkennung im Jahr 2012 wurden die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen geprüft. Die Gutachten von Gerhard Robbers, Levent Tezcan, Jörn Thielmann und Heinrich de Wall kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, DITIB-Hessen sei eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes. Mathias Rohe bestätigte diese Einschätzung in ergänzenden Gutachten von 2017 und 2019.
Vom Schuljahr 2013/2014 bis zum Schuljahr 2019/2020 wurde der Unterricht an 56 Grundschulen und 12 weiterführenden Schulen für etwa 3.349 Schülerinnen und Schüler angeboten. Rund 85 an deutschen Universitäten ausgebildete staatliche Religionslehrkräfte unterrichteten das Fach. Unterrichtsbesuche, Berichte der 13 beteiligten Staatlichen Schulämter und weitere Rückmeldungen bewerteten den Unterricht pädagogisch, methodisch und fachlich positiv. Laut den angeführten Gutachten gab es eine hohe und steigende Nachfrage, keine festgestellten Verstöße gegen rechtliche oder fachliche Vorgaben und keine nachgewiesenen politischen Eingriffe in Lehrkräfte oder Unterrichtsinhalte.
Kritik, erneute Prüfung und Aussetzung
Nach dem Putschversuch in der Türkei vom 15. Juli 2016 stoppte das hessische Kultusministerium unter Alexander Lorz den weiteren Ausbau des Religionsunterrichts und leitete eine neue Prüfung ein. Anlass waren politische Entwicklungen in der Türkei und Zweifel, ob DITIB-Hessen wegen ihrer Zusammenarbeit mit Diyanet hinreichend unabhängig vom türkischen Staat sei.
Die 2017 vorgestellten Gutachten von Mathias Rohe, Josef Isensee und Günther Seufert stellten strukturelle und institutionelle Mängel fest, darunter fehlende Verwaltungsstrukturen, ein fehlendes Mitgliedsverzeichnis und unzureichende hauptamtliche Strukturen. Zugleich fanden sie keine Störung des Religionsunterrichts und keine bestätigten Anhaltspunkte für konkrete politische Einflussnahme. Für Hessen ergaben sich demnach auch keine belastbaren Hinweise auf eine Beteiligung an der Weitergabe von Daten mutmaßlicher Mitglieder der Gülen-Bewegung oder auf rechtswidriges Verhalten der am Unterricht Beteiligten.
Für die vollständige Aussetzung der Kooperation am 28. April 2020 war besonders das aktualisierte verfassungsrechtliche Gutachten Josef Isensees von 2019 wichtig. Es argumentierte, DITIB-Hessen sei das letzte Glied einer Weisungskette, die über den Bundesverband zu Diyanet und damit zum türkischen Staatspräsidenten führe. Wegen dieser Struktur verfüge die Landesgemeinschaft nicht über das erforderliche Mindestmaß institutioneller Unabhängigkeit. Reformen auf Landesebene könnten dieses Problem nicht lösen, weil sie die übergeordneten Ebenen nicht bänden. Entscheidend war somit nicht eine nachgewiesene Einflussnahme auf den Unterricht, sondern die rechtlich und organisatorisch bestehende Möglichkeit staatlicher Einflussnahme. Diese Bewertung steht in einem Spannungsverhältnis zu den ebenfalls wiedergegebenen Feststellungen, wonach im konkreten hessischen Unterricht keine politische Einflussnahme nachweisbar war.
Öffentliche Mitwirkung
DITIB-Hessen ist in staatlichen Gremien, wissenschaftlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Dialogforen vertreten, teils als Mitglied und teils beratend. Genannt werden der Hessische Rundfunkrat, der Hessische Asylkonvent, der Hessische Verfassungskonvent, der Scientific Council der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Justus-Liebig-Universität Gießen, das Dialogforum Islam Hessen, das Abrahamische Forum, das Hessische Forum für Religion und Gesellschaft sowie die Hessische Integrationskonferenz.