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Internationaler Zahlungsverkehr

Als internationaler Zahlungsverkehr (auch Auslandszahlungsverkehr, AZV) wird im Finanzwesen der Teil des Zahlungsverkehrs bezeichnet, bei dem die …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Entwicklung und technische Abwicklung
  3. 3. Zahlungsformen und Systeme
  4. 4. Zahlungsmittel, Meldungen und Gebühren
  5. 5. Wirtschaftliche Funktion und Risiken

Begriff und Bedeutung

Internationaler Zahlungsverkehr, auch Auslandszahlungsverkehr (AZV), ist der Teil des Zahlungsverkehrs, bei dem Zahlungsmittel über Staatsgrenzen hinweg übertragen werden. Das Gegenstück ist der Inlandszahlungsverkehr. Er ist für grenzüberschreitende Geschäfte, Reisen und Kapitalbewegungen wichtig.

1960 verstand Helmut Lipfert darunter Zahlungen beim Übergang von einer Währung in eine andere. Weil im Euroraum jedoch der Euro als einheitliche Währung gilt, ist heute jeder grenzüberschreitende Zahlungsvorgang internationaler Zahlungsverkehr, auch wenn keine Währung gewechselt wird. Dazu gehört auch Hawala, ein ausschließlich auf Bargeld-Transaktionen beruhendes System.

Entwicklung und technische Abwicklung

Im Mittelalter waren neben Bargeld vor allem Wechsel bedeutend. Geldwechsler vermittelten zwischen Kaufleuten und Zahlungsempfängern; schriftliche Anweisungen ermöglichten die Auszahlung einer Geldsumme an einem anderen Ort. Ein früher Wechsel stammt wohl aus Palermo vom April 1207. Ab 1770 wurden Wechsel und Schecks in Londoner Clearinghäusern verrechnet: Statt jede Forderung einzeln zu zahlen, regulierten Banken nur die überschießenden Salden.

Auslandsüberweisungen konnten ab 1950 stärker genutzt werden, nachdem Kreditinstitute Korrespondenzbanken im Ausland aufgebaut hatten. Über Lorokonten konnten sie Zahlungen in Inlands- oder Fremdwährung verrechnen. Im Mai 1973 gründeten 239 Banken aus 15 Ländern SWIFT, ein belegloses, grenzüberschreitendes und multilaterales Datenfernübertragungssystem. Bei der Inbetriebnahme 1977 waren mehr als 500 Banken angeschlossen; heute gehören mehr als 10.000 Kreditinstitute in 212 Ländern zum SWIFT-Zahlungsnetz. Die Deutsche Bundesbank wirkt nach § 3 BBankG an der bankmäßigen Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland sowie an der Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme mit.

Zahlungsformen und Systeme

Es gibt drei Zahlungsformen:

  • Beim clean payment zahlt der Zahlungspflichtige über sein Kreditinstitut an das Institut des Zahlungsempfängers.
  • Beim Dokumenteninkasso gilt „Kasse gegen Dokumente“ (cash against documents).
  • Beim Dokumentenakkreditiv erfolgt die Zahlung gegen ein Akkreditiv (payment against letter of credit).

Dokumente sind Warenbegleitpapiere, die der Exporteur über sein Institut dem Importeur gegen Zahlung zusendet. Oft sind es Traditionspapiere: Ohne ihre Vorlage kann der Importeur die Auslieferung der Ware nicht verlangen.

Auslandsüberweisungen werden im Bankwesen über Zahlungsverkehrssysteme abgewickelt. SWIFT übermittelt vor allem grenzüberschreitende Zahlungsaufträge und kann außerdem dokumentäre Akkreditive, Dokumenteninkassi sowie Zahlungen aus Devisen- und Wertpapiergeschäften abwickeln. Zahlungen sind in Euro oder Fremdwährung möglich. TARGET2, seit November 2007 die zweite Generation von TARGET, ist das gemeinsame Echtzeit-Brutto-Clearingsystem des Eurosystems; dort können ausschließlich Zahlungen in Euro durchgeführt werden.

Das Zahlungsdiensterecht vom Oktober 2009 vereinheitlichte in EU-Mitgliedstaaten Zahlungstransaktionen, Ausführungsfristen und Widerrufsrechte. SEPA schuf ab Februar 2014 einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum für bargeldlose Zahlungen ausschließlich in Euro.

Zahlungsmittel, Meldungen und Gebühren

Bei Barzahlung werden Fremdwährungen als Sorten verwendet, die Reisende bei Kreditinstituten oder Wechselstuben erwerben können. Für Buchgeldübertragungen innerhalb der Eurozone dient das SEPA-Standard-Überweisungsformular. Zahlungen außerhalb der Eurozone und/oder in Fremdwährung laufen mit demselben Vordruck über SWIFT und werden umgangssprachlich Auslandsüberweisungen genannt.

Schecks haben in den meisten EU-Mitgliedstaaten kaum noch Bedeutung; in Malta (17,8 %), Zypern (15,3 %) und Frankreich (10,2 %) waren sie noch ein gängiges Zahlungsmittel. In den USA gab es 2015 17,9 Mrd. Scheckzahlungen im Volumen von 28,97 Billionen US$; der durchschnittliche Betrag betrug 1.618 US$. Der Wechsel spielt praktisch nur noch bei Akkreditiv und Dokumenteninkasso eine Rolle. Reiseschecks gibt es seit Dezember 2015 nicht mehr; sie wurden durch international einsetzbare Zahlungskarten ersetzt.

Nach § 67 Abs. 1 AWV müssen bei Zahlungen von Inländern an Ausländer oder umgekehrt Zahlungen von mehr als 12.500 Euro oder dem Gegenwert in Fremdwährung (§ 67 Abs. 2 AWV) der Bundesbank mit Z1/Z4 gemeldet werden (§ 67 Abs. 4 AWV). Ausgenommen sind Exporterlöse, Importzahlungen und bestimmte Zahlungen für kurzfristige Kredite.

Für Überweisungen in Euro innerhalb der Eurozone dürfen Kreditinstitute nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 vom 16. September 2009 nur entsprechende Inlandsgebühren berechnen. Nach Art. 3 gilt dies für Auslandsüberweisungen bis 50.000 Euro; erst oberhalb dieses Betrags sind Gebühren frei vereinbar.

Wirtschaftliche Funktion und Risiken

Internationaler Zahlungsverkehr ist für den Welthandel unentbehrlich. Ursachen sind Export, Import und Transithandel von Gütern und Dienstleistungen, Geldanlagen zur Ausnutzung von Zins- oder Wechselkursdifferenzen (Differenzarbitrage), Kapitalexport oder Kapitalimport, Reiseverkehr und Spekulation. Den Güterströmen müssen Zahlungsströme folgen. Bei freiem Devisenverkehr wird mit Devisen gezahlt; bei Devisenbewirtschaftung teilt die Zentralbank Devisen zu oder Zahlungen erfolgen aufgrund eines Swing.

Im Außenhandel bestehen zusätzlich zu den üblichen Geschäftsrisiken politische Risiken, Länderrisiken, Wechselkursrisiken, Konvertierungs- und Transferstopprisiken, Zahlungsverbots- und Moratoriumsrisiken sowie interkulturelle Verständigungsrisiken. Wegen der räumlichen Entfernung sind Informationen über Vertragspartner schwerer zu beschaffen; unterschiedliche Gesetze und Handelsbräuche lassen sich im Streitfall schwieriger durchsetzen.

Wichtige wirtschaftliche Risiken sind Fabrikationsrisiko, wenn der Käufer Waren nicht abnehmen kann, Bonitätsrisiko bei fehlender Zahlungsfähigkeit, Transportrisiko bei Beschädigung sowie Erfüllungsrisiko bei verspäteter Ankunft. Bei Geschäften außerhalb der EWWU müssen die Partner eine Vertragswährung durch Denominierung festlegen. Wer nicht in der eigenen Inlandswährung bezahlt, trägt Kursrisiko; Sicherungsgeschäfte können dagegen absichern. Bei einer Drittlandwährung besteht das Kursrisiko für beide Parteien. Boykott, Embargo, Krieg oder Revolution können Auslandsgeschäfte beeinträchtigen; solche Fälle höherer Gewalt sind oft durch Exportkreditversicherung absicherbar.

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